Wer zahlt bei Motorschaden

  • Hallo!

    Habe folgendes Problem: Vor etwas 3 Wochen ist mein 156 2.0TS hoch gegangen (bei ca. 68.000 Km). Befund ist ein Lagerschaden an der Kurbelwelle.

    Das Auto habe ich vor ca. 3 Monaten als Gebrauchtwagen beim Händler (nicht Alfa) gekauft.

    Nach einigem Hin und Her übernimmt nun die CarGarantie 100% Arbeitslohn und 80% Material. Somit bleiben noch ca. 1000 EUR offen.

    Nach meinem Wissen, hat der Händler eine 6 monatige Gewährleistungspflicht und sollte somit die 1000 EUR übernehmen. Dieser weigert sich aber, mit der Begründung das das Auto ja schließlich durch einen neuen Motor eine Wertsteigerung erfährt.

    Das mag ja unter Umständen sogar sein, aber das ist doch wohl nicht mein Problem, oder sehe ich das falsch? Wie gut sind Eurer Meinung nach die Erfolgsaussichten, wenn ich die Sache zum Anwalt gebe (kein Rechtschutz)?

    Gruß, Torsten

  • Zitat von TorstenS

    Das Auto habe ich vor ca. 3 Monaten als Gebrauchtwagen beim Händler (nicht Alfa) gekauft.

    Nach meinem Wissen, hat der Händler eine 6 monatige Gewährleistungspflicht und sollte somit die 1000 EUR übernehmen. Dieser weigert sich aber, mit der Begründung das das Auto ja schließlich durch einen neuen Motor eine Wertsteigerung erfährt.

    Der Händler hat mindestens 1 Jahr Gewährleistungspflicht bei vorliegen eines Sachmangels! Tritt der Schaden/Mangel innerhalb 6 Monate nach Kauf ein, dann gilt Beweislastumkehr, d.h. nicht Du! mußt beweisen, dass der Mangel bereits vor Kauf bestand, sondern der Händler muß beweisen, dass der Schaden beim Kauf nicht bestand! Kannst Du gnaz genau hier nachlesen! Die Begründung des Händlers mit der Wertsteigerung ist mehr als dämlich! Ein Austauschmotor ist noch lange keine Garantie, das dann alles problemlos läuft!

    Wegen des Anwaltes folgender Tip:
    Suche Dir einen und mach ein Gesprächstermin aus und einigt Euch ja vorher über die Gesprächskosten ! Dann lass Dich über Erfolgsaussichten beraten - sowas geht halt net pauschal! Vielleicht haben wir ja auch einen Anwalt hier im Forum, der helfen kann.

    Ansonsten mal mit CarGarantie telefonieren, was die meinen (ist zumindest die Telefonkosten wert).

    Letzter Tip :

    Leg Dir sofort für die Zukunft eine Verkehrsrechtschutz zu & wenn Du dabei bist (& kein Beamter), dann mach auch eine Rechtsschutz für Arbeitsrecht !

    Ciao
    Gerrit

  • Zitat von Der Neue aus M

    Der Händler hat mindestens 1 Jahr Gewährleistungspflicht [...]
    Leg Dir sofort für die Zukunft eine Verkehrsrechtschutz zu & wenn Du dabei bist (& kein Beamter), dann mach auch eine Rechtsschutz für Arbeitsrecht !


    Auch wenn alles andere traumhaft exakt und richtig ist... die Rechtsschutzversicherung muss für diesen Fall das Risiko Vertragsrechtsschutz beinhalten. Eine reine Verkehrsrechtsschutz deckt das normalerweise nicht.

    Die Rechtsschutzversicherung sollte ausserdem möglichst bald abgeschlossen werden, da sich so eventuell der Beitrag noch für die nächste Periode stabil halten lässt, sofern der Versicherer seine Prämien nicht schon der kommenden Gebührenordnung angepasst hat.

    !winker! Winkli

  • Zitat von Winkli

    Auch wenn alles andere traumhaft exakt und richtig ist... die Rechtsschutzversicherung muss für diesen Fall das Risiko Vertragsrechtsschutz beinhalten. Eine reine Verkehrsrechtsschutz deckt das normalerweise nicht.

