Zulassung ohne Tüv-Bericht wieder möglich?

  • Hi,
    ich hab mir einen neuen zugelegt. Zumindest neu für mich :) . Leider habe ich nicht die Tüvbescheinigung. Das Auto hat aber noch ein halbes Jahr Tüv. Das steht in der Abmeldebescheinigung. Letztes Jahr gab es ja diese blöde Regelung in Deutschland, dass man die Tüvbescheinigung brauchte, weil die sonst das Auto nicht zulassen wollten, egal was in der Abmeldebescheinigung stand. Gestern hat mir jemand gesagt, dass diese Regel wieder abgeschafft wurde. Nun würde ich gerne wissen, ob das stimmt, damit ich nicht umsonst hingehe.
    MfG Philip

  • Hallo Philip,
    wenn es in der Abmeldebscheinigung vermerkt ist, brauchst Du keinen TÜV-Bericht zur Wiederzulassung. Wobei ich mir vorstellen könnte, daß einige Zulassungsstellen, das wieder mal individuell handhaben.

    Grüße
    Michael

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    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam

  • Zitat von italo001

    ich weiß das nichts geht ohne Asubescheinigung ...die man immer dabei haben sollte

    dann würden aber alle illegal rumfahren!
    ASU (Abgas-Sonder-Untersuchung)gibt es bereits seit vielen Jahren nicht mehr...also kann man auch keine aktuelle Bescheinigung hierüber mitfüren.


    Was verlangt wird, ist der Prüfbericht einer AU (Abgas-Untersuchung).

    In unserer Region braucht man keinen zusätzlichen Bericht bzgl §29 StVZO (TÜV-Bericht o.ä.). Der Eintrag in Abmeldebescheinigung reicht aus.
    Kritisch würde es erst, wenn Gültigkeit nur noch für wenige Tage vorhanden wäre.


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    [COLOR=red]Gruppo Sportivo[/COLOR]

  • Wenn in der Abmeldebescheinigung das Datum der letzten TÜV-Prüfung und AU-Prüfung eingetragen ist, brauchst normalerweise keine weiteren Unterlagen bzgl. dieses Themas. Bestehe einfach drauf, da es ja eingetragen ist, und damit das Fahrzeug ja auch für den Verkehr zugelassen war (was wollen die denn im TÜV-Protokoll prüfen - entweder bestanden oder nicht).

    Gruß Holdi

  • Hi,

    Es gab und gibt keine Vorschrift, dass man den TÜV-Bericht bei der Zulassung wieder vorlegen muss, wenn der nächste TÜV-Termin in der Abmeldebescheinigung vermerkt ist.
    Es gab in der Presse allerdings Irritationen, die davon herrührten, dass eine Zeit lang auf der Rückseite des TÜV-Berichtes stand, dass man den Zettel gut aufheben soll, weil er als Nachweis bei der Zulassung gilt. Das ist aber nur der Fall, wenn es keine Abmeldebescheinigung mit nächstem TÜV-Termin gibt.

    Beim Verlust des Fahrzeugscheines kann ein aufgehobener TÜV-Bericht auch hilfreich sein, weil sich einige Zulassungsstellen zickig anstellen, dann den TÜV-Eintrag in den neuen Schein alleine vom Stempel auf dem Schild zu übernehmen.


    Thomi

  • Hier in Frankfurt wurde bei Wiederzulassung trotz Eintragung des nächsten Tüv-Prüfzeitpunktes in der grünen Abmeldebescheinigung der Tüvbericht gefordert.

    Und den Damen und Herren ist man manchmal etwas hilflos ausgeliefert.....

  • Hi,

    Zitat von Gordovan

    Hier in Frankfurt wurde bei Wiederzulassung trotz Eintragung des nächsten Tüv-Prüfzeitpunktes in der grünen Abmeldebescheinigung der Tüvbericht gefordert.

    Und den Damen und Herren ist man manchmal etwas hilflos ausgeliefert.....

    Also wenn ich bei euch in der Zulassungsstelle arbeiten würde, dann würde ich auf einer Leibesvisitation aller Damen unter 30 bestehen, wenn sie ein Auto zulassen wollen :D ...

    Mal sehen, wieviele sich dann ausgeliefert darauf einlassen ;) ...


