Verkauf Kfz f. Export und Zollbestimmungen?

  • Weiss jemand Bescheid, wie das aktuell ist, wenn man ein Auto an jemanden im Ausland verkauft?

    Es gab da frueher mal Grenzwerte, ab der eine Ausfuhr angemeldet werden muss (bis 6.000DM) bzw. auch noch mit Gebuehren behaftet ist (ueber 6.000DM). Wie siehts denn jetzt aus?

    Ausserdem, wer muss dann anmelden, ich als Verkaeufer oder der Kaeufer? Und bei Einschraenkung, dass Verkauf im Inland, nach dem Motto, keine Ahnung was der Kaeufer damit macht als Barverkauf mit entsprechender Notiz im Kaufvertrag?

    Verkauf ist nicht an EU-Mitgliedstaaten.

  • Du bist ja nur Verkäufer, jedoch nicht Exporteur.
    Von daher tangiert dich dies absolut nicht!

    Anders wäre es, wenn du nicht zuhause in Bayreuth verkaufst,
    sondern in Moskau verzollte Ware anbieten wolltest.

  • Zitat von pedi

    Du bist ja nur Verkäufer, jedoch nicht Exporteur.
    Von daher tangiert dich dies absolut nicht!

    Anders wäre es, wenn du nicht zuhause in Bayreuth verkaufst,
    sondern in Moskau verzollte Ware anbieten wolltest.


    Hhhm, wir hatten mal Probleme mit dem Zoll, da hat mein Vater einen Nissan Patrol an einen Russlanddeutschen mit Hauptwohnsitz in Hof/Saale verkauft. Da Kaufpreis von 4.500 DM haette er die Ausfuhr anmelden sollen. Obwohl im Kaufvertrag bei beiden Parteien eine Adresse in Hof angegeben war. Der Kaeufer hatte bei der Ausfuhr scheinbar diesen Kaufvertrag bei den Behoerden vorgelegt. Ich habe dann beim Zoll angerufen, was den die schriftliche Verwarnung soll, da wir an einen im Inland verkauft haben und wir auch gar nicht wussten, dass die Kiste in die GUS gehen soll. Der Zoller darauf, dass interessiere ihn nicht und waere auch unbedeutend, denn wir waeren Verkaeufer und haette klaeren muessen, was mit dem Auto geschieht. Versteht zwar keiner, aber naja.

    Und jetzt haben wir fuer ein Auto einen Interessenten, der alles zwar ueber einen Agenten laufen lassen will, aber keine Ahnung wie das mit dem Vertrag aussehen soll. Bzw. wie es laut Gesetz korrekt sein soll.

    Wer ist aber dann Exporteur, wenn ich in D sitze und der Kaeufer im Ausland und dann noch ein Transportunternehmen zum Abholen kommt? Falls man sich einig wird, melde ich das Fahrzeug ab, damit es keine Probleme gibt. Wie mach ich glaubhaft, dass ich nicht Exporteur bin, wenn der Kaeufer nur einen Wohnsitz ausserhalb der EU hat?

    Meine Guete, dachte nicht, dass privater Gebrauchtwagenverkauf so kompliziert werden kann. Seufz!

    PS: BA = Bamberg, 60km westlich von Bayreuth = BT. Aendert aber nix am Problem.

  • Zitat von AR+MMC-Driver

    Hhhm, wir hatten mal Probleme

    verstehe ich nicht ganz. ???
    Rufe doch morgen beim HZA an.

    Der Käufer (oder Spediteur) muss auf ein Binnenzollamt (hier > Hauptzollamt, Ludwigstr. 28, 96052, Bamberg) und die Ausfuhr anmelden ("T"-Papiere).
    So meine Erinnerung.

    Zitat

    BA = Bamberg, 60km westlich von Bayreuth = BT. Aendert aber nix am Problem.

    ich schaute nicht ins Profil, sondern schrieb nur aus Erinnerung.

  • Hier ein Linktipp:

    Zoll Online

    Dort erst einmal in die FAQ schauen, ob da nicht schon dass drinsteht, was Du wissen willst.
    Ansonsten würde ich beim Zoll Infocenter nachfragen, das dürfte beim HZA Frankfurt / Main angesiedelt sein. Die Telefonnummer steht bei zoll.de unter Kontakt.

    Ach ja, alle Auskünfte, die Zollbehörden erteilen sind unverbindlich!

    Gruß
    Dr. Pymonte

  • Zitat von pedi

    verstehe ich nicht ganz. ???
    Rufe doch morgen beim HZA an.

    Der Käufer (oder Spediteur) muss auf ein Binnenzollamt (hier > Hauptzollamt, Ludwigstr. 28, 96052, Bamberg) und die Ausfuhr anmelden ("T"-Papiere).
    So meine Erinnerung.
    ich schaute nicht ins Profil, sondern schrieb nur aus Erinnerung.


