ich würde gerne das vordere kennzeichen, welches der alfa 156 ja serienmäßig auf der linken seite hat, auf die rechte seite verlegen...
gibt es irgendeinen § der das verbietet ?
ich würde gerne das vordere kennzeichen, welches der alfa 156 ja serienmäßig auf der linken seite hat, auf die rechte seite verlegen...
gibt es irgendeinen § der das verbietet ?
Soweit ich weiß, hat Alfa Romeo bei der Zulassung des 156 in Deutschland eine Aussnahmegenehmigung bekommen für die Anbringung an der linken Seite, das eigentlich die Mitte vorgeschrieben ist.
Was der "Seitenwechsel" für Konsequenzen haben könnte, weiß ich auch nicht.
Warum willste eigentlich wechslen ? Willst Du aus "Masse" der 156 heruasstechen ? ![]()
Ciao
Gerrit
herrausstechen ist das eine... aber eher unwichtig...
ich möchte nur die frontschürze etwas überarbeiten, aber mich stört das loch für den abschlepphaken...
leider ist das aber vorgeschrieben, deswegen wollte ich da eleganterweiße das kennnzeichen darüber machen... ![]()
Meinst Du so? Einfach machen. Bisher hat die Polizei nichts gesagt.
[Blockierte Grafik: http://www.ulino.de/Avatare/Avatare.jpg]
bei solchen fragen sind mutmaßungen echt hilfreich !nono!
schau doch einfach in die gesetztestexte:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/__60.html
und mal ein tip für diejenigen, die nicht richtig mit dem internet umgehen können ![]()
http://www.google.de
dort folgendes eintippen:
kennzeichen stvzo site:bundesrecht.juris.de
und wenn man bundesrecht.juris.de nicht kennt, kommt man folgendermassen darauf
http://www.google.de
dort folgendes eintippen:
bundesregierung gesetzestexte
der erste eintrag leitet auf bundesregierung, dort kann auch (auf juris) gesucht werden.
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