Einschreiben mit Rückschein zur Motorhaube!

  • Hi,

    komme ich gestern nixahnend nachhause,liegt da eine Benachrichtigung von der Post: EBF mit Rückschein!

    Aha: Wieder mal zu schnell gefahren, Führerscheinentzug, 18 Punkte??? Fragen über Fragen.

    Heute zur Post:

    Brief von Alfa Deutschland (wohlgemerkt mit Rückschein)

    Inhalt:

    Ergänzung der Betriebsanleitung: Die Motorhaubenverriegelung muss regelmässig gewartet werten.


    Kein Rückruf oder Werkstattaufenthalt, nur diese eine neuen Seite (zum Einkleben) und ein Anschreiben.

    Spinnen die?? oder was??

    Gruß

    hesso

  • Zitat von hesso


    Kein Rückruf oder Werkstattaufenthalt, nur diese eine neuen Seite (zum Einkleben) und ein Anschreiben.

    Spinnen die?? oder was??

    Nö, auch ein Hinweis, daß das Ganze in einer Vertragswerkstatt kostenfrei überprüft werden kann. Zumindest in meinem Schreiben stands drinne!

  • und wenn mich nicht alles täuscht meine damen und herren ist hier ist wohl der grund dafür:

    http://www.viva-lancia.com/lancia_fora/re…7&i=1879&t=1879

    diese briefe haben wir (lybra) auch bekommen, mit der bitte um kontrolle durch die werkstatt und berücksichtigung bei den jeweiligen + 20.000 km wartungsintervallen.

    gruß l.otti

    produkte der fiatautomobile ag sind ein traum! darum findet ihr mich in zukunft hier: http://www.faltboot.de ab jetzt fahre ich ein handgearbeitetes deutsches sportcabrio allererster güte:

    > E65-3 des VEB Taucha-POUCH mit mittelmotor (ich) <

  • Hoffentlich sind se bald am Ende der Schreiben angelangt, sonst geht das hier noch weiter mit den threads !mgrins!
    Was ist denn da so kompliziert...da fährt man zur Werkstatt, wer so einen Zusatzzettel im Schreiben hat, nehme ihn mit, läßt die Kontrolle kostenlos machen, legt des Ergänzungs-Blättel in die Betriebsanleitung und gut ist !driving!

    Erreur n'est pas crime...

  • Zitat von hesso


    Kein Rückruf oder Werkstattaufenthalt, nur diese eine neuen Seite (zum Einkleben) und ein Anschreiben.

    Spinnen die?? oder was??

    Nö, bei mir steht auf Seite 2:

    "Die Fahrzeughalteradressen wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt und uns am 13.07.2004 ausschließlich zur Durchführung dieser Rückrufmaßnahme aufgrund des §35 Strassenverkehrsgesetzes zur Verfügung gestellt."

    Das heisst für mich: Ab zum Alfa-Dealer

    Zitat von alfista


    Was ist denn da so kompliziert...da fährt man zur Werkstatt, wer so einen Zusatzzettel im Schreiben hat, nehme ihn mit, läßt die Kontrolle kostenlos machen, legt des Ergänzungs-Blättel in die Betriebsanleitung und gut ist

    Eben, stehe morgen bei denen auf der Matte, lasse mir das schriftlich bestätigen und gut is.

    Gruß - Tom

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