Hartz-IV-Auto darf nicht mehr als 5000 Euro kosten
Langzeitarbeitslose können darauf bauen, dass ihnen ein angemessenes Auto bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II nicht als Vermögen angerechnet würde. Was "angemessen" ist, hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt festgelegt. Mehr als 5000 Euro darf das Auto nicht mehr wert sein.
(Quelle: SPIEGEL ONLINE)