Versicherungsschutz beim Fahrsicherheitstraining

  • [font=Arial]Eigentlich hatte ich nach ganz was anderem gesucht, stieß also zufällig auf dieses doch auch allgemein interessierende Glanzstück von Kollegen:[/font]
    [font=Arial][/font]
    [font=Arial][S2]Zitat[font=Arial][/font][/S2] [/font]
    [font=Arial][/font]
    [font=Arial]Pressemitteilung vom 9. Juli 2004 zur Entscheidung vom 1. Juli 2004 des OLG , Az: [url='javascript:parent.SetStatus('HyperDok');parent.ShowHyperlinkList('Rechtsprechung-E','(Gericht='OLG'%20and%20Datum='2004-07-01'%20and%20Aktenzeichen='12%20U%2085/04')','#AnkerDummy','TAktenzeichen0')'][color=#0000ff]12 U 85/04[/color][/url] [/font]
    [font=Arial]Presseverlautbarung [/font]

    [font=Arial]Sicherheitstraining auf Rennstrecke ist vom Vollkaskoversicherungsschutz umfasst [/font][font=Arial][/font]

    [font=Arial]
    Der Kläger erwarb im Jahre 2001 ein zweitüriges Cabriolet der Marke [color=red]Maserati-Spyder[/color] Cambiocorse. Im November 2001 suchte er die Beklagte auf, mit der er eine Maklervereinbarung geschlossen hatte, sie hatte ihn exklusiv zu beraten und seine Versicherungsgeschäfte zu erledigen. Der Kläger fragte die für ihn zuständige Angestellte, ob Fahrten auf Rennstrecken insbesondere auf dem Hockenheim-Ring oder dem Nürburg-Ring unter den von ihm gewünschten Vollkaskoversicherungsschutz fielen. Die Angestellte verneinte und der Kläger schloss keine Fahrzeugvollkaskoversicherung für den [color=red]Maserati[/color] ab. Im März 2003 nahm er an einem Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring teil, es kam zum Unfall des [color=red]Maserati-Spyder[/color] mit einem Sachschaden von ca. 41.000,-- Euro. Der Kläger forderte nun von der Beklagten Schadensersatz wegen Falschberatung, da Fahrten im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings durch eine Vollkaskoversicherung hätten abgesichert werden können. Die Beklagte hat eingewandt, der Kläger habe nicht konkret nach einem Fahrsicherheitstraining auf der Rennstrecke gefragt. Diesem Einwand mochte der Senat nicht zu folgen. Die Beklagte schuldete dem Kläger nämlich aus dem Exklusiv-Maklervertrag eine umfassende Betreuung seiner Versicherungsinteressen und eine dementsprechende Beratung. Die Mitarbeiterin der Beklagten war daher auf die Frage zu einer vollständigen und richtigen Auskunft und Beratung gehalten. Nach ihrem objektiven Erklärungswert richtete sich die Frage nämlich auf sämtliche Arten von Fahrten auf Rennstrecken und nicht lediglich auf Fahrten im Rahmen einer Rennveranstaltung. Da jedoch gemäß § 2 b Nr. 3 b der in Versicherungsverträgen üblicherweise vereinbarten allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) der Vollkaskoversicherungsschutz lediglich für solche Schäden ausgeschlossen ist, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, wäre die Angestellte gehalten gewesen, das dem Kläger auch so mitzuteilen und gegebenenfalls zu erläutern. Damit wäre ihm deutlich geworden, dass das beabsichtigte Fahrsicherheitstraining vom Vollkaskoschutz eingeschlossen gewesen wäre. Dadurch ist dem Kläger ein Schaden entstanden, denn es ist davon auszugehen, dass er bei vollständiger Beratung einen Vollkaskoversicherungsvertrag abgeschlossen hätte. Der Schaden besteht in der entgangenen Vollkaskodeckung abzüglich der erhaltenen Teilkaskoleistung. Allerdings muss sich der Kläger hinsichtlich der Schadensentstehung ein hälftiges Mitverschulden zurechnen lassen. Ihm wäre es - ungeachtet der überlegenen versicherungsrechtlichen Sachkenntnisse der Beklagten - ohne weiteres möglich gewesen, seine Fragestellung zu präzisieren bzw. sich zu vergewissern, ob auch für Fahrten im Rahmen eines Sicherheitstrainings kein Vollkaskoschutz erhältlich ist. [/font]

    [font=Arial]Der Senat sprach dem Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. 17.000,-- Euro zu. [/font]

    [font=Arial]Die Revision wurde nicht zugelassen. [/font]
    [font=Arial][/font]
    [font=Arial][S1]
    [font=Arial][/font] Zitat Ende
    [/S1]

    Grüße Reinhard[/font]

    ------------------------------------------

    Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

  • ah ja, interessant... im rahmen eines trainings vk-schutz... #-)
    bei sonstigem rennerles dann doch eher "privatgelände"...
    na immerhin 17000 euro...dann muss er ja nur 24000 drauflegen... :+)
    wer trägt die verhandlungskosten ?

    gruss

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