H Kennzeichen Verweigerung :-(

  • hihi,

    wollte nur mal so mitteilen, welche stilblüten man mit dem h kennzeichen so erleben kann.

    habe einen rundheck von 1969, welcher mit als 1300er verkauf wurde und dieser ist "untenrum" nicht so original.

    Es handelt sich aber anhand der Fahrgestellnummer um einen org. 1750er, obwohl ich die Türen von einem 1300er habe, aber das war eine andere Geschichte. Italien und auch das Forum haben das Auto als einen 1750er bestätigt.

    der motor ist von einem späteren fastback, getriebe und differential ebenso.
    die Bremsen sind eh identisch.

    also, ich fahre mit diesem auto zum tüv und der prüfer fragt mich, was ist denn da für ein motor drin (eingetragen wurde vor zig jahren ein 1300er wg. steuern und versicherung, von jemanden der damals diesen rundheck für eine schmale mark ergattert hat)? ich natürlich superehrlich ein 2L. Da guckt er sich doch glatt die motornummer an und vergleicht das mit irgendwelchen unterlagen und sagt mir, nö, mit diesem motor gibt es kein h kennzeichen, weil ich eine motornummer habe die auf AR 515 lautet und erst 1976 in alfas eingebaut wurde. kotz, würg, übergeb.....

    hätte ich einen 512er gehabt (ok davon habe ich auch noch einen) dann hätte er mir das h kennzeichen erteilt. In "seinen" Unterlagen steht, d. auch der motor minigens 30 Jahre auf dem Buckel haben muss. (TÜV Vorgaben, Richtlinien)

    Dann werde ich also in Jahren nochmals mein Anliegen vorbringen und in der Zwischenzeit einige hundert euronen dafür verplempern, d. dieses fahrzeug ordentlich versteuert auf deutschen strassen, dann vielleicht so 2-3 tsd km im jahr abspult.

    Der Hammer ist aber d. ich jetzt im Brief und damit auch im Schein, unten wo weitere Eintragungen vorgenommen werden, die Motornummer aufgeführt wurde.

    Nächstes Jahr fahre ich mit meinem Berti dahin und der hat sogar einen 512er Motor und dann hat der Berti Bj. 1975 noch vor dem RH Bj. 69 sein ihm zustehendes H-Kennzeichen.

    Ach so, die Sitze aus dem Fastback waren ihm wurscht und den 2L hat er eingetragen, weil ich einen Brief vorlegen konnte, wo dieser eingetragen ist. DANKE Ulrich.

    euch eine schöne Zeit und niemals aufgeben :D

  • Hallo Frank,

    da hat der liebe Prüfer aber ein bissel übereifrig reagiert; technische Änderungen sollten nämlich auch akzeptiert werden, wenn sie bei über 30 Jahre alten Fahrzeugen nur 20 Jahre alt sind... d.h. in Deinem Fall: der Motor dürfte im Prinzip sogar von 1984 sein, vorausgesetzt er ist dann auch schon seitdem drin...

    Würde da nicht locker lassen und notfalls woanders hinfahren, schließlich sind 2L-Hubraum bei der Steuer nicht gerade billig; und im Normalfall sollte das H-Kennzeichen zugeteilt werden... kleiner Tipp: Erklär ihm doch einfach die Motoren seien baugleich und es gab eben keinen anderen AT-Motor; schließlich dürfen ja Verschleißteile wie Auspuffanlagen, Bremsen etc. auch neueren Datums sein; sollte es Probs geben, dann melde Dich mal bei mir ;)

    Was ist das mit den Türen? Bis auf die Ausstellfenster sind die bei 1750 und 1300er doch gleich? Erst beim Fastback unterscheiden sich die von 1300/1600 und 1750/2000er...

    Grüße
    Michael

    ______________________________________

    Alfa Romeo -- Geschmack macht einsam

  • Tja, dumm gelaufen.
    Aber da du ja Erfahrungen mit TÜV und H-Kennzeichen hast
    kannst du mir vieleicht eine Auskunft geben. Mein Spider
    (115.07) ist am 17.4.75 zum ersten mal zugelassen worden.
    Kann ich im Januar das H-Kennz. beantragen oder muß ich
    bis April warten. Eigentlich ist er ja anfang 75 oder gar ende
    74 gebaut worden. Aber was interessiert den TÜV ???
    Danke
    Gruß Werner

  • Zitat von Spica-Bernhard

    Hallo
    Ausschlaggebend ist der Tag der ersten Zulassung.
    Bernhard

    Ciao,

    stimmt das? Oder geht das ab dem ersten Tag des Jahres, in dem die Erstzulassung 30 Jahre zurückliegt?

    Also wenn der jetzt EZ 11/74 hätte - könnte er dann ab Januar 04 oder erst ab November ein H-Kennzeichen erhalten?
    Und gilt das bei 20 Jahren mit der 07-er genauso?

    Beide Meinungen sind nämlich landläufig. Vielleicht kann Alfa 72 das aufklären?

    Gruß !winker!

    Armin

    ________________________________________
    "Wenn ich einen Alfa sehe, ziehe ich meinen Hut"
    Henry Ford

  • Alfa 72

    das mit den türen... habe kein ausstellfenster sondern feststehende dreiecksfenster. keine anderen unterscheidungen.

    leider hat er in seinen arbeitsvorgaben (der tüv prüfer) von wem auch immer stehen, d. der motor 30 jahre alt sein muss. hat er mir gezeigt. das monsterwerk hat einen namen wie "vorgaben für 21 c prüfungen" keine ahnung zu welchen tüv der in pb gehört. werde jetzt aber kein tüc hopping veranstalten, weil ein anderer tüv vielleicht generell keinen 2l in einem 1750er akzeptieren wird und mir die zeit dafür einfach etwas fehlt.

    mille grazie für die hinweise, you are welcome

    scanner
    der 17. oder 18.04.2005 ist DEIN Tag

  • Ciao,

    klar, wer lesen kann, ist auch hier im Vorteil. Teil 1 meiner Frage ist beantwortet.
    Teil 2:

    Zitat von ArminBrandt

    Und gilt das bei 20 Jahren mit der 07-er genauso?

    Zum Glück ist das bei mir nur 1 Monat auseinander: EZ Alfa 90: 08.02.1985 :-]

    Gruß !winker!

    Armin

    ________________________________________
    "Wenn ich einen Alfa sehe, ziehe ich meinen Hut"
    Henry Ford

  • Moin moin,
    ich hab mich gerade schlau gemacht wegen der Frage:zählt der Tag der Erstzulassung oder das Jahr für das H-Kennzeichen.
    Das wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Also bei der Zulassungsstelle nachfragen.
    In Schl.-H. hat der TÜV von der Landesregierung die Anweisung H-Abnahme frühestens in dem Monat der Erstzulassung + 30 Jahre zu machen.
    Mein Bertone wird im März 05 30 Jahre. Dann gehts los.
    Gruß
    Udo

  • Das ist ja alles ein wenig seltsam,
    wenn ich jetzt einen Ladenhüter aus Italien habe,
    sagen wir eine Jule BJ 74 - und diese bis jetzt nur beim Händler im Ausstellungsraum stand-
    dann wäre das heute eine Erstzulassung, mit 30 Jahren.
    [COLOR=DarkRed][FONT=Arial Black]UND MIT 60 JAHREN GÄBE ES DANN DAS H-KENNZEICHEN ????[/FONT][/COLOR]


    CU
    Stefan

  • Hallo Stefan.

    Da gehst du (leider) von falschen Voraussetzuingen aus. Deine 1974 gebaute Giulia ist heutzutage überhaupt nicht mehr zulassungsfähig! Sie hat doch keine Chance, die heute von Neufahrzeugen geforderten Abgasgrenzwerte einzuhalten. Und unser Amtsschimmel kennt sicher noch zig weitere Gründe, einer Giulia eine Zulassung als Neufahrzeug zu verweigern. Der Grund, warum wir überhaupt noch mit den alten Autos rumfahren dürfen, nennt sich "Bestandsschutz". Aber der Aufbau eines neuen "Bestandes" ist schlichtweg nicht möglich.

    Viele Grüße,
    Peter

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