Lese ich letzthin Folgendes:
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Experten uneinig über geplante Reform des Sanktionenrechts
Die von der Bundesregierung geplante Reform des Sanktionenrechts ist bei Praktikern auf ein geteiltes Echo gestoßen. Dies wurde bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag am 01.12.2004 deutlich. Während von Seiten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Zuspruch für die sozialintegrative Wirkung der Neuregelungen kam, rügten Justiz-Vertreter nicht zuletzt die entstehenden Kosten.
Umstellung der Sanktionen
Das Reformvorhaben der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass gemeinnützige Arbeit in stärkerem Maße zur Vermeidung von Freiheitsstrafen Anwendung finden soll. Zudem ist geplant, das Fahrverbot als Hauptstrafe aufzuwerten, so dass es nicht mehr nur noch neben, sondern auch statt einer Geldstrafe verhängt werden könnte.
Probleme vermeiden
Für den Gefährdeten- und Straffälligenhilfeverein «Freie Hilfe Berlin» begrüßte Wera Barth den Entwurf. Mit «Arbeit statt Strafe» ließen sich vielfältige Probleme der Inhaftierung vermeiden. Der Verurteilte erbringe Leistungen für das Allgemeinwohl und nehme weiterhin am gesellschaftlichen Leben teil.
Hohe Kosten
Der Präsident des Landgerichts Konstanz, Olaf Boll, sprach hingegen von «programmatisch wünschenswerten Veränderungen», die allerdings vollstreckungsrechtlich angesichts der angespannten Finanzlage nicht umzusetzen seien. Christoph Frank vom Deutschen Richterbund bezeichnete das aktuelle Sanktionensystem als «rechtspolitisch vertretbar» und «ressourcensparend».
Schwächung des Strafrechts
Zweifel am Sinn der Reformvorschläge kamen auch aus dem hessischen Justizministerium. Der Entwurf der Bundesregierung gehe an den praktischen Anforderungen vorbei. Ein Ersatz von Freiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit schwäche lediglich die Abschreckungswirkung, hieß es.
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Diese Regierung hat viel auf dem Gebiet der Strafrechtseform viel Mist produziert. Ich erinnere an: Nachträgliche Sicherungsverwahrung. Nun hat Sie endlich mal einen - zwar nicht neuen, ich habe das vor 20 Jahren schon vorgeschlagen - aber endlich mal einen kriminalpoltisch vernünftigen Gedanken, der auch noch Kosten spart (GHefängnisplätze sind so treuer wie Krankenhausbetten). Und dann kommt mein oberster Dienstherr und verbreitet einen solchen Bullshit. Aber was soll man von jemanden der mit der Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft an die Macht gekommen ist schon erwarten außer Stammtischparolen.
Damit kein Missverständnis entsteht, das Fahrverbot als Hauptstrafe für Delikte, die mit dem Führen eines Kfz nicht in (direktem) Zusammenhang stehen, zu erstrecken ist m.E. eher Bockmist.
Kämpferische Grüße Reinhard