• Hallo....

    Letzte Woche am Donnerstag ist es passiert..... Ich und en Kumpel von mir sind mit meiner Mutter ihrem Auto (Alfa 145) gefahren.... Hat ziemlich stark geregnet.... Wir etwas zu schnell um eine Langezogene Linkskurve.... Wir haben nur noch gemerkt, wie uns das Heck überholt hat.... nach ca 1 1/2 Umdrehungen sind wir mit dem linken Vorderraht gegen einen 15cm hohen Bordstein geknallt..... Sogar der Airbag am Fahrersitz ist aufgegangen......

    Naja bin erstma froh, dass ich ohne großen Verletzungen aussteigen konnte..... Hab jetzt hat voll den Ärger mit meinen Eltern..... Der Schaden beträgt ca. so um die 6000€ Hat sich durch den Aufprall halt einiges verschoben......

    Naja, mal schauen wie es jett weiter geht....

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr.Bra :(

  • Oha, hört sich ja wüst an.....

    Aber bei Regen soll man ja auch nicht schnell fahren ;)

    Das der Airbag draussen ist wird richtig teuer, so um die 1500 ? scherlich nur für den Airbag.
    Hat der Rahmen was abbekommen ?

    Thank God it's an Alfa...
    D. Stanic

  • Jo.....

    Also ohne etwas am Auto abzuschrauben schätzt unser Händler den Schaden auf ca. 6000€ und er muss auch noch auf die Richtbank....

    Echt scheise gelaufen.....

    Hab ma noch ne Frage.... wenn das Auto Vollkasko hat... übernimmt das die Versicherung??? Ist halt en Kumpel von mir gefahren??? Oder zahlt die nur wenn meine Mutter gefahren wäre???

    MfG

  • Das musst du in deiner Versicherungspolice nachlesen.

    Aber wenn der Kumpel gefahren ist muss eigentlich er dafür haften ! Soweit ich das weiß, bin kein Versicherungsexperte.

    Wenn allerdings beschlossen wurde das NUR deine Mutter damit fahren darf, dann wirds ärger geben. Dann kann es sein das die Versicherung nichts zahlt.

    Alle angaben ohne gewähr. Frag mal VeGa hier im Forum, der schafft bei einer Versicherung !

    Gruß
    Danijel

    Thank God it's an Alfa...
    D. Stanic

  • Zitat von dstanic

    Wenn allerdings beschlossen wurde das NUR deine Mutter damit fahren darf, dann wirds ärger geben. Dann kann es sein das die Versicherung nichts zahlt.


    Und es wird auch richtig Ärger von der bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Haftpflichtversicherung geben, wenn eine Fahrerbeschränkung im Vertrag drin ist.

    Ansonsten wird es wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden sein....

  • Hi,

    Aber €6000.- wird wohl keine Versicherung bezahlen, weil das wohl mindestens 50% über Zeitwert des Boxers liegt.
    Wenn Du die Versicherung bezahlen lassen willst, solltest Du nicht einfach den Reparaturauftrag erteilen, sondern erstmal einen Gutachter den Schaden vorher genau ermitteln lassen.


    Grütze
    von
    Thomi

  • Das ist nicht das Boxermodell.... laut liste ist er noch 7000 wert!!! also ist es kein totalschaden..... da kann dann auch die versicherung nichts sagen.... muss des jetzt halt mole abchekcen wie des läuft....

  • Zitat von Dr.Bra

    Hab ma noch ne Frage.... wenn das Auto Vollkasko hat... übernimmt das die Versicherung??? Ist halt en Kumpel von mir gefahren??? Oder zahlt die nur wenn meine Mutter gefahren wäre???


    Deine Versicherung wird bezahlen, auch wenn eine Fahrerbeschränkung drin ist. Der Ausschluss bestimmter Fahrer oder Beschränkungen auf einzelne Fahrer führen nicht zum Verlust der Versicherungsleistung, wenn ausnahmsweise eine andere Person gefahren ist. Da gibt es auch einschlägige Urteile dazu. Was problematischer wird, ist die Entschädigung der geschätzten 6000 Euro. Hier ist zu klären, was das Auto überhaupt noch wert ist. Aber das sollte alles die Versicherung mittels Gutachter erledigen und dann entscheiden. Bei guten Kunden wird auch gerne kulanterweise mehr gezahlt oder dem Versicherungsnehmer der eine oder andere Gefallen getan. Einfach fragen...

    !winker! Winkli

  • Zitat von dstanic

    [...] Wenn allerdings beschlossen wurde das NUR deine Mutter damit fahren darf, dann wirds ärger geben. Dann kann es sein das die Versicherung nichts zahlt. [...]


    Alte Legende - stimmt nicht.

    !winker! Winkli

  • Hi,

    Zitat von Winkli

    Alte Legende - stimmt nicht.

    !winker! Winkli

    Für die Haftpflichtversicherung ist das eine "alte Legende", weil es dabei primär um den Schutz des Geschädigten geht.
    Da kann der Versicherungsschutz nicht so ausgeschlossen werden.
    Dort können höchstens vorher vereinbarte Vertragsstrafen wirksam werden.

    Hier geht es aber um die Vollkasko!
    Da ist entscheidend, ob im Vertrag ein Ausschluss anderer Fahrer vereinbart wurde.
    Das ist z.B. bei der Vollkasko von Mietwagen grundsätzlich der Fall.
    Da zahlt die Vollkasko nichts, wenn ein anderer als der/die eingetragene(n) Fahrer am Lenkrad saß.


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von 33-146

    [...]Hier geht es aber um die Vollkasko!
    Da ist entscheidend, ob im Vertrag ein Ausschluss anderer Fahrer vereinbart wurde.
    Das ist z.B. bei der Vollkasko von Mietwagen grundsätzlich der Fall.
    Da zahlt die Vollkasko nichts, wenn ein anderer als der/die eingetragene(n) Fahrer am Lenkrad saß.


    Ganz einfach Nein. Du liegst falsch. Lies einschlägige Urteile.

    !winker! Winkli


  • So ... :D

    Das liegt immer im ermessen der Versicherung. Wenn man nachweislich feststellen kann das Sohnemann oder andere Leute öfter mit dem Wagen gefahren ist muss die Versicherung nicht zahlen. Das wird dir aber nur bei ganz billigen Direktversichereren passieren. Bei den normalen großen Versicherungen wird man den Schaden bezahlen, und die Pramie rückwirkend Hochrechnen und dich dann zur Kasse beten. Soll heissen das der Einzelfahrerrabatt rausgenommen wird und du den gegebenen Rabatt nachzahlen musst. Gehen wir davon aus das das eine Ausnahme war wird die Versicherung schon zahlen.

    Haftbar kannst du den Kollegen nicht machen da du ihm Zutritt zum Wagen gewährt hast. Ist genauso wenn ich aufm Beifahrersitz sitze und dir n Schalter kaputt mache oder mir eine Kippe auf deine Ledersitze fällt. Das zahlt meine Privathaftpflicht NICHT! Das musst du schon Privat mit deinem Kollegen klären. Was fakt ist, wenn du den Wagen reparieren lässt fällt deine Mum ordentlich in der SF Klasse und das kann dann doch sehr teuer werden (Monatlicher Beitrag). Ob du 6000€ bekommst oder ob der Wagen kein wirtschaftlicher Totalschaden ist hängt vom Auto ab. KM Stand, allgm. Zustand (Rost?) etc ... akt. Zeitwert halt ...

    Bei Regen IMMER vorsichtig sein ... 8)

  • Um nochmal auf den Kern der Sache zurrückzukommen:

    Ersteinmal bei keiner Werkstatt Reperaturauftrag erteilen( wenn nur mit Verzichtserklärung)

    Dann schnellstens die Versicherung informieren. Wenn keine Halterbeschränkung besteht sofort sagen, das ein Kumpel gefahren ist=> wenn doch, dann einfach ersteinmal verschweigen, wenn nicht explizit dannach gefratgt wird.

    Die Versicherung wird dann eien Gutachter schicken wollen. Den must du im Kasko Fall akzeptieren, und hast keine freie Gutachterwahl. Der GA wird dann ermitteln, ob totalschaden oder nicht.

    Wenn der GA dann das Gutachten gemacht hat ( oder schon vorher aufgrund von "nicht totalschaden erkenntnis " die Rep freigabe gegeben hat) mit der versicherung die ABwicklung klären. Bei stress mit eltern und linken Händen dann in der Werkstatt deiner Wahl das Auto gemäß GA reparieren lassen.

    Dann noch ein Anruf bei der Verischerung, wie die VK nun hochgestuft wird, und was das in der Differenz kostet, bis man wieder beim gleichen SF Rabatt ist
    Die Selbstbeteiligung der Versicherung+die Differenz aus der erhöhung durch den SF Rabatt holst du dir dann von deinem Kumpel wieder, oder ihr teil euch das...... wenn er eine Privathaftpflicht hat, dann dort einreichen, und ggf. auch der eigenen Auto versicherung diese melden. Wenn alles perfekt läuft, dann bekommst du das geld von seiner privathaftpflicht zurrück, und wirst noch nicht einmal hochgestuft.

    Marcus

  • Zitat von veGa

    en.

    Haftbar kannst du den Kollegen nicht machen da du ihm Zutritt zum Wagen gewährt hast. Ist genauso wenn ich aufm Beifahrersitz sitze und dir n Schalter kaputt mache oder mir eine Kippe auf deine Ledersitze fällt. Das zahlt meine Privathaftpflicht NICHT! Das musst du schon Privat mit deinem Kollegen klären.


    Auch wenn ich gelernt habe, das du bei einem versicherer arbeitest, musst du mir das erklären. Ich sehen es anders.

