• Hallo zusammen !

    Ich Raser bekomme wohl demnächst Post mit Foto - nichts wirklich furchtbares, war lt. Tacho 12 km/h übers Limit... 8)
    Ich hole mal aus:
    Von Weitem 30iger Beschilderung gesehen, dazu einen Lieferwagen auf der anderen Straßenseite, ein Baustellenschild und je ein Hütchen auf jeder Strassenseite - wie eine Baustelle, nur ohne Arbeiter. Da haben sie sich was einfallen lassen...
    Jedenfalls bin ich langsam (Tempo 30 halt ;)) dran vorbeigefahren, habe den Blitzkasten entdeckt und fuhr langsam etwa 10m weiter - dann Blick nach vorn, Tempo 50-Schild entdeckt, leicht beschleunigt, in den Rückspiegel geschaut - und "Klick"...

    Jetzt die Preisfrage: Zählt Neuerdings auch "nur" das Blitzen von hinten oder muss es dazu eine Frontaufnahme geben?

    Schöne Grüsse
    Waldek

  • Wenn du bei in Ö geblitzt wurdest dann zählt eigentlich nur das Foto von hinten. Es wird bei uns auch nur von hinten geblitzt - ausgen. Laser. Wars denn ein roter oder weißer Blitz? Bei euch werden doch nur rote verwendet - oder? lg. Fred

  • Zitat von Waldek

    Jetzt die Preisfrage: Zählt Neuerdings auch "nur" das Blitzen von hinten oder muss es dazu eine Frontaufnahme geben?

    Im Gegensatz zum Großteil des europäischen Auslands muß in Deutschland der Fahrer identifizierbar sein! Somit braucht die Behörde ein verwertbares Frontfoto mit Deinem Gesicht, um gegen Dich vorzugehen!

    Es gibt im übrigen Blitzeranlagen, die gleichzeitig eine Front- und Heckaufnahme produzieren. Damit sollen vor allem die Biker dingfest gemacht werden, die nur hinten ein Kennzeichen haben. Ob es dan 2 "Blitze" gibt - weiß ich nicht.

    Wenn die tatsächlich gegen Dich vorgehen & bei der von Dir gefahrenen Geschwindigkeit, dann sollte ein Verwarnungsgeld kommen. Dazu mein Vorschlag: bezahlen und vergessen. Bei Bußgeld dagegen vorgehen.

    Ciao
    Gerrit

  • Da Verwarn- und Bußgelder in D fahrerbezoge und nicht halterbezogen verteilt werden kannst du, sobald Post kommt, aussagen, dass du nicht weisst wer an dem Tag gefahren ist. Dann wird das Verfahren eingestellt. Bei der geringen Überschreitung und einem einmaligen Ereignis wird es nicht dazu kommen, dass man dir die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt.


    Gruß,
    Christian

  • Hi,

    Zitat von ][AngryAngel][

    Bei der geringen Überschreitung und einem einmaligen Ereignis wird es nicht dazu kommen, dass man dir die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt.

    Da würde ich mich nicht drauf verlassen, denn mir wollte man vor etwas mehr als 2 Jahren ein Fahrtenbuch auferlegen, weil ich nicht sagen konnte, wer mit meinem Fahrzeug 6km/h zu schnell gefahren ist.

    Davon abgesehen war der besondere Haken an der Sache, daß es gar nicht mein Motorrad auf dem Bild war, sondern ein ganz anderes. Das wollte mir niemand glauben und so musste erst ein Ortstermin in meiner Garage anberaumt werden. Da war es sogar für die Herren Strafverfolger klar, daß ich nicht sagen konnte, wer auf dem bewussten Foto diese mir nicht bekannte Maschine fuhr...


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von ][AngryAngel][

    Dann wird das Verfahren eingestellt.

    Sehr optimistisch ! !blabla!
    Wie, wer & wann eingestellt wird, das entscheidet jede Bußgeldstelle anders & mit anderen Maßstäben! Grundsatzregeln gibts dazu nicht. Es hängt von Verstoß und Arbeitsaufwand ab. Immer öfter wird auch nachermittelt Und dann klingelt mal ein Polizist zum Paßbildabgleich bei Dir oder Deinen Nachbarn! Sicher ist keiner! !hehe!

