Ich habe gerade meinen Alfa kaputt gefahren!

  • :,(
    Scheisse!
    Bin gerade auf eine Kraftfahrzeugstrasse gefahren, etwa 100 km/h, und dann lief eine Katze drüber. Dummerweise hatte ich den falschen Reflex auszuweichen, komme ins schleudern, rutsche in den Gegenverkehr (knapp zwischen 2 Autos durch) und mit dem Heck in Büsche und Baum. Ich bin untröstlich: Mir ist zum Glück nichts passiert, aber mein schönes Auto (Alfa Romeo 147). Ich hatte es doch erst 2 Monate! So eine scheisse... :,(

    Das Heck ist ganz im Arsch, Stossstange, Kofferraum, alles total kaputt. Der Schaden zieht sich allerdings auch bis zur Mitte des Reserverads im Kofferraum...

    Ich habe erstmal die von der Dekra angerufen, und jetzt meine Versicherung, mal schauen wie es weiter geht!

  • Schönbe sch****, sei froh, das dir und neimandem anderen etwas passiert ist. Bei Katze haftet zwar nciht die TK sondern nur die VK, aber wenigstens wird der schaden bezahlt. Mach dir keine Gedanken, und kaufe einen neuen, oder lasse richten, wenn es geht.

    Marcus

  • Oh mein Beileid! na wenigstens ist Dir und dem Gegenverkehr nix passiert!

    ich hoffe nur, das die Versicherung kein Problem macht, denn ne Katze ist so klein das Du hättest drüberfahren müssen! deine Reaktion ist aber irgendwo verständlich! aber eben oft steht die Versicherung meist auf dem Standpunkt, daß das mit dem Ausweichen meist gefährlicher / der Schaden größer ist, als auf nen Tier drauf zu fahren! kannst ja mal berichten was die sagen!
    Grüße Ron der oft die Rehe neben der Straße stehen sieht!

  • Ciao Tensing,

    so ein Mist. Mein Beileid. Nur gut dass es keine Personenschäden gab.

    Überlege dir genau, was du der Versicherung erzählst. Wahrscheinlich ist sonst wieder einmal genau das, was dir passiert ist im Kleingedruckten ausgeschlossen. :+)

    Viele Grüße
    Stefan

  • Oh verdammte S******

    Ein Glück Tensing das nicht mehr passiert ist.
    Hast ja selber schon gesagt das du den falschen reflex gefolgt bist.
    Aber genau das ist es was die Versicherer vermeiden wollen. Das wegen einem kleinen Tier, so lebenswert und liebenswert auch immer, in deinem Fall ja fast 2 weitere Autos in Mitleidenschaft gezogen worden. Und auch hier gehts sicher nicht um deren Blech sonderen um deren Insassen.

    Aber eben das ist ja das Problem das mich auch an den jeweiligen Gerichtsverhandlungen, kenn zum Glück nur welche aus dem Fernsehen, stört.
    Da diskutieren Experten mehrere Stunden lang über ein Problem, das du als Laie in einer 1/100 Sekunde entscheiden sollst.
    Berichte mal wie es bei dir weitergeht.

    Ciao Tobias

  • So, war gerade im Krankenhaus, nur zur Sicherheit, weil ich so ein leichtes Ziehen vom Aufprall im Nacken habe, und warte nun darauf, dass der Gutachter von der Dekra kommt: so gegen 14-15 Uhr!

    Wenn die Versiherung den Schaden nicht bezahlt bin ich geliefert!
    Was erzähle ich denen denn am besten? Die Polizei hat ja schon erfahren, dass ich aus Reflex gehandelt habe. Aber auf der Bescheinigung steht halt nur etwas von Wildunfall mit Katze...

    was mach ich nur, was mach ich nur...
    ...wenn die Versicherung nicht zahlt!

  • Diesen Schaden zahlt leider nur die VK. Die TK würde den Wildunfall zahlen. Katzen sind aber nicht als Wild eingestuft....

    Nun, denn du Vollkasko hast, mach Dir keine gedanken. Die zahlen ja auch wenn du einfach so in den Graben fährst, und dir keine Fahrlässigkeit ( betrunken, viel zu schnell) nachgeweisen werden kann ( nahezu unmöglich, wenn nicht betrunken).

    Besser wäre es gewesen nicht die Katze anzugeben, sondern einen "Fuchs" oder ähnliches. Diesen sollte man zwar besser auch "überfahren" um den echten nachweis zu haben das es ein Wildtier war, aber ....

    Nun, Aussagen bei der Polizei kann man wiederrufen. Wenn aber die VK alles bazahlt, dann ist ja alles "klar" Davon gehe ich zumindest mal aus.

    Marcus

  • ich habe VK!
    Bin bei er GVV, wenn das jemand kennt!
    Aber biste sicher, dass die zahlt, schliesslich lernt man ja sogar in der Fahrschule, dass man Katzen platt machen soll, und nicht ausweichen!

  • Wenn bei der Vollkasko jeder Fehler, den man beim fahren machen kann ausgeschlossen wäre, bräuchte man keine. Mach Dir keine Sorgen, die VK haftet immer außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (wie oben geschrieben stark überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, usw.).

    Wie geht's Deinem Nacken?

  • Hi,

    Zitat von cheggi

    Wenn bei der Vollkasko jeder Fehler, den man beim fahren machen kann ausgeschlossen wäre, bräuchte man keine. Mach Dir keine Sorgen, die VK haftet immer außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (wie oben geschrieben stark überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, usw.).

    Wie geht's Deinem Nacken?

    So ganz einfach ist das nicht, siehe:

    Wildunfall mit kleineren Tieren
    Wer als Fahrzeuglenker einem kleinen Tier auf der Fahrbahn ausweicht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Da die Versicherung eine Zahlung aus der Teilkasko verweigerte, klagt der Fahrer. Das Gericht wies die Klage ab, da der Fahrer grob fahrlässig handelt, wenn er einem kleinen Tier (z. B.: einem Fuchs) ausweicht. Bei einem Zusammenstoß mit dem Tier wäre am Fahrzeug kein größere Schaden entstanden, der erfolgte aber wegen des Ausweichmanövers.

    OLG Frankfurt; Az.: 7 W 187/00

    Es geht hier zwar um die Teilkasko - VK habe ich so schnell nicht gefunden - entscheidend ist aber, daß das Gericht in diesem Falle auf grob fahrlässiges Handeln des Fahrers entschieden hat, weil der Schaden mit dem Hindernis auf jeden Fall kleiner gewesen wäre...

    Mein Rat: Unbedingt einen kompetenten Anwalt vor der Schadenaufnahme kontaktieren!


    Grütze
    von
    Thomi

    Nachtrag: Hier doch noch zur VK:

    Kfz-Unfall durch Ausweichen vor einem Fuchs
    Erleidet ein Pkw-Kaskoversicherungsnehmer dadurch einen Verkehrsunfall, dass er einem von links kommenden, die Fahrbahn überquerenden Fuchs ausweicht, kann er seinen Fahrzeugschaden nicht von seiner Kaskoversicherung ersetzt verlangen. Denn das Ausweichmanöver ist angesichts der geringen Gefahren, die mit einer Kollision verbunden sind, nicht geboten und stellt sich als grob fahrlässiges Fehlverhalten dar. Damit besteht weder aus der Teilkaskoversicherung noch aus der Vollkaskoversicherung ein Anspruch auf Schadenersatz.
    Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 1442/02

  • Das ist ja kompletter Irrsinn. Dann ist ja wirklich kein Fahrfehler mehr versichert.
    Da kann man ja gleich sämtliche Kaskos kündigen... :(

    Edit: Tensing, das war bestimmt ein RIESIGES WILDSCHWEIN...

  • jagt mir jetzt keine Angst ein! !rolleyes2

    Also, der Dekratyp war gerade da, hat sich die Karre auch von unten angeschaut, und gibt seine Schätzung morgen bekannt. Er meinte, es wäre kein Problem mit der Versicherung. Den Wagen haben wir an der nächsten Tanke anheben lassen, und der Tankentyp meinte, sieht nach 7000-8000€-Schaden aus!
    Der Sachverständige der Dekra meldet sich morgen, und gibt seine Berehnung beklannt!

  • Hi,

    Zitat von cheggi

    Das ist ja kompletter Irrsinn. Dann ist ja wirklich kein Fahrfehler mehr versichert.
    Da kann man ja gleich sämtliche Kaskos kündigen... :(

    Ich habe auf die Schnelle nur diese beiden Urteile gefunden...


    @tensing:

    Das war aber nur der DEKRA-Gutachter und nicht der Mann von der Versicherung.
    Der stellt nur fest, wie hoch der Schaden ist.
    Wenn er schon Erfahrung mit dieser Versicherung und ähnlichen Fällen hat, dann ist es gut.
    Entscheidend ist es aber leider, was der Versicherungsmann sagt...
    Hast Du schon eine vollständige Schadensmeldung abgegeben?


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von cheggi

    Das ist ja kompletter Irrsinn. Dann ist ja wirklich kein Fahrfehler mehr versichert.
    Da kann man ja gleich sämtliche Kaskos kündigen... :(

    Edit: Tensing, das war bestimmt ein RIESIGES WILDSCHWEIN...

    Das mit dem Wildschwein ist sicher eine gute Idee! ABER!!
    Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen? Und eventuell auch Zeugen befragt und im Protokoll festgehalten?
    Ich glaube nicht das sich diese an ein Wildschwein erinnern können wenn keins da war.
    Anders sieht die Sache aber aus wenn du jetzt folgendes behauptest:
    " Nein ich habe nicht versucht der Katze auszuweichen da ja Gegenverkehr war! Beim Einleiten der Notbremsung habe ich allerdings die Gewalt über mein Fahrzeug verloren und so ist zu besagtem Unfall gekommen! " !thatsit!

    Im ernst! Das könnte klappen.
    Ein Schulteingeständniss nach einem solchen Unfall kann man meist unter Berufung auf den Schock wiederrufen.

    Viel Glück! Tobias

  • Zitat von alfatobi156

    Ich glaube nicht das sich diese an ein Wildschwein erinnern können wenn keins da war.


    Die werden sich auch an keine Katze erinnern, weil die wahrscheinlich mitterweile gesund und munter vor ihrem Fressnapf weilt, denn er ist ja ausgewichen und somit gibt es auch kein Opfer - respektive Beweismaterial. Wem oder was er da ausgewichen ist, kann er sich ja noch mal überlegen. ;)

    Zitat von alfatobi156

    "Nein ich habe nicht versucht der Katze auszuweichen da ja Gegenverkehr war! Beim Einleiten der Notbremsung habe ich allerdings die Gewalt über mein Fahrzeug verloren und so ist zu besagtem Unfall gekommen!"


    Auch ne Variante. Damit gibt er aber zu, dass Gegenverkehr herrschte und er diesen wahr genommen hat, also auch ziemlich heikel (besondere Sorgfaltspflicht, blabla...)

    Gruß
    Stefan

  • Zitat von tensing-3

    dass ich die Katze trotzdm voll erwischt habe....


    Na logisch, das muß ja so sein. Denn du bist ja nicht der Katze ausgewichen, sondern dem großen Wildschwein, das die Katze verfolgt hat :D

    Nicht böse sein, solche blöden Sachen passieren eben, nicht nur dir. :-{

    Viel Erfolg bei der Schadensregulierung...

  • Dann hat eben der gewaltige Aufprall des riesigen Katzenkörpers Deinen Alfa aus der Bahn geschleudert und Du wolltest überhaupt nicht ausweichen...

    Im Ernst, ich kann trotz der Urteile nicht glauben, daß Deine Versicherung sich großartig querstellt. Das wird schon werden. Und Dein Versicherungsmakler (so es keine Direktversicherung ist) wird Dir bei der Formulierung schon helfen.

    Viel Erfolg!!!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!