Missglücktes Überholmanöver

  • Hallo zusammen,


    Als ich vorgestern auf dem nach Hauseweg war, passierte folgendes:
    Ich fuhr, um ca 18.45 Uhr, auf der B218 aus Merzen in Richtung Üffeln.Auf dieser Landstrasse gibt es ein ca. 2 KM langes gerades Stück, wo keine Geschwindigkeitsbeschränkung herrscht; also ist dort 100 km/h.
    Unfallhergang.Ich fahre die Strasse mit ca 70- 80 km/h entlang.Da sehe ich ein Auto weit vor mir,das sehr langsam fährt.Dementsprechend hole ich das Auto schnell auf.Gegenverkehr war auch da. Als ich nun ca. 100-200 m hinter besagtem Auto bin, ist kein Gegenverkehr mehr da.(Meine Geschwindigkeit zu diesem Zeitpunkt beträgt geschätzte 50-60 km/h)Das Auto vor mir wird noch langsamer & fährt mittlerweile mit den rechten Reifen auf den Weißen Begrenzungsstreifen.(Ist also ganz rechts auf der Strasse)Es sind aber keine leuchtenden Bremsleuchten oder Blinker an dem Fahrzeug zu sehen.
    Also denke ich mir, da die Gegenfahrbahn ja frei ist,einen runterschalten und überholen.(Blinker links habe ich natürlich gesetzt) Und dann passierte es.Als ich auf seiner höhe war, zog er voll nach links rüber.(Wie sich später raus stellte wollte der Fahrer dort nach links in einen Feldweg abbiegen,wo ich nichtmal wusste das dort ein Weg ist.Ich dachte immer, dort wäre nur eine Zufahrt zu einem Feld.) Somit schubste er mich von der Strasse auf den Grünstreifen.Ich kam, Gott & ABS sei Dank, ca nen halben Meter vor einem Baum zum stehen.
    Personen wurden bei diesem Unfall zum glück nicht verletzt.
    Bilder sind mittlerweile in der Galerie.
    Ich bin mir ehrlich gesagt keiner Schuld bewusst.Was haltet ihr von diesem Unfall ?

  • Hi!

    Der folgende Text stammt aus einem Jura-Forum, aber ich hätte es wohl ähnlich beschrieben:


    Ich habe mal in der StVO gewühlt, weil ich meine mich erinnern zu können, daß es für das Wenden hier besondere Vorschriften gibt.

    Hier was ich gefunden habe:
    §5 Überholen
    (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
    Lag wohl vor.

    ( 3 )Das Überholen ist unzulässig:
    1. bei unklarer Verkehrslage oder
    2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
    Punkt ( 3 )
    1. könnte A vorgeworfen werden, da ein ungewöhnlich langsam fahrendes Fahrzeug eben unklar ist.

    § 9 Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
    (1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
    Hier muß man wohl besonders die doppelte Erwähnung des Wörtchens "rechtzeitig" beachten und daß beim Abbiegen nach links auch der nachfolgende Verkehr beobachtet werden muß und zwar vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen.
    Beides lag nach Schilderung wohl nicht vor.

    (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
    Ich setze einen solchen Wirtschaftsweg mal mit einer Grundstückseinfahrt gleich, weil er genauso selten befahren wird und vor allem, weil ja ein Wendemanöver eingeleitet wurde.
    Auch diese Vorschrift wurde von dem Abbiegenden nicht eingehalten


    Ciao
    Gerrit

  • wie es rechtlich ausgeht kann ich leider nicht sagen!
    aber ...
    so wie du das beschreibst ist das ein 1:1 abbild von nem motorradunfall den mein vater hatte als er nen rollerfahrer überholen wollte! ich bin da hinter ihm gefahren. wirklich haargenau die gleich situation!
    tragisch! na ja, auf jedem fall mal gut das niemand zu schaden gekommen ist, hoffe aber auch, dass du nicht auf den kosten sitzen bleiben wirst! denn sowas ist immer ärgerlich!!!

  • Ja, mal sehen wie es weiter geht.Bislang habe ich meine & die Gegnerische Versicherung angerufen und den Fall geschildert. Meine größte Sorge ist jedoch,das mein Unfall-Gegner zu viert im Auto sass.Ich hingegen nur alleine.Und die sind sich natürlich alle 4 einig, das der Fahrer geblinkt hat.
    Ich glaube, das man anhand der Schäden an meinem 155 wohl sehen kann, wer wem reingefahren ist.
    Der Unfall-Gegner meinte auch,das er beim abbiegen schon über der Mittel-Linie gewesen wäre.Aber wenn das Der Fall gewesen wäre,hätte ich 1stens rechts dran vorbei fahren können.Desweiteren,wenn er schon ziehmlich links gewesen wäre,wo bin ich dann gewesen ? Zur erkärung: an dieser Stelle steht ein Strassenschild & ein Pfosten.Die habe ich aber nicht berührt.Meine linke Seite des Autos ist komplett intakt.

