Hallo!
Kann mann in Deutschland eine Probekennzeichen (nur fuer Abfur des Wagens aus Deutschland - Export) nur aufgrund des COC (Certificate of Confirmity) bekommen - ohne KFZ-Briefes??? :,( :,(
Danke Sehr!
Simon
Hallo!
Kann mann in Deutschland eine Probekennzeichen (nur fuer Abfur des Wagens aus Deutschland - Export) nur aufgrund des COC (Certificate of Confirmity) bekommen - ohne KFZ-Briefes??? :,( :,(
Danke Sehr!
Simon
Du meinst sicher diese Kurzzeitkennzeichen. Wenn ich mich nicht irre, musst Du dafür auf der Zulassungsstelle eine Bestätigung Deiner Haftpflichtversicherung vorweisen und bekommst das Kennzeichen erteilt. Von irgendwelchen Fahrzeugpapieren ist dies meines Wissens nicht abhängig. Denn Du könntest ja auf Kauftour gehen und kaufst irgend ein Auto. Also welche Papiere willst Du bei Kennzeichenbeantragung vorweisen. Du hast ja noch keine.
Ich hoffe dies richtig erfasst zu haben,
der Willi
Zitat von WilliDu meinst sicher diese Kurzzeitkennzeichen.
Nein, er meint ein Ausfuhrkennzeichen!
Es ist richtig, dass man für Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) keinerlei Fzg-Dokumente benötigt, jedoch wird er sich als Chech-Rep-Bürger evtl schwer tun, hierfür einen gültigen deutschen Versicherungsnachweis zu erhalten.
Ausfuhrkennzeichen für Kraftfahrzeuge
Fahrzeuge, die definitiv aus Deutschland ausgeführt und ins Ausland gebracht werden sollen, sind auf Ausfuhrkennzeichen ( auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt) anzumelden. Es ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf der rechten Seite einen roten Längsbalken, in den das Ablaufdatum schwarz eingeprägt ist.
Zuständig für die Ausgabe von Ausfuhrkennzeichen sind die Kfz-Zulassungsstellen / Straßenverkehrsämter.
Bitte beachten Sie, daß Sie das Ausfuhrkennzeichen nur für ein Fahrzeug mit gültiger Prüfplakette (§ 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO) und gültiger AU erhalten. Sollte die Prüfplakette abgelaufen sein, muß erst die Hauptuntersuchung bei der zuständigen technischen Prüfstelle gemacht werden.
Versicherung und Gültigkeit
Für ein Fahrzeug, das auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden soll, muß eine besondere Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie ist u.a. in jeder ADAC-Geschäftsstelle erhältlich. Die ARISA-Haftpflichversicherung für Ausfuhrkennzeichen kostet
für einen Personenwagen/ein Wohnmobil
80 EUR für 15 Tage
160 EUR pro Monat
für ein Motorrad
40 EUR für 15 Tage
55 EUR pro Monat
für einen Lastwagen/eine Zugmaschine/einen Sattelschlepper
230 EUR für 15 Tage
415 EUR pro Monat
für ein Fahrrad mit Hilfsmotor/ein Moped
25 EUR für 15 Tage
35 EUR pro Monat
für einen Omnibus
230 EUR für 15 Tage
415 EUR pro Monat
für einen Anhänger/einen Wohnanhänger
40 EUR für 15 Tage
55 EUR pro Monat
Kurzpolice
26 EUR
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muß für mindestens 15 Tage und kann für maximal 12 Monate abgeschlossen werden; eine Internationale Versicherungskarte wird dabei mit abgegeben. Nur für den Zeitraum, für den die Versicherung abgeschlossen wurde, wird auch das Kennzeichen von der Zulassungsstelle ausgegeben - also für mindestens 15 Tage und höchstens für 12 Monate.