    Danke schon einmal. Das erscheint mir auch logischer. Naja, vielleicht hatten wir damals einen von den Wichtigtuern, die aber absolut keine Ahnung haben.

    Zitat von Dr. Pymonte

    Hier ein Linktipp:

    Zoll Online

    Dort erst einmal in die FAQ schauen, ob da nicht schon dass drinsteht, was Du wissen willst.
    Ansonsten würde ich beim Zoll Infocenter nachfragen, das dürfte beim HZA Frankfurt / Main angesiedelt sein. Die Telefonnummer steht bei zoll.de unter Kontakt.

    Ach ja, alle Auskünfte, die Zollbehörden erteilen sind unverbindlich!

    Gruß
    Dr. Pymonte


    Danke f. Tipp, da war ich in der Zwischenzeit dank google schon. Anmeldepflicht ab 1.000Euro, ab 3.000Euro mit Genehmigungsstempel im Inland und ab 6.000Euro mit Praeferenznachweis (Ursprungsland muss nachgewiesen werden). Alles andere betrifft Einfuhr in die EG. Zollsatz hierbei 10% bei Einfuhr bei Pkw, 16% MWSt. auf Summe von Fahrzeugwert und Zoll. Tja, bleibt aber offen, wer bei Verkauf ins Ausland Anmeldepflicht hat.

  • Was ist den mit den Verkaufsplätzen wo von Privat verkauft wird und sich der halbe Ostblock einkauft und die Fahrzeuge gleich auf den mitgebrachten Auflieger bringt.

    Ich glaube nicht das ein Verkäufer jemals da irgendeine Exportbescheinigung ausgefüllt hat.

    Abgesehen davon ist doch mehr das Problem eher nicht aus Deutschland raus sondern ins Ausland rein.


    Mein Nachbar hat von einem der zurück in seine Heimat günstig ein Motorrad gekauft. Weil ihm der Import zu teuer gekommen wäre.

    Sind denn nicht die Exportbescheinigung doch nur wichtig wenn es um die MwSt geht die durch den Käufer nicht errichtet wurde oder an der Grenze gutgeschieben wird. Habt ihr denn eventuell eine MwSt auf dem Kaufvertrag ausgewiesen????


    italo


  • Da Privatverkauf kein MWSt-Ausweis.
    An das mit den Verkaufsplaetzen habe ich auch schon gedacht, aber der damalige Zollbeamte (Bautzen/Dresden) kam damals uns ganz doof mit offizieller schriftlicher Verwarnung mit Androhung von Bussgelder bis hin zum Freiheitsentzug wegen Verstosses gegen Zollbestimmungen. Der lies auch nicht mit sich reden und viel mir staendig ins Wort (... auch 'ne Moeglichkeit sich um Erklaerungsnot vorbei zu mogeln).

  • Zitat von AR+MMC-Driver

    Da Privatverkauf kein MWSt-Ausweis.
    An das mit den Verkaufsplaetzen habe ich auch schon gedacht, aber der damalige Zollbeamte (Bautzen/Dresden) kam damals uns ganz doof mit offizieller schriftlicher Verwarnung mit Androhung von Bussgelder bis hin zum Freiheitsentzug wegen Verstosses gegen Zollbestimmungen. Der lies auch nicht mit sich reden und viel mir staendig ins Wort (... auch 'ne Moeglichkeit sich um Erklaerungsnot vorbei zu mogeln).

    und ich dachte immer Zollbestimmung greifen für den Import..... nur bei Elektronik/Computertechnologie auch Export.

    Dann tut mich das schon sehr wundern.....

    Wir haben mal was nach palestina exportiert die Rechnung war auch auf Ausland geschrieben entprtechenden Exportpapier angefertigt da ja auch auf dem Kauf keine MwSt. ausgewiesen wurde.

    Aber es gibt halt Fälle da tun sich die Beamte sich schwer die kennen sich in ihrem eignen Dickig nicht aus.

    z.B. Ich kann jetzt keine Namen nennen aber ich habe selber durch Bekanntschaft schriftwechsel einblicken können eines mir bekannten Unternehmens das durch erhebliche Zahlungsausfälle in die Insolvenz musste. Während des Insolvenzverfahren ist auch ein Gerichtsverfahren bezüglich nicht geklärter Zahlungen gewesen. Der GF (Geschäftsführer) hatte nach dem er von dem betreuenden Anwalt als die Möglickeiten im Rahmen der Insolvenz ausgeschöpft waren und Unternehmen faktisch gelöscht war (GmbH). Dieses wurde dem Gericht auch mitgeteilt, das das Unternehmen nicht mehr existiert. Nach 2 Monaten wurde ein Gerichturteil zugestellt ausgestellt an das nichgt exestierenden Unternehmen. Versäumnisurteil weil man dem Gerichttermin nicht beigewohn hatte. Der ehemalige Geschäftsführer hatte sich bei der Richterin erkundigt ob sie denn immer Tote veruteilte.
    Sie erwiederte daraufhin sie hätte bei der Kanzlei der Anwältin angerufen und sich erkundigt da hätte man angeblich nichts gewusst. Und eine Registereintragung bezüglich der GmbH hätte sie auch nicht gefunden. ( Eine GmbH die gelöscht ist, ist auch nicht mehr eingetragen) Die betreuende Anwältin hat zu ihm gesagt bei ihr hat sich niemand erkundigt......

    Die Richterin hatte ihm dann noch gesagt er, könne doch in Berufung gehen. Er habe darauf erwiedert das er sich straffällig macht, sich als GF eines nicht exentierendes Unternehmen auszugeben. Sie darauf hin sie hätte ein ordentliches Urteil gesprochen. So sind halt unsere Beamten.

    italo

  • Also beim Verkauf ins Nicht EU-Ausland unterscheidet man folgende Fälle:
    1. Der Verkäufer(Inländer/Gebietsansässiger) und der Käufer(Ausländer/nicht EU-ansässig) beide handeln als Privatpersonen!
    Hierbei erfolgt der Verkauf Mehrwertsteuerfrei. Anmelder gegenüber den Zollbehörden ist der ausländische Käufer. Bei einem Gewicht über 1000 KG sowie 1.000€ Warenwert muß eine Schriftliche Zollanmeldung mit Einheitspapier abgegeben werden. Ab 3.000 € Warenwert muß das Auto der zuständigen Binnenzollstelle zur sogenannten Vorabfertigung vorgeführt werden. Bis 3.000€ kann dies auch an der EU-Außengrenzer erfolgen, wobei zu bedenken ist, daß unsere "neuen" Freunde in Polen und Tschechien lieber noch ein "T"-Papier dazuhaben wollen. Wichtig wäre für den deutschen Verkäufer, schriftlichen Kaufvertrag machen und Auto am besten abmelden, eventuell Ausfuhrkennzeichen besorgen, kann man aber auch dem Käufer aus Auge drücken. Der Käufer könnte noch eine Ursprungsbescheinigung benötigen, um in seinem Land einen geringeren Zoll zu zahlen.
    2. Ist der Verkäufer(Inländer) ein gewerblich Handelnder, tritt er als Versender/Ausführer nach dem Außenwirtschaftsgesetz/Außenwirtschaftsverordnung gegenüber den Zollbehörden auf. Er benötigt ja dann auch die abgestempelte Ausfuhranmeldung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt zum Nachweis des Mehrwertsteuerfreiem Verkaufes
    Dies nur kurz, sollten noch weitere Fragen sein, immer her damit... :)

  • Zitat von Shrek007

    Also beim Verkauf ins Nicht EU-Ausland unterscheidet man folgende Fälle:
    1. Der Verkäufer(Inländer/Gebietsansässiger) und der Käufer(Ausländer/nicht EU-ansässig) beide handeln als Privatpersonen!
    Hierbei erfolgt der Verkauf Mehrwertsteuerfrei. Anmelder gegenüber den Zollbehörden ist der ausländische Käufer. Bei einem Gewicht über 1000 KG sowie 1.000€ Warenwert muß eine Schriftliche Zollanmeldung mit Einheitspapier abgegeben werden. Ab 3.000 € Warenwert muß das Auto der zuständigen Binnenzollstelle zur sogenannten Vorabfertigung vorgeführt werden.


    ...oder bei Dir daheim stehen lassen und das Auto voranmelden für den nächsten Tag (falls Kennzeichen schon abmontiert oder Auto nicht fahrbereit z.B.). Voranmelden heißt Du gibst den Zollbehörden Deine Adresse und eine gewisse Uhrzeit wann Sie das Autole anschaune können (sie kontrollieren die Fg-Nummer). Sie müssen nicht vorbei kommen, falls Sie jedoch kommen, berechnen Sie die Zeit, kann Dir aber nicht genau sagen wieviel.

    Zitat von Shrek007

    Bis 3.000€ kann dies auch an der EU-Außengrenzer erfolgen, wobei zu bedenken ist, daß unsere "neuen" Freunde in Polen und Tschechien lieber noch ein "T"-Papier dazuhaben wollen. .


    Nicht falsch zu verstehen dass wenn das Auto nach PL oder CZ verkauft wird dieses Dokument gebraucht wird, dahin brauchste nämlich nüscht (alles EU) höchstens die USt-ID vom Käufer auf der Rechnung wegen der MwSt falls Du Gewerblicher bist.
    Dieses T2-Papier (außer in Ausnahmefällen T) ist nur für den Transit, aber muß nicht von Dir gem8 werden. Wenn es der Käufer an einer Binnenzollstelle machen lässt, dann behält sich die Zollstelle 16% vom Warenwert vor, der kriegt es aber wieder zurück wenn er das T-Papier abfertigt (ehemals 5. Blatt zum ZA zurück schickt), aber nur wenn er auch ein Deutsches Kto hat.

    Zitat von Shrek007

    Wichtig wäre für den deutschen Verkäufer, schriftlichen Kaufvertrag machen und Auto am besten abmelden, eventuell Ausfuhrkennzeichen besorgen, kann man aber auch dem Käufer aus Auge drücken. Der Käufer könnte noch eine Ursprungsbescheinigung benötigen, um in seinem Land einen geringeren Zoll zu zahlen.


    ... sozusagen eine Lieferantenerklärung (LE) für das Dokument EUR.1. Eine LE bescheinigt dass das Auto in der EU hergestellt wird und den Präferenzverkehr mit bestimmten Ländern entspricht. Es gilt jedoch nicht für alle Autos bei denen man es meint, ich glaube schon beim Mercedes M-Klasse fängts an, der wird in den USA hergestellt wenn ich mich nicht täusche. Diese Dokumente kosten bei einigen Herstellern etwas (z.B. bei dem "Stern"), bei manchen nicht.

    Zitat von Shrek007

    2. Ist der Verkäufer(Inländer) ein gewerblich Handelnder, tritt er als Versender/Ausführer nach dem Außenwirtschaftsgesetz/Außenwirtschaftsverordnung gegenüber den Zollbehörden auf. Er benötigt ja dann auch die abgestempelte Ausfuhranmeldung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt zum Nachweis des Mehrwertsteuerfreiem Verkaufes:-)

    Shrek007, Du bist mir einfach zuvor gekommen, ansonsten gilt das selbe:

    Zitat von Shrek007


    Dies nur kurz, sollten noch weitere Fragen sein, immer her damit... :)

    Ed the Red

  • Hört sich ja kompliziert an.... und wie ist das nun wie in diesem Fall wenn ein inländischer Inländer, nicht gewerbetreibender, einen ausländischen Inländer mit hiesigen Wohnsitz nun inländisch ein Wagen verkauft und der ausländische Inländer den Wagen in sein ausländischen Heimatland verbringt. Muss nun der inländische Inländer oder der inländische Ausländer den Zoll benachrichten oder ausländische Inländer. Ist denn der inländische Inländer dem Zoll verplichtet zu sagen der inländischer Ausländer, mit hiesigen Wohnsitz, sein inländisch erworbenen Wagen einfach ohne bekanntgabe den inländischen erworbenden Wagen zu einem inländischen Exportgut zu machen....

    italo

  • @ italo001
    Nein! )-)

    @ Eddi
    Wollte es allgemeinverständlich schreiben, so erschrenkend wie es klingen mag, waren das ein bruchteil der Vorschriften... :o

  • Zitat von Shrek007

    @ Eddi
    Wollte es allgemeinverständlich schreiben, so erschrenkend wie es klingen mag, waren das ein bruchteil der Vorschriften... :o

    Ja, scho klar, aber wenn Dich mit dem Zeug auskennst schweifst gerne aus.
    Was machste denn beruflich?

    @ital001

    Ich gib Dir nen Tipp, dat wären Dreiecksgeschäfte, lass die Finger davon.
    Die haben schon wir damals in unserem Zollbüro ungern gemacht.
    Klar gibts da legale Möglichkeiten, aber Du hast die Karre inländisch verkauft und um den Rest muß er sich kümmern!

    BYe
    EddiE

    Ed the Red

  • eddi
    War 5 Jahre lang auf der anderen Seite des Schalters an der deutsch-polnischen Grenze und habe auf die AA´s den Stempel gedrück ;)

  • Zitat von Shrek007

    eddi
    War 5 Jahre lang auf der anderen Seite des Schalters an der deutsch-polnischen Grenze und habe auf die AA´s den Stempel gedrück ;)


    ... und vermutlich öfters mal das Auge zugedrückt... ;)
    Mein Ex-Arbeitskollege war mal das selbe wie Du, au irgendwo an der PL Grenze und is dann auf die andere Seite gewechselt zu den Spediteuren.
    Vor ca. 2 Jahren isser dann vorsichtshalber nach Bayern gezogen, eben aus dem Grund EU.

    Jaja, Zoll wird nun mal immer weniger. Ich habe aber momentan hauptsächlich mit Balkan, BG und TR zu tun, somit hat sich nich viel geändert bis auf SI, war aber eh net viel!

    Bye Eddie

    Ed the Red

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