Endlich mal etwas Erfreuliches aus dem Bereich der Jurisprudenz:
OLG Karlsruhe verurteilt Bausparkasse Badenia wegen Vermittlung eines überteuerten Anlageobjekts zu Schadensersatz
Wegen der Vermittlung einer überteuerten Immobilie an eine Kundin muss die Bausparkasse Badenia Schadensersatz leisten. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Frau, eine beim Kauf erst 22-jährige Polizistin, hatte der Bausparkasse vorgeworfen, sich einer Vertriebsgesellschaft bedient zu haben, um stark überteuerte Immobilien an geschäftsunerfahrene Kunden mit kleinen Einkommen zu verkaufen (Urteil vom 24.11.2004, Az.: 15 U 4/01).
Sachverhalt
Die Klägerin, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine ledige 22-jährige Polizeibeamtin, kaufte 1997 als Anlageobjekt auf Vermittlung einer Immobilienmaklerin bei einer Verwaltungsgesellschaft eine vermietete Eigentumswohnung in der Nähe von Wuppertal. Zur Finanzierung des Kaufpreises schloss sie bei der Badenia Bausparkasse zwei Bausparverträge ab. Bis zu deren Zuteilungsreife sollte die Zwischenfinanzierung durch das Darlehen einer Bank erfolgen. Zugleich schloss die Klägerin eine Mietpoolvereinbarung mit einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft, die zugleich Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft war. Wegen wahrheitswidriger Zusicherungen machte sie ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Rückabwicklung der Darlehensverträge geltend.
Wahrheitswidrige Zusicherungen an die Käuferin
So hatte die Badenia der Frau nach den Feststellungen des Gerichts zugesichert, dass es sich um eine Top-Immobilie, einen Neubau, handele, bei dem keine Instandhaltungskosten anfielen und auf unabsehbare Zeit keine weiteren Belastungen auf sie zukommen würden. Was die Badenia beim Abschluss der Verträge aber verschwieg war, dass bei Unterdeckung des Mietpools Nachzahlungen erforderlich seien. Auch musste die Klägerin im Jahr 2000 wegen erheblicher Mängel an dem Anwesen eine Nachzahlung von 10.000 DM leisten.
OLG gibt Klage statt
Während die Vorinstanz die Klage der Frau abgewiesen hatte, hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe einen Schadensersatzanspruch bejaht. Zur Begründung stützten sich die Richter auf ein schriftliches Sachverständigengutachten, das zur Frage der Branchenüblichkeit von Mietpools im Zusammenhang mit der Gewährung von Bauspardarlehen eingeholt wurde und zu Gunsten der Klägerin ausfiel. Eine schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus. Die Badenia kündigte jedoch bereits die Einlegung der Revision an.
Weitere Verfahren zu erwarten
Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, soll die Staatsanwaltschaft Mannheim seit einiger Zeit gegen ehemalige Badenia-Mitarbeiter wegen Betrugsverdachts ermitteln. Die viertgrößte Bausparkasse Deutschlands soll seit Anfang der 90er Jahre mangelhafte Immobilien zu überhöhten Preisen als vermeintliche Altersvorsorge finanziert haben. Dem Ex-Vorstand Elmar Agostini wird vorgeworfen, gemeinsame Sache gemacht zu haben mit der Vermittlungsfirma Heinen & Biege, in deren Beirat er Ende der 90er Jahre saß.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 26. November 2004.
Grüße Reinhard [S3]well done[/S3]