MWSt, Ausland, Finanzamt,... Probleme

  • Ich entschuldige mich den Moderatoren, denke aber, hier ist dieses Thema "zu Hause" :)


    Hallo!

    Ich entschuldige mich, wenn Ich Ihnen mit meinen Problemen wegen Wagen-einfuhr aus Deutshland nach Slowenien auf die nerven gehe, habe aber ein GROOOSSES Problem....

    Am Freitag habe Ich meine ganz neue bella GT bei einem Haendler in Wassenberg gekauft (EU-Import). So weit noch alles in Ordnung. Ich, Narr, habe gemeint, dass wenn wir in EU schon sind, kann Ich dass Auto auch in Deutschland mit MWSt bezahlen und dann in Slowenien nichts mehr.
    Wegen schnellere Abwicklung und Registrierung in Slowenien habe Ich den Haendler auch gebeten ein KFZ-Brief zu bestellen (wusste aber nicht, wass dieses Brief wirklich bedeutet, habe gedach, naja, bei der Registrierung in SLO kann nicht schaden... )
    So haben wir eine Rechnung mit MWSt gemacht COC (Konformitaetserklaerung ist dabei), Kurzzeitkennzeichen auch, bezahlt, und auf die Reise!
    und jetzt komme ich in Slowenien zum Finanzamt (um noch eine Steuer zu zahlen), und die sagen mir "aber Sie muessen bei uns noch die MWSt bezahlen"!!!
    Also, bei der Ausfuhr von neuen Wagen aus der Deutschland darf der Haendler/Verkaufer keine MWSt verrechnen, sondern eine Rechnu ohne ausgeben...
    Wass jetzt??
    Der Verkaufer sagt mir, dass wenn der KFZ-Brief da ist, versteht sich der Wagen als in Deutschland verkauft und kann er hier nichts mehr machen. Obwohl der Wagen in Deutschland noch ueberhaupt nicht Registriert oder irgendetwass wurde. Oder versteht sich der KFZ-brief bei euch als eine Registrierung Ich denke dass der Haendler auch einen Steuerverstoss gemacht hat, weil die Rechnung ueber 3.000€ ist, ich der Slowenische Buerger bin und deshalb nur eine Rechnung ohne MWSt moeglich ist...

    Bei uns in Slowenien haben mir gesagt, dass Ich den MWSt noch einmal zahlen soll, den Wagen registrieren lassen und dann damit den Deutschen Finanzamt beweisen, dass der Wagen wirklich als neue Ausgefuert wurde. Und weill es in EU keine doppelversteuerung geben kann, muss ich diese 16% zurueck bekommen. In Deutschland...

    So.... welche Vorschlaege meine Kolegen

    Aber, die Bella GT faehrt sich wie...

    Simon

  • Hallo Simon,
    so wie ich das verstehe, hast Du vom slowenischen Finanzamt die
    richtige Auskunft erhalten.
    Du gehst mit der slowenischen Anmeldebestätigung zum deutschen
    Zoll. Die haben damit die Bestätigung, daß das Fahrzeug tatsächlich
    im Ausland ist. Somit fällt die deutsche Besteuerungsgrundlage weg
    und Du erhälst die Umsatzsteuer (16%) zurück.

    Das ganze gibts natürlich nur, wenn diverse Formulare mit Stempel
    versehen sind. Und sinnvollerweise nennst Du auch gleich eine
    deutsche Bankverbindung. Ich bin mir nicht sicher, ob die Rückerstattung
    der Steuer auf ein ausländisches Konto funktioniert. Kann ich mir
    aber auch nicht vorstellen, da dies höhere Kosten verursacht (trotz EU -
    aber Banken verlangen wo es geht Gebühren)

    Der Händler hat übrigens vollkommen korrekt gehandelt. Er muß gegenüber
    einem Dritten beim Verkauf die Steuer auf die Rechnung draufschreiben.

    Trotz der Bürokratie wünsche ich Dir viel Spaß mit Deinem neuen
    Auto.

    Fossi

  • Zitat von simonbagola

    und wie ist es mit der Beziehung
    ***** KFZ-Brief -- Ausfuhr ***** (o)

    Ist es wirklich so, dass wenn ein Auto ein KFZ-Brief bekommt, sich dann als gebraucht versteht? :-{

    MFG

    solang im Brief kein Eintrag ist, nicht. Diesen Eintrag gibt es nur, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen (Angemeldet) wurde. Das ist bei dir aber nicht der Fall.

