Ich stelle das mal zur Diskussion.
[S1]Zitat[/S1]
[font=Arial]Hessen verschärft Polizeigesetz[/font]
Die hessische Polizei darf in Zukunft Autokennzeichen elektronisch erfassen und mit einer Fahndungsdatei abgleichen. Nach einem Bericht des Internetdienstes «heise.de» vom 16.12.2004 hat dies der hessische Landtag am 14.12.2004 gegen die Stimmen von SPD und Grünen entschieden. Die FDP hatte sich enthalten. Das neue Polizeigesetz erlaubt es der Polizei zudem, Kindern unter 14 Jahren genetisches Material zu entnehmen, wenn sie verdächtig sind, eine schwere Straftaten begangen zu haben. Schließlich erweitert es die polizeilichen Befugnisse zur Telefon- und Videoüberwachung.
1. Innenminister: Automatische Kennzeichenkontrolle sinnvoll
Nach Innenminister Volker Bouffier (CDU) war die Einführung einer automatischen Kennzeichenkontrolle notwendig. Gestohlene Fahrzeuge würden häufig bei der Begehung weiterer Straftaten eingesetzt. Die Zahl der zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen steige ständig. Die Gefahr eines Missbrauchs, etwa die Erstellung von Bewegungsprofilen, wies der Innenminister zurück. Nach der neuen Regelung müsse die Polizei Kennzeichen, die sich in der Fahndungsdatei nicht finden lassen, sofort löschen. Demgegenüber kritisierten SPD und FDP die dauerhafte polizeiliche Beobachtung, der Autofahrer aufgrund der Neuregelung ausgesetzt seien.
2.Erweiterung der Telefon- und Videoüberwachung
Im Bereich der Telefon- und Videoüberwachung begründet das neue Gesetz nach dem Bericht von «heise.de» eine Pflicht für Telekommunikationsfirmen, auf Weisung der hessischen Polizei Daten von Telefonteilnehmern herausgeben. Die Polizei könne damit in Zukunft ohne richterlichen Beschluss den Standort eines Telefonteilnehmers erfahren, Gespräche mithören und Nachrichten mitlesen. Einzige Voraussetzung sei das Vorliegen einer akuten Gefahr. Erlaubt sein soll der hessischen Polizei künftig auch die Nutzung eines IMSI-Catchers. Damit könnte sie den Standort aller Handys in einem Umkreis von 50 m genau bestimmen. Nachteil: Der Einsatz des Gerätes legt den Mobilfunkverkehr im gesamten Umkreis lahm. Außerdem erfasst der Catcher nicht nur die IMSI-Nummern des Handys der verdächtigen Person, sondern auch die von unbeteiligten Dritten.
3. Entnahme von Erbgutmaterial soll Straftaten vorbeugen
Zu der Entnahme von DNA-Material bei strafunmündigen Kindern äußerte sich Bouffier nach Angaben von «heise.de», dies solle die Begehung von Straftaten verhindern. Bereits jetzt dürfe die Polizei Mitglieder von Kinderbanden fotografieren oder ihnen Fingerabdrücke abnehmen.
[S1]/Zitat[/S1]
Zu 1. [ironiemodus] Wenn sich SPD und FDP schon einig sind, kann ich sie wohl kaum rechts überholen [/ironiemodus]. Die Gefahr der Erstellung von Bewegungsprofilen ist nicht von der Hand zu weisen. Sie ist bei der Telefonüberwachung (Mobiltelefone) - trotz gebetmühlenhafter Betonung des Datenschutzes durch die Sicherheitskräfte - mehr als deutlich zu Tage getreten. So sehr ich es schätze, dass das Attentat auf den irakischen Präsidenten (oder war es der Außenminister) u.a. durch Erstellung von Bewegungsprofilien verhindert werden konnte, so wenig würde es mir passen, wenn [ironiemodus] beispielsweise meine Teilnahme an eine defätistischen Pässentour aktenkundig würde[/ironiemodus].
Zu 2. Diese Regelung - vor allem der Wegfall des Richtervorbehalts - wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Aber man sieht, wohin es führt, wenn man "verbotene Türen nur einen Spalt öffnet". Vollständige Ausheblung des Grundrechtsschutzes ist m.E. durch nichts zu rechtfertigen.
Zu 3. [ironiemodus] Ich schlage vor, zumindest die Kinder von Mehrfachtätern in den Kreis der zur DNA-Analyse-Verpflichteten aufzunehmen, am besten ist, ein jeder ist von Geburt an, zur Duldung der Entnahme von DNA verpflichtet. Dann kann endlich jeder Ladendiebstahl aufgeklärt werden. [/ironiemodus]. Ohne Flax: Nachdem die Bundesregierung die das lebenslange Wegsperren (Sicherungsverwahrung) für Heranwachsende eingeführt hat, soll jetzt wohl das Senken der Strafmündigkeitsgrenze (derzeit 14 Jahre) vorbereitet werden, alles nach amerikanischem Vorbild. Gebracht hat es zur Kriminalitätsbekämpfung dort nichts und wird es auch hier nichts bringen. Einziges Resultat von Überreaktionen gegenüber Kindern dürfte sein, dass eine kriminelle Karriere durch die Stigmatisierung vorprogrammiert wird.
