• nicht immer ...

    wenn du nur zur hu/au willst , oder aber abnahmen nach §19.3 machen lassen möchtest , reicht der schein !
    lässt du aber sonderabnahmen machen , z.b. nach §21 , so musst du imho auch den brief vorlegen ?!

    ciao matthias ;)

  • Zitat von bella macchina


    lässt du aber sonderabnahmen machen , z.b. nach §21 , so musst du imho auch den brief vorlegen ?!

    Nein!

    Nur wenn anderes gestrichen wird.

    Baut man z.B. in einen 145 1.4 einen V8-biturbo mit NOS ein und muss hierfür auf 360er Bremse umrüsten (was Radänderung mit sich führt), dann muss der Brief mitgebracht werden, da z.B. die alten Felgengrössen gelöscht werden, denn die passen ja nun nicht mehr über die Bremsscheibe.
    Zudem wird die die originale Reifenvorgabe den Geschwindigeitsindex zu weit unten angesiedelt haben.

    Lässt man jedoch per §21 einen anderen Frontspoiler eintragen, reicht wie bei üblicher TÜV-Abnahme (§29) der Fzg-Schein.

    Sprich: Otto-Normal kommt mit dem Schein aus!

  • Zitat von pedi

    Baut man z.B. in einen 145 1.4 einen V8-biturbo mit NOS ein


    Neues Projekt? Fährst Du damit dieses Jahr beim Akademischen? :D :D :D

    Saluti amici, Hawi
    _____________________________
    FWD sucks! !mgrins!

  • Zitat von pedi

    .....Baut man z.B. in einen 145 1.4 einen V8-biturbo mit NOS ein .....

    Ey is das möglich? !gruebel! Voll Krass! Muss haben!!! !totlach! :D

    ciao, donrencos
    ____________________
    Alfa - Distanz zur Masse
    Oo=V=oO

  • Hi,

    Zitat von pedi

    Nein!

    Nur wenn anderes gestrichen wird.

    ...

    Lässt man jedoch per §21 einen anderen Frontspoiler eintragen, reicht wie bei üblicher TÜV-Abnahme (§29) der Fzg-Schein.

    Sprich: Otto-Normal kommt mit dem Schein aus!


    Und wo trägt der Herr vom TÜV den Frontspoiler ein?

    Bei meinen Umbauten hat der Herr vom TÜV die Eintragungen immer im Brief in eine der 2 freien Spalten geschrieben. Damit bin ich dann zur Zulassungsstelle gefahren und dann hat die Tippse dort die mehr oder weniger verständlichen Formulierungen in den neuen Schein getippt.

    Oder meinst Du "Eintragungen" mit eintragungspflichtiger ABE?
    Nur dabei braucht man keinen Brief beim TÜV.
    Mit oder ohne Mustergutachten wird immer in den Brief geschrieben.

    Oder bei euch da unten in Mittelitalien muss etwas anders sein...


    Thomi

  • Zitat von 33-146

    Oder bei euch da unten in Mittelitalien muss etwas anders sein...

    man nimmt´s Gefährt, Kfz-Schein und (wenn vorhanden) ein Gutachten und geht damit zum TÜV.
    Anhand von Kfz-Schein werden dort Fzg-Daten überprüft und vergleicht ggfs mit dem Gutachten.
    Anschliessend in Augenscheinnahme der Umrüstung.
    Daraufhin gibt es ausser der Rechnung noch einen Prüfbericht.
    Mit diesem geht man zur Zulassungsstelle und legt dort Kfz-Brief, Kfz-Schein und Prüfbericht vor.
    Kfz-Brief wird anhand der Daten des Prüfberichts ergänzt, alter Kfz-Schein vernichtet und neuer Kfz-Schein (nach aktuellen Kfz-Brief-Daten) ausgestellt.

    So kenne ich´s sowie von Bayern, als auch von Baden-Württemberg.


    Letztens hatte ich Änderungen in Fzg-Dimensionen, Achslasten usw...
    Hier musste ich natürlich den Kfz-Brief vorlegen, da alte Daten gestrichen wurden.
    Ansonsten war der Ablauf der Selbe, ausser dass ich auf der Zulassungsstelle auch einen neuen Kfz-Brief bekam.

    Ist das Fzg bei einer Vorführung abgemeldet, muss natürlich ebenso der Kfz-Brief vorgelegt werden...in Ermangelung eines Kfz-Scheins.
    Aber hier erfolgt vom TÜV auch keine Schreiberei in den Kfz-Brief, sondern ebenso nur in Prüfbericht.

  • Zitat von pedi


    Mit diesem geht man zur Zulassungsstelle und legt dort Kfz-Brief, Kfz-Schein und Prüfbericht vor.
    Kfz-Brief wird anhand der Daten des Prüfberichts ergänzt, alter Kfz-Schein vernichtet und neuer Kfz-Schein (nach aktuellen Kfz-Brief-Daten) ausgestellt.

    Das ist soweit alles richtig, jedoch reicht der erstellte Prüfbericht in Verbindung mit dem Kfz-Schein aus. Man muss nicht zur Zualssungsstelle.

    Erst bei einem Halterwechsel werden dann die Änderungen im Brief nachgetragen.

    So steht's in meinem Prüfbericht. Habe Abgasanlage, Maxxair und Tieferlegung abnehmen lassen.

  • Zitat von Woody

    Das ist soweit alles richtig, jedoch reicht der erstellte Prüfbericht in Verbindung mit dem Kfz-Schein aus. Man muss nicht zur Zualssungsstelle.

    Grosser Irrtum!

    Es gibt gewisse Eintragungen, bei diesen stimmt es.
    Diese Regelung ist noch nicht so alt, aber man geht wieder davon ab, so dass Übertrag in Kfz-Papiere wieder schnellstmöglich vorgenommen werden soll/muss.

  • Zitat von pedi

    Daraufhin gibt es ausser der Rechnung noch einen Prüfbericht.
    Mit diesem geht man zur Zulassungsstelle und legt dort Kfz-Brief, Kfz-Schein und Prüfbericht vor.
    Kfz-Brief wird anhand der Daten des Prüfberichts ergänzt, alter Kfz-Schein vernichtet und neuer Kfz-Schein (nach aktuellen Kfz-Brief-Daten) ausgestellt.

    So kenne ich´s sowie von Bayern, als auch von Baden-Württemberg.

    komisch, dann scheint jeder tüv anderes zu handhaben. nach vorführung der tieferlegeung / rad-/räderkombination meines autos beim tüv hat der tüv die änderungen auch in den brief eingetragen. dazu gab es einen prüfbericht. das war in baden-wüttemberg

    Zitat von pedi


    Es gibt gewisse Eintragungen, bei diesen stimmt es.
    Diese Regelung ist noch nicht so alt, aber man geht wieder davon ab, so dass Übertrag in Kfz-Papiere wieder schnellstmöglich vorgenommen werden soll/muss.

    wie ist das mit besagter tiferlegung / andere räder?

    Grüße
    Jass
    _______________________
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  • Zitat von Jass

    komisch, dann scheint jeder tüv anderes zu handhaben. nach vorführung der tieferlegeung / rad-/räderkombination meines autos beim tüv hat der tüv die änderungen auch in den brief eingetragen. dazu gab es einen prüfbericht. das war in baden-wüttemberg


    wie ist das mit besagter tiferlegung / andere räder?

    glaube es gibt/gab auch unterschiede zwischen dekra und tüv.
    erstere lassen einen mit prüfbericht weiterfahren und dem hinweis, dass mal gelegentlich eintragen zulassen ( aber immer den bericht an bord mitzuführen und ggf. vorzulegen), der tüv klopft es in den brief, worauf auf der zulassungsstelle ein neuer schein erstellt wird...

    gruss

  • Hi,

    Zitat von pedi

    So kenne ich´s sowie von Bayern, als auch von Baden-Württemberg.

    In Baden-Würtemberg war ich noch nicht beim TÜV.

    In Neu-Ulm oder Augsburg (d.h. Bayern - oder richtigerweise Bayrisch-Schwaben ;) ) hat der TÜV aber immer den Brief haben wollen.
    Dort habe ich aber nur Windschutzscheiben oder Lenker bei Motorrädern eintragen lassen. Zu streichen gab's da nix...


    Thomi

  • Ich könnte nun einige Leute aus diesem Forum aufzählen, die bereits hier waren für Änderungen mit anschliessender Eintragung.
    Immer nur mit Kfz-Schein!

    Nur bei Änderungen welche z.B. mit Mehrleistung verbunden war bedurfte es des Kfz-Briefes, wegen Streichung.

    Ich kenne es gar nicht anders...auch nicht von TÜV in Bayern ( LI od KE )

  • Hi,

    Zitat von pedi

    Ich kenne es gar nicht anders...auch nicht von TÜV in Bayern ( LI od KE )

    Dann können wir ja mal eine Karte für den TÜV aufmachen ;) ...


    Ich kann mit folgenden TÜV-Stellen mit eigener Erfahrung und zwanghafter Briefeintragung dienen:

    Kiel, Lübeck, Norderstedt, Eckernförde, Itzehoe, Neu-Ulm, Augsburg, Hannover.


    Thomi

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