Mein Händler will mir doch tatsächlich erzählen, daß man für die Zeit, in der bei Auslieferung bereits bestandene Lackschäden behoben werden, keinen Anspruch auf einen Leihwagen hat. ![]()
Irgendwie kann ich mir das bei einem Neuwagen absolut nicht vorstellen. Kann mir da einer einen Tip geben (außer dem Händler tief in die Augen blicken und ihm ein häßliches Liedchen singen... !mgrins! )
Also was ich meine, wer kennt sich mit der Mob-Garantie aus?