Hallo zusammen,
ich stehe vor einem Problem! Und zwar habe ich vor 3 Monaten meinen reparierten Unfallalfa unter Ausschluss der Rücknahme, Garantie, Gewährleistung verkauft! Habe auch den Käufer auf diesen Unfall hingewiesen. Der Unfall wurde selbst repariert und zwar eher schlecht als Recht. Aber das war für den Käufer ersichtlich und er war damit einverstanden Jetzt hatte er sich MAl abschleppen lassen und dabei wurde der vordere Querträger aus der Verankerung gerissen! Im Vertrag habe ich drin stehen, dass der Wagen einen reparierten Frontschaden hat, ich habe mit ihm über den Umfang ausführlich gesprochen gehabt! ! Der Preis lag auch weit unter dem tatsächlichen Zeitwert, eben aufgrund dieses schlechtreparierten Schadens!
Und der käufer hat den Wagen ohne mich zu informieren den Wagen instandsetzen lassen und hat dabei noch andere Teile auswechseln lassen, wie Sensor vom Motor, Lichtmaschine, Servopumpe, also fast alle Verschleißteile! Und sein Anwalt will dass ich die gesamten Kosten samt seiner Gebühren trage!?! aufgrund"vertraglicher Schlechterfüllung"
Jetzt will er von mir vertreten durch einen Anwalt die vollen Kosten der Reparatur ersetzt kriegen. Das kann doch wohl nicht angehen?! Der könnte den Wagen ja auch in den Neuzusstand bringen und ich müsste blechen?! Ich habe übrigens keinen Rechtsschutz! Was soll ich machen. Die Reparatur hat genau die hälfte des Erlöses ausgemacht! Danke Euch für Eure Tipps!
Verkauf eines reparierten Unfallwagens
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Hallo kenn mich ja mit dem Gesetz nicht so genau aus, aber wenn du als Privatmann im Kaufvertrag (hast du einen gemacht? )die Gewährleistung ausgeschlossen hast, sowie auf den Unfallschaden hingewiesen hast, dann kann ich mir nicht vorstellen das du ein Problem bekommst. Der Typ will dich vermutlich ganz billig (oder teuer) abkochen . Die getauschten Teile können ja mit dem Unfall nichts zu tun haben .
Gruß
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Zitat von alfa_msp
aber wenn du als Privatmann im Kaufvertrag (hast du einen gemacht? )die Gewährleistung ausgeschlossen hast, sowie auf den Unfallschaden hingewiesen hast, dann kann ich mir nicht vorstellen das du ein Problem bekommst
Das kommt drauf an.Wir alle kennen den schriftlichen Vertrag nicht. Mündliche Abreden sind zwar wirksam, aber sehr schwer beweisbar. Der Preis ist selten entscheidend, es sei denn, er weicht deutlich ab. Und zwar nicht vom Durchschnittspreis.
Wurde im Vertrag ein Unfallschaden oder ein schlecht reparierter Unfallschaden genannt? -
Zitat von Löha's GTV
Im Vertrag habe ich drin stehen, dass der Wagen einen reparierten Frontschaden hat, ich habe mit ihm über den Umfang ausführlich [COLOR=Red]gesprochen[/COLOR] gehabt!
Habe ich das grafisch gut dargestellt?
Aus der Formulierung "Unfallschaden, repariert" muss ich nicht schließen, dass es dem Fahrzeug an Verkehrstüchtigkeit oder Sicherheit irgendwo mangelt. Gibt es keine Zeugen für das Verkaufsgespräch?
Grüße,
Cutrofiano -
Wer sagt den eigentlich daß das Fahrzeug sachgemäß angeschleppt wurde, wer sagt dir den daß das Fahrzeug nicht mit Mutwillen beschädigt wurde, ich denke die Gegenseite probiert es einfach mal, hat letztes Jahr bei mir auch einer probiert (auch mit Anwalt) und ist bös auf die Nase gefallen, aber jeder Fall ist da anderst gestrickt.
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Hast Du auch keine ADAC-Karte oder sowas? Wohnst Du noch bei Mama oder so? Weil dann würde auch der Rechtschutz der Eltern greifen.
Glaube aber auch wie alfa_msp, dass Dich hier einer versucht abzukochen. Ist halt die Frage ob er von einem Abschleppunternehem oder vom "Kumpel" abgeschleppt wurde.
Wenn der Frontschaden aber im Kaufvertrag mit drinsteht, würd ich einfach mal zum Rechtsanwalt gehen und Dich beraten lassen. Muss man nur geringe Beratungskosten zahlen, bzw. bei manchen sogar gar nichts. Kommt glaub ich auch auf Dein Einkommen drauf an.
Viel Glück und halt uns auf dem Laufenden... -
Ach ja meine Freundin hat mir grad was von Anwaltskostenbeihilfe erzählt. Frag mich aber nicht genau, was das für Dich heißt. Frag doch einfach mal nach...
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Zitat von Needles156
Ach ja meine Freundin hat mir grad was von Anwaltskostenbeihilfe erzählt. Frag mich aber nicht genau, was das für Dich heißt. Frag doch einfach mal nach...
Super - zum Autokaufen / Verkaufen und Fahren reicht's, aber der Anwalt soll dann umsonst arbeiten.
Das Ding heißt "Beratungshilfeschein", bekommst du auf dem Amstsgericht, wenn du dich einkommensmäßig im Sozialhilfebereich befindest, am einfachsten, wenn du den Sozikohlebescheid gleich auf den Tisch legen kannst.
Der Anwalt bekommt dann einen symbolischen Obulus von paar Euro füfzig und muss dann den Papierkrieg erledigen, drum machen's mache lieber gleich umsonst - zur Schadensbegrenzung. Und wenn man dann die 10 Euro gesetzlichen Eigenanteil einfordert, heißt's:
"Was, ich dachte das sei ganz umsonst." Ich find's zum !wuerg!
Keiner anderen Berufsgruppe wird sowas zugemutet. Ich möchte mal sehen, was die in der Werkstatt sagen würden, wenn ich mit einem Wisch vom Sozialamt käme: "Den Ölwechsel kriege ich umsonst!"
Daher meine Regel: Wer Auto fährt kann auch seinen Anwalt zahlen, zumal in dem Bereich, um den es hier geht, sowieso kein Geld verdient wird: Einem Handwerker triebe es die Tränen in die Augen, dem fiele sofort entsetzt der Schraubenschlüssel aus der Hand.
Das musste mal raus.
Grüße,
Cutrofiano -
Ich habe es zwar schon oft geschrieben, will es trotzdem nochmal wiederholen. Von der hier im Forum anwesenen Juristen wirst du wenig Hilfe bekommen. Eben weil niemand den genauen Fall kennt und gerade Juristen sehr gern für eine bereitwillig und kostenlos gegebene Auskunft dann doch in Regreß genommen werden.
Niemand kann anhand deines Postes den Sachverhalt erfassen.
Was nützt es dir, wenn dir jemand was vermutet ?Ein kurzer Vergleich: Auf die Frage: Mein Motor klackert konnte der Motor auch nicht repariert werden.
Da jedoch der Käufer zu dir keinen Kontakt aufgenommen haben soll, wird es nicht so einfach für ihn.
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Ach so...falls das dann doch noch nicht klar geworden sein sollte (ich war vom ersten Posting bis jetzt...gelähmt...): GEH....ZUM....ANWALT!
Kosten? Frag' Dich das, wenn Du an der Beratung gespart hast und dann Deinem freundlichen Käufer die Tausender in den Rachen schieben darfst.
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Zitat von Cutrofiano
Das Ding heißt "Beratungshilfeschein", bekommst du auf dem Amstsgericht, wenn du dich einkommensmäßig im Sozialhilfebereich befindest, am einfachsten, wenn du den Sozikohlebescheid gleich auf den Tisch legen kannst.
Jein.
In viele Städten gibt es die so Anwaltshilfsberatung kostenlos. Das ist dann immer am Amtsgericht. Dort ist die Erstberatung kostenlos, jedoch eine Mandatierung kostet dann die normalen Gebühren.Zitat von Cutrofiano
Daher meine Regel: Wer Auto fährt kann auch seinen Anwalt zahlen, zumal in dem Bereich, um den es hier geht, sowieso kein Geld verdient wird: Einem Handwerker triebe es die Tränen in die Augen, dem fiele sofort entsetzt der Schraubenschlüssel aus der Hand.
tja, wegen jedem Schnupfen gehen die Leute zum Arzt, aber wenn es mal zum Anwalt gehen soll, wird dies gar nicht gern getan. Und ich wette mit jedem hier um einen Kasten Bier, daß mehr Prozesse gegen Rechtsanwälte als gegen Mediziner wegen nicht richtiger Berufsausübung angestrengt werden. -
Auf den Kasten Bier wirst Du lange warten müssen, denn auf diese
Wette geht keiner ein (weil Du Tatsachen beschreibst).
Frohes Schaffen
Fossi
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