Nutzungsausfall bei Garantieschaden ?

  • Hallo Leute,

    vielleicht kann mir jemand helfen.

    Mein 156 SW Sele macht mir einige Sorgen. Bereits kurz nach Auslieferung ( 2000 Km) stellte ich fest, dass der Motor Öl verliert. Nach 2-tägigem Suchen fand die Werkstatt auch das Problem (zumindest nahm man es an !) und bestellte die entsprechenden Teile (Kopfdichtung !). Eine Woche später sollte das Problem nun behoben werden. Nun stellte man aber fest, dass nicht eine undichte Kopfdichtung die Ursache des Problems war, sondern ein falsch gefrästes Schraubengewinde im Motorblock (!), doll !!! Ergo: nach Rücksprache mit Alfa wurde ein neuer Untermotor bestellt. Warum schreibe ich das eigentlich alles ? Das das mit dem Motor mal passieren kann (aber eigentlich nicht sollte), ist für mich zwar noch halbwegs nachvollziehbar, aber dass es meiner Werkstatt angeblich nicht möglich ist, mir für die nun rd. 8 Tage (davon 6 aufeinanderfolgend) einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen nervt mich schon gewaltig !zensur! . Angeblich wären alle vergeben, haha ! Sicherlich spielte es auch keine Rolle, dass ich nach 3 in diesem AH erworbenen Fahrzeugen diesmal einen EU-Import bevorzugt hatte !nocomment . Wie dem auch sei. Meine Frage ist nun, kann ich und -wenn ja- wie kann ich den Nutzungsausfall ggü. Alfa Romeo geltend machen ? Da mir keine konkreten Garantiebestimmungen vorliegen (existieren die überhaupt für Kunden ?), kann ich mir die Frage leider nicht selbst beantworten.

    Aber vielleicht hat ja jemand von Euch schon mal diesbezüglich Erfahrungen gesammelt.

    Vielen Dank im voraus !

    uhx72

  • Hi uhx72!

    Kenne das Problem! Bei meinem 147er stehen diverse Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Garantie (oder besser gesagt: Gewährleistung) an. Da ich dienstlich auf meinen Wagen angewiesen bin habe ich mich bei der Alfa Kundenbetreuung schlau gemacht bezüglich eines Ersatzfahrzeuges.

    Ich bekam als Antwort, dass mir (also Dir dann auch) ein kostenloser Leihwagen zur Verfügung gestellt werden muss, wenn der eigene Wagen länger als 24h in der Werkstatt verbleiben muss. Unter einem Tag Werkstattaufenthalt geht gar nichts, da muss man dann Bus oder Bahn fahren...

    Ansprüche bei Alfa geltend zu machen ist (fast) ein Ding der Unmöglichkeit - so viel zu meinen Erfahrungen zum Thema "Kundenservice"! Ich habe zwar schon Beschwerdebriefe geschrieben, aber die kannst Du auch an Dich selbst schreiben... Außer " Es tut uns leid..." oder "Wir können Ihren Unmut verstehen..." habe ich bisher nicht konkretes bekommen. Am besten schilderst Du Deinen Fall mal dem Kunderservice per Telefon: 07131 - 107 - 0 Unter dieser Nummer erreichst Du die Buisiness Unit Alfa Romeo.

    Viel Erfolg!

    Gruß Sven147

  • soweit ich weiß, sind die werkstätten nicht verpflichtet für garantie-reparturen ein kostenloses ersatzfahrzeug zur verfügung zu stellen.

    gruß
    chris

    edit laut adac:
    "Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges verlangen (Ersatzlieferung). Diese Wahlmöglichkeit des Käufers unterliegt jedoch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Daher kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Händler kann entweder eine Reparatur durchführen oder Fehler bzw. schadhafte Teile ersetzen. Grundsätzlich hat der Käufer hierbei Anspruch auf Verwendung von Original-Ersatzteilen und Neuteilen. Wird das Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, muss sich der Käufer an den nächsten Vertragshändler wenden. Welcher Betrieb das ist, kann der Käufer entweder über den zentralen Ruf feststellen, den viele Hersteller/Importeure inzwischen eingerichtet haben oder aufgrund der Anschriften der autorisierten Betriebe, die jedem verkauften Kraftfahrzeug beiliegen. Wendet sich der Käufer nicht direkt an den Verkäufer, so hat er den Verkäufer zu informieren. Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.
    ==> Über eine für ihn kostenfreie Fehlerbeseitigung hinaus hat der Käufer im Rahmen der Nachbesserung keine weiteren Ansprüche, insbesondere nicht auf Ersatz von Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall. Solche Ansprüche könnten sich lediglich dann ergeben, wenn die Reparaturen/Nachbesserungen mangelhaft durchgeführt wurden, oder das Fahrzeug dabei grob fahrlässig beschädigt wurde."