    Rainer

  • Zitat von Fossi

    Hallo Simon,
    Du gehst mit der slowenischen Anmeldebestätigung zum deutschen
    Zoll. Die haben damit die Bestätigung, daß das Fahrzeug tatsächlich
    im Ausland ist. Somit fällt die deutsche Besteuerungsgrundlage weg
    und Du erhälst die Umsatzsteuer (16%) zurück.
    Fossi

    Hallo Zusammen,

    so einfach sehe ich das noch nicht.

    Ort der Lieferung/Leistung ist, so wie ich das lese, in der BRD, das
    bedeutet, es hat in der BRD einen steuerbaren und steuerpflichtigen
    Umsatz beim Händler gegeben, also berechnet dieser die Mehrwertsteuer.
    Ende des Geschäftes.


    Lägen Ort der Lieferung/Leistung in Slovenien, so fände beim Händler
    zunächst ein innergemeinschaftlicher Erwerb steuerbar und steuerpflichtig statt.
    Die daraus resultierende Steuerschuld wird als Vorsteuer wieder in Abzug
    gebracht.


    Wird das Fahrzeug dann anschliessend nach Slowenien durch den Händler
    verkauft liegt Ort der Lieferung/Leistung in Slowenien. In Slowenien findet
    ein i.g. Erwerb statt steuerbar und steuerpflichtig.

    M. E. wird es daran scheitern.

    Ciao, Anna


  • Ganz so ist das ja auch nicht.....es gibt ja auch die sogenannten Duty Free shops wo ich ein Formular ausfülle und bei Vorlage an der Ausreisestelle Zoll oder dergleichen die gezahlte Mwst ausgezahlt wird.

    So hätte es eigentlich auch bei dem Fahrzeug gehen müssen.....

    Das Problem ist einfach der Slowenische Staatsbürger hat sich im Vorfeld nicht richtig erkundigt wie exportiere ich von D nach Slovenien ein Fahrzeug. Er hätte im Grunde genommen bei der Ausfuhr von D Ausfuhrpapiere dabei haben müssen.

    Der Händler hat für sich richtig gehandelt da der Verkauf in D stattgefunden hat und er den Wagen nicht exportiert hat muss er die Mwst. einziehen.

    Da können nach meinens erachtens nur noch Exportfachleute weiterhelfen am besten beim D Zoll nachfragen wie jetzt vorzugehen ist.

    Oder in der Heimat mit Importfachleuten sprechen die haben vielleicht ja auch einen Draht zu den Behörden.


    italo

  • Ist es nicht so, das wir seit es die EU gibt keine Mehrwertsteuern mehr auszahlen und einnehmen im einfuhrland ( bei privatpersonen???). Das ist doch der Sinn der EU.

    Wir machen das in I, Ö, und PL nicht mehr, und da weiss ich es sicher!!

    Warum soll es dann in Slovienien anders sein???

    Früher war es so: gekauft in D mit mehrwertsteuer, an der grenze ausgezahlt, im einfuhrland Mehrwertsteuer bezahlt.

    Heute ist das bei privatpersonen nicht mehr der Fall.

    Marcus

  • Meines Erachtens nach hat hier der Händler einen Fehler begangen !

    Denn hier liegt eine steurefreie (befreite) innergemeinschaftliche Lieferung an einen Abnehmer ohne USt-ID Nr. vor. Auf der Rechnung steht ja auch als Rechnungsanschrift die Adresse von Simon und der wohnt bekanntlicherweise in Slowenien. Wo die Übergabe stattfindet ist irrelevant, denn er hätte ja auch einen Spediteur mit dem Transport beauftragen können.

    Bestimmungsland ist also Slowenien und hier ist der Erwerb des Gegenstandes steuerbar (nicht unbedingt steuerpflichtig)

    Der Händler hätte Ihm also eine Rechnung ohne deutsche Mehrwertsteuer austellen müssen. Diese Umsätze hätte er dann in der UST-Erklärung in Zeile 22 angeben können (innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt. IdNr.)

