Kennzeichenanbringung

  • Moin, Leute!
    ja,ja, habe die Sufu benutzt! !rolleyes2 aber der Eingabetext wird zu lange :,(
    Frage:
    was spricht in der StVZo gegen die Anbringung des vorderen Kennzeichens zwischen Stossstange und Mot.deckels ?
    Im §60 habe ich nichts eindeutiges gefunden, ausser vielleicht einer Winkelangabe von mindestens 30 Grad.

    Dank für Antworten .

    ich weiss, Mecker gibts eh :D :D :D

    Grüße
    Tom

  • Häh ?

    Wo willste das anbänzeln ?

    mein Nummernschild am Spider sorgt ja schon für Stirnrunzeln aber Deine version versteh ich nicht..

    ciao

    Dirk

    [COLOR=DarkRed]Dieser Beitrag muss nicht mit der Meinung des Autors übereinstimmen - Der Autor distanziert sich vorsichtshalber von seinem Inhalt... [/COLOR] ;D

  • Hallo Tom,
    das frage ich mich allerdings auch?? Ein Blechnummernschild auf dem oberen Frontblech ??? Ich meine, die Klebenummernschilder sehen ja schon gewöhnungsbedürftig aus :o
    Aber Du hast Dir die Frage schon selbst beantwortet, mehr als 30° Abweichung von der Senkrechten ist nicht... lediglich bei den Klebedingern gabs (damals) noch Ausnahmen.

    Grüße
    Michael

    ______________________________________

    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam

  • ich sach nur unten links beim Spider - unterhalb des Kühlereinlasses.. und alles was nach unten übersteht (das sind ungefähr 80 %) nach hinten umbiegen...

    Bislang hats nur für Schmunzler gesorgt, aber irgendwann werd ich wohl angehalten...

    :D

    [COLOR=DarkRed]Dieser Beitrag muss nicht mit der Meinung des Autors übereinstimmen - Der Autor distanziert sich vorsichtshalber von seinem Inhalt... [/COLOR] ;D

  • Hi, Leute!
    Habe da gestern noch ein wenig rumgefragt und eine eindeutig zweideutige Antwort erhalten:

    Ort,Art und Höhe nach EG-Rili 70/222/EWG vom 20.03.70:

    bla bla bla....
    ...Vorderes Kennzeichen:Nationale Vorschriften über Neigungswinkel bestehen nicht.
    ..... Bei einem größeren Neigungswinkel (30 Grad) dürfte die Lesbarkeit nicht mehr gewährleistet sein.

    D Ü R F T E steht da.

    Na denn, starten wir mal die Diskussion mit TÜV-men. :D

    Grüße
    Tom

  • [QUOTE=Guzzi-Tom]Hi, Leute!
    Habe da gestern noch ein wenig rumgefragt und eine eindeutig zweideutige Antwort erhalten:

    Ort,Art und Höhe nach EG-Rili 70/222/EWG vom 20.03.70:

    bla bla bla....
    ...Vorderes Kennzeichen:Nationale Vorschriften über Neigungswinkel bestehen nicht.
    ..... Bei einem größeren Neigungswinkel (30 Grad) dürfte die Lesbarkeit nicht mehr gewährleistet sein.

    D Ü R F T E steht da.

    Na denn, starten wir mal die Diskussion mit TÜV-men. :D


    So, denn Bericht über Diskussion:
    Kompetenten TÜV-man gefragt, der viele Oldtimer abnimmt.
    Seines Wissens gibt es K E I N E !! Vorschrift über den Neigungswinkel des vorderen KZ.
    Somit ergab sich die nächste Frage: Klebefolie, Magnetfolie oder wie?
    Antwort (inoffiziell, versteht sich):
    mach Magnetschild mit dem Kennzeichen drauf, nimm Blechschild ins Auto und erzähl im Falle eines Falles etwas vom Pferd...... :-p :-p :-p