Der Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Paß oder Personalausweis
- Versicherungspolice
- Kraftfahrzeugbrief und evtl. Kraftfahrzeugschein
- TÜV- und AU -Protokoll, wenn kein Kfz-Schein vorliegt
- Abmeldebescheinigung (bei stillgelegten Fahrzeugen)
- evtl. alte Nummernschilder
Sie bekommen von der Zulassungsstelle:
- das amtliche Ausfuhrkennzeichen
- den Internationalen Zulassungsschein
Gebrauchte Fahrzeuge, die auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden sollen, müssen üblicherweise bei der Zulassungsstelle zur Identifizierung vorgefahren werden, bei Neufahrzeugen, die direkt vom Händler zur Ausfuhr vorbereitet werden, wird meist darauf verzichtet.
Steuerpflicht
Fahrzeuge, die mit Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuerpflicht befreit, wenn die Ausfuhr innerhalb von drei Monaten geplant ist, d.h., wenn das Ausfuhrkennzeichen für maximal drei Monate beantragt wird. Die Befreiung von der Kfz-Steuer entfällt jedoch, wenn das Ausfuhrkennzeichen für länger als 3 Monate beantragt wird. In diesem Fall wird der Antragsteller zunächst von der Zulassungsstelle zum örtlichen Finanzamt geschickt, wo er einen Steuerbescheid über den vollen Zeitraum, für den er das Ausfuhrkennzeichen möchte, bekommt.
Wenn er die auf dem Steuerbescheid geforderte Kfz-Steuer bei einer Bank oder Sparkasse eingezahlt hat, wird ihm - nach Vorlage des Einzahlungsbelegs und des Steuerbescheids - von der Zulassungsstelle das gestempelte Ausfuhrkennzeichen und der Internationale Zulassungsschein ausgehändigt.
Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Wenn das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen ist und der Händler, bei dem es gekauft wurde, der Rückerstattung der MWSt zugestimmt hat, muß es mit Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. Nur dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der EU stattfindet, die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" bestätigen, die notwendig ist, um die Rückerstattung der MWSt zu beantragen.
Diese Informationen wurden mit viel Sorgfalt zusammengestellt.
Zitat von pediNein, er meint ein Ausfuhrkennzeichen!
Es ist richtig, dass man für Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) keinerlei Fzg-Dokumente benötigt, jedoch wird er sich als Chech-Rep-Bürger evtl schwer tun, hierfür einen gültigen deutschen Versicherungsnachweis zu erhalten.
So ist es, ich habe den Ausfuhrkennzeichen gedacht.... DANKE!!!
Aja, und Ich bin aus Slowenien! "Pozdravljen!", wie sagt man bei uns Hallo! !hehe! !hehe!
Zitat von pedi
Steuerpflicht
Fahrzeuge, die mit Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuerpflicht befreit, wenn die Ausfuhr innerhalb von drei Monaten geplant ist, d.h., wenn das Ausfuhrkennzeichen für maximal drei Monate beantragt wird. Die Befreiung von der Kfz-Steuer entfällt jedoch, wenn das Ausfuhrkennzeichen für länger als 3 Monate beantragt wird. In diesem Fall wird der Antragsteller zunächst von der Zulassungsstelle zum örtlichen Finanzamt geschickt, wo er einen Steuerbescheid über den vollen Zeitraum, für den er das Ausfuhrkennzeichen möchte, bekommt.Wenn er die auf dem Steuerbescheid geforderte Kfz-Steuer bei einer Bank oder Sparkasse eingezahlt hat, wird ihm - nach Vorlage des Einzahlungsbelegs und des Steuerbescheids - von der Zulassungsstelle das gestempelte Ausfuhrkennzeichen und der Internationale Zulassungsschein ausgehändigt.
Noch eine Frage: Dass heisst fuer mich, dass sich aufgrund der Befreiung von Steuerpflichts die Verkaufssumme bei dem Haendler korrigieren kann??? (o) (o)
Danke sehr fuer Ihre Hifle!
Simon
Zitat von simonbagolaSo ist es, ich habe den Ausfuhrkennzeichen gedacht.... DANKE!!!
Aja, und Ich bin aus Slowenien!
aha...ich habe nur den Namen der Stadt gelesen und dachte dabei an CZ oder SK...jedoch nicht an SLO.