    Thomi

  • Danke ersteinmal für die Zahlreichen Antworten. Bei uns hieß es letztes Jahr, dass ein Gesetz eingeführt wurde, was besagt, dass man die Berichte mitbringen soll, weil die ABMELDEBESCHEINIGUNG angeblich zu oft gefälscht wurde. Ich finde, dieser Schwachsinn übertrifft sogar noch den Dosenpfand aber was soll man machen? Und jetzt soll dieses eigenartige Gesetz wieder abgeschafft sein? Na ja, ich sag noch mal bescheid, wenn ich da war...

  • Zitat von Gordovan

    Hier in Frankfurt wurde bei Wiederzulassung trotz Eintragung des nächsten Tüv-Prüfzeitpunktes in der grünen Abmeldebescheinigung der Tüvbericht gefordert.

    Und den Damen und Herren ist man manchmal etwas hilflos ausgeliefert.....



    Leider hast Du recht. Im Zweifelsfalle Zweitwohnsitz auf dem Lande begründen und dort zulassen. duckundweck

    R.

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    Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

  • Hi,

    Zitat von zoofelix

    Und jetzt soll dieses eigenartige Gesetz wieder abgeschafft sein? Na ja, ich sag noch mal bescheid, wenn ich da war...

    Klar ist es weg, weil es das Gesetz nie gegeben hat.

    Es mag sein, dass es eine interne Anweisung des Chefs eurer Zulassungsstelle gegeben hat, sich bei der Zulassung den Bericht zeigen zu lassen - aber rechtens wäre eine Verweigerung der Zulassung ohne Bericht nicht.

    Eine Kopie der Abmeldebescheinigung sollte eigentlich bei der abmeldenden Zulassungsstelle vorliegen - zumindest für 18 Monate, bis die Daten gelöscht werden. Eine Fälschung wäre also leicht zu entlarven.
    Den TÜV-Bericht zu fälschen sollte übrigens leichter sein, weil's da so viele verschiedene nichtamtliche Formulare gibt, dass die Zulassungsstellen die unmöglich alle kennen können...


    Thomi

  • Hi,
    also das Auto ist angemeldet. Und zwar wars folgendermaßen; Es gab letztes Jahr ein Gesetz, dass dieses Jahr abgeschafft wurde. Das besagte, dass man das Auto nur mit gültigem Bericht anmelden konnte. Is jetzt sogar liberaler geworden. Ich hatte das gar nicht gemerkt, dass ich keine gültige AU mehr habe und habe trotzdem die Zulassung bekommen. Er hat mir einen Vermerk im Fahrzeugschein gemacht - AU fällig!!! Ist das cool????

  • Zitat von zoofelix

    Es gab letztes Jahr ein Gesetz, dass dieses Jahr abgeschafft wurde. Das besagte, dass man das Auto nur mit gültigem Bericht anmelden konnte.

    Das muss aber ein "Geheimgesetz" gewesen sein.

    Nochmal:

    Es gab kein solches "Gesetz"...
    Höchstens eine interne Anordnung in manchen Zulassungsstellen, die dann aber scheinbar zurückgezogen wurden, weil das rechtlich nicht haltbar war...

    Thomi

  • Also, er hat zu mir gesagt, dass es ein Gesetz war. Ich gebe ja nur weiter wie ich es gehört habe. Ich denk mir nichts aus. Das war aber letztes Jahr Deutschlandweit! Da hatte ich selbst schlechte Erfahrungen mit gemacht.

  • Zitat von zoofelix

    Also, er hat zu mir gesagt, dass es ein Gesetz war. Ich gebe ja nur weiter wie ich es gehört habe. Ich denk mir nichts aus. Das war aber letztes Jahr Deutschlandweit! Da hatte ich selbst schlechte Erfahrungen mit gemacht.

    Das glaube ich Dir gerne, dass Du Dir das nicht ausgedacht hast - das war von mir kein Vorwurf an Dich - keinesfalls - gar nieee nicht...

    Ob Du's glaubst oder nicht - so Zulassungsmenschen können sich auch manchmal falsch oder missverständlich ausdrücken - und vielleicht ist bei diesem Angestellten das Wort seines Chefs so viel wie ein Gesetz ;) ...

    Aber ich schrieb ja, dass es eventuell Anweisungen in einigen Ämtern gegeben haben kann.
    Aber als "Gesetz" existierte das wirklich nicht. Das müsste irgendwo sonst zu finden sein.


    Thomi

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