Parkplatz Crash - rechtliche Frage

  • Moin zusammen,

    da ich gestern mit meinem Alfa einen Crash auf einem Parkplatz hatte, hier eine Frage an die Kuristen unter uns.

    Folgende Situation: ich fahre hinter meinem Vordermann auf einen Parkplatz. Wir fahren also durch die erste Reihe, finden aber keinen Parkplatz. Er kreuzt dann die Parkplatzausfahrt, und biegt dann links in den ersten Parkplatz ein, ich befinde mich direkt hinter ihm. Beim Einfahren in den Parkplatz stoppt er auf halbem Wege, ich entscheide mich, hinter ihm durchzufahren (Schrittgeschwindigkeit, genug Platz), was er aber anscheinend nicht bemerkt hat. Aufgrund der Tatsache, daß der Parkplatz eingeschneit ist, entscheidet er sich, zurückzusetzen, und das genau in dem Moment, als meine Motorhaube hinter ihm war, und trifft mich folglich am Kotflügel. Schaden bei mir laut Kostenvoranschlag 1400 Euro. Nun die Frage: trifft mich hierbei womöglich eine Teilschuld? Auf Parkplätzen verhält es sich wohl etwas anders, als auf öffentlichen Straßen.

    Danke für etwaige Tips bzw. Aufklärungen

    Michi

  • Hi,

    Mist erstmal!

    Aber ich glaube nicht, dass man die Schuld so einfach verteilen kann, denn es kommt sehr auf die Eindeutigkeit der Situation an.
    Wenn er lange genug gestanden hat und seine Rückfahrleuchten sichtbar waren, darfst Du natürlich nicht einfach dahinter durchfahren.
    Genauso darf er nicht den Rückwärtsgang reinschmeißen, wenn Du schon hinter ihm bist.

    Das wird, wenn ihr es beide darauf ankommen lasst, ein übler Rechtsstreit, wenn keiner glaubhafte Zeugen für den exakten Ablauf des Geschehens hat.
    Da hilft dann nur ein guter Anwalt...
    Ich weiß ja nicht, wie weit der andere Wagen beschädigt ist, aber bei dem Streitwert von €1400.- halte ich eine gütliche Einigung für besser...


    Thomi

  • Hi Thomi,

    Dank erstma für die Antwort. Er stand da definitiv noch nicht lange, weil ich direkt hinter ihm war. Mein Versicherungsfuzzi meinte, es sei eigentlich eindeutig, wenn er rückwärts raussticht. Ähnliches sagten die Bullen, welche wir der Vorsicht halber mal dazu geholt haben! Mal sehen, Rechtsschutz ist vorhanden. Sein Kübel ist kaum mehr was wert, schon vollkommen zerbeult.

    Grütze
    von
    Michi

  • mir ist mal was ähnliches passiert.
    die versicherung der rückwärtsfahrenden hat gezahlt.

    Gruß Dirk
    __________
    Alfas haben nicht nur ein Herz, sie haben auch eine Seele !devill!

  • hi rasheed, das ist die gleich nummer wie bei mir vor weihnachten vor der parkhausschranke (an der ich knappe 40 cm zurücksetzte). grundsätzlich: jeder rückwärtsfahrende hat sich doppelt abzusichern ob er freie bahn hat. egal was hinter ihm passiert. der rückwärtsfahrer muß aufpassen und sich danach richten... es bleibt die frage? gibts zeugen die die rückfahrleuchten bestätigen können? sonst macht er einen auf doof und sagt er hätte gestanden und du wärst drauf / drangefahren ... denn dann greift regel nummer 2. der auffahrende hintermann hat grundsätzlich schuld. bei nicht eindeutiger klärung machst du ganz deutlich, dass er rückwärts gerollt/gefahren ist. das geht im besten fall dann 50/50 aus. und beide kommem in der haftpflicht höher weil die versicherungen gegenseitig einspringen und ersatz leisten.

    blöd gelaufen. ich parke seit dem nie wieder auf groß - und sammelparkplätzen ;0)

    l.otti

    produkte der fiatautomobile ag sind ein traum! darum findet ihr mich in zukunft hier: http://www.faltboot.de ab jetzt fahre ich ein handgearbeitetes deutsches sportcabrio allererster güte:

    > E65-3 des VEB Taucha-POUCH mit mittelmotor (ich) <

  • Zitat von l.otti

    denn dann greift regel nummer 2. der auffahrende hintermann hat grundsätzlich schuld


    Ok, soweit kapiert, aber ich bin nicht aufgefahren, sondern war bereits hinter ihm, so daß er mich mit seiner hinteren Stoßstange seitlich gerammt hat!

  • Den Rückwärtsfahrenden trifft grundsätzlich eine ganz erheblich gesteigerte Sorgfaltsspflicht. Wer rückwärts fährt muss sich zuerst vergewissern, dass hinter ihm frei ist. So wie du es schilderst, wird er alles zahlen müssen. Lass dir nichst anderes einreden.

    Ebenso grundsätzlich: die Versicherung des Unfallverursachers muss den Anwalt des Geschädigten bezahlen. Es gibt also keinen Grund, die Reguliertung selbst durchzuführen und womöglich Fehler dabei zu machen.

    Gabs Zeugen? Jemand bei dir im Auto dabeigewesen? Oder beim Gegner? Das ist der einzige Knackpunkt, dass jemand einen Hergang schildert, der sich dann ganz anders anhört.

    Gruß,

    Andreas

  • Zitat von aldobarrazutti

    Gabs Zeugen? Jemand bei dir im Auto dabeigewesen? Oder beim Gegner? Das ist der einzige Knackpunkt, dass jemand einen Hergang schildert, der sich dann ganz anders anhört.


    Keine Zeugen, beide alleine. Die Bullen meinten, daß eine Ordnungswidrigkeit nur in seinem Falle vorliegt. Wie gesagt, es war definitiv genug Platz zum Durchfahren, und ich befand mich direkt hinter ihm, also kann er noch gar nicht lange gestanden haben und den Rückwärtsgang eingelegt haben!

  • Zitat von Rasheed

    . Beim Einfahren in den Parkplatz stoppt er auf halbem Wege, ich entscheide mich, hinter ihm durchzufahren (Schrittgeschwindigkeit, genug Platz), was er aber anscheinend nicht bemerkt hat. Aufgrund der Tatsache, daß der Parkplatz eingeschneit ist, entscheidet er sich, zurückzusetzen, und das genau in dem

    Hallo Rasheed,

    so einfach liegt auch hier der Sachverhalt, dass der andere Alleinschuld hat, nicht.

    Grundsätzlich ist man auf solchen Parkplätzen zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Ein Vorfahrtsregelung gibt es hier nicht.
    Zwar hätte dein Gegner sich beim Rückwärstfahren vergewissern müssen, aber da er ja mitten in der Straße anhielt um in einen teils zugeschneiten Parkplatz reinzukommen, müßtest du auch mit so einem Verhalten rechnen.
    Außerdem habt ihr keine Zeugen, also wenn der Typ etwas anderes behauptet, kannst das nicht wiederlegen.

    In solchen Fällen entscheiden sich die Gerichte meist zu jeweils 50% Teilschuld je Unfallgegner, d.h. de facto jeder bleibt auf seinem eigenem Schaden sitzen.

    gruß rudi

  • Zitat von rudi

    aber da er ja mitten in der Straße anhielt


    Hat er nicht, er stand mindestens schon zur Hälfte im Parkplatz drinne!

    Zitat von rudi

    In solchen Fällen entscheiden sich die Gerichte meist zu jeweils 50% Teilschuld je Unfallgegner, d.h. de facto jeder bleibt auf seinem eigenem Schaden sitzen.


    Wenn seine Gurke insgesamt noch 1400 Euro wert wäre, dann wärs hoch gegriffen!

  • Zitat von Rasheed

    Hat er nicht, er stand mindestens schon zur Hälfte im Parkplatz drinne!


    Naja, dann stand er aber auch zur Hälfte noch auf der Straße.
    Und dann mußt du dir schon anrechnen lassen, dass du abwarten hättest müssen, bis er ganz drin ist.
    Und ich denke der Typ wird eine etwas andere Schilderung des Vorganges abliefern. Schwierig das Gegenteil zu beweisen für dich.

  • Zitat von rudi

    Naja, dann stand er aber auch zur Hälfte noch auf der Straße.
    Und dann mußt du dir schon anrechnen lassen, dass du abwarten hättest müssen, bis er ganz drin ist.
    Und ich denke der Typ wird eine etwas andere Schilderung des Vorganges abliefern. Schwierig das Gegenteil zu beweisen für dich.


    Wahrlich schwierig. Absolut zum kotzen. Wobei ich schon seit 200m hinter ihm wahr, insofern hätte er dann vielleicht auch mal in den Spiegel schauen sollen. Aber man muß wohl immer mit der Dummheit anderer rechnen. Vor allem ist er schon richtig mit Schmackes rausgekachelt!

  • Hi Mihi,

    IMHO hat der Rückwärtsfahrende sich zu versichern, dass er nirgendwo dagegen fährt. Wenn ich vorwärts irgendwo rein fahre (selbst wenn es eng ist) bin ja auch ich schuld... Wenn Du hinter ihm vorbei fährst (was ja immer und überall passieren kann) schneidet er Dir damit den Weg ab und hat dies zu verantworten. Aber ich denke, die Versicherer werden das unter sich ausstreiten, wenn ihr beide Eure Unfallberichte mit Skizzen eingereicht habt.

    Mal abwarten.

    Ausserdem StVO §9 Abs. 5:
    "Beim ... Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."

    Im Übrigen, sei doch froh, dass Du schon über 40 tkm ohne Zahnriemenriss und Pleuelschaden überstanden hast! Was macht da schon der Blechschaden !mgrins!

    Bis Morgen
    !winker!markus

    __
    Signatur gesucht :)

  • Wichtig wäre noch:
    Die Wege auf diesen Parkplätzen dienen nicht für den "fließenden" Verkehr, sondern sind als Teil der Parkbuchten anzusehen.
    Wenn der Kerl allerdings mit höherer Geschwindigkeit raus ist, wäre die Schuldaufteilung für dich etwas günstiger.
    Aber wie gesagt, ohne Zeugen schwierig.

  • Zitat von Rasheed

    Absolut zum kotzen. Aber man muß wohl immer mit der Dummheit anderer rechnen

    ist wohl so. ;*( ich hab meinen schaden auf eigene rechnung für 200,- in bar machen lassen, meine versicherung hat 1480,- euro überwiesen für einen völlig abgerauchten 80er jahre benz (restwert lt. gutachten 1950,-) undich fahre seit dem wieder mit HPf 60% durch die gegend.

    grundsätzlich. doof stellen und die versicherungen machen lassen. aber es wird eher auf aussage gegen aussage hinauslaufen, es sei denn der einparker bestätigt sein unkontrolliertes zurücksetzen. dann haste gewonnen.

    l.otti

    produkte der fiatautomobile ag sind ein traum! darum findet ihr mich in zukunft hier: http://www.faltboot.de ab jetzt fahre ich ein handgearbeitetes deutsches sportcabrio allererster güte:

    > E65-3 des VEB Taucha-POUCH mit mittelmotor (ich) <

  • Zitat von markus156

    Im Übrigen, sei doch froh, dass Du schon über 40 tkm ohne Zahnriemenriss und Pleuelschaden überstanden hast! Was macht da schon der Blechschaden !mgrins!


    Depp!!! :+)

  • Zitat von Rasheed

    Wahrlich schwierig. Absolut zum kotzen. Wobei ich schon seit 200m hinter ihm wahr, insofern hätte er dann vielleicht auch mal in den Spiegel schauen sollen. Aber man muß wohl immer mit der Dummheit anderer rechnen. Vor allem ist er schon richtig mit Schmackes rausgekachelt!

    Einreden, dass Du Schuld hast, will Dir bestimmt von uns niemand etwas, so wie Andreas das meint.
    Nur - bei solchen Sachen muss man gefasst darauf sein, dass der andere sich evtl. auf die Hinterbeine stellt.
    Einen Anwalt solltest Du Dir auf jeden Fall nehmen.
    Manche Leute setzen Anwalt immer sofort mit Gerichtsverfahren gleich.
    Aber selbst Anwälte können sich außergerichtlich einigen.
    Bei meinem Hausbau vor 5 Jahren hatte ich mit meinem Anwalt 12 Streitfälle laufen, die alle zu meinen Gunsten verliefen. Nur ein Fall musste er vor Gericht für mich durchziehen und gewinnen :) ...

    Meine Frau war auch mal Zeugin in einem ähnlichen Fall wie Deinem, der erst ganz klar war, dann plötzlich kippte, sodass die Schuld auf die andere Seite ging - und erst wieder durch die Aussage meiner Frau geklärt und wie von Anfang an klar entschieden wurde.
    Der Anwalt des Geschädigten hätte fast auf die Berufung meiner Frau als Zeugin verzichtet - was für den Geschädigten fatal geendet hätte...


    Thomi

  • Zitat von l.otti

    es sei denn der einparker bestätigt sein unkontrolliertes zurücksetzen. dann haste gewonnen.


    Wird wohl kaum passieren. Habe eben mit meiner ersicherung telefoniert, die meinten, eigentlich eindeutig, weil er mich eben seitlich getroffen hat, also klar ist, daß er mir reingefahren ist, und nicht ich ihm! Normalerweise würde es da keine Probleme geben, wenn er seine Version nicht vollkommen abändert!

  • Zitat von markus156


    Ausserdem StVO §9 Abs. 5:
    "Beim ... Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."


    Hilft bloß nicht viel, wenn die STVO nicht auf Privatgeländen gilt :( ...

  • Hallo,

    wie schon z.T. angesprochen wird die Schuld fast immer 50:50 aufgeteilt, unanhängig davon, ob auf dem Parkplatz laut Schlild die StVO gelten sollte oder nicht, begründet mit dem Grundsatz, dass im Straßenverkehr gegenseitige Rücksicht verlangt wird.

    Ciao, MK92242

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