Unfall Alfa 147, Was nun??

  • Hallo,
    habe meinen 147er Freitag Abend bei meinem Alfa Händler abgeholt. Hab's danach nur 2km geschafft. ))-:
    Mir ist so ein "Opel" hinten rechts drauf gefahren.
    Fazit: Tür, Radkasten, Heckschürtze, Alufelge, Achse und Dämpfer haben nen Schlag ab bekommen.
    So, mein Auto steht jetzt wieder beim Alfa Händler.
    Muß ich jetzt für Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung anstatt Mietwagen einen extra Gutachter bestellen? Oder geht das auch ohne nach irgendwelchen Werten?

    Gruß Phil

  • Bei dem von Dir aufgeführten "Schadensbereich" empfiehlt sich auf jeden fall ein Gutachter (vorher eventuell Versicherung befragen). Neulich wurde hier in einem anderen Thread ne Grenze von 1200 Euro genannt.

    Aus dem Gutachten ergibt sich dann auch die "voraussichtliche" Rep.dauer. Dafür kannst Du entweder Nutzungsausfall oder einen Mietwagen bekommen.

    Und falls Du ne Rechtsschutzversicherung hast - ab zum Anwalt, dann zahlen die Versicherungen nämlich meist schneller.

    Ciao
    Gerrit

  • Hi,

    Zitat von Philippe

    Hallo,
    habe meinen 147er Freitag Abend bei meinem Alfa Händler abgeholt. Hab's danach nur 2km geschafft. ))-:
    Mir ist so ein "Opel" hinten rechts drauf gefahren.
    Fazit: Tür, Radkasten, Heckschürtze, Alufelge, Achse und Dämpfer haben nen Schlag ab bekommen.
    So, mein Auto steht jetzt wieder beim Alfa Händler.
    Muß ich jetzt für Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung anstatt Mietwagen einen extra Gutachter bestellen? Oder geht das auch ohne nach irgendwelchen Werten?

    Gruß Phil

    Das hört sich nach mehreren 1000 Euro Schaden an.
    Also wenn der Unfallgegner offensichtlich Schuld hatte, auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
    Ansonsten wird Dich evtl. die gegnerische Versicherung über den Tisch ziehen.
    Deinen Anwalt muss auch die gegnerische Versicherung bezahlen müssen.


    Thomi

  • Zitat von 33-146


    Also wenn der Unfallgegner offensichtlich Schuld hatte, auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
    Ansonsten wird Dich evtl. die gegnerische Versicherung über den Tisch ziehen.

    Also sorry!
    Aber ich glaube nicht das man immer und sofort einen Anwalt nehmen muss!
    Du wirst doch deine Bella sicher in der Werkstatt deines Vertrauens abgestellt haben.
    Die werden zumindest schonmal mit solchen Sachen zu tun gehabt haben und die wichtigsten Dinge wissen.
    Anwalt erst dann wenn die gegnerische Versicherung zicken macht.

    Ciao Tobias

  • Zitat von Der Neue aus M

    Bei dem von Dir aufgeführten "Schadensbereich" empfiehlt sich auf jeden fall ein Gutachter (vorher eventuell Versicherung befragen). Neulich wurde hier in einem anderen Thread ne Grenze von 1200 Euro genannt.

    Aus dem Gutachten ergibt sich dann auch die "voraussichtliche" Rep.dauer. Dafür kannst Du entweder Nutzungsausfall oder einen Mietwagen bekommen.

    Und falls Du ne Rechtsschutzversicherung hast - ab zum Anwalt, dann zahlen die Versicherungen nämlich meist schneller.