    Ciao
    Gerrit

  • hi waldek! !winker!

    lass das ei doch erstmal gelegt sein, bevor du gackerst. :-p meine, warte doch erstmal ab, ob überhaupt was kommt.

    ich z. b. bin vor einiger zeit in hamburg (überseering richtung hamburger sporthalle) geblitzt worden. dort war ich aber gerade am spurwechseln. bis jetzt kam nix. ;D

    [OT]kommst du/kommt ihr am 25. zum karten nach dins?[/OT]

    gruß

    feeelix

  • Ach, die 15 Eumel sind mir egal - es geht auch nicht ums Strafmass oder darum, dass einige Meter danach das Limit wieder hinaufgesetzt wurde. Ich fand es einfach nur witzig, wie einfallsreich der Blitzermensch gewesen ist... #-)

    Gewundert hats mich bloss, weil ich "von vorne kommend" meine Geschwindigkeit einhielt und erst "heckwärts" beschleunigt habe... mit Klick ;)

    Schöne Grüsse
    Waldek

  • Zitat von 33-146

    Da würde ich mich nicht drauf verlassen, denn mir wollte man vor etwas mehr als 2 Jahren ein Fahrtenbuch auferlegen, weil ich nicht sagen konnte, wer mit meinem Fahrzeug 6km/h zu schnell gefahren ist.


    War es evtl. die Androhung zum Führen eines Fahrtenbuches?
    Das wäre bei Erstverstoß eine zulässige Maßnahme, das Auferlegen dagegen nicht. Es ist leider nicht bei jedem Amtsgericht so bekannt....

  • Zitat von Waldek

    Hallo zusammen !

    Ich Raser bekomme wohl demnächst Post mit Foto - nichts wirklich furchtbares, war lt. Tacho 12 km/h übers Limit... 8)
    Waldek


    Nur mal so am Rande: wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bedeutet 40 statt 30

    an dem Punkt, wo du bei 30 Sachen und einer Vollbremsung zum Stehen kommst, bist du mit 40 Sachen noch 30 km/h schnell.

    40 statt 30 heißt: das Kind, das plötzlich auf die Straße rennt, wird dann mit 30 Sachen auf die Haube genommen.

    Mal darüber nachdenken...

  • Zitat von AlfaColonia


    40 statt 30 heißt: das Kind, das plötzlich auf die Straße rennt, wird dann mit 30 Sachen auf die Haube genommen.

    ...schreibt einer, der auf der AB mal eben auf 180 runterbremst, um dann minutenlang neben einem babyblauen 156 herzufahren und heftigst zu winken um danach die Aufmerksamkeit wieder auf den traumhaften Body der Beifahrerin lenken zu können. Oder hab ich da was falsch verstanden?

    Gruss

    Simonne

    ___________________________________________________________
    «Ein !herz! für George Hincapie» - und eins für Katzenfreund Tom Boonen.

  • Zitat von Simonne

    ...schreibt einer, der auf der AB mal eben auf 180 runterbremst, um dann minutenlang neben einem babyblauen 156 herzufahren und heftigst zu winken um danach die Aufmerksamkeit wieder auf den traumhaften Body der Beifahrerin lenken zu können. Oder hab ich da was falsch verstanden?

    Gruss

    Simonne


    Ist schon völlig richtig so.

    Sowohl Tempo-30-Schilder wie auch Autobahnschilder haben einen blauen Hintergrund.

    Und? Sonst noch Gemeinsamkeiten?

    )-)

  • Zitat von AlfaColonia

    Und? Sonst noch Gemeinsamkeiten?

    )-)

    Ja. Innerorts zu schnell zu fahren ist nicht vorbildlich. Und sich auf der AB derart ablenken lassen (bei derartigen Geschwindigkeiten) ist auch nicht vorbildlich. Insofern sollte jeder zuerst vor der eigenen Tür wischen, bevor hier neunmalkluge Vorträge über Bremswege hält.

    Gruss

    Simonne

    ___________________________________________________________
    «Ein !herz! für George Hincapie» - und eins für Katzenfreund Tom Boonen.

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