• hat jemand von euch sich an seinem auto die vorderen scheiben tönen lassen. weiß zwar daß man kaum tüv chancen hat aber habe mal gehört das man bis zu einer bestimmten % zahl das machen kann. nehmlich nur hinten tönen sieht bei nem 156er nicht so richtig gut aus.

  • Hi!

    Das meint der TÜV dazu:

    Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen
    Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.
    Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen.

    Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.

    Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar „glasklare“ Folien gerade 85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.

    Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen, sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,

    an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich wie oben beschrieben eingeschränkt),
    wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen vorhanden sein),
    welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe zu beachten sind (zweiter Außenspiegel),
    dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist.
    Wir halten Sie auf dem Laufenden.

    Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR

    Von Foliatec gibts zum Beispiel einen Folien-Zuschnitt (schon am VW Bus gesehen), der einen kleinen Teil in die vorderen Scheiben gehen läßt.

    Ciao
    Gerrit

    P.S.: welche Farbe hat Dein 156 & was wilste eigentlich machen ?

  • Zitat von nrjfrechdachs

    und was ist mir der technik, die scheiben zu fluten???

    Die Regeln wurden aufgestellt, als noch niemand auf die Idee oder die Technik mit dem Fluten kam. Im Prinzip gilt aber das Gleiche, denn eine gewisse Lichtdurchlässigkeit muss gegeben sein, damit man immer klare Sicht hat.

    Ciao
    Gerrit

  • Also ich habe auch vorne Spiegelfolie drinnen, und das das verboten ist weiß ich auch !thatsit!

    Die drei Laderaumfenster sind stärker gespiegelt, und die vier Türscheiben nur leicht.
    Aber je nach Blickwinkel/Sonneneinstrahlung, kann man auch da manchmal nicht mehr reingucken.

    Der TÜV-Prüfer hat jedenfalls vor zwei Wochen bei der HU nix gemerkt.

    Ein Freund von mir haben sie mit der gleichen Folie erwischt, und musste vor Ort die Folie abziehen. Später sollte er dafür auch noch 180 € zahlen und 3 Punkte kriegen, aber er mogelt sich gerade auf Grund von Verfahrensfehler und schlechter Beweisaufnahme aus der Sache raus.

    Ein anderer Freund -ebenfalls die gleich Folie-, musste sein Fahrzeug innerhalb eines Monats folienfrei vorführen, und bekam lediglich ein Verwarnungsgeld von 30 €.

    Zwei völlig unterschiedliche Strafen für ein Vergehen ? Ist das Beamtenwillkür ?

    Und ein dritter Freund fährt schon seit 3 Jahren unentdeckt mit der Folie rum........

    ciao Christian

  • hm,

    das grössere problem is eher wenn du nen unfall hast. dann is das rausmogeln recht schweer, auch die 3 punkte sind dann lächerlich wenig wenn andere verletzt (o.ä.) wurden ;)

    der tüv muss des ja auch nich merken, am ende geht dem des am allerwertestem vorbei wie du rumfährst
    das is im prinzip ne sache wie mit chips, merken tuts keiner, bis nich was passiert un genau nachgeguggt wird *g*

    was tut man nich alles für mehr optik ;)

    Lipi

  • Zitat von Christian HH

    Der TÜV-Prüfer hat jedenfalls vor zwei Wochen bei der HU nix gemerkt.

    Wenns ein guter gewesen wäre, hätte es kein neuen TÜV gegeben!


    Zitat von Christian HH

    Zwei völlig unterschiedliche Strafen für ein Vergehen ? Ist das Beamtenwillkür ?

    Nicht Willkür, sondern Ermessensspielraum!
    Ich habe auch zuerst eine Verwarnung für das gleiche Delikt bekommen & noch bevor ichs beheben konnte, war ich in der nächsten Kontrolle & die sind gleich zur Sache gekommen (=Bußgeld + Punkte).
    Rechtlich erlischt durch Anbringen der Folie vorn die Betriebserlaubnis & wenn die Polizisten es wollen, darfst Du das Auto gleich stehen lassen & einen Abschlepper holen, denn ohne BE darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden.

    Ciao
    Gerrit

  • das mit dem scheibenfluten muss ich mir mal überlegen wenn mann die vorderen seitenscheiben ja um 30% tönen darf dann ist das eine idee. weiß jemand firmen die sowas machen?

  • Zitat von therock

    das mit dem scheibenfluten muss ich mir mal überlegen wenn mann die vorderen seitenscheiben ja um 30% tönen darf dann ist das eine idee. weiß jemand firmen die sowas machen?

    schau mal auf meinen link weiter oben. die haben eine karte mit händlern, welche diese technik einsetzen.

    ------------------------------------------------

    Gott hat die Welt aus nichts gemacht, so steht es im Brevier,
    nun kommt mir manchmal der Verdacht, er macht sich nichts aus ihr....

  • ja hab ich schon probiert, aber die links zu den einzelnen händlern gehen nicht. denn für mich wären nur die in karlsruhe oder aschaffenburg ratsam da ich aus dem rhein-neckar dreieck komme.

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