für die ebayer ... aktuelle tickermeldung

  • Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern bei
    Internet-Auktionen den Rücken gestärkt. Nach einem am Mittwoch
    verkündeten Urteil haben Kunden bei Versteigerungen des
    Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte
    Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von
    einem gewerblichen Anbieter stammen. Geschäfte zwischen
    gelegentlichen eBay-Nutzern sind davon nicht betroffen.

    Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei
    einer telefonischen Bestellung - ein «Fernabsatzvertrag», der
    innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden könne.
    Sinn der Regelung sei der Schutz des Verbrauchers, der auch bei eBay-
    Auktionen den ersteigerten Artikel erstmals nach Zusendung zu Gesicht
    bekomme, sagte Katharina Deppert, Vorsitzende des VIII. Zivilsenats,
    bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (Aktenzeichen: VIII ZR 375/03
    vom 3. November 2004)

    In dem verhandelten Fall hatte ein Verbraucher über eBay von einem
    Schmuckhändler ein Diamantarmband mit 15 Karat Gold ersteigert, aber
    die Bezahlung verweigert, weil es nicht seinen Erwartungen entsprach.
    Der BGH stellte nun klar, dass eBay-Auktionen keine «echten
    Versteigerungen» im juristischen Sinn sind - in diesem Fall wäre ein
    Widerruf auf Grund einer Ausnahmevorschrift ausgeschlossen gewesen.
    Denn bei eBay komme der Vertrag nicht durch den Zuschlag des
    Versteigerers zu Stande, sondern - wie beim ganz normalen Kauf -
    durch Angebot und Annahme. Deshalb greife die Ausnahmeregelung für
    Versteigerungen hier nicht.

    Folge des Urteils ist ein mindestens 14-tägiges Recht zum
    Widerruf, der auch bei einwandfreien Artikeln eingelegt werden kann.
    Die Frist verlängerst sich auf einen Monat, wenn der Verkäufer seinen
    Kunden erst nach Abschluss des Vertrags über seine Rechte belehrt.
    Unterbleibt eine detaillierte schriftliche Belehrung über das
    Widerrufsrecht ganz, läuft die Frist für die Rückgabe sechs Monate.

    Das Urteil stieß bei eBay auf Zustimmung. Damit werde eine
    Rechtsunsicherheit beendet, teilte das Unternehmen mit. Das Urteil
    werde keinen nachhaltigen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung
    haben, zumal bei gewerblichen Anbietern schon jetzt häufig
    Widerrufsrechte bestünden. Ähnlich sieht dies der BGH: «Wir denken,
    dass Internet-Auktionen dadurch nicht wesentlich behindert werden»,
    sagte die Senatsvorsitzende Deppert.

    Nicht abschließend geklärt ist nach dem Urteil, wer - über die
    professionellen Händler hinaus - ein Widerrufsrecht gegen sich gelten
    lassen muss. Die Gerichte der unteren Instanzen betrachten eBay-
    Verkäufer teilweise auch dann als «Unternehmer», wenn sie über einen
    längeren Zeitraum sehr viele Artikel via Internet versteigern.
    (Internet: Bundesgerichtshof: http://www.bundesgerichtshof.de)
    dpa wj yyswb tl
    031132 Nov 04

    Gruß Dirk
    __________
    Alfas haben nicht nur ein Herz, sie haben auch eine Seele !devill!

  • ergänzung:

    Von dem neuen BGH-Urteil zum Widerrufsrecht bei
    Internet-Auktionen können auch Altkunden profitieren. Alle Verträge,
    die nach dem 1. November 2002 geschlossen worden sind, sind
    möglicherweise betroffen, erläuterte ein BGH-Sprecher. Damit
    bestätigte er eine Meldung des Berliner «Tagesspiegel» (Donnerstag).
    Wenn die Händler ihre Kunden nicht über das Widerrufsrecht informiert
    haben, können die Käufer auch im Nachhinein den Vertrag rückgängig
    machen, weil die Widerrufsfrist in diesem Fall nicht zu laufen
    begonnen habe. Das gilt aber nicht für ältere Verträge, weil die
    Rechtslage zuvor anders war.
    dpa wj yyswb tl
    031600 Nov 04

    Gruß Dirk
    __________
    Alfas haben nicht nur ein Herz, sie haben auch eine Seele !devill!