    Die privathaftpflich haftet soweit ich weiss für alle verursachten schäden, die nicht aus absicht und nicht auf anweisung erfolgten. Warum in aller welt bezahlen die einen defekten Teppich, wenn der Nachbar der bei mir zu besuch ist Rotwein darauf verkleckert. Warum zahlen sie bei einem anderen bekannten die zerbrochene Vase, die er umgestossen hat???

    Ich habe meinen nachbarn ja ins haus gelassen, und ihm auch ncoh den Wein gegeben. Somit ist das sicherlich MEINE SCHULD=> Klar eigentlich:-p

    Was sie nicht zahlen müssen: Wenn der Kollege sagt: Halt mal die Vase, und dann fällt sie herunter.

    Bitte klär mich noch mal auf, das ich es auch verstehe.

    Marcus

  • Zitat von veGa


    Haftbar kannst du den Kollegen nicht machen da du ihm Zutritt zum Wagen gewährt hast.


    Natürlich kann er das! Er hat ihm ja nicht gestattet, den Wagen zu beschädigen. Und es ist auch kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Sache, damit zu verunfallen. ;)

    Selbstverständlich kann nicht er von seinem Kollegen Schadenersatz verlangen, sondern die Halterin des Wagens.

  • Zitat von engel

    Die privathaftpflich haftet soweit ich weiss für alle verursachten schäden, die nicht aus absicht und nicht auf anweisung erfolgten.


    Werden selbst verschuldete Verkehrsunfälle mit Fahrzeugen nicht regelmäßig bei der Haftung ausgenommen?

  • Zur PHV (Privathaftpflicht):

    Szenario: Bei dir steigt ne Party, dicke Anlage am Start, veGa voll gut drauf und schmeisst erstmal n halben Liter Cola in den 1500€ AV/ Recevier ... Hmm dumm gelaufen. Zahlt aber meine PHV. Die PHV zahlt grundsätzlich alle Schäden die ich dritten zufüge. ABER ... <-- ist doof ich weiß ... es gibt Ausnahmen.

    Szenario: Du hast nen tollen Parkettboden, bei dir steigt ein Spieleabend, alle sitzen am Tisch. veGa sitzt nun auf einem Stuhl wo unten n Nagel rausschaut. veGa zerstört innerhalb von 20 sek. 1m² Parkett. Kostenpunkt, bestimmt 2000€. Zahlt meine PHV NICHT! Warum? Weil es dein Stuhl ist. Hätte ich einen Stuhl mitgebracht würde es nicht anders aussehen da du dir den Stuhl geliehen hast oder anders gesagt du bittest mich einen mitzubringen weil du keinen mehr hast. Du gewährst mir also zutritt zur Wohnung. Genauso wenn du einen hellbeigen Teppich hast und ich komme grad von der alljährlich Alfajagd im Wald. Nun ist dein beiger Teppich also schwarz. Zahlt meine PHV NICHT weil du mir zutritt gewährt hast inkl schmutziger Schuhe.

    Man kann nicht genau sagen dies und das ist versichert. Das kommt immer auf den Fall an aber was noch viel viel wichtiger ist, es kommt darauf an wie ihr es in der Schadenmeldung formuliert ... *räusper*

    Zum Thema KFZ. Das ist mit sicherheit das emotionalste und übelste Thema überhaupt und da haben sich auch schon einige hier echt in die Köppe bekommen. Alles was an und um das KFZ herum passiert hat NICHTS mit der PHV zu tun. Wie gesagt wenn ich nun deinen Schalter demoliere oder deine Sitze zerlöchre, zahlt meine PHV NICHT! Du hast mir zutritt zum Wagen gewährt! Wenn ich deinen Wagen fahren und einen Unfall baue zahlt meine KFZ Haftpflicht und meine PHV NICHT weil; ja genau weil du mir zutritt gewährt hast. Es gibt einen guten Spruch den ihr wahrscheinlich kennt.

    Es gibt 2 Dinge die man nicht verleiht. Seine Frau und sein Auto!

    Wegen der SF Klasse. Z.B. du bist auf SF 10

    bei 1 Schaden auf SF6
    bei 2 Schäden auf SF2
    bei 3 Schäden auf SF0
    bei 4 Schäden auf SFMalus ...sprich Kündigung ;D

    Je nach dem was du für einen Wagen fährst und wie hoch der Schaden wird lohnt es sich doch schon den Schaden selbst zu bezahlen. Und je nachdem was du für ein verhältniss mit deinem Kollegen hast (siehe definition Freund in einem anderen Thread) wird er dafür aufkommen!

    Noch Fragen? :D

  • Hä, was für Geld bekomme ich dann von seiner Versicherung??? Das Geld für die Differenz der jetzt neuen Monatlichen Versicherungsraten, oder das komplette Geld für die Reperatur???

    Mit freundlichen Grüßen

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