Keine Mobilitätsgarantie bei Lackschäden?!?

  • Mein Händler will mir doch tatsächlich erzählen, daß man für die Zeit, in der bei Auslieferung bereits bestandene Lackschäden behoben werden, keinen Anspruch auf einen Leihwagen hat. :(

    Irgendwie kann ich mir das bei einem Neuwagen absolut nicht vorstellen. Kann mir da einer einen Tip geben (außer dem Händler tief in die Augen blicken und ihm ein häßliches Liedchen singen... !mgrins! )

    Also was ich meine, wer kennt sich mit der Mob-Garantie aus?

  • Zitat von cheggi

    Mein Händler will mir doch tatsächlich erzählen, daß man für die Zeit, in der bei Auslieferung bereits bestandene Lackschäden behoben werden, keinen Anspruch auf einen Leihwagen hat. :(

    tja, dein händler will es dir nicht nur erzählen, er macht es sogar und das zu recht :D .

    mobilitätsgarantie bedeutet das du mobil bleibst (~ich meine die panne muss sogar 50 km vom wohnort entfernt stattfinden - deine murmel läuft ja, auch wenn der lack nicht i.O. ist.
    du lässt ja wegen dem lackschaden deinen wagen auch nicht per ADAC hänger zum händler bringen lassen :-p

    wenn er dir einen leihwagen gibt, ist es freiwillig.

    Grüße
    Jass
    _______________________
    Powered by Garrett !jump2!

  • Danke für die Aufklärung. Starke Regelung. Vor allem, weil mich ein laufendes Auto irre mobil hält, wenn es in der Werkstatt steht, um vom Produktionspfusch befreit zu werden...

    Dann hilft halt doch nur der tiefe Blick in die Augen... :+)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!