    Insofern hat also das Slowenische Finanzamt recht. Simon muss den steuerbaren Erwerb in Slowenien bezahlen, und da er nicht Vorsteuerabzugsberechtigt zahlt er also den vollen slowenischen Steuersatz auf diesen Erwerb.

    Also hat Simon einmal Umsatzsteuer zuviel bezahlt und zwar in Deutschland, bzw. beim deutschen Händler. Diese kann er sich rein thoretisch beim deutschen Finanzamt wieder holen. Wie das genau funktioniert weiss ich allerdings nicht. Wahrscheinlich müßte er sogar eine deutsche USt-IdNr. beantragen.

    Das ganze nennt sich glaube ich dann Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer. Aber hier liegt der Hase begraben, denn meistens sind die Finanzbehörden bei solchen ansinnen oftmals hoffnungslos überfordert und lehnen die Gesuche aus Unwissenheit ab (Oder weil Sie bei den Regelungen selber nicht durchblicken. Mir schon so geschehen mit den österreichischen Finanzbehörden)

    Rede am besten mal mit einem deutschen Finanzbeamten und erklär Ihm daß du einmal zuviel Mwst. in Deutschland gezahlt hast. Er wird Dir mit Sicherheit sagen können welche Formulare Du benötigst um diese zurückzufordern.

    Hier noch ein Auszug aus einer österreichischen Webseite (trifft aber auch für D zu)

    Innergemeinschaftliche (ig) Lieferungen sind seit 1. 1. 1995 von der Umsatzsteuer befreit und ersetzen die altbekannte Ausfuhrlieferung, die nur mehr in bezug auf Drittländer gilt (RZ 3981 ff USt-RL 2000).

    Voraussetzungen (Art. 7 Abs 1 UStG 1994)

    Warenbewegung:

    Der Gegenstand der Lieferung wird vom liefernden Unternehmer oder vom Abnehmer in das übrige Gemeinschaftsgebiet (selbst) befördert oder versendet (Spediteur, Frachtführer).

    Abnehmer:

    Der Gegenstand der Lieferung wird erworben, von

    * einem Unternehmer, für sein Unternehmen
    * einer juristischen Person, die nicht Unternehmer ist oder die nicht für ihr Unternehmen
    erwirbt (insbesondere Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden), oder
    * jedem anderen Abnehmer bei Lieferung eines neuen Fahrzeuges (insbesondere Private).

    Steuerbarer Erwerb:

    Der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar (nicht unbedingt steuerpflichtig).

    Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeit oder verarbeitet worden sein.

    Liegen sämtliche Voraussetzungen vor und werden diese vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen, so ist die ig Lieferung steuerfrei, ohne dass ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug eintritt (echte Steuerbefreiung).

  • Nein der Händler hat richtig gehandelt das Geschäft wurde in D abgewickelt somit ist die deutsche MwSt fällig.

    Der Käufer hätte durch Exportpapiere sich die MwSt zurückholen können. Anders wäre es gewesen wenn der Deutsche Händler den Wagen mittels Spedition nach Slovenien exportiert hätte. Dann wäre die Deutsche MwSt nicht zum Zuge gekommen sondern nur die Slovenische.

    Das Problem ist ja dieser das jeder der einen Wohnsitz im Ausland hat kommen kann hier in Deutschland ein neu KFZ kauft ohne MwSt und dieses dann nicht ins Ausland exportiert. Daher kann die MwSt bei Privatpersonen nur am Grenzübergang erfolgen. Das gleiche ist bei den Dutyfreegeschäften in Deutschland. Der Käufer bekommt ein Formular mit welches an Der Grenze/Zoll abgestempelt wird ist man dieser Taxfree organisation angeschlossen wird das Geld gleich ausgezahlt abzüglich eines Bearbeitungssatzes. Ansonsten muss dieses Formular wieder zum Verkäufer zurück vorauf er dann die Mwst auszahlen kann. Dieses gilt auch als Beleg für den Verküfer für die Steuer. Ohne diesen Beleg muss er nämlich die MwSt abführen ob er das Geld erhalten hat oder nicht.

    Hatte das indirekt mitbekommen wegen der EXPO in Hannover. Grundsätzlich kann man sagen soweit der Erfüllungsort Deutschland ist ist die deutsche Steuer fällig.

