Was ist denn ein Blattgutachten?

  • Mein AR-Dealer redete bei einer Tieferlegung immer was von einem "Blattgutachen"? Wäre wie eine ABE, und muß nur mitgeführt werden. Was ist denn das, noch nie gehört?

    Gruß Holdi

  • Hallo,

    das muss nicht in den KFZ Brief eingetragen werden, aber Du musst diese ABE immer mitführen und auf Verlangen der Polizei zeigen. Der Vorteil ist weniger Rennerei wegen eintragen.

    Tschüß

  • Zitat von Holdi

    Wäre wie eine ABE, und muß nur mitgeführt werden.

    Er meint wohl ein und das Gleiche.
    ABE muss nicht eingtragen werden.

    Ich lasse die Teile (trotz ABE) aber immer eintragen, da ich sonst irgendwann einen ganzen Order an Dokumente mitführen müsste.
    Zudem...sollte ich´s mal verlegen, habe ich nix mehr.
    Ist´s Teil aber eingetragen, kann nix mehr verloren gehen ;)

  • Zitat von Rasheed

    Und was, wenn Du den Schein verlierst? ;)

    wenn das Teil eingetragen ist,wird es im Kfz-Brief vermerkt.
    Der Kfz-Schein ist ja nur eine Abschrift vom Kfz-Brief.
    Den Kfz-Brief verliert man eher seltenst.
    Wäre aber auch nicht tragisch, da beim Landratsamt/Zulassungsstelle eine Abschrift vom Kfz-Brief vorhanden ist.

    In der Werkstatt könnte also dein Schein verschlampt werden,
    gleichzeitig dein Haus (inkl Dokumentenordner) abbrennen...
    und es wäre noch immer was schriftliches vorhanden.

    Bricht jedoch einer dein Fahrzeug auf, kruschtelt das Handschufach leer (und ABE ist dann verlustig), Herstellerfirma evtl nicht mehr existent... kannst du das Teil auf der Deponie entsorgen!

  • Zitat von pedi

    ...

    Bricht jedoch einer dein Fahrzeug auf, kruschtelt das Handschufach leer (und ABE ist dann verlustig), Herstellerfirma evtl nicht mehr existent... kannst du das Teil auf der Deponie entsorgen!

    neeee, dann wird das teil auf ebay vertickt und der käufer postet dann hier, dass er dringend ein gutachten sucht !mgrins!

    Gruß Dirk
    __________
    Alfas haben nicht nur ein Herz, sie haben auch eine Seele !devill!

  • Ist es eigentlich zulässig eine Kopie des Blattgutachten (wenn auch z.b. beglaubigt) mitzuführen, und das Orginal zu Haus aufzuheben?

    Gruß Holdi

  • Ich habe beim Einbau meiner Federn zwei Blättchen (Blattgutachten ?!?) vom Degra - Prüfer bekommen - laut erklärendem Text auf selbigem muss der Eintrag im KFZ-Brief nicht sofort vorgenommen werden, sondern bei nächster Gelegenheit, wenn der Brief bezüglich Um-/Abmeldung, etc. sowieso geändert wird.


    ciao
    Klaus

  • Zitat von Holdi

    Ist es eigentlich zulässig eine Kopie des Blattgutachten (wenn auch z.b. beglaubigt) mitzuführen, und das Orginal zu Haus aufzuheben?

    Natürlich ist es zulässig Kopien mitzuführen.
    Tausend Stück davon kannst du im Kofferraum haben...

    nur, dass es sich hierbei nicht um anerkannte Dokumente handelt. :D

  • Kann ja eigentlich auch nichts passieren. Falls einer von der Streckenkontrolle meckert kann man das Gutachten ja immer noch bei der nächsten Polizeiamt, wo man hinbeordert wird, vorzeigen.
    Oder reagieren die sehr alergisch darauf, habe damit noch keine Erfahrung gemacht.

    Gruß Holdi

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