Kaufenswert oder nicht?

  • Hallo,

    habe einen Alfa 156 bei mir in der nähe gefunden.

    Zum Positiven:

    ABS,4.airbag, klimatronic, el. schiebedach, el. Fensterheber, el. wegfahrsperre, Zentralverriegelung mit fernbedienung,, Lederausstattung, mit sitzheizung,4.kopfstützen, colorverglasung, Leichtmetallfelgen, servolenkung, nebelscheinwerfar, radio mit CD

    Preis: 4999€

    Negativ: türkischer händler, 132tkm, tüv und au abgelaufen.

    hier ein paar fotos:
    [Blockierte Grafik: http://www.knopro.de/fotos/dome/alfa/1.jpg]

    [Blockierte Grafik: http://www.knopro.de/fotos/dome/alfa/2.jpg]

    [Blockierte Grafik: http://www.knopro.de/fotos/dome/alfa/3.jpg]


    muss ich in den wagen voraussichtlich viel geld reinstecken? worauf soll ich achten? evtl gutachter hinzuziehen? wie teuer is so ein gutachter?

  • ich würde schon alleine wegen des doch recht hohen km-standes abraten...
    zudem gibt es außergewöhnlich viele motorschäden bei den t-spark motoren, besonders bei den 100tkm + ...

  • Zitat von cobraeyez II

    ich würde schon alleine wegen des doch recht hohen km-standes abraten...
    zudem gibt es außergewöhnlich viele motorschäden bei den t-spark motoren, besonders bei den 100tkm + ...

    So pauschal sollte man keine Aussagen treffen !

    Lass Dir einfach mal das Scheckheft zeigen, ob die vorgeschriebenen Wartungen erledigt wurden und somit schon der 2. Zahnriemen drin ist ! Dann bist Du zumindest mit dem Motor auf der sicheren Seite.
    Andere Alterserscheinungen (welches Baujahr überhaupt ? ) sind immer dabei.

    Ciao
    Gerrit

  • Wenn es ein gewerblicher Händler ist, also jemand, der mit dem An- und Verkauf von Autos seine Brötchen verdient, ist er dann nicht gesetzlich verpflichtet 12 Monate Gebrauchtwagengarantie für das Fahrzeug zu geben?

  • Zitat von Philster

    Wenn es ein gewerblicher Händler ist, also jemand, der mit dem An- und Verkauf von Autos seine Brötchen verdient, ist er dann nicht gesetzlich verpflichtet 12 Monate Gebrauchtwagengarantie für das Fahrzeug zu geben?


    Nein, sondern eine Gewährleistung. Dazu gibt die Suchfunktion etliches her.

    Aufgrund diverser negativer Erfahrungen sollten man unbedingt einen Check bei der Dekra machen lassen. Ist der nicht eh Pflicht für eine Gebrauchtwagengarantie?

  • was kostet so ein check ca?


    GTV um

    sollte nicht ausländerfeindlich klingen. könnte auch sagen hinterhof betrieb oder so

    wegen der gebrauchtwagengarantie: glaube schon, dass er 1 jahr geben muss. nur die frage ist dann, ob er die schäden auch repariert oder ob man jedes mal erst den anwalt einschalten muss ( gut das ich rechtschutz habe )


    EZ ist 10/98

  • Zitat von Dome

    was kostet so ein check ca?


    wegen der gebrauchtwagengarantie: glaube schon, dass er 1 jahr geben muss. nur die frage ist dann, ob er die schäden auch repariert oder ob man jedes mal erst den anwalt einschalten muss ( gut das ich rechtschutz habe )


    EZ ist 10/98


    Also: bei meinem 145er gab's ein Jahr Gebrauchtwagengarantie. Es wurde eine Versicherung abgeschloßen und die Prämie hierfür hatte der Händler zu entrichten. Im Falle einer nötigen Raparatur an versicherten (!) Bauteilen hätte ich die Werkstatt meiner Wahl mit den Arbeiten beauftragen können und diese bzw. ich hätte im Anschluß an die durchgeführten Arbeiten mit der Versicherung abgerechnet. Es hätte nicht zwingend der Händler, bei dem ich das Fahrzeug gekauft hatte, mit der Durchführung etwaiger Reparaturen beauftragt werden müssen.
    Diese Garantie schloß auch eine 12 monatige europaweite Mobilitätsgarantie mit ein.


    mfg


    Philster


    P.S.: Motorschäden hin oder her, mich würde die Laufleistung abschrecken, egal welches Fabrikat.

  • Zitat von Dome

    wegen der gebrauchtwagengarantie: glaube schon, dass er 1 jahr geben muss.


    Nein, muß er nicht. Gewährleistung ist das richtige Wort.

    Ihr dürft das nicht verwechseln.

    Der Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie ist eben, daß diese auch bei Insolvenz des Verkäufers einspringt. Der Nachteil ist, daß teilweise Bauteile nicht betroffen sind, da hilft nur genaues Lesen.

    Deswegen bringt m.E. die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von mind. 1 Jahr bei gebrauchten Sachen nicht so viel, wenn der Verkäufer insolvent wird oder nicht kooperativ ist. Selbst wenn der Gang zu Gericht Erfolg bringt, ist die Karre erstmal ne Weile defekt.

    Daher den Check machen lassen, und wenn alles paßt, hilft eine Gebrauchtwagengarantie sicher weiter.

    P.S.: Bin kein Gebrauchtwagengarantieverkäufer ;D

  • Zitat von Philster

    mich würde die Laufleistung abschrecken, egal welches Fabrikat.

    Lieber ein durchrepariertes Auto mit 132 tkm auf der Tacho, also ein rundrum verschlissenes Fahrwerk mit 80tkm.

    *will jemand ne 75 mit 200tkm kaufen?* :D

  • ok, dann werde ich das mit der versicherung mal checken. evtl kann ich ja sow weit runterhandeln, dass ich vom "ersparten" selbst so eine versicherung bezahlen kann.

    vielen dank bis hier hin.

  • Zitat von Dome

    ok, dann werde ich das mit der versicherung mal checken. evtl kann ich ja sow weit runterhandeln, dass ich vom "ersparten" selbst so eine versicherung bezahlen kann.

    Wenn den eine Vers überhaupt noch annimmt. Meine lief bis 150.000 und war sebstbeteiligungsmäßig gestaffelt. Ab 140.000 wurde nur noch 30% zu den Garantieschäden zubezahlt. Kann man fast vergessen, da man bis zu diesen Kilometerständen eigentlich alle neuralgischen Bauteile ohnehin einmal dirchgewechselt haben sollte.

    Wenn das Auto "nur" vernachlässigt ist, aber sonst gesund, fände ich 4500 i.O. Wenns nich silber wäre und ich bräuchte einen, warum nicht? Mit Zuckerbrot und Peitsche läuft der wahrscheinlich noch weit über 200.000

    gruß, ulli.

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