Besorgte Grüße Reinhard
Übertriebenes Sicherheitsdenken oder unabdingbarer Schutz?
-
-
*lol* Naja, da wird das Landesverfassungsgericht oder das BVerfG mal wieder was zu tun bekommen, wobei zweiteres wirklich schon genug zu tun hat.
Meiner Meinung nach sind die neuen Regelungen schon evident verfassungswidrig. Da gehört also ziemlich viel Dummheit dazu, sowas zu erlassen.
Aber wenn die CDU meint, sich mit solchen Gesetzen beliebt zu machen, dann kann man ihr eigentlich nur die Regierungsfähigkeit absprechen...... !rolleyes2
-
Ich fühl mich schon fast wieder wie zu Hause......
Planwirtschaft haben wir im Grossen und ganzen ja schon wieder.
Die CEN- normen haben dch schon recht schwerwiegende Ähnlichkeiten zu den TGL- Normen. (´Was ich persönlich garnicht so schlecht finde)
Uns jetzt auch noch dass.....
Wobei ich anmerken muss dass die Sache mit dem Datenschutz und des dringenden Tatverdachtes bei Telefonüberwachungen aus meinen eigenen erfahrungen heraus schon jetzt eigentlich immer und ohne Probleme umgangen wird.Gruss Jan
-
Zitat von Reinhard
Ohne Flax: Nachdem die Bundesregierung die das lebenslange Wegsperren (Sicherungsverwahrung) für Heranwachsende eingeführt hat, soll jetzt wohl das Senken der Strafmündigkeitsgrenze (derzeit 14 Jahre) vorbereitet werden, alles nach amerikanischem Vorbild.
Nach amerikanischem Vorbild oder doch wohl eher (überfällige) Reaktion auf die realen Gegebenheiten?
Eine Bundesregierung, deren Support (mehr oder minder maßgeblich) auf Köpfen à la Angelika Beer, Claudia Roth oder -auch der Hofnarr muss genannt werden!- Christian Ströbele beruht, lanciert ein Strafsystem nach amerikanischem Vorbild; schielt demnach also nach dem Rechtssystem des "Klassenfeindes"?
Kaum denkbar! Es ist, wie es seit nunmehr sechs Jahren ist: Reaktion statt Aktion, nachbessern statt vorbeugen und wegsehen statt zupacken! Dabei schließe ich die Konkurrenz des oben genannten Wasserkopfes gar nicht mal zu 100% aus. Was soll auch schon großartig geschehen, wenn Unfähigkeit regiert und dem schwarz/gelb-blauen Rest die Fähigkeit mit 1,96m-Schritten davonläuft?
Wenn das östliche Mütterchen Machtgeil mit dem bayrischen Gevatter Stotter lediglich über Posten und nicht über Inhalte debattiert?
Da wünscht man sich Zeiten zurück, in denen... ach, lassen wir das...Zitat
Gebracht hat es zur Kriminalitätsbekämpfung dort nichts und wird es auch hier nichts bringen. Einziges Resultat von Überreaktionen gegenüber Kindern dürfte sein, dass eine kriminelle Karriere durch die Stigmatisierung vorprogrammiert wird.
Die Alternative? So weiter wie bisher? Den grün bis tiefroten Gutmenschen folgen, jedem chronischen Wiederholungstäter zum 18. Male die humanistische Hand reichen und sich dabei selber den Orden des besseren Menschen verleihen?Nein, danke! Es fehlt an harschen Durchgreifern, an Konsequenz und Mut. Fast schon Ironie des Schicksals, dass man diesbezüglich ehemalige Vollzeit-Revoluzzer wie Otto Schily als Gallionsfiguren hervorheben kann.
Aber egal - meckern zählt nicht, sondern selber besser machen, wenn's einem nicht gefällt. Die Chance dazu hat ja schließlich jeder. Aber da hier gerade mal nach der Meinung gefragt wurde...
-
Du hast noch Amico mio Salami-Laurenz vergessen! Der bringt den schwarzen Äppelkahn auch momentan etwas vom Kurs ab.
Ansonsten will ich mich nicht bei Reihards und Jansens Diskussion einmischen. Vielleicht können sie sich ja eines Tages auf CDA-Kurs o.ä. einigen...
-
@Viskonti,
bei diesem Thema finden wir wohl keinen, auch nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner. Lassen wir also die Standpunkte so stehen.
R.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!