auto ohne brief zulassen ? wie denn das?

  • moin,
    wie es scheint wird es langsam ernst. naja irgendwann muss er ja mal wieder auf die strasse.

    wer weiss wie man ein auto zugelassen bekommt, für das man keinen fahrzeugbrief hat?
    ich besitzte lediglich einen kaufvertrag und das letzte kennzeichen.

    das eine vollabnahme fällig wird vermute ich mal ganz stark. wäre aber auch nicht das problem.
    wahrscheinlich brauche ich auch sowas wie ein technisches datenblatt, oder eben eine kopie eines briefes des selben typs.

    und was brauche ich noch?

    ach ja:

    wer kann mir eine briefkopie für einen
    164 2.0 v6 turbo baujahr: mitte 1991 zukommen lassen?

    danke

    cu folka

  • Ist ganz einfach Folka..

    Fahrgestellnummer mit letztem Kennzeichen und Kopie des Kaufvertrages ans KBA in Flensburg - die schicken Dir dann ne Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit kannste dann nen Brief beantragen... Deutschland im 21'en Jahrhundert halt...

    Damit checken die ob Du die Karre geklaut hast - also dreh die Zahlen in der Nummer !

    :D

    [COLOR=DarkRed]Dieser Beitrag muss nicht mit der Meinung des Autors übereinstimmen - Der Autor distanziert sich vorsichtshalber von seinem Inhalt... [/COLOR] ;D

  • wie ? ???

    das ist schon alles? ???

    das hab ich mir jetzt aber wesentlich komplizierter vorgestellt.

    tscha, das leben steckt voller überraschungen.
    ;D

    fein!

    cu folka

    nachtrag:
    hehe,
    geht sogar noch einfacher:
    http://www.kba.de/
    dann unter formulare

    bin beim suchen eben nur nicht auf das zauberwort "kba" gekommen.
    ich glaub ich werde alt....... !rolleyes2

  • Hi,

    dann laß dir aber nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr als 1 Monat Zeit zum TÜV und zur Zulassungstelle zu gehen, ansonsten brauchst du eine neue, Die Bescheinigung garantiert dir übrigens nur, daß das Fzg. zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gestohlen gemeldet war. Also kannst du bei der Anmeldung noch eine Überraschung erleben, aber wer klaut schon einen Alfa ;)

    Gruß

  • Zitat von alfa_msp

    Hi,

    dann laß dir aber nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr als 1 Monat Zeit zum TÜV und zur Zulassungstelle zu gehen, ansonsten brauchst du eine neue,

    ja habe ich auf deren page auch gerade gelesen.
    hehe, da hat sich wohl jemand gedanken zur umsatzsteigerung gemacht ;D


    Zitat von alfa_msp

    Die Bescheinigung garantiert dir übrigens nur, daß das Fzg. zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gestohlen gemeldet war. Also kannst du bei der Anmeldung noch eine Überraschung erleben, aber wer klaut schon einen Alfa

    oooch das sollte nicht das problem sein. die vorherigen besitzer sind noch greifbar. 8)

    danke

    cu folka

  • hi folka,
    ist zwar schon ein paar tage her bei mir als ich mal einen brief für ein fahrzeug brauchte, aber bei mir war es ganz unkompliziert.

    ich hatte ein aus italien stammenden 1750 GTV bei einem kleinen händler in hamburg nur mit quitung gekauft und bin dann mit den ital. papieren und meinen perso usw. zur zulassungsstelle.
    dort wollte man ganz wichtig, einen kaufvertrag sehen, denn ich nicht hatte.
    den kaufvertrag mußte ich mir dann im treppenhaus der zulasungsstelle auf einen blatt papier schreiben.
    danach hat der typ sich die daten besorgt und ich bekam einen brief (ohne irgend einen halter eintrag etc, nur mit techn. daten im brief ) in die hand und das wars
    ab zur vollabnahme und fertig.
    die daten für dein fahrzeug haben die doch bestimmt bei der zulassungsstelle.
    den typ und die schlüssel nummern hast du bestimmt und vieleicht kannst du dir das gerenne mit dem antrag ja sparen.
    gruß
    marco/hamburg

  • Sorry, ohne Brief braucht man immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA'S, für Fahrzeuge aus der Schweiz hatte ich immer Kaufvertrag und Schweizer Brief, die KBA-Auskunft braucht man trotzdem . Ebenso war es mit einem Fahrzeug aus Italien.