    Dann hast Du eine penible Versicherung, die Geld machen will! !mgrins!
    Meine Verkehrsrechtsschutz (hab ich vor 10 Jahren schon abgeschlossen!) deckt alles, was mit Straßenverkehr(Owis, Bußgelder, Unfallabwicklung) & Auto (Kauf, verkauf & sonstiger Stress) zu tun hat - auch Vertragsrecht! Kannst Du hier gern nachlesen.

    Übrigens bekommt man die allermeisten Verkehrsrechtschutzversicherungen ohne! Wartefrist.

    Ciao
    Gerrit

  • Zitat von Der Neue aus M


    Übrigens bekommt man die allermeisten Verkehrsrechtschutzversicherungen ohne! Wartefrist.


    Alles richtig, ABER: Das schadens- und streitbegründende Ereignis, hier also der Motorschaden (oder je nach Sicht der Dinge sogar der Abschluß des Kaufvertrages), liegt dann aber vor Abschluß der Versicherung. Daher zahlt diese für den vorliegenden Fall auch dann nicht, wenn keine Wartefrist vereinbart wurde.

    Die paar Euro für ein Anwaltsschreiben (sofern der Gebrauchtwagenhändler nicht doch noch einlenkt, wenn man durchblicken lässt, dass man "Ahnung" von der Materie hat und sein Recht auch notfalls gerichtlich durchsetzen wird) sind aber gut angelegt. Auf jeden Fall aber mit dem Anwalt ein Erstberatungshonorar ausmachen und nach den dann evtl. folgenden Gebühren für Anwaltsschreiben, Klageerhebung etc. fragen, damit im Vorfeld schon die Kosten bekannt sind.


    Viel Erfolg,

    Bastian

  • [QUOTE=TorstenS]Hallo!

    Habe folgendes Problem: Vor etwas 3 Wochen ist mein 156 2.0TS hoch gegangen (bei ca. 68.000 Km). Befund ist ein Lagerschaden an der Kurbelwelle.

    Das Auto habe ich vor ca. 3 Monaten als Gebrauchtwagen beim Händler (nicht Alfa) gekauft.


    Hallo Thorsten ,
    hatte das gleiche mit meinem 145 QV 2.0 TS den ich drei Monate gefahren hatte bevor mich ein Lagerschaden zum Autohaus , wo ich ihn kaufte ( VW - Audi ) zwang !
    Der Alfa hatte zu dem Zeitpunkt ca. 75000 KM runter .
    1500 KM vorher hatte ich den Zahnriemen , Ausgleichsriemen , Spannrollen , Keilriemen etc. in einer KFZ Meisterwerkstatt meines vertrauens wechseln lassen .
    Als ich ihn kaufte , hatte er 71000 KM gelaufen ! Der Schaden war jedoch nicht durch den Austausch des Zahnriemens entstanden !


    Das VW - Audi Autohaus hat den Motor in einer Motorinstandsetzungsfirma komplett erneuern lassen .
    Lagerschalen alle neu , Kurbelwelle neu gehärtet , Oelpumpe neu , Kolbenringe alle neu , Hydrostößel alle neu , sogar Wasserpumpe wurde mit erneuert etc. .
    Habe die Reparatur schriftlich bestätigt bekommen , und von dem Tag an neue Garantie erhalten .
    Von Anfang an hat sich dieses Autohaus korrekt verhalten , und nie von einem Anteil an den Kosten gesprochen .
    Ich hatte sogar zeitweilig einen Leihwagen der Motorinstandsetzungsfirma .

    Das ganze war nach ca. 3. Wochen erledigt , ohne das ich etwas zuzahlen musste !

    Deshalb kann ich dein Autohaus nicht verstehen das Du zuzahlen sollst .

    Es geht auch anders , wie man sieht , zumal die Autohäuser gegen solche Fälle versichert sind .
    Aber es kommt immer auf "den Menschen" an , der den Fall bearbeitet !!