  • So ganz verstehe ich Deinen Unmut nicht.
    Kaufst einen EU-Import (also einen "Grau-Import" für die örtliche Händlerschaft), bekommst nicht mal gültige Garantiedokumente von dem Händler, der das Auto importiert hat (warum hast Du Dir das gefallen lassen?), und ärgerst Dich dann über Alfa Romeo.
    Deine Ansprüche wirst Du wohl gegen den Händler geltend machen müssen, der Dir das Auto verkauft hat. Keine Ahnung, ob hier "Werksgarantie" gilt.
    Gleiches gilt für die Mobilitätsgarantie. Die kostet schliesslich auch irgendwo Geld, und das fliesst bei EU-Importen nicht. Warum sollte Dir da Alfa einen Leihwagen kostenlos stellen?
    Wie gesagt, ich würde dem Händler, bei dem Du das Auto gekauft hast, mal auf die Zehen treten.

    Karl

  • Das kann man alles beim Kauf regeln.
    Ich mach das grundsätzlich so:
    Vertrag mit Händler, darin lass ich mir schriftlich zusichern, und zwar vom Händler, daß ich die ersten zwei Jahre bei einem Garantiefall und bei den Inspektionen
    kostenlos einen Leihwagen zur Verfügung gestellt bekomme.
    Habe ich bis jetzt keine Probleme gehabt.
    Das ganze ist ein Zubrot beim Kauf, vom Händler und nicht von Alfa.
    Geht der Händler Pleite, ist natürlich Pech.
    Hatte vor zwei Wochen ein Fall, Seitenfenster nicht richtig geschlossen,
    Auto abends hingebracht, Ersatzwagen mitgenommen, nächsten Abend
    wieder geholt, ok.

    gruss

  • Zitat von Kombi

    So ganz verstehe ich Deinen Unmut nicht.
    Kaufst einen EU-Import (also einen "Grau-Import" für die örtliche Händlerschaft), bekommst nicht mal gültige Garantiedokumente von dem Händler, der das Auto importiert hat (warum hast Du Dir das gefallen lassen?), und ärgerst Dich dann über Alfa Romeo.
    Deine Ansprüche wirst Du wohl gegen den Händler geltend machen müssen, der Dir das Auto verkauft hat. Keine Ahnung, ob hier "Werksgarantie" gilt.
    Gleiches gilt für die Mobilitätsgarantie. Die kostet schliesslich auch irgendwo Geld, und das fliesst bei EU-Importen nicht. Warum sollte Dir da Alfa einen Leihwagen kostenlos stellen?
    Wie gesagt, ich würde dem Händler, bei dem Du das Auto gekauft hast, mal auf die Zehen treten.

    Karl


    Also ganz so toll finde ich deine Aussage nicht. Die Definition 'Grauimport' finde ich schon etwas seltsam. Wir wohnen in Europa. Wie haben (bis auf wenige Ausnahmen) das gleiche Geld. Die Hersteller lassen nicht nur in Europa, sondern überall auf der Welt produzieren. Und ich darf kein Auto beim Händler in Holland kaufen.
    Wenn Europa, dann für alle. Nicht nur für die Hersteller und die Vielgeldhaber.
    Irgendwie kommen wir sonst wieder in Zeiten zurück, als mir ein Hersteller vorgeschrieben hat bei welchem Händler ich mein Produkt zu kaufen habe. !rolleyes2

    Und irgendwann habe ich auch einen Grauimport, weil ich mein Auto aus Bayern nach Baden-Württemberg 'importiert' habe.