    Gruß

  • Zitat von marco/hamburg

    hi,
    mmhhhh, ist wohl so, aber ich habe mir damals (1987) keine bescheinigung vom kba besorgt.

    damals waren die Grenzen nach Polen ja auch noch nicht offen ;)

    Ich habe 1990 auch einen neuen Brief durch Vollabnahme bekommen und brauchte keine Bescheinigung. Für den Italien-Import, den ich dieses Jahr zugelassen habe (Vollabnahme hat der Händler schon gemacht), ging es auch nur MIT KBA-Bescheinigung. Die schicken sie dir per Nachnahme, damit du auch sicher deine Gebühren bezahlst :-{

    Gruß !winker!

    Armin

    ________________________________________
    "Wenn ich einen Alfa sehe, ziehe ich meinen Hut"
    Henry Ford

  • Zitat von ArminBrandt

    damals waren die Grenzen nach Polen ja auch noch nicht offen ;)

    Ich habe 1990 auch einen neuen Brief durch Vollabnahme bekommen und brauchte keine Bescheinigung. Für den Italien-Import, den ich dieses Jahr zugelassen habe (Vollabnahme hat der Händler schon gemacht), ging es auch nur MIT KBA-Bescheinigung. Die schicken sie dir per Nachnahme, damit du auch sicher deine Gebühren bezahlst :-{

    Gruß !winker!

    Armin

    ja, ja die gute alte zeit.
    früher war halt alles besser. ;D
    gruß
    marco/hamburg 8-)

  • Hi,

    Zitat von marco/hamburg

    ja, ja die gute alte zeit.
    früher war halt alles besser. ;D
    gruß
    marco/hamburg 8-)

    Also ich brauchte auch schon seit 1980 solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen...

    Bei Dir kann es sein, dass das Fahrzeug in letzter Zeit bei der selben Zulassungsstelle angemeldet war. Dann ist da das Stammblatt des Briefes bei der Zulassungsstelle vorhanden. Erst wenn das Fahrzeug länger als ein Jahr abgemeldet war, wird es vernichtet. Heute ist die Frist 18 Monate.


    Thomi

  • Zitat von 33-146

    Erst wenn das Fahrzeug länger als ein Jahr abgemeldet war, wird es vernichtet. Heute ist die Frist 18 Monate.


    Dafür kann die Frist, im Gegensatz zu der damals möglichen Verlängerung von 6 Monaten, nicht mehr verlängert werden.

  • Zitat von Gordovan

    Dafür kann die Frist, im Gegensatz zu der damals möglichen Verlängerung von 6 Monaten, nicht mehr verlängert werden.

    So sehr wollte ich jetzt nicht in's Detail gehen ;) ...

  • Zitat von 33-146

    Hi,
    Also ich brauchte auch schon seit 1980 solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen...

    Bei Dir kann es sein, dass das Fahrzeug in letzter Zeit bei der selben Zulassungsstelle angemeldet war. Dann ist da das Stammblatt des Briefes bei der Zulassungsstelle vorhanden. Erst wenn das Fahrzeug länger als ein Jahr abgemeldet war, wird es vernichtet. Heute ist die Frist 18 Monate.
    Thomi

    Zitat von marco/hamburg


    ich hatte ein aus italien stammenden 1750 GTV bei einem kleinen händler in hamburg nur mit quitung gekauft und bin dann mit den ital. papieren und meinen perso usw. zur zulassungsstelle.

    hi thomi,
    das auto war vorher noch nie in deutschland zugelassen gewesen. :)
    gruß
    marco/hamburg !mgrins!

  • Hi,

    Zitat von marco/hamburg

    hi thomi,
    das auto war vorher noch nie in deutschland zugelassen gewesen. :)
    gruß
    marco/hamburg !mgrins!