    Da sind einige Fehler drin. Es obliegt nicht der Wahl des Geschädigten, ob ein Gutachter mit der Schadensbegutachtung beauftragt wird oder nicht. Dies obliegt der Versicherung des Schädigers. Als Geschädigter hat man auch gewisse Pflichten, dazu gehört u.a., den Schaden sofort zu reparieren.
    Die voraussichtliche Reparaturdauer wird tatsächlich im Gutachten festgehalten. Die Höhe des Nutzungsausfalles wird per Tabelle festgelegt. Du hast nicht immer die Wahl, einen Mietwagen zu nehmen. Einer geschädigten Person wurde das Recht auf einen Mietwagen abgesprochen, da sie in der gesamten mehrwöchigen Reparaturzeit lediglich 3 mal selbst gefahren ist, insgesamt ca. 20 km. Da entschied das Gericht, dass es unverhälntnismäßig war, einen Mietwagen zu nehmen. Die wenigen Fahrten hätten auch per Taxi erledigt werden können.
    Auch ohne Rechtsschutz empfiehlt sich ein Anwalt, der weiß das nämlich alles besser als viele Forenschreiber.
    Die Anwaltskosten müssen ersetzt werden in Höhe der Schadensverursachung.

  • Hi,

    Zitat von alfatobi156

    Also sorry!
    Aber ich glaube nicht das man immer und sofort einen Anwalt nehmen muss!
    Du wirst doch deine Bella sicher in der Werkstatt deines Vertrauens abgestellt haben.
    Die werden zumindest schonmal mit solchen Sachen zu tun gehabt haben und die wichtigsten Dinge wissen.
    Anwalt erst dann wenn die gegnerische Versicherung zicken macht.

    Ciao Tobias


    Warum das denn?

    Einen Anwalt zu nehmen, ist gutes Recht und nicht eine böse Tat!
    Ein Anwalt sorgt nur dafür, dass man dem Profischadenregulierer auf der anderen Seite auf Augenhöhe begegnen kann.
    So - wie sich das bei Dir anhört, setzt Du Anwalt gleich mit einem Streit oder gar Rechtsstreit gleich.
    So ein Anwalt kostet (ohne Rechtsstreit) nicht die Welt und es geht nur um das korrekte Formulieren der Ansprüche als Geschädigter.
    Die gegnerische Versicherung wird den Anwalt klaglos auf der Abrechnung akzeptieren.

    Bei meinem Hausbau vor einigen Jahren habe ich mir auch einen Anwalt zur Beratung genommen, als kleine Unregelmäßigkeiten auftauchten. Bis das Ganze dann doch ein Rechtsstreit wurde, weil der Bauunternehmer urplötzlich Insolvenz angemeldet und angebliche Ansprüche (ca. €10000.-) an Subunternehmer abgetreten hat.
    Mein Anwalt ságte mir dabei dann auch, dass 90% seiner Klienten viel zu spät kommen und seine Hauptaufgabe darin besteht, dann überhaupt noch was zu retten. Ich war rechtzeitig bei ihm :) ...


    Thomi

  • Zitat von alfatobi156

    Aber ich glaube nicht das man immer und sofort einen Anwalt nehmen muss! Du wirst doch deine Bella sicher in der Werkstatt deines Vertrauens abgestellt haben.
    Die werden zumindest schonmal mit solchen Sachen zu tun gehabt haben und die wichtigsten Dinge wissen.
    Anwalt erst dann wenn die gegnerische Versicherung zicken macht.


    Als ich als Schädiger freue mich natürlich immer, wenn der Geschädigte die Kosten gering hält und auf einen Anwalt, den ich zu zahlen müsste, verzichtet. Jedoch wird dieser im Regelfall über die Ansprüche besser Bescheid wissen, als eine Autowerkstatt. Insbesondere eben über Nutzungsausfall, Schmerzensgeld etc.
    Außerdem ist es stressfreier, wenn man nicht zig Briefe der Versicherung beantworten muss...

  • Zitat von Gordovan

    Die voraussichtliche Reparaturdauer wird tatsächlich im Gutachten festgehalten. Die Höhe des Nutzungsausfalles wird per Tabelle festgelegt. Du hast nicht immer die Wahl, einen Mietwagen zu nehmen. Einer geschädigten Person wurde das Recht auf einen Mietwagen abgesprochen, da sie in der gesamten mehrwöchigen Reparaturzeit lediglich 3 mal selbst gefahren ist, insgesamt ca. 20 km. Da entschied das Gericht, dass es unverhälntnismäßig war, einen Mietwagen zu nehmen. Die wenigen Fahrten hätten auch per Taxi erledigt werden können.

