tag!
stellt euch vor, ihr findet telefonisch ein dringend benötigtes ersatzteil, bezahlt es per überweisung, bekommt dann aber ein falsches teil zugeschickt. der verkäufer ist dann mehrere tage nicht zu erreichen, erbetene rückrufe erfolgen nicht.
weil der wagen natürlich dringend wieder benötigt wird und ihr zu jemandem, der falsche teile verschickt und sich dann noch nicht einmal kümmert, eh schon kein vertrauen mehr habt, besorgt ihr auf anderem wege das dringend benötigte ersatzteil.
ist es nun im rahmen des fernabgabegesetzes möglich, das falsche teil wieder zurückzugeben und sein geld wiederzubekommen? ist dieses gesetz in diesem fall überhaupt gültig/anwendbar? und wie in der praxis durchzuführen?
1000 dank an die, die sich auskennen.
gruß
feeelix
ps: die daten wegen eventueller fristen:
überweisung 10.09.2004
ankunft falschteil 15.09.2004