Eprom kopieren - Thread gelöscht. Warum?

  • Hallo,
    ich habe heute folgende Mitteilung per e-mail erhalten, in der mir mitgeteilt wird, dass meine Thread, in dem ich angefragt hatte, wer einen Eprom des Steuergerätes des elektronischen Fahrwerks

    [Blockierte Grafik: http://people.freenet.de/moritz+mirjam/Motorola.jpg]

    kopieren kann, gelöscht wurde:


    Die Auslassung, gekennzeichnet mit [...], betrifft Passagen, die ganz offensichtlich mit meinem Thread nichts zu tun haben.
    Frage: Warum wurde dieser Thread gelöscht?
    Ich benötige die Kopie zur Reparatur eines defekten Steuergerätes. Eine "Raubkopie" ist eine Kopie, die Urheberrechte verletzt. Der Eprom hier trägt kein copyright Symbol (siehe Bild). Die Aufschrift Motorola bezeichnet lediglich den Hersteller des Chips, betrifft nicht die aufgespeicherten Informationen. Was spricht also gegen das Kopieren?
    Grüße,
    Cutrofiano

  • Auch wenn ein Datenträger kein Copyright aufgedruckt hat, ist dessen Inhalt u.U. Urheberrechtlich geschützt.


    Beispiel:
    Ich entwickle Programme für Mikrocontroller, die werden schlußendlich auch auf einem Eprom gespeichert. Ein Copyrighthinweis fehlt, dennoch ist das (mein) Programm urheberrechtlich geschützt.

    Gruß,
    JTD

  • JTD

    ja klar, aber (davon ausgehen, dass überall das gleiche programm auf dem eprom drauf ist) er vervielfälltigt es ja nicht, sondern repariert ein defektes, dass er schon hat, sozusagen schon eine lizenz dafür gekauft hat...
    ist sowas ähnliches, wie die privatkopie bei cds. grundsätzlich erlaubt... oder ein windows von einer anderen cd nehmen, weil die eigene defekt ist, aber mit eigener serial aktivieren...

    gruss
    michel

  • Zitat von Cutrofiano

    Vermutlich haben wir es hier mit einer nicht so ganz einfach zu beantwortenden juritischen Frage zu tun - ich werde meinerseits recherchieren.


    Im Kommentar zum Wettbewerbsrecht von Baumbach und Hefermehl findet sich unter der Randnummer 519 zu § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewewerb) folgende Anmerkung:

    "Hat ein Unternehmen ein nicht sonderrechtlich geschützes Computerprogramm gekauft, so handelt es nicht wettbewerbswidrig, wenn es durch elektronische Reproduktion hergestellte Kopien auf seinen eigenen Datenverarbeitungsanlagen einsetzt."

    Die erwähnten Sonderrechte werden aus Zeichen-, Patent, und Musterrechten abgeleitet, bei "geistigem Eigentum" - darum handelt es sich regelmäßig bei Software - aus dem Urheberrecht.

    § 69a Absatz 3 Satz 1 UrhG (Urhebergesetz) bestimmt:
    "Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind."

    § 69c Absatz 1 Ziff. 1 UrhG legt fest:
    "Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, zur dauerhaften und vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form."

    § 69d Absatz 1 UrhG schränkt aber ein:
    "Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogrammes einschließlich der Fehlerberichtigung [...] notwenig sind."

    und in Absatz 2:
    "Die Erstellung einer Sicherungskopie [...] darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist."

    Danach liegt bei der von mir angestrebten Reparatur also weder eine Verletzung des Urheberrechts, noch des Wettbewerbsrechts vor.
    Uff... !mgrins!

    Grüße,
    Cutrofiano

  • Moin,

    Cutrofiano
    Es ging beim Löschen natürlich um das Copyright-Thema.
    Die Formulierung im ursprünglichen Thread war aber anders als Du sie jetzt darstellst .

    Zitat von cutrofiano

    Ich benötige die Kopie zur Reparatur eines defekten Steuergerätes

    Diese Information war nicht vorhanden. Also sah es aus wie eine gesuchte Anleitung zur Raubkopie.

    Stelle den Thread bitte noch´mal neu ein, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Reparatur, dann ist das OK.

    Gruß Klaus

    Gruß Klaus

  • Zitat von Spider-Klaus

    Stelle den Thread bitte noch´mal neu ein, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Reparatur, dann ist das OK.


    O.K., mach' ich doch glatt. :)
    Grüße + Danke,
    Cutrofiano

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