Hi ihr,
ich weiß ja, daß einige "Bauleute" hier mitschreiben.
Ich stehe gerade vor einer wichtigen Frage:
Gelten für Lasten- und Personenaufzüge an Baugerüsten die DIN 18451?
Gibt es irgendwo was zu lesen, wer für Reparaturen an den Teilen verantwortlich ist, wenn im Vertrag nichts steht?
Vielen Dank und