  • Zitat von alfa_msp

    Wieso ?

    deutschland ein land voller kleinkarierter kleingeister wo bitte schön alles reglementiert zu sein hat auch wenn es sich nicht reglementieren lässt.
    ergo: total beknackt

    oder auch anders:
    dieses gesetz schreit doch nach umgehung und es sollte nichts leichter sein als das.
    ergo: total beknackt

    noch anders:
    wer bei e-bay dinger ersteigert welche er nur vom foto kennt, und die einem gewissen wert übersteigen ( diesen sollte jeder für sich selbst festsetzten) ersteigert, der ist selber schuld.
    ganz banal und platt ausgedrückt. wer da seine geiz-ist-geil mentalität nicht im griff hat, muss sich nicht wundern, wenn mal die eine oder andere sahce nach hinten los geht.
    ergo: total beknackt.

    sinnvoller wäre eine handhabe zu diesen dingen:
    bezogen auf e-bucht:
    wer haftet wenn ich mir dort bremsbeläge ersteigere (nein keine panikwürde ich nie machen) und die dinger nach 100km auseinander fliegen, weil da irgendwer eine fehlproduktion billig geschossen hat oder ähnliches. z.b. überlagerte bremsschläuche ect. pp..
    aber das interessiert keine sau. hauptsache billig.
    auch daher:
    total beknackt.

    und:
    eigentlich sollte man meinen das ein erwachsener und mündiger mensch in der lage sein sollte zu beurteilen. dementsprechend unterstelle ich auch mal eine gewisse grundlage dazu, das bei e-bay nicht nur nette menschen sind, und das man dementsprechend auch etwas vorsicht walten lassen sollte. besonders wenn die artikel eben besagte preisgrenze überschreiten. wer das nicht beachtet, und seinem jäger und sammlerinstinkt ausser kontrolle verliert, sorry, pech.
    ergo: total beknackt.

    cu folka

  • Zitat von Folka

    deutschland ein land voller kleinkarierter kleingeister wo bitte schön alles reglementiert zu sein hat auch wenn es sich nicht reglementieren lässt.

    Das ist so nicht ganz korrekt. Die Gewährleistungs- und Fernabsatzvorschriften werden größtenteils nicht von Deutschland initiiert, sondern sind oftmals europäisch bedingt.


    Die Gewährleistung beim Verkauf durch Unternehmer gilt natürlich weiterhin. Dies ist nichts anderes, wenn der Verkäufer dies im Laden um die Ecke auch so machen würde. Jedoch wird es dem e-Bayer um ein vielfaches leichter sein, sich da rauszuwinden.

    Zum Thema Widerruf:
    Ich finde das Urteil nicht so gelungen. Mir wäre ein Widerrufsrecht bei allen zum Sofort-Kaufen-Sachen richtiger erschienen, ansonsten eben nicht.
    Warum soll jemand, der seine Bekleidung eben regelmäßig nach zweijährigem Tragen versteigert, als Unternehmer gelten?

  • Zitat von Gordovan

    Das ist so nicht ganz korrekt. Die Gewährleistungs- und Fernabsatzvorschriften werden größtenteils nicht von Deutschland initiiert, sondern sind oftmals europäisch bedingt.


    ach ja? ??? und auf wessen initiative bzw mithilfe? ???

    Zitat von Gordovan

    Die Gewährleistung beim Verkauf durch Unternehmer gilt natürlich weiterhin.

    und? ??? wie ich schon weiter oben schrieb. selbst der dümmste sollte in der lage sein dies zu umgehen.

    Zitat von Gordovan

    Dies ist nichts anderes, wenn der Verkäufer dies im Laden um die Ecke auch so machen würde.

    theoretisch


    Zitat von Gordovan

    Jedoch wird es dem e-Bayer um ein vielfaches leichter sein, sich da rauszuwinden.

    da liegt der hund begraben.
    und darum eben auch:
    total beknackt.

    Zitat von Gordovan

    Warum soll jemand, der seine Bekleidung eben regelmäßig nach zweijährigem Tragen versteigert, als Unternehmer gelten?

    und da liegt der nächste knackpunkt. ab wann ist es gewerblich? dazu gibt es keine klare definition. das ist total schwammig ausgelegt.
    nochmals:
    total beknackt! ;D

    cu folka

  • Zitat von Folka


    und da liegt der nächste knackpunkt. ab wann ist es gewerblich? dazu gibt es keine klare definition. das ist total schwammig ausgelegt.
    nochmals:
    total beknackt! ;D

    cu folka

    So ähnlich sagte ich auch schon ;D

    Wenn der BGH konsequent ist, dann werden auch die Gewährleistungsregeln zwischen Unternehmer und Verbraucher gelten, obwohl lediglich ein Verbraucher mal zuhause aufräumt, salopp geschrieben....
    *wegwerfGesellschaftjuchhu*

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