Verkaufsannoncen mit Zusatz: Verkauf nur in Export?

  • Hallöle,

    beim durchforsten gew. KFZ-Anzeigen stosse ich immer wieder mal auf o.a. Zusatz. Welche Motivation steckt dahinter? Sind das Karren die hier an irgendwelchen techn. Prüfungen scheitern würden? Einen davon habe ich am So mal angeguckt - naturgemäß ohne den gewerbl. Verkäufer - das FZG sah aber nicht so aus als ob es in D nicht mehr zulassungsfähig wäre - im Gegenteil.

    gruß&thx ulli.

  • Zitat von ulli

    Hallöle,

    beim durchforsten gew. KFZ-Anzeigen stosse ich immer wieder mal auf o.a. Zusatz. Welche Motivation steckt dahinter? Sind das Karren die hier an irgendwelchen techn. Prüfungen scheitern würden? Einen davon habe ich am So mal angeguckt - naturgemäß ohne den gewerbl. Verkäufer - das FZG sah aber nicht so aus als ob es in D nicht mehr zulassungsfähig wäre - im Gegenteil.

    gruß&thx ulli.

    Ich denke, dass dieses mit den neuen Garantiebestimmungen zusammenhängt, d.h. die Händler wollen oder können für dieses Auto keine Gewährleistung bzw. Garantie geben, was aber bei einem Verkauf durch Gewerbliche in D zwingend ist.

    Grüße


    Conni

    ____________________

    Diesel stinken.

  • Zitat von ulli

    Ist dann anzunehmen, daß die es einem Germanen bei Garantieverzicht auch verkaufen würden?

    Würden schon, aber dürfen nicht.
    Wollte mal einen sehr günstigen 146er kaufen. Ging aber nicht, da der Händler nicht willens war, auf das Auto Garantie/ Gewährleistung zu geben.

    Grüße


    Conni

    ____________________

    Diesel stinken.

  • Zitat von ulli

    Ist dann anzunehmen, daß die es einem Germanen bei Garantieverzicht auch verkaufen würden?


    Er kann, er muss dir das Auto nur als Bastlerfahrzeug ohne gewähr verkaufen.

    die 2te möglichkeit für dich ist, das du das Fzg selber als Händler erwirbst ( oder über eine firma). Dies ist der weitere zusatz, der meist gegeben wird.

    Für Export oder nur an gewerblich Kunden.

    Kann eigentlich wie schon vermutet nur an der neuen gewährleistung liegen.

    Marcus

  • jepp,

    genau so ist es, bekannter von mir maggelt mit autos.

    ab in den export oder als gewerblicher wiederverkäufer kann ohne gewährleistung weiter gegeben werden.

    an privat-hand, da lassen sich aber die wenigsten händler drauf ein, als bastler- bzw schrottwagen.

    seit dem macht er nur noch 1/2 - 1 jahreswagen und ist fein aus dem schneider, verstehen kann ich sehr gut vor allem bei den preisen.

  • Zitat von engel

    Er kann, er muss dir das Auto nur als Bastlerfahrzeug ohne gewähr verkaufen.


    Auch hier ist wieder Vorsicht geboten.

    Denn wenn das Fahrzeug bei den ganz "normalen" Autos steht, dann ist der Verkauf als Bastlerfahrzeug nur gedacht, um die Gewährleistung zu umgehen. Das ist unzulässig und führt zur Gewährleistung durch den gewerblichen Verkäufer.

  • Zitat von Gordovan

    Das ist unzulässig und führt zur Gewährleistung durch den gewerblichen Verkäufer.

    so ist es aber wissen tun es die wenigsten,

    selbst wenn du per handschlag kaufst und nur eine art quittung für dein geld bekommst aus der hervorgeht das du dieses auto als bastlerfahrzeug gekauft hast, kann man ihn dran bekommen auch ohne kaufvertrag.

  • Zitat von Gordovan

    Auch hier ist wieder Vorsicht geboten.

    Denn wenn das Fahrzeug bei den ganz "normalen" Autos steht, dann ist der Verkauf als Bastlerfahrzeug nur gedacht, um die Gewährleistung zu umgehen. Das ist unzulässig und führt zur Gewährleistung durch den gewerblichen Verkäufer.