    Gruß Jürgen
    Alfa Romeo 147 1,9 JTD 16V - jetzt auch bei Langzeittest

  • Zitat von Jogie

    Also ganz so toll finde ich deine Aussage nicht. Die Definition 'Grauimport' finde ich schon etwas seltsam.

    grauimport heißt das der wagen nicht über das offizielle alfa händlernetz in D verkauft wurde. man könnte es auch parallelimport nennen :), was aber an der sache nichts ändert.

    fakt ist das es ein goodwill vom händler ist seinem kunden ein ersatzfahrzeug kostenlos zur verfügung zu stellen. die wahrscheinlichkeit sinkt natürlich, wenn das fahrzeug nicht beim ihm gekauft wurde.

    ich kann nicht auf der einen seite viele euro sparen wollen und auf der anderen seite 110% vom händler erwarten, bei dem ich nicht den wagen gekauft habe. an sich recht einfach ;)

    Grüße
    Jass
    _______________________
    Powered by Garrett !jump2!

  • Zitat von Jass

    grauimport heißt das der wagen nicht über das offizielle alfa händlernetz in D verkauft wurde. man könnte es auch parallelimport nennen :), was aber an der sache nichts ändert.

    fakt ist das es ein goodwill vom händler ist seinem kunden ein ersatzfahrzeug kostenlos zur verfügung zu stellen. die wahrscheinlichkeit sinkt natürlich, wenn das fahrzeug nicht beim ihm gekauft wurde.

    ich kann nicht auf der einen seite viele euro sparen wollen und auf der anderen seite 110% vom händler erwarten, bei dem ich nicht den wagen gekauft habe. an sich recht einfach ;)

    Okay, da geb ich Dir recht. Der Händler wird sich nicht den A*sch aufreissen wenn du das Auto nicht bei ihm gekauft hast.
    Er wird es aber uch nicht wenn du das Auto beim Hänler 20km weiter innerhalb Deutschlands gekauft hast... ;)

  • Hallo Leute,

    vielen Dank erst mal für Eure doch sehr hilfreichen Info`s.

    Zum Thema -nennen wir es mal- "EU-Import", habe ich allerdings eine etwas eigene Meinung. Soviel ich weis, hat zunächst einmal jeder Marktteilnehmer in einer Marktwirtschaft das Recht, sich dass für seine Bedürfnisse günstigste Angebot zu suchen. Da sich der Markt -wie von Jogie richtig dargestellt- inzwischen auf ganz Europa erstreckt, kann ich mein Produkt insofern auch im gesamten Euroraum erwerben. Lokalpatriotismus mag ja edel sein, bringt uns aber nicht wirklich weiter in Europa; sondern sorgt aus meiner Sicht vielmehr für Isolation. Natürlich ist es für ein Unternehmen (Alfa Romeo) schwierig, die Produktbepreisung auf einen solch differenzierten Markt mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen und Steuersystemen anzupassen, aber sorry, das kann nicht das Problem des Endverbrauchers sein. Uns fragt ja auch keiner, ob wir z.B. die Gesundheitsreform toll finden oder nicht !gruebel!

    Wenn nun der Hersteller "Alfa Romeo" sein Produkt in Europa verkauft -was er ja bekanntlich tut-, dann muss sich die von ihm gewährte PRODUKT-Garantie auch auf das Absatzgebiet erstrecken. Wäre dies nicht so, wäre es ja eine REGION-Garantie.

    Da das Fahrzeug natürlich mit einer Werks-Produktgarantie ausgestattet ist, besitze ich natürlich auch gültige Garantiedokumente (vielleicht habe ich mich da etwas ungenau ausgedrückt - sorry !). Die Reparatur wurde daher auch kommentarlos und im übrigen offensichtlich ohne Mängel ausgeführt. Meine Frage war ja auch nur, ob diese Garantie einen Nutzungsausfall beinhaltet und diese wurde zu meiner Zufriedenheit beantwortet !! (Danke nochmal an sven147 und chris71 !thatsit! ). Ich habe mich halt zum Einen darüber geärgert, dass ein solcher gravierender Fehler m.E. bei einem selbsternannten "Premiumfahrzeug" (Kategorisierung lt. Erklärung eines Verkäufers meines deutschen Vertragshändlers) nicht passieren darf und das mir mein bisheriger deutscher Vertragshändler -trotz dort bereits gekaufter 3 Neufahrzeuge !!!- kein Leihwagen für 1- 2 Tage (wohlgemerkt nicht die gesamte Zeit) stellen konnte.

    Mein Verhältnis zum ortsansässigen Händler ist im Übrigen noch in Ordnung und ich habe ja auch grundsätzlich Verständnis für seine Haltung. Bekanntlich sind ja die Händler -analog der Endverbraucher im Staatswesen- das letzte Glied der Kette und müssen die meist für sie selbst nicht gerade vorteilhafte Geschäftspolitik des Herstellