Stoßstangen erweiterung und TÜV?

  • Hallo an alle.

    Ich hätte da ein problem. Ich bin Karrosseriebauer von beruf. An meinen Alfa Romeo 145 habe ich die Original Stoßstangen vorne und hinten verlängert. Nur habe ich für all das natürlich keinerlei abe oder Teilegutachten weil es alles von hand angearbeitet wurde. Gibt es eine möglichkeit dies beim TÜV eintragen zu lassen. Wenn mir jemand weiterhelfen könnte wäre ich sehr dankbar.

  • Zitat von alfa145unica

    Gibt es eine möglichkeit dies beim TÜV eintragen zu lassen.

    Da es selbstgefertigt ist und somit Einzelstück (nicht industriell gefertigt) steht eine Eintragung kaum was im Wege; solange es kein Bodenkratzer darstellt und in ´nem normalen Rahmen liegt.
    Wenn der Prüfer nicht alle Ar***backen zusammenkneift, dann sollte dies ´ne ganz normale §21-Abnahme für ~ € 50,- geben.

  • Zitat von pedi

    Da es selbstgefertigt ist und somit Einzelstück (nicht industriell gefertigt) steht eine Eintragung kaum was im Wege;

    Gerader dieser Aspekt sollte eine Abnahme ziemlich schwierig machen.
    Für selbsgebaute Teile benötigt man doch mindestens ein Materialgutachten um nach §21 eintragen zu lassen.

    Eine Eintragung nach §21 kostet meinen Informationen nach hier in Berlin 90€.

  • Danke an alle. Und ich hatte schon gedacht dass es garkeine möglichkeit gäbe so etwas eintragen zu lassen. Ich habe auch darauf geachtet das die Tiefe des autos die 7cm was der TÜV vorschreibt einzuhalten. Er hat sogar noch 10cm. Also dürfte es per Einzelabnahme gar kein Problem werden?

  • Zitat von alfa145unica

    Ich habe auch darauf geachtet das die Tiefe des autos die 7cm was der TÜV vorschreibt einzuhalten.

    70mm? da gibt es keine Vorschrift, kein Gesetz!
    Es gibt nur ein Wunschblatt, aber rechtlich darf dein Fahrzeug auf dem Boden schleifen!

    Es ist nur so, dass du für Flurschaden belangt werden kannst.
    Des weiteren: solltest du wegen einer Extrem-Tieferlegung den Verkehr über Gebühr behindern...wenn du z.B. deswegen auf Pflasterstrasse mit 1.5km/h dahinschleichen musst, kann auch ein Obolus fällig sein. Eine Regelung gibt es aber auch hier nicht; ist also reine Ermessenssache.


    Was dich nun nicht betrifft: würdest du z.B. bei Tieferlegung unter 70mm die Ölwanne aufreissen und eine Ölspur hinterlassen, müsste keine Versicherung für den Schaden (Sondermüllentsorgung von Boden usw) aufkommen, sondern du wärst Zahlemann.
    FW-Einstellung und FW-Komponenten müssen natürlich den Vorschriften entsprechen!

  • Zitat von pedi

    70mm? da gibt es keine Vorschrift, kein Gesetz!
    Es gibt nur ein Wunschblatt, aber rechtlich darf dein Fahrzeug auf dem Boden schleifen!


    Und das meint die DEKRA dazu:

    Bodenfreiheit bei Tieferlegung

    Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

    In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

    die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
    den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
    den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
    Straßenbau
    anzuwenden.
    Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

    Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
    Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

    Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
    Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
    Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

    Quelle: http://www.dekra.de


    Ausnahmen unter Umständen (!!) nur in begründeten Fällen! Die Begründung wird daher interessant werden.

  • Zitat von Aui

    Die Begründung wird daher interessant werden.


    was interessiert z.B. mich die DEKRA?
    Die sind im Westen garnicht berechtigt eine Eintragung vorzunehmen!


    ps: unser TÜV ist aber auch nicht erfreut, bzgl Fzgen mit tieferen Bauteilen.

  • Zitat von alfa145unica

    Danke an alle. Und ich hatte schon gedacht dass es garkeine möglichkeit gäbe so etwas eintragen zu lassen.

    Zitat von alfa145unica

    Ich habe das Auto in die Galeriebilder hochgeladen.

    ...und...geTÜVt ?

  • Zitat von alfa145unica

    Ja schon. Hat mich aber 150 Euro gekostet. Hab eine sonderabnahme machen müssen.

    Das wäre mir wesentlich mehr wert, als von *bay Klarglasblinker selbständig angebaut zu haben. Ich find's cool (bis auf die Farbe ;) )

  • Hallo alfa145unica,

    du kommst ja aus Bietigheim-Bissingen, das ist bei mir in der Nähe.

    Würde mich sehr freuen wenn du mir mal eine mail schreiben könntest. Hätt da was Interessantes für Dich ;)

    schreib mir einfach ne Mail an:

    d s t a n i c @ g m x . d e

    Natürlich richtig zusammengeschrieben.

    Bis dann !

    Gruß
    Danijel

    Thank God it's an Alfa...
    D. Stanic

  • Zitat von TinyFighter

    Die Front ist bis auf die Schlange sehr schön!! Das Heck ist mir zu globig groß aber ich muss schon sagen dicker Respekt vor DER Arbeit!!

    auch meine Meinung...wie z.Tl. bereits in der Galerie geschrieben.
    Der vordere Stossfänger läuft senkrecht runter (oder verjüngt sich),
    der hintere hingegen wird nach unten breiter (was unschön aussieht).

    Die Schlange...da grueble ich auch rum. Den ganzen Grill müsste man live sehen, da sich das Herz doch weit in Richtung waagerechte (in die Motorhaube rein) zieht.

    Aber nix desto trotz > bingo!

  • Super frontspoiler(Respekt!)
    Aber der Scudo ist mir zu schmal(meine meinung,ist nichts wert :D )


    Aber du hast schon gewonnen da du nicht den Standart dran gemacht hast und schon vorhandene Teile(oder auch nicht) nach deinem eigenen Kopf designt hast.

    So was nennt man echtes Styling )-)

    ------------------------------------------------------------------------
    e basta!

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