    Wenn es da steht. Der Händler wird immer (wenn er nicht dumm ist, habe ich so gehört) einen nicht vorhandenen fungierten fehler ( ZDK Dichtung Defekt o.ä) in den Kaufvertrag hineinschreiben, und ihn dann so verkaufen. Ich denke nicht, das man dann da handhabe hat, und hoffe das auch nicht, denn sonst ist den ganzen Motorradfahrern der Kauf von Winterfahrzeugen vollends genommen...

    Der Bekannte, der nun gerade kaufte hat ein intaktes Auto erworben... mit dem Zusatz, das es defekt ist, und deshalb als Bastlerfahrzeug verkauft wurde.

    Wie sieht es da rechtlich aus? Wir wären doch dumm, uns diese möglichkeit des Fahrzeugerwerbes zu nehmen, und bitten ja schliesslich selber darum ( fahrzeug angesehen, und Händler will/darf es an privat nicht verkaufen... )

    Naja, mir auch eigenlich egal....Wo kein Kläger da kein Richter.

    marcus

  • Zitat von engel

    Ich denke nicht, das man dann da handhabe hat......


    Wie sieht es da rechtlich aus? Wir wären doch dumm, uns diese möglichkeit des Fahrzeugerwerbes zu nehmen, und bitten ja schliesslich selber darum ( fahrzeug angesehen, und Händler will/darf es an privat nicht verkaufen... )

    Naja, mir auch eigenlich egal....Wo kein Kläger da kein Richter.

    Alle deine Wege dienen dazu, die Gewährleistung zu umgehen. Das ist nicht zulässig. Daher: siehe oben....

    Es gibt eben auch Käufer, die genau diesen Weg gehen und dann ist da ein Kläger und auch ein Richter.

  • Zitat von engel

    Der Händler wird immer (wenn er nicht dumm ist, habe ich so gehört) einen nicht vorhandenen fungierten fehler ( ZDK Dichtung Defekt o.ä) in den Kaufvertrag hineinschreiben, und ihn dann so verkaufen.

    ... könnte man sich vorstellen, daß ein Händler so weit geht ein Loch in den Unterboden eines Wohnmobils zu schlagen, nur damit ein Defekt vorliegt? Klingt ja absolut bescheuert, ich weiss, aber an dem ansonsten fitten Womo befindet sich ein Loch im Boden, das ausschaut wie absichtlich gemacht bzw völlig unerklärlich ist, wie das da hingekommen ist.

    Grüße, ulli.

  • Zitat von pedi

    oder man zahlt € 300,- bis € 400,- mehr; soviel kostet dem Händler die Garantieversicherung.
    Manche gehen drauf ein.


    Aber nicht, wenn die Kiste schon 200.000km runter hat. Da such mal eine Versicherung.

    Gruß Klaus

  • Zitat von ulli

    ... könnte man sich vorstellen, daß ein Händler so weit geht ein Loch in den Unterboden eines Wohnmobils zu schlagen, nur damit ein Defekt vorliegt? Klingt ja absolut bescheuert, ich weiss, aber an dem ansonsten fitten Womo befindet sich ein Loch im Boden, das ausschaut wie absichtlich gemacht bzw völlig unerklärlich ist, wie das da hingekommen ist.

    Grüße, ulli.

    Nein, das loch ist nicht wirklich da. es geht hier vielmehr um einen POLO, der Verkauft wurde, mit dem Zusatz, KÜhlwasserverlust ZDK vermutlich defekt.

    Tatsächlich aber ist das Auto in tadellosem Zusastand. Ich finde es einfach schrecklich, das viele alte Autos derzeit einfach in die TONNE gehen, blos weil der Händler nicht garantieren kann das nichts kaputt geht, bzw. nicht dafür haften will.

    Vielen wird so die möglichkeit genommen, ein Auto zu kaufen. ( z.Bsp für den winter)

    Das meine Lösungen, und die der Händler augenscheinlich vor gericht keinen Bestand hätte erschreckt mich um so mehr. Kommt das bei den Händler an, ist schluss mit Lustig.