    In der Hoffnung , auf für dich ein gutes Ende !! [Blockierte Grafik: http://www.alfisti.net/alfa-forum/images/smilies/wink.gif

    Gruß Olli

  • Zitat von Praemienhai

    Alles richtig, ABER: Das schadens- und streitbegründende Ereignis, hier also der Motorschaden (oder je nach Sicht der Dinge sogar der Abschluß des Kaufvertrages), liegt dann aber vor Abschluß der Versicherung. Daher zahlt diese für den vorliegenden Fall auch dann nicht, wenn keine Wartefrist vereinbart wurde.

    Dem widerspreche ich nicht, denn ich hatte ja schon weiter oben gesagt: "Leg Dir sofort für die Zukunft eine Verkehrsrechtschutz ..." ! Also erst alles lesen und dann posten! :D

    Zitat von Praemienhai

    Die paar Euro für ein Anwaltsschreiben (sofern der Gebrauchtwagenhändler nicht doch noch einlenkt, wenn man durchblicken lässt, dass man "Ahnung" von der Materie hat und sein Recht auch notfalls gerichtlich durchsetzen wird) sind aber gut angelegt. Auf jeden Fall aber mit dem Anwalt ein Erstberatungshonorar ausmachen und nach den dann evtl. folgenden Gebühren für Anwaltsschreiben, Klageerhebung etc. fragen, damit im Vorfeld schon die Kosten bekannt sind.

    Seit 01.07.2004 gilt ein neues Kostenrecht & auch Anwälte sind um einiges :o teurer geworden! Laut Gebührentabelle kann ein Anwalt schon für die Erstberatung 195,00 Euro verlangen + eventuelle Schreibauslagen + Mwst. ! Bei guten Anwälten reicht aber nicht mal dieser Satz, deshalb ist wie oben schon geschrieben & von Dir nochmals richtig erkannt, die vorherige Vereinbarung über die Kosten der Beratung sehr wichtig ! Dieses erste Beratungsgesprächung kann mündlich oder schriftlich erfolgen & viele Anwälte erledigen mit diesen Kosten auch ein direktes Schreiben an den Gegner.
    Das weiß ich alles so genau aus eigener Praxiserfahrung und da ich bei Gericht auch für Anwaltsvergütung zuständig bin! #-)

    Gut Nacht
    Gerrit

  • Hi,

    ich habe GENAU das selbe problem.

    Ich klage gerade! Gerichtsverhandlung ist am 01.09.2004

    ich poste dann genau das urteil.

    wenn du genauere info´s brauchst, schick mir ne PN.

    gruß pimpo

  • Zitat von TorstenS

    Dieser weigert sich aber, mit der Begründung das das Auto ja schließlich durch einen neuen Motor eine Wertsteigerung erfährt.


    Leider bin ich nicht ganz auf dem neuesten Stand. Aber vor nicht allzu langer Zeit gab es verschiedene Ansichten dazu.

    Wenn während der Gewährleistungszeit ein Neuteil verbaut wird, dann können auf den Verbraucher dennoch Kosten zukommen. Begründung war, daß sich die erwartete Lebensdauer verlängert.

  • naja, das ist auch nicht ganz richtig.

    Der Händler hat den gewährleistungspflichtigen gegenstant in einen gebrauchsfähigen zustand zurückzuversetzen. Wenn dein alfa 100.000km runter hat, kann er dir einen motor mit 100.00km gerne einbauen, aber da er sowas nicht bekommt, baut er einen austausch motor ein, das ist aber nicht dein problem.

  • Zitat von Der Neue aus M

    Meine Verkehrsrechtsschutz (hab ich vor 10 Jahren schon abgeschlossen!) deckt alles, was mit Straßenverkehr(Owis, Bußgelder, Unfallabwicklung) & Auto (Kauf, verkauf & sonstiger Stress) zu tun hat - auch Vertragsrecht! Kannst Du hier gern nachlesen.


    Wenn Du meinen Beitrag genau gelesen hättest, wäre Dir das Wörtchen "normalerweise" nicht entgangen. Rechtsschutzversicherungen sind je nach Anbieter verschieden und ich wollte dem Eindruck entgegenwirken, dass mit diesem Rechtsschutz besagtes Risiko automatisch abgedeckt ist.

    Ich habe übrigens keine penible Versicherung, wie Du schreibst. Ich habe überhaupt keine Rechtsschutzversicherung.

    !winker! Winkli

  • ach übrigens, ich habe auch keine rechtsschutz ;(

    no risk no fun.

    aber da ich mal richtig hoch pokere, zahlt ja der verlierer die kompletten kosten, welches wie ich hoffe der händler sein wird.

  • Zitat von Winkli

    Wenn Du meinen Beitrag genau gelesen hättest, wäre Dir das Wörtchen "normalerweise" nicht entgangen. Rechtsschutzversicherungen sind je nach Anbieter verschieden und ich wollte dem Eindruck entgegenwirken, dass mit diesem Rechtsschutz besagtes Risiko automatisch abgedeckt ist.

    Du schreibst, dass es "normalerweise nicht gedeckt" ist -> ergo, wer es braucht, muss es "normal immer" extra abschließen bzw. vereinbaren! Somit ergibt sich ein ganz anderer Kontext aus Deiner Aussage ! !hehe!

    Im übrigen wissen wir ja alle, dass man für das Prüfen von Versicherungsverträgen "studiert" haben sollte, bei den ganzen Ausnahmen und Sonderregelungen, die es heutzutage gibt.

    pimpo

    Die Entscheidung in Deiner Sache wäre mal ganz interessant & ich hoffe Du gewinnst, denn wenn nicht, wird's teuer! :)

    Ciao
    Gerrit

  • Zitat von pimpo

    ach übrigens, ich habe auch keine rechtsschutz ;(

    no risk no fun.

    aber da ich mal richtig hoch pokere, zahlt ja der verlierer die kompletten kosten, welches wie ich hoffe der händler sein wird.


    Ich habe nicht geschrieben, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe, weil ich stolz darauf wäre oder weil ich den Nervenkitzel liebe. Ich arbeite selbst in einer Versicherung und schätze mein persönliches Risiko individuell ein - bis jetzt bin ich damit richtig gelegen. Ganz grundsätzlich gilt aber: Je nach Beruf, Freizeitaktivitäten, Persönlichkeit und anderen Risikofaktoren ist eine gute Rechtsschutzversicherung Pflicht. Möglichst auch eine ohne Selbstbeteiligung und vielleicht nicht von einem Internetanbieter o.ä., damit der Kontakt auch persönlich ist, nicht über teuere Servicenummern läuft oder die Abteilung für RS-Betrieb und Schaden nach 15 Uhr noch anzutreffen ist und nicht dem Gleitzeitfieber erlegen ist und vergisst ihre Telefone zur (kostenfreien) 24-Stunden-Hotline umzustellen (siehe zitierter Beitrag eines meiner Vorredner).

    !winker! Winkli

  • Zitat von Der Neue aus M

    Du schreibst, dass es "normalerweise nicht gedeckt" ist -> ergo, wer es braucht, muss es "normal immer" extra abschließen bzw. vereinbaren! Somit ergibt sich ein ganz anderer Kontext aus Deiner Aussage ! !hehe!

    Im übrigen wissen wir ja alle, dass man für das Prüfen von Versicherungsverträgen "studiert" haben sollte, bei den ganzen Ausnahmen und Sonderregelungen, die es heutzutage gibt.


    Zum einen ist diese Deckung in der Verkehrsrechtsschutz kein Standard. Zum anderen sind Bedingungswerke von Versicherungen nicht wirklich kompliziert zu lesen, da logisch aufgebaut. Vielleicht solltest Du einfach mal anfangen, anstatt einfach pauschal in der Gegend rumzuballern.

    !winker! Winkli

  • Zitat von Der Neue aus M

    Dem widerspreche ich nicht, denn ich hatte ja schon weiter oben gesagt: "Leg Dir sofort für die Zukunft eine Verkehrsrechtschutz ..." ! Also erst alles lesen und dann posten! :D

    Na dann sind wir uns ja einig! :)

    Zitat von Der Neue aus M


    Seit 01.07.2004 gilt ein neues Kostenrecht & auch Anwälte sind um einiges :o teurer geworden!

    Stimmt so pauschal nicht, familien- und erbrechtliche Angelegenheiten sind teilweise günstiger, wobei für den Verbraucher in Fällen wie diesen hier unter dem Strich eine Gebührenerhöhung stattgefunden hat.

    Zitat von Der Neue aus M

    Das weiß ich alles so genau aus eigener Praxiserfahrung und da ich bei Gericht auch für Anwaltsvergütung zuständig bin! #-)

    Ein paar grundlegende Kenntnisse habe ich auch... ;)


    Viele Grüße,

    Bastian

  • Zitat von Winkli

    Zum einen ist diese Deckung in der Verkehrsrechtsschutz kein Standard.

    Mag sein, aber Ausnahmen gibt's immer wieder.

    Zitat von Winkli

    Zum anderen sind Bedingungswerke von Versicherungen nicht wirklich kompliziert zu lesen, da logisch aufgebaut.

    Sicher - für Leute, die sich damit auskennen. Ich hab den ganzen Tag Gesetzestexte vor mir & Du Deine Versicherungsbedingungen - wir sollten es lesen können! Aber wir sind nun mal nicht die Mehrheit & mal ehrlich, wieviele lesen sich den kompletten Vertrag samt Sonderbestimmungen durch. Die meisten vertrauen schlicht auf die Aussagen des Versicherungsvertreters bzw. die Hochglanzbroschüren. Wir hatten hier im Forum auch schon Diskussionen über Versicherungen, die "plötzlich" Regelungen hatten, von denen der Versicherte
    "nichts" wußte.

    Zitat von Winkli

    Vielleicht solltest Du einfach mal anfangen, anstatt einfach pauschal in der Gegend rumzuballern.

    Was ? !007!


    By the way & so long - PEACE
    Gerrit

  • Also erstmal vielen Dank an alle für die Antworten!

    Habe heute nochmal mit dem Händler telefoniert, der läßt sich aber auf nix ein und argumentiert immer wieder mit der "Wertsteigerung"

    Somit geht die Sache also jetzt zum Anwalt.
    Mein Alfa steht allerdings halb zerlegt in einer Alfa-Werkstatt und die Jungs warten nun auf Reparaturfreigabe. Außerdem brauche ich das Auto auch langsam wieder zurück.
    Also was tun? Ich könnte jetzt die Freigabe geben und die 1000 EUR erstmal vorstrecken und später von dem besagten Händler einklagen. Oder sollte ich das besser nicht tun?
    Die ganze Sache wird sich ja jetzt hinziehen.

    Gruß, Torsten

  • Die Frage ist, ob Du dem Verkäufer im Falle einer "Gebrauchtwagen-Gewährleistung" die Möglichkeit eröffnen müßtest, das Fahrzeug selbst zu reparieren und ob er überhaupt Kosten übernehmen muß, wenn Du den Auftrag an eine Fremdwerkstatt vergibst (in diesem Fall dem Alfa-Händler). Allerdings wird wahrscheinlich die Extension wieder den Schaden nicht übernehmen, wenn er nicht von einer Alfa-Vertragswerkstatt repariert wird. Diese beiden Fragen würde ich erstmal geklärt haben wollen, bevor ich den Startschuß gäbe...

    Da ich leider auch kein Profi bin - ist jemand hier der es weiß?

  • Zitat von cheggi

    Die Frage ist, ob Du dem Verkäufer im Falle einer "Gebrauchtwagen-Gewährleistung" die Möglichkeit eröffnen müßtest, das Fahrzeug selbst zu reparieren und ob er überhaupt Kosten übernehmen muß, wenn Du den Auftrag an eine Fremdwerkstatt vergibst (in diesem Fall dem Alfa-Händler). .........


    Der Händler, welcher kein Alfa-Händler ist, hat mein Auto selber in die besagte Alfa-Werkstatt gebracht. Dort steht die Kiste nun seit drei Wochen.

    Die CarGarantie hat die Alfa-Werkstatt aufgefordert den Motor zu zerlegen, um die genaue Fehlerursache festzustellen. Ferner hat die CarGarntie auch einen Gutachter beauftragt, der den Motorschaden bestätigt hat.
    Die Kommunikation mit der CarGarantie ging nur über die Alfa-Werkstatt.

    Aber der ursprüngliche Auftraggeber war bis jetzt der Händler und nicht ich!

    Gruß, Torsten

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!