    Wie schon gesagt der Fehler liegt einfach daran das keine Exportpapier Vorlagen um diese am Grenzzoll abfertigen zulassen.

    Abgesehen davon musste ich selber schon eine Lieferung aus den Nl Niederländische 19% Steuer zahlen weil ich hier keine DE Umsatzsteuer hatte. Nur weil die Idioten ( entschuldigung) die D-Filiale dichtgemacht haben.

    italo

  • Hmmmm schwierige Sache dies :o

    Hier scheint es wohl für Unternehmer wesentlich einfacher zu sein wie für Privatpersonen.

    Ich hatte hier eigentlich diese ausführliche Schilderung reingestellt weil ich dachte mich recht gut auszukennen, da ich selber viele EU Im- und Exporte durchführe.

    Ein Beispiel:

    Ein italienischer Kunde hat hier in D einen eigenen LKW laufen. Er holt einmal im Monat Ware bei mir. Es sind meist keine Riesenbeträge, sodass sein Fahrer die Rechnung meist bar bezahlt. Er bekommt eine Rechnung ohne deutsche MwSt. In meiner USt- Erklärung fallen diese Geschäfte dann unter innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IDNr. Hier liegen allerdings Geschäfte von Unternehmen vor die beide eine USt-IDNr. haben und bei Ihrem jeweiligen Finanzamt Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

    Wie das bei Privatpersonen funktioniert weiß ich ehrlich gesagt nicht genau. Aber mir scheint als Unternehmen hat man es hier wesentlich einfacher ;)

    Dann hab ich hier noch einen Leitfaden einer österreichischen Firma für Privatpersonen mit Wohnsitz innerhalb der EU gefunden:

    http://www.nds.at/knowhow/euleitfaden/privatperson-in-eu.htm


    Sorry Simon ich glaube ich muß mich hier ausklinken. Am einfachsten wäre es gewesen du hättest vor dem Autokauf eine Firma eröffnet und eine slowenische USt-IDNr. beantragt :D

    Gibts denn keine Vergleichfälle ?? Wird ja noch ein paar mehr Slowenen geben die Fahrzeuge aus D einführen ???

    Ich wünsch Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der Lösung dieses Problems und meld Dich mal wie es denn nun tatsächlich ist. Würde mich nun auch interessieren.

  • Zitat von engel

    Ist es nicht so, das wir seit es die EU gibt keine Mehrwertsteuern mehr auszahlen und einnehmen im einfuhrland ( bei privatpersonen???). Das ist doch der Sinn der EU.
    Wir machen das in I, Ö, und PL nicht mehr, und da weiss ich es sicher!!
    Warum soll es dann in Slovienien anders sein???
    Früher war es so: gekauft in D mit mehrwertsteuer, an der grenze ausgezahlt, im einfuhrland Mehrwertsteuer bezahlt.
    Heute ist das bei privatpersonen nicht mehr der Fall.
    Marcus

    Früher war das so:
    Wurde ein Wirtschaftgut aus dem EU-GEbiet in die BRD verkauft, handelte es sich
    in der BRD um eine Einfuhr. Die Einfuhrumsatzsteuer wurde vom Zoll erhoben.
    Der Importierende in der BRD hatte diese zu begleichen, konnte sie als Vorsteuer
    in Abzug bringen.

    Das hat sich geändert, die Verantwortung und Steuerpflicht liegt nun
    innerhalb der EU bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen
    beim Empfänger des Wirtschaftsgutes.

    Der Empfänger erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Diesen
    innergemeinschaftlichen Erwerb muss er bei der UST-Voranmeldung als
    Erwerb melden und dafür die UST abführen.

    Diese UST wird dann als Vorsteuer abgezogen. Genau das muss beim Händler
    gelaufen sein.
    Hier ist das Ende des GEschäftes.


    Der Privatperson, die dann in der BRD das Wirtschaftsgut kauft, wird/muss
    die MWST berechnet werden. Das ist das zweite Geschäft, steht jedoch in
    keinem Zusammenhang mit dem ersten Geschäft.

    Was Pivatpersonen und Kauf eines PKWs im EU-Gebiet angeht, so
    gelten dort gesonderte Regelungen je EU-Land.


    Siehe § 2a USTG
    Fahrzeuglieferer

    Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.


    Anna

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