  • Genau der selbe Unfall ist meinem Vater vor ner Woche mit seinem 166-er 3.0 V6 passiert. Sah schlimm aus das Auto.... aber ist mittlerweile (nach ner Woche Citroën C5 HDI gurken) wieder in Stande gestellt.
    Natürlich hat der Abbiegende gezahlt! !schmoll!

  • Zitat von M.Kaczmarek

    Ja, mal sehen wie es weiter geht.Bislang habe ich meine & die Gegnerische Versicherung angerufen und den Fall geschildert. Meine größte Sorge ist jedoch,das mein Unfall-Gegner zu viert im Auto sass.Ich hingegen nur alleine.Und die sind sich natürlich alle 4 einig, das der Fahrer geblinkt hat.

    Die 3 Mitfahrer haben natürlich genau beobachtet, wie der Fahrer den Blinker gsetzt hat, haben das Blinken im Amaturenbrett gesehen und das deutliche Klicken dazu gehört ! ???

    Ob geblinkt wurde oder nicht ist feststellbar, wenn der Blinker mit zu Bruch gegangen ist.

    Mein Tipp - bleib bei der Aussage aus Deiner Sicht, notier Dir die Situation und das Umfeld & wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast (was jeder Autofahrer haben sollte) ab zum Anwalt!

    Ciao
    Gerrit

  • Zitat von M.Kaczmarek

    Ja, mal sehen wie es weiter geht.Bislang habe ich meine & die Gegnerische Versicherung angerufen und den Fall geschildert. Meine größte Sorge ist jedoch,das mein Unfall-Gegner zu viert im Auto sass.Ich hingegen nur alleine.Und die sind sich natürlich alle 4 einig, das der Fahrer geblinkt hat.
    Ich glaube, das man anhand der Schäden an meinem 155 wohl sehen kann, wer wem reingefahren ist.
    Der Unfall-Gegner meinte auch,das er beim abbiegen schon über der Mittel-Linie gewesen wäre.Aber wenn das Der Fall gewesen wäre,hätte ich 1stens rechts dran vorbei fahren können.Desweiteren,wenn er schon ziehmlich links gewesen wäre,wo bin ich dann gewesen ? Zur erkärung: an dieser Stelle steht ein Strassenschild & ein Pfosten.Die habe ich aber nicht berührt.Meine linke Seite des Autos ist komplett intakt.

    Hallo!

    Sorry, aber wer wem reingefahren ist, ist für die Klärung der Schuldfrage unerheblich.

    Hatte im Dezember ebenfalls einen kleinen Blechschaden mit einer sehr netten Dame, welche mit dem selben Argument kam.

    Lt. Versicherung und Rechtsanwalt ist es unerheblich wer wem reingefahren ist!

    Alles Gute!

    Ciao.

  • Zitat von LUK_GTA

    Natürlich hat der abbiegende Idiot gezahlt! !schmoll!


    Hab du erst mal eine Weile lang ein eigenes Auto. Dann sprichst du vielleicht, nach einem kurzen Nachdenken, etwas anders über ein Fehlverhalten.

    Ich bin weiß Gott nicht fehlerfrei, darum werde ich niemanden einfach so als Idioten beschimpfen, nur weil ein Mensch einen Fehler gemacht hat.

  • Zitat von Der Neue aus M


    Mein Tipp - bleib bei der Aussage aus Deiner Sicht, notier Dir die Situation und das Umfeld & wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast (was jeder Autofahrer haben sollte) ab zum Anwalt!

    Das ist eine gute Empfehlung. Ansonsten kann man auch mal schauen, wie sich die eigene Versicherung anstellt, mit dem Nachteil, dass du nur schwierig eine andere Lösung findest. Oder schneller sein und das Prozessrisiko tragen.

  • Blinker & Scheinwerfer sind weder bei mir noch bei dem Gegner zu Bruch gegangen.
    Und:Natürlich sind sich alle 4 Insassen einig, das der Blinker gesetzt wurde.Ich stelle mir die Situation kurz vor dem Unfall im gegnerischen Auto ca so vor: Fahrer:So, ich fahre jetzt gleich in einen Schlammweg links rein,deshalb fahre ich erstmal ganz rechts auf der Fahrbahn.Insassen: Jau, das ist ne coole Idee.Fahrer: So, nun setz ich den Blinker,Insassen bitte alle mal auf´s Klicken vom Blink-Relais hören und auf Blink-Kontroll Anzeige achten.Insassen: Jau, machen wir.
    Kann es in etwa so gewesen sein ??? Ich glaube eher nicht.

    Ich komme gerade von dem Ort wo der Unfall passiert ist.Dort bin ich besagten Feldweg mal reingefahren.Der ist so schlammig das,wenn ich angehalten hätte, ich mich wohl fest gebuddelt hätte.Der Weg führt übrigens nach ca.1 km auf eine Landstrasse, die in den nächten Ort führt.Diese Landstrasse kann man aber auch viel einfacher erreichen, indem man nicht diesen Schlammweg reinfährt, sondern 500 Meter weiter fährt und dann an der Kreuzung links abbiegt.
    Als ich vorhin am Unfallort stand,hab ich mich immer wieder gefragt, warum das Auto vor mir so weit rechts gefahren ist.Und dann hatte ich eine mögliche Erklärung: Der Herr wollte nicht in den Feldweg fahren, sondern er wollte nur drehen/Wenden.
    Aber, wenn es so war, werde ich das wohl eh nicht beweisen können.

  • Mach auf jeden Fall entsprechende Fotos, falls noch nicht geschehen. Eventuell kannst du so Hinweise auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen geben.....

    Es gab auch mal ne Gerichtsentscheidung, ich glaube vom OLG Stuttgart, dass Fahrzeuginsassen nicht als Zeugen zulässig sind. Diese Rechtsprechung hat sich aber nicht durchgesetzt, davon ist wieder abgerückt worden.

  • Doch natürlich habe ich die Polizei sofort angerufen.Der Polizist hat die Schäden an beiden Fahrzeugen "begutachtet" und hat dann zu uns beiden gesagt:Ich muss ihnen beiden einen "Vorwurf" machen.Zu mir, weil ich nciht genug aufgepasst hätte, beim Überholen.Und zu dem anderen Fahrer: Weil er sich nicht vor dem abbiegen vergewissert hat, das nichts von hinten kommt.

    Übrigens kann man sich die Bilder vom Unfallort jetzt unter :
    http://fotocenter.freenet.de/login/guest/in…59379704/286780
    anschauen.Ich hoffe dieser Link funzt.Die Beschreibungen zu jedem Bild sieht man als Gast leider nicht, glaube ich.

  • Von Teilschuld meinerseits gehe ich auch aus,weil sich die Insassen ja einig sind das der Fahrer ja geblinkt hat.
    Aber was mir an Bildern aufgefallen ist: Bei der Einfahrt in den Feldweg ist die weisse Linie am Rand der Fahrbahn duchgehend.Hat das was zu sagen ?
    Was mir auch aufgefallen ist:Wenn man von beiden Seiten auf der Landstrasse an dieser Einfahrt vorbei fährt, kommt anschliessend kein Vorfahrtsschild.Heisst das, das diese Einfahrt evt. garnicht in eine öffentliche Straße führt ?

    So, das wohl für heute.Muss nämlich gleich zu meiner Freundin.Melde mich dann wohl erst Morgen wieder.

  • meiner Mutter ist vor 1 Woche dasselbe passiert, nur mit einem Traktor und meine Mutter im A2, das Ganze am Tag und Einbiegung war ein Waldweg.
    Der Traktorfahrer bekam 100% Schuld, da er nicht geblinkt hat.

    Der A2 wäre fast umgekippt, aber gottseidank auch hier keine Personenschäden.

    Trotzdem, schade um das schöne Auto, 110 PS Benziner, der war auf 200 so schnell konnte man garnicht schauen, beeindruckendes Auto.

  • Wenn ich mir die Bilder so anschaue kann es nur sein, dass sein Navi ihm geraten hat links abzubiegen und er die Einfahrt gesucht hat, oder er wollte umdrehen.
    Freiwillig nimmt den Weg wohl keiner als Abkürzung, ausser vielleicht Landwirte mit Traktor :+)

    Ich denke der ist 2 km der langen Geraden hinunter gefahren und sich immer mehr vom Ziehl entfernt, wurde langsam nervös und hat endlich was zum Drehen gefunden.
    Da gehen Details in der Umwelt schon mal verloren.

    Grüsse Dirk

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