    Mag sein, ist aber ne Einzelfallentscheidung & ob die hier übertragbar ist, sei dahingestellt. Wenn's was gibt, dann natürlich nur für die tatsächliche Rep.zeit.

    Zitat von Gordovan

    Auch ohne Rechtsschutz empfiehlt sich ein Anwalt, der weiß das nämlich alles besser als viele Forenschreiber.
    Die Anwaltskosten müssen ersetzt werden in Höhe der Schadensverursachung.

    Hier muß man trennen, ob nur beraten wurde oder gar ein Schreiben gefertigt wurde. Kostet in der Regel nicht allzuviel und wenn's dabei bleibt, lohnt auch die Rechtsschutzversicherung, da die zuerst diese Kosten zahlt. Diese prüft dann einen Erstattungsanspruch gegen die gegnerische Kfz-Versicherung und holt sich ihr Geld wieder.
    Wenn's aber zum Rechtsstreit kommt, wird ein Anwalt mit all seinen Gebühren schnell teuer & wenn man verliert, zahlt man den Anwalt der Gegenseite mit! Und um das finanziell abzufangen, lohnt halt eine Rechtsschutzversicherung.
    Wenn man zum Anwalt geht, heißt das ja nicht gleich "Ärger" zu machen, sondern in erster Linie fachkompetente Aufklärung der Rechtslage.

    Ciao
    Gerrit

    Gordovan

    Du hast wohl häufiger damit zu tun ? Arbeit ?

  • Zitat von 33-146

    Mann - Kai ist doch unser Forenrechtsverdreher :D ...

    Nene, das stimmt so nicht, da gibt es andere.
    Und bevor hier der Verdacht aufkommt: Nein, ich bin kein Anwalt/Richter/Staatsanwalt/Jura-Student.
    Aber manche Sachen werden hier so unkorrekt wiedergegeben, da versuche ich, dies entsprechend zu ergänzen.

  • @ Philipe

    war das Auto neu ? ich meine hatte der erst die besagten 2 km auf der Uhr ?

    Dann Anwalt und gas...

    [COLOR=DarkRed]Dieser Beitrag muss nicht mit der Meinung des Autors übereinstimmen - Der Autor distanziert sich vorsichtshalber von seinem Inhalt... [/COLOR] ;D

  • Hallo,
    janein. Mein 147 JTD 16V Distinctive Emozione ((-: ist jetzt mit 16000km ganze 11 Monate alt. Und jetzt halt ein Unfallwagen. ))-:
    Danke für die wirklich Sinnvollen Ratschläge. Habe jetzt meinen Anwalt beauftragt. Es muss ja nicht gleich zum Rechtsstreit kommen. Jedoch kann, bringt er den ganzen Verwaltungskram in die geordneten Wege. Ein "Leihe" wie ich es bin ist vor den Tücken der Gegnerischen Versicherung/Gutachter nicht gefeit.
    Übriegens ich war beim Händler, weil mein Luftmassenmesser (scheiß Bosch Dreck) defekt war. Das gleiche Teil war beim 3er BMW meines Vaters auch schon mal im Arsch.