    Na denn.....
    Geregelt
    Liebe Grüße
    Tom

  • Zitat von Guzzi-Tom

    [QUOTE=Guzzi-Tom]
    Kompetenten TÜV-man gefragt, der viele Oldtimer abnimmt.
    Seines Wissens gibt es K E I N E !! Vorschrift über den Neigungswinkel des vorderen KZ.
    Somit ergab sich die nächste Frage: Klebefolie, Magnetfolie oder wie?
    Antwort (inoffiziell, versteht sich):
    mach Magnetschild mit dem Kennzeichen drauf, nimm Blechschild ins Auto und erzähl im Falle eines Falles etwas vom Pferd...... :-p :-p :-p

    !sonicht!
    bin nächste Woche wieder in der Arbeit und werde mal genauer nachschauen... bin mir aber ziemlich sicher, daß es da sehr wohl eine Vorschrift gibt... betrifft aber nicht meinen Aufgabenbereich sonst hätte ich Dir spontaner antworten können...

    Grüße
    Michael

    ______________________________________

    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam

  • Zitat von Guzzi-Tom

    [Antwort (inoffiziell, versteht sich):
    mach Magnetschild mit dem Kennzeichen drauf, nimm Blechschild ins Auto und erzähl im Falle eines Falles etwas vom Pferd...... :-p :-p :-p

    kleiner Hinweis:

    ...und wenn du mit dem Magnetschild (ohne offizielle Zulassungsstempel) angehalten wirst, kann es € 3.000,- kosten!
    So war zumindest die Strafe hier im Landkreis letztes Jahr für einen.

    Manche hier im Forum wissen, dass ich auch manchmal mit "Sonderkennzeichen" unterwegs bin.
    Ländliche Gegend hier, man kennt sich...:)...aber schon mehrmals wurde ich hier von amtlicher Seite (privat) angesprochen, dass man mit sowas nicht unbedingt fahren solle.
    Es wurden dabei auch ein paar Strafzahlungen genannt; eben auch die € 3.000,- wegen nicht amtl. Kennzeichen.

    Im freundschaftlichem Gespräch fragte ich u.a. Kennzeichen verloren und eines auf Pappe geschrieben und angebracht. Sieht man zwar öfters, aber hier gilt gleiches.
    Mir wurde gesagt: lieber gar kein Kennzeichen, als ein nachgemachtes (Fälschung).

    Die regionale Design-Tuning-Fraktion fährt nur noch mit offiziellen Kennzeichen herum, denn die Jungs waren teilweise auch schon kräftig am zahlen.

  • Hey Pedi, ich glaub hier ist eher Magnetschild + Kennzeichen gedacht.

    Aber was Kennzeichen angeht hab ich leider auch schon Dreck am St...
    Damals war es der Rennleitung zu tief. Mit dem Hinweis auf einen Peugeot 206 hieß es damals nur Herstellerspez. Ausnahme..
    Kann mir aber nicht genau Vorstellen wie Guzzi das anbringen will.
    Werd mir das Thema nochmal richtig durchlesen..

  • Hi Tom,
    habs mir auch nochmal durchgelesen. Und außer den 30° hab ich auch nichts gefunden.
    Sag mal, wo kommst Du eigentlich her...

    2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

  • [QUOTE=pedi]kleiner Hinweis:

    ...und wenn du mit dem Magnetschild (ohne offizielle Zulassungsstempel) angehalten wirst, kann es € 3.000,- kosten!
    So war zumindest die Strafe hier im Landkreis letztes Jahr für einen.


    Hi, Pedi!
    Ja, also, nun , wo das ansprichst.....
    müssen wir das doch `mal diskutieren :D :D :D

    Plan:
    Magnetfolie, Blechschild draufgeklebt.
    Blechschild lass`ich mir platt drucken (gibt keine Vorschrift, dass es erhabene Ziffern sein müssen.)
    Nieten- oder Schraubendisign lässt das ganze FEST ANGEBRACHT erscheinen.
    so....nix vergessen?
    äh ....doch...
    der Spider muss noch zusammengebaut werden, iss nämlich noch total ckd :,(
    Liebe Grüße
    Tom

  • Zitat von pedi

    da kann´s dann höchstens ein paar € kosten, wegen nicht korrekter Anbringung.


    Wer will das sehen von der Rennleitung? Wenn die an den Spider traben und ihre Pfoten nicht zurückhalten können, habe ich schon einige Worte( !blabla! )
    Grüße
    Tom

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