(ich war früher viel in Ljubljana und Medvode) ![]()
ZitatNoch eine Frage: Dass heisst fuer mich, dass sich aufgrund der Befreiung von Steuerpflichts die Verkaufssumme bei dem Haendler korrigieren kann??? (o) (o)
Nein...wenn du das Kennzeichen für einen kürzeren Zeitraum (bis zu drei Monaten) beantragst, dann musst du keine Steuer (ähnlich wie Strassengebühr) bezahlen.
Was du nun meinst ist die 16%-Mehrwertsteuer.
Wie das genau geht weiss ich nicht.
Aber es sollte so sein, dass zu zuerst den vollen Preis bezahlen musst (inkl MWST.
Wenn Ausfuhr erfolgte, dann kannst du vom Händler die 16%MWST wieder ausbezahlt bekommen; bei Vorlage der Ausfuhrpapiere.
Da kannst du dann aber auch sicherlich beim Zoll nachfragen.
Zitat von pedi
Was du nun meinst ist die 16%-Mehrwertsteuer.
Wie das genau geht weiss ich nicht.
Aber es sollte so sein, dass zu zuerst den vollen Preis bezahlen musst (inkl MWST.
Wenn Ausfuhr erfolgte, dann kannst du vom Händler die 16%MWST wieder ausbezahlt bekommen; bei Vorlage der Ausfuhrpapiere.
Da kannst du dann aber auch sicherlich beim Zoll nachfragen.
Neee, mit dem MWSt ist es kein Problem!, Ich weiss, dass ich in Deutschland 16% MWSt bezahlen muss, und werde es auch nicht zurueck bekommen (SLO in EU). Aber weil es in Slowenien 20% MWSt gibt, und ich es in SLO nicht mehr zahlen muss, ist es fuer mich ein Vorteil (4% sind schon etwas!)!
![]()
Steuerpflicht: ich dachte hier, dass es um ein Steuer geht, den wir hier unten trotzdem auch bezahlen muessen (cca. 10% :o :o fuer meinen Wagen) und dachte wenn.... Aber wenn es hier um so wie eine Strassengebuehr geht, dann ist es nicht so ein hoche Summe - oder????? (o) (o)
Danke sehr!
S
Zitat von simonbagolaAber wenn es hier um so wie eine Strassengebuehr geht, dann ist es nicht so ein hoche Summe - oder????? (o) (o)
nicht falsch verstehen..es ist keine Strassegebühr...ich nannte es nur so, zum besseren Verständnis.
Diese Steuer richtet sich nach Hubraum und Schadstoff.
Für ein Jahr zahlt man hier in D (je nach Fzg) z.B. € 200,- pro Jahr.
Wenn man das Fahrzeug nur sechs Monate zugelassen hat z.B. dann € 100,-
Bei den Ausfuhrkennzeichen mit Gültigkeit bis drei Monate muss man diese Steuer nicht bezahlen.
sehr gut recherchiert, sauber....
...hab mich wohl geirrt. Aber wenn ich s mir recht überlege sehe ich tatsächlich sehr viele Überführungen auf der A2 in Richtung Osten und überleg immer, warum die einen roten und keinen gelben Balken auf dem Schild haben. Soweit....
Zitat von WilliAber wenn ich s mir recht überlege sehe ich tatsächlich sehr viele Überführungen auf der A2 in Richtung Osten und überleg immer, warum die einen roten und keinen gelben Balken auf dem Schild haben. Soweit....
warum auch nicht?
Es ist ja nicht so, dass Ausländer keine Versicherung bekommen.
Ich erwähnte nur, dass er da evtl auf Probleme stossen kann...bei Versicherung für Kurzzeitkennzeichen.
Deine Polen auf der Warschauer Allee haben zudem evtl einen Cousin in D, der die Dinger besorgt !?
Zumal ein EU-Bürger wahrscheinlich heut´zutage weniger Probleme hat, als z.B. ein Ukrainer.
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