Motorschaden an einem 2.0 JTS

  • Hilfe - jetzt hat es auch mich erwischt!
    Gebrauchtwagen - BJ 8/2002 - KM38500. Was will man mehr!
    Nach 2 Monaten und 5000 Kilometern jetzt ein Motorschaden.
    Daten zum Auto: 156 Selespeed, 2.0 JTS, 43800 KM, BJ 8/2002 (FL1), Deutschlandimport

    Meine Frage:
    Das Fahrzeug hatte bis 08/2004 Neuwagengarantie. Wie Kulant ist Alfa Österreich bei solchen Fällen?

    Ich habe das Fzg. als Gebrauchtwagen beim Händler gekauft - muß ich für einen Teil des Schadens aufkommen. Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen?

    Bitte helft mir.
    lg Fred

  • Hallo Rainer,
    Ich war heute beim Händler in Vöcklabruck / OÖ (Nissan-Alfaromeo Händler) - Gekauft Sept. 2004.

    Kulanterweise übernimmt er auch die Kosten für die Reparatur - Glück im Unglück.

    Lt. seinen Ausführungen dürfte es sich bei der Nockenwelle um einen Material bzw. Härtefehler handeln. Warum jedoch die Kurbelwelle und das Pleuellager vom 2. Zylinder kaputt sind konnte er nicht sagen. Auch konnte er keine Erklärung für den doch sehr hohen Ölverbrauch bringen - ca. 2,5 l auf 3800 km. Mit meinem alten TS brauchte ich diese Menge auf einen ganzen Servicintervall.

    Mfg Fred

  • Hi,

    Zitat von t610

    Kulanterweise übernimmt er auch die Kosten für die Reparatur - Glück im Unglück.

    Wieso eigentlich "kulanterweise"?

    Die Gewährleistung auf Gebrauchtwagen gilt doch EU-weit.
    Oder ist bei euch in Ösiland was anders?


    Thomi

  • Guten Tag,
    nun ja, nach Rücksprache mit einem Rechtsberater beim ÖAMTC wurde mir mitgeteilt, daß die Händler solche Dinge nicht ohne weiteres bezahlen wollen - ist ja auch verständlich.
    Weiters hat der nette Herr gemeint, daß ich schon zufrieden sein müsste, wenn mir nur ein Teil der Kosten ersetzt oder die Kosten auf beide aufgeteilt werden.

    So what - Schönen Tag noch
    Fred

  • Hi,

    ich hätte auch gedacht das die einjährige Gebrauchtwagengarantie (bei Händlern) europaweit gilt. Die solte auch einen solchen Motorschaden abdecken, oder etwa nicht? Von Kulanz kann daher meiner Meinung nach keine Rede sein, wahrscheinlich stellen sie's nur gern so hin !rolleyes2

    Gruß t28er

  • Die braucht niemand Abzuschließen weil jeder Händler GESTZLICH 1Jahr "Garantie" (ich glaube offiziell heist es Sachmängelhaftung) geben MUSS.
    In dem Fall also überhaupt keine Frage.
    Nach 6Monaten muss aber der Käufer beweisen das der Schaden schon beim Kazf vorhanden war, dann wird's lustig...

  • Zitat von stefan-b@chello

    ich glaube offiziell heist es Sachmängelhaftung


    Es nennt sich Gewährleistung :)
    Da es aber auch die Gebrauchtwagengarantie gibt muß man hier sprachlich sauber agieren!
    Denn es sind völlig verschiedene Dinge.

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