    Gruß Phil

  • Hallo
    also ich kann Dir aus guter Erfahrung (mir wurden schon dreimal meine Autos geplättet): nimm Dir einen Anwalt, besorge Dir entweder selber einen Gutachter bzw da Dein Wagen in einer Werkstatt steht wird die einen Gutachter bestellen, der den Schaden feststellt. Du wirst bei der Werkstatt eine Abtretung unterschreiben müssen, damit die wiederrum alles erledigen kann, das heißt aber auch für Dich das Du kein Bargeld sehen wirst.
    In meinen Fällen habe ich mir einen Anwalt geholt( aber auch nur weil in meinen Fällen zweimal Schmerzensgeldanspruch bestand), einen Gutachter besorgt und habe das komplette Geld ausbezahlt bekommen. In einem Fall mußte ich nachweisen das der Schaden repariert wurde, auch durch den Gutachter.Die Gegnerische Versicherung bezahlt bei eindeutiger Schuld den Anwalt und den Gutachter.Mit einer Rechtschutzversicherung Deiner Seits kann Dir eh nix passieren (solte eigentlich nicht). In meinen zwei schweren Fällen stand mir zwar ein Leihwagen in der gleichen Größenordnung zu, ich habe mir jedoch das Geld auszahlen lassen.
    So ich hoffe das hilft etwas weiter...

  • Zitat von alfa1303

    In einem Fall mußte ich nachweisen das der Schaden repariert wurde, auch durch den Gutachter.


    Das lieg daran, dass ansonsten keine Mehrwertsteuer ausbezahlt wird, da diese ja bei einer Nichtreparatur nicht anfällt. Wenn du nur die Teile gekauft hättest und dann selbst repariert, hättest du nur die für die Teile anfallende Mehrwertsteuer erhalten.

  • Zitat von Gordovan

    Wenn du nur die Teile gekauft hättest und dann selbst repariert, hättest du nur die für die Teile anfallende Mehrwertsteuer erhalten.

    ...und genau um diese Mehrwertsteuer für die Teile wollte mich bei meinem letzten Unfall, den ich selbst repariert habe, die gegnerische Versicherung prellen ;) ...
    Wenn der Gegenüber merkt, dass Du ohne Anwalt bist, versuchen sie oft alles...


    Thomi

  • Ciao

    also da kann ich nur beipflichten. Schon allein, weil man in den seltensten Fällen die Zeit hat, der Versicherung jeden Posten einzeln aus der Nase zu ziehen, lohnt bei eindeutig gengnerischem Verschulden der Gang zum Anwalt.

    So kamen z. B. beim Totalschaden meines Pandas die Unkostenpauschale, die Kosten für die Anmeldung des Ersatzwagens incl. Kennzeichen, die Kosten für Abmeldung und Verschrottung des Altwagens von der Vers. nur kleckerweise und auf Anfrage.

    In einem anderen Fall wollte die Versicherung für die Dauer des Nutzungsausfalls die im Gutachten veranschlagten drei Tage bezahlen. Erst nachdem ich denen mehrmals mitgeteilt und belegt hatte, dass das Fzg. sechs Tage in der Werkstatt stand und ich einen Anspruch auf Nutzungsausfall für die tatsächliche Reparaturdauer hätte, wanderte der zweite Teil auf mein Konto. Die Wertminderung kam ebenfalls nur auf Anfrage obwohl sie eindeutig im Gutachten ausgewiesen war. Dem (von mir beauftragten) Gutachter wollten sie dann noch um die MwSt. prellen, da ich angeblich selbstständig sei. Ich war noch nie selbstständig und hab auch keinen Schimmer wie die darauf kommen.

    Noch schlimmer wirds dann bei Personenschäden, da wie schon erwähnt wurde, die Höhe des Schmerzensgeldes zu beziffern ist. Außerdem wäre da noch der Haushaltsführungsschaden aufzuführen. Dass viele nicht wissen, was das ist geschweige denn, dass sie einen Anspruch darauf haben, ist den Versicheren bekannt und so wird dieser nicht unerhebliche Posten erst mal untern Tisch gekehrt. Bei Selbstständigen oder "Mini-Jobbern" käme dann noch der Verdienstausfall hinzu. Und wenn man dann noch mit seinen Schmerzen zu kämpfen hat, ist man froh, wenn einem der Anwalt wenigstens diese unangenehme Korrospondenz mit den harnäckigen Versicherungen abnimmt.

    Viele Grüße
    Stefan

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!