    Pedis IDEE ist super, wenn es um einen zwischenhändler geht, und das Auto ansonsten gut da steht. Wenn wir aber über 500€Autos reden, und dann noch mal 500€ für versicherung draufrechnen, dann...lohnt das schon nicht mehr bzw, wird gleich von der Versicherung abgelehnt ( z.bsp 33er, 164er).

    Jeder, der so eine Blase kauft, muss doch wissen was er tut!! UND da werden diese Fzg eben als Bastlerfahrzeuge verkauft, auch wenn sie TÜV NEU Haben und technisch noch in Ordnung sind.

    Sollte dann was kaputt gehen, hat man eben pech gehabt... Man hat ihn ja schliesslich auch gekauft.

    Wir können uns auch kaputtregeln und regelmentieren... => Meine Meinung.

    Marcus

  • Zitat von engel


    Das meine Lösungen, und die der Händler augenscheinlich vor gericht keinen Bestand hätte erschreckt mich um so mehr. Kommt das bei den Händler an, ist schluss mit Lustig.


    Tja, da sind die Verbraucher zum Teil selber schuld.
    Ansonsten ist gerade die europäische Rechtsprechung sehr verbraucherfreundlich. Die deutsche Rechtsprechung übernimmt dies größtenteils.

    Zitat von engel


    Jeder, der so eine Blase kauft, muss doch wissen was er tut!! UND da werden diese Fzg eben als Bastlerfahrzeuge verkauft, auch wenn sie TÜV NEU Haben und technisch noch in Ordnung sind.
    Sollte dann was kaputt gehen, hat man eben pech gehabt... Man hat ihn ja schliesslich auch gekauft.

    Naja, es gibt da schon Möglichkeiten. Aber eben nicht einfach so. Der Händler von "normalpreisigen" Autos, der bloß zufällig so ne 500 Euro - Blase rumstehen hat, muß dieses Teil eben woanders hinstellen und dann als Bastlerfahrzeug verkaufen. Daher verstehe ich viele Händler, die dies eben nicht tun. Warum sich soviel möglichen Ärger aufhalsen, wenn an der Karre nur 100 -200 Euro verdient werden...
    Andererseits sind die Händler auch diesbezüglich eher phlegmatisch. Warum haben die denn eine Interessenvertretung? Warum hat diese denn nicht mit Tüv/Dekra was unternommen, um eine gerichtssichere Begutachtung des Fahrzeuges anzubieten?

  • Ich habe letztens meinen 33er an einen Händler in der Nähe verkauft (so ein typischer kleiner Fähnchenhändler oder wie man die nennt). Online steht er jetzt drin "im Kundenauftrag". Ich denke, der wird dann von seinem Gehilfen (oder was auch immer für eine Privatperson) weiter verkauft, obwohl er auf einem Händlerplatz steht. Den Interessenten, die sich so ein Fahrzeug kaufen (Jugendliche, Billig-Auto) ist es vielleicht egal, von wem sie das Teil kaufen, keine Ahnung.
    So nebenbei: ich hätte nicht gedacht, dass ich den 33er noch das Geld bekomme, obwohl kleiner Heckschaden (technisch aber gut in Ordnung, Tüv neu).

  • Zitat von Jens33

    Ich denke, der wird dann von seinem Gehilfen (oder was auch immer für eine Privatperson) weiter verkauft, obwohl er auf einem Händlerplatz steht.


    Auch das ist ein unzulässiger Gewährleistungsausschluß ;)

  • Zitat von Gordovan

    Auch das ist ein unzulässiger Gewährleistungsausschluß ;)

    Auch wenn der Käufer einen Kaufvertrag mit diesem Privatmann unterschreibt? (Verkauf von privat an privat). Er hat ja danach keinen Beweis, dass das Auto beim Händler stand oder?

  • Zitat von Jens33

    Auch wenn der Käufer einen Kaufvertrag mit diesem Privatmann unterschreibt? (Verkauf von privat an privat). Er hat ja danach keinen Beweis, dass das Auto beim Händler stand oder?


    Sach mal, willst du die Gerichte für blöd erklären? ;)

    Da kommt ein Käufer, der entsprechendes behauptet und alles beschreibt, und der Verkäufer streitet alles ab. Wenn der Anwalt des Käufers nur halbwegs geschickt ist, ist das relativ leicht nachzuweisen.

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