Personenaufzug am Gerüst

  • Hi ihr,
    ich weiß ja, daß einige "Bauleute" hier mitschreiben.

    Ich stehe gerade vor einer wichtigen Frage:

    Gelten für Lasten- und Personenaufzüge an Baugerüsten die DIN 18451?
    Gibt es irgendwo was zu lesen, wer für Reparaturen an den Teilen verantwortlich ist, wenn im Vertrag nichts steht?

    Vielen Dank und

  • Morgen Gordovan,

    also wenn nichts anderes im Mietvertrag geregelt ist dann ist der Vermieter für die Reparatur und Wartung zuständig. Er muss auch für Sachkunde und Sachverständigenprüfung sorgen. Oder neuerdings darf er als befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung auch Prüfprotokolle fertigen. Also alles in allem übernehme ich so ein Ding nur mit aktueller Prüfungsbestätigung, egal woher. Etwas besser kennen sich immer unsere Kollegen von der BAU BG aus. Am besten mal Deinen zuständigen Aufsichtsbeamten anrufen. Lass die doch auch mal recherchieren. Geld kriegen sie ja genug von der Wirtschaft :).

    Wenn Du es genau weißt, lass mich an Deinem Wissen teilhaben!

    Gruß der Willi

    La vita e bella! !sex!

  • Tschuldigung kommt etwas häppchenweise..... wie schon angedacht steht alles dazu in der Betriebssicherheitsverordnung und in der technischen Regel für Aufzugsanlagen TRA 1100....

    soweit solls reichen.

    Willi

    La vita e bella! !sex!

  • Zitat von Willi

    soweit solls reichen.

    Besten Dank erstmal. :)

    Die TRA regeln jedoch nur die technischen Anforderungen. Die Aufzugsverordnung gilt nicht mehr (seit 1.1.03) und in der Zwölften Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sind die "Bauaufzüge" ausdrücklich ausgenommen.

    Na mal schauen, wie ich das lösen kann. Die DIN 18385 gilt jedenfalls nicht. Aber auch die DIN 18451 bzw. VOB/B u. VOB/C geben nicht so viel her. Also werden wohl die Regelungen des allgemeinen Zivilrechtes gelten, schaun mer ma

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