    Tschulligung - das mit den italienischen Papieren hatte ich überlesen.
    Aber gerade dann hättest Du eine Zollbescheinigung und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA gebraucht.
    Da hat das Mädel vom Amt einfach gepennt, sach' ich mal so...

    Das war in "guten alten Zeiten" eher noch mehr Aufwand als heute...


    Thomi

  • also, alles schön und gut. ich hab das spielchen bereits zweimal in münchen erfolgreich mitgemacht. du mußt zunächst in flensburg die anfrage starten. nach einpaar jahren löschen sie die daten aus dem register, dann kommt lediglich ein unbekannt zurück, per nachnahme. doder eine positive antwort mit dem letzten bekannten eigentümer. dann l besorgst du dir eine doppelkarte von der versicherung (heißt heute anders, jaja, ich weiß) und wirst beim zuständigen sachbearbieter deiner kfz zulassungsstelle vor. meißt ist es der typ für sondergutachtenauslandsimporte>einzelabnahmn>§21 oder so. durchfragen! der gemeine sachbearbeiter hat mit deartigen fällen wenig am hut und weiß es meißt nicht. kommentar: ein auto ohne brief gibts net. doch ! steht vor der tür ? wo habens den wagen her? gekauft ! aha, dann hat der vorbesitzer den brief ! nein ! ...im zweifel zum chef gehen. dort beantragst du einen blanko brief. den bekommst du auch, wenn die anfrage aus flensburg den letzeten bekannten eigentümer ausweist und du anhand lückenloser kaufverträge die eigentümerverhältnisse bis zu dir nachweisen kannst. wissen die jungs aus flensburg nix, dann mußt du selber den eigentumsnachweios führen. im zweifel bis zur auslieferung. rede mit dem sachbearbeiter - chef, vielleicht genügt ihm ein einziger vertrag, vielleicht hats du glück, und du bekommst ja aus flensburg den letzten bekannten eigentümer und ganz wichtig das datum der erstzulasung. dann ists nicht so schwer. mit brief und doppelkarte fährste zum tüv, manche zulassungsstellen geben ungestempelte kennzeichen raus, mit denen du zum tüv und zur werkstatt fahren darfst, manche geben dir gegen teueres geld ein kurzzeitkennzeichen, manche leute besitzen ne rote nummer *g* . dann geht der ärger weiter, wenn der ingenieur keinen bock hat, das datenblatt von deinem wagen zu finden. vorher sicherheitshalber besorgen!

  • und hier der rest:
    der ingenieur füllt dann den brief aus, typschlüssel meißt mit 0000. Prüfung betsanden, Gutachen nach § 21 StVZO? Gratulation! dann zurück zur zulassungsstelle, kennzeichen abstempeln lassen und den kfz schein in empfang nehmen. den Brief bekommst du erst nach ca. 4 Wochen , wenn der alte verloren gegangene Brief im Verkehrsblatt aufgeboten wurde und niemand sich gemeldet hat.

  • *schluck*
    ääähmmm.......
    neee nä! ?!?!?!?
    hm....
    da das wägelchen noch bis vor einem 1/2 jahr zugelasen war. der letzte halter auch bekannt ist. und auch in deutschland zugelassen gewesen ist, nehme ich mal an das es (hoffentlich) nicht so kompliziert wird.
    hehe,
    schieben wir es mal darauf das hier ( also bei mir) nicht bayern ist. *gaaaanzdollhoff*
    und mit dem tüv hier hatte ich auch nie probleme, eher im gegenteil.

    und was das datenblatt angeht:
    naja deshalb fragte ich ja nach einer briefkopie von einem 164 tb.
    aber scheinbar bin ich wohl der einzige mit einem 164tb hier im forum. :(

    cu folka

  • Zitat von Gordovan

    Ich könnte dir höchstens ne Kfz-Schein-Kopie vom Super TB zukommen lassen....

    ja danke,
    aber
    1. schein reicht wohl nicht, da dort diese abe nummer nicht drinsteht
    2. ist es ein super.

    cu folka

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