Alfa - Oldie in der Schweiz kaufen?

  • Hallo Leute,
    ich habe einen Alfa GT Bj. 72 in der Schweiz gesehen
    und mache mir Gedanken darüber solch einen zu kaufen.
    Kann mir jemand etwas dazu sagen was da an Ausfuhr
    bzw. Einfuhrzoll und sonstige Probleme auf mich zukommen
    würden. Oder ist es sinnvoller hier zu kaufen.
    Danke für die Infos.
    Gruß Werner ;)

  • Hallo,

    habe meinen Spider auch aus der Schweiz.
    Allerdings hat sich da der Händler aus dem Grenzgebiet um die Einfuhr gekümmert.
    Da habe ich ein Haufen Papierzeuch, dass werde ich gleich mal vorkramen.

    Nervig war. dass ich für die Anmeldung in D noch ein Papier von der KBA brauchte, dass die Kiste nicht geklaut oder so ist - das allein geht locker vier Wochen.
    Danach steht dann noch eine Vollabnahme beim TÜV an, dann erst kannst Du dir nen neuen deutschen Fahrzeugbrief & Schein holen...

    Insgesamt wars auch ohne die eigentliche Einfuhr ein Haufen Gerenne.

    Angeblich sollen die Autos in der Schweiz aber besser gewartet werden, weil die jährlich zur AU etc. müssen (ob die da gleich die HU machen, weiss ich nicht - nur über die jährliche Abgasprüfung hab ich Papiere).

    Gruß

    Karsten

  • Hallo Karsten,

    neben dem Kaufpreis musst Du mit folgenden Kosten rechnen:

    - die in der Schweiz zu entrichtende MwSt. wird erstattet (ich glaube das sind derzeit um die 7 %)
    - auf die Kaufsumme sind 10% Zoll zu bezahlen
    - zusätzlich musst Du bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer entrichten (16% auf die Summe von Kaufpreis & Zoll).

    Man sollte vielleicht darauf achten, einen Kaufvertrag zu bekommen, der eine nicht so hohe Summe aufweist
    ;)
    Wo steht denn Dein Auto? Vielleicht kann ich Dir eine Hilfe vermitteln.

    Gruß Peter

  • Hallo,
    habe auch schon mal einen Wagen aus der Schweiz geholt. Wenn er aus der EU stammt gibt es noch eine Möglichkeit den Zoll zu sparen. Hab aber vergessen wie das Formblatt heißt. Ist irgendein Abkommen was die Schweizer mit den Deutschen haben.
    Mit dem Kaufvertrag wäre ich vorsichtig, das geht ziemlich schnell und dann schätzen sie den Wagen und plötzlich ist der zu verzollende Kaufpreis höher als das was Du bezahlt hast...
    Die Mwst. erstattet? Geht doch nur bei Neuwagen oder zumindest beim Kauf beim Händler, oder nicht?
    Gruß,
    Christoph

  • Zitat von chrischan


    habe auch schon mal einen Wagen aus der Schweiz geholt. Wenn er aus der EU stammt gibt es noch eine Möglichkeit den Zoll zu sparen. Hab aber vergessen wie das Formblatt heißt. Ist irgendein Abkommen was die Schweizer mit den Deutschen haben.
    Mit dem Kaufvertrag wäre ich vorsichtig, das geht ziemlich schnell und dann schätzen sie den Wagen und plötzlich ist der zu verzollende Kaufpreis höher als das was Du bezahlt hast...
    Die Mwst. erstattet? Geht doch nur bei Neuwagen oder zumindest beim Kauf beim Händler, oder nicht?

    Nach meinen bisherigen Erfahrungen gibt es keine Möglichkeit, den Zoll einzusparen, wenn man ein Auto aus der Schweiz nach Deutschland holt, aber vielleicht gibt es auf

    http://www.zoll-d.de

    dazu noch mehr Informationen.

    HInsichtlich des Kaufvertrages sollte man schon darauf achten, einen Oldtimer im Zustand 1 nicht mit einem Kaufpreis von 1,- EUR über die Grenze zu bekommen ;) Das geht selten gut!

  • Zitat von argelbargel


    Angeblich sollen die Autos in der Schweiz aber besser gewartet werden, weil die jährlich zur AU etc. müssen (ob die da gleich die HU machen, weiss ich nicht - nur über die jährliche Abgasprüfung hab ich Papiere).

    Gruß

    Karsten


    Hallo,

    das in der Schweiz die Fahrzeuge besser gewartet werden, sei mal dahingestellt...

    Aber das man hier jährlich zur Motorfahrzeugkontrolle (MfK) muss, stimmt nicht ganz. Hier mal ein Auszug aus dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich:

    Prüfungsintervall

    Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Nachprüfung. Es gelten folgende Prüfungsintervalle:

    a) erstmals ein Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich:

    Fahrzeuge zum gewerbsmässigen Personentransport
    Gesellschaftswagen
    Anhänger zum Personentransport
    Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks zum Transport gefährlicher Güter sowie EX II und EX III Fahrzeuge.
    Lastwagen sowie Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht > 3.5 t.
    Sachentransportanhänger mit einem Gesamtgewicht > 3.5 t


    b) erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre:

    Motorräder, Kleinmotorräder
    Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge
    leichte und schwere Personenwagen
    Kleinbusse
    Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (Gesamtgewicht bis 3.5t)
    Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum
    übrige Anhänger

    c) erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend alle drei Jahre:

    Motorkarren
    Arbeitsmotorfahrzeuge
    Traktoren, landwirtschaftliche Fahrzeuge
    Motoreinachser
    Anhänger aller dieser Fahrzeugarten
    Arbeitsanhänger, ausgenommen die Anhänger der Feuerwehr und des Zivilschutzes

    Allerdings gibt es für Oldtimer andere gesetzliche Bestimmungen, welche ich nicht auf die Schnelle gefunden habe.

    Bei Interesse hier klicken

    Gruss
    Jean :)

    Grüsse aus Zürich
    Jean :-X

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!