Weiss jemand Bescheid, wie das aktuell ist, wenn man ein Auto an jemanden im Ausland verkauft?
Es gab da frueher mal Grenzwerte, ab der eine Ausfuhr angemeldet werden muss (bis 6.000DM) bzw. auch noch mit Gebuehren behaftet ist (ueber 6.000DM). Wie siehts denn jetzt aus?
Ausserdem, wer muss dann anmelden, ich als Verkaeufer oder der Kaeufer? Und bei Einschraenkung, dass Verkauf im Inland, nach dem Motto, keine Ahnung was der Kaeufer damit macht als Barverkauf mit entsprechender Notiz im Kaufvertrag?
Verkauf ist nicht an EU-Mitgliedstaaten.