vorgestern beim audi-händler

  • .....und wir sagten doch immer : wolle, kauf dir einen alfa...aber er wollte nicht auf uns hören :o
    folgendes ereignete sich dann vorgestern

    nach wochenlangem warten kam endlich der ersehnte anruf ...ihr A3 2.0 turbo ist endlich da ....die freude war nur kurz...denn der verkäufer meinte es gäbe da wohl ein kleines problem mit der abholung des fahrzeuges
    es hieß: bitte kommen sie vorbei...wir müssen uns mal unterhalten
    warum?
    ihr audi ist nicht mehr so ganz wie sie ihn bestellt haben....aber bitte kommen sie vorbei...wir werden uns schon einigen
    was ist denn kaputt?
    naja...ist nicht so einfach zu klären
    nach energischem drängen was denn wohl defekt sei

    naja....dach müsste neu, die b-säule auch...jaja...die haube ist ja wohl auch im eimer !eek! ...aber wir sind ja kulant...kommen ihnen ja entgegen

    in seiner unendlichen güte wollte der verkäufer einen A2 zu verfügung stellen gegen eine minimale kostenbeteiligung von 100€ monatlich !motz Rot!

    aber mit "wolle's" durchsetzungsvermögen haben sie nicht gerechnet !sonicht!
    den A2 gibt es natürlich umsonst und der neue A3 wird nun noch zusätzlich einige kostenlose extras haben !daumenhoc

    _____________

    daggi !winker!

  • Hi Daggi,
    Du gibst uns Rätsel auf !gruebel!
    Wenn die Karre vom LKW geplumst ist, ist es ja wohl ein Versicherungsschaden und "wolle" bekommt einen komplett neuen A3. Da hat er dann die Chance sich doch noch für'n Alfa zu entscheiden !hehe!
    Frohes neues Jahr
    Peter )-)

  • ja....ist vom lkw geplumpst :o

    was wir halt recht unverschämt finden....man meinte wirklich das dieser wagen noch genommen wird :o
    ....sie wollten ja deutlich was am preis machen :D

    und dann halt noch für die nun entstehende wartezeit einen ersatzwagen anzubieten mit 1000km begrenzung und ner kostenbeteiligung von monatlich 100€

    wir sind halt aus dem kopfschütteln nicht mehr raus gekommen

    _____________

    daggi !winker!

  • Zitat von Daggi

    ... ner kostenbeteiligung von monatlich 100€


    Das ist ein absolut faires Angebot: 3,33 Euro täglich inklusive Steuer, Versicherung und Ersparnis eigener Aufwendungen = Abnutzung des eigenen Autos.

    Zitat von alialbert

    ...ist es ja wohl ein Versicherungsschaden


    Eben, und die Versicherung ersetzt bekanntlich im Rahmen des Nutzungsausfalls auch nur den Mietwagen eine Kategorie unter dem eigenen - oder zieht einem ansonsten die "ersparten Aufwendungen" ab.

    Zitat von Daggi

    wir sind halt aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus gekommen


    Beim Schütteln rechnet sich anscheinend schlecht ;)
    Grüße,
    Cutrofiano

  • Zitat von Cutrofiano

    Beim Schütteln rechnet sich anscheinend schlecht ;)


    Im Kaufvertrag steht evtl. ein Liefertermin. Der Händler kann nicht liefern, denn es wurde ein unfallfreies Neufahrzeug gekauft. Was meinst du, wer den entstandenen Schaden (Käufer hat keine Auto) zahlen darf?
    Vielleicht nur vom Autohaus gut gerechnet?

  • Zitat von Gordovan

    Der Händler kann nicht liefern...


    ...hat dieses deshalb aber nicht automatisch zu vertreten. Hier haftet wohl eher der Spediteur bzw. dessen Versicherung.

    Zitat von Gordovan

    den entstandenen Schaden (Käufer hat keine Auto)...


    Schadensersatz = Mietwagen. Siehe oben.
    Oder glaubt ihr, es gibt Schmerzensgeld?!?
    Dem Händler "nutzt" dieser Fall absolut gar nichts, im Gegenteil, es kostet ihn nur unnötig Geld...
    Grüße,
    Cutrofiano

  • Zitat von Cutrofiano

    Schadensersatz = Mietwagen. Siehe oben.


    Eben, warum sollte der Käufer was zahlen? Und warum soll er einen Mietwagen nehmen und dann über das Autohaus abrechnen, wenn er von dort auch einen bekommen kann?

  • Zitat von Gordovan

    Eben, warum sollte der Käufer was zahlen?


    Wie oben erklärt: Wegen der ersparten Aufwendungen. In vorliegendem Fall wäre allenfalls zu diskutieren, ob die mit dem Ersatz A2 statt A3 gegebenefalls als abgegolten zu begreifen sind.
    Grüße,
    Cutrofiano

  • nun,wie Gordi schon richtig annahm,war tatsächlich ein Liefertermin vereinbart,womit der Händler ohnehin schon im Verzug war.Offensichtlich hat er sich entschlossen das Leihfahrzeug kostenlos zur Verfügung zu stellen um den Kunden nicht noch mehr zu verärgern und negative Publicity zu vermeiden,denn dem dürfte ziemlich egal sein,wer die Schuld an der erneuten Verschiebung des Liefertermins trägt.

    _____________

    daggi !winker!

  • Zitat von Daggi

    nun,wie Gordi schon richtig annahm,war tatsächlich ein Liefertermin vereinbart,womit der Händler ohnehin schon im Verzug war.


    Klar, trotzdem schuldet er streng genommen auch in dieser Situation keine Geschenke.

    Zitat von Daggi

    Offensichtlich hat er sich entschlossen das Leihfahrzeug kostenlos zur Verfügung zu stellen um den Kunden nicht noch mehr zu verärgern


    Und das war tatsächlich überobligatorisch, eine Art Schmerzensgeld. Der Kunde ist König...
    Grüße,
    Cutrofiano

  • Nachdem der Verkäufer in Verzug war, hätte der Käufer auch einen Mietwagen nehmen können und die vollen Kosten auf den Verkäufer abwälzen können.
    Da sollte der Verkäufer doch froh sein, mit nem A2 den Kunden zufriedengestellt zu haben.

  • Zitat von Gordovan

    Nicht? Sicher? Ich bin mir da nicht wirklich sicher.


    Also: Der Grundsatz im Schadensrecht (hier: Anspruch gegen Schädiger bzw. dessen Versicherung) lautet: Der Geschädigte hat so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.
    Im Vertragsrecht (hier: Anspruch gegen Händler, soweit dieser sich die Leistungsverzögerung zurechnen lassen muss) gilt entsprechend für den vollen Erfüllungsanspruch: Der Vertragspartner hat so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn vertragsgemäß erfüllt worden wäre.
    In beiden Fällen hätte der Audikäufer seinen neuen A3, müsste für diesen Steuer und Versicherung zahlen und Abnutzung und Wertverlust im Rahmen der Nutzung erleiden.
    Der "Geschädigte" Mietwagenfahrer hat diese vermögensmindernden Positionen nicht beklagen, er spart sich diese "Aufwendungen". Also steht er wirtschaftlich (und nur das interessiert hier, "Affektionsinteresse" gibt es bei einem Neuwagen nicht) besser, als er stünde, wenn sein Auto rechtzeitig geliefert worden wäre. Um diesen Vorteil auszugleichen steht ihm nur ein Mietwagen eine Klasse unter dem zu ersetzenden Auto zu, oder er gleicht diesen Vorteil durch Zahlung aus. Im vorliegenden Fall sollten das 100,- Euro im Monat sein.
    Ich hoffe, das war verständlich ;)
    Grüße,
    Cutrofiano

  • Zitat von Cutrofiano

    Um diesen Vorteil auszugleichen steht ihm nur ein Mietwagen eine Klasse unter dem zu ersetzenden Auto zu, oder er gleicht diesen Vorteil durch Zahlung aus. Im vorliegenden Fall sollten das 100,- Euro im Monat sein

    also ist ein A2 (sicherlich mit standardmotorisierung) vergleichbar mit
    einem A3 2.0 Turbo.....
    wieder was dazu gelernt [Blockierte Grafik: http://www.cheesebuerger.net/images/midi/liebe/a062.gif]

    _____________

    daggi !winker!

  • Zitat von Sigi

    es steht ja

    guten morgen sigi !ganz Lieb

    völlig richtig, der A2 ist eine klasse tiefer. wozu also dann die 100€ ,
    da wir ja dank cutrofiano über die rechtliche situation aufgeklärt sind !thatsit!


    ich resümiere: hätte ihm der händler einen A3 angeboten wäre eine zuzahlung rechtens
    der A2 muss nach dieser rechtsauffassung kostenlos sein

    _____________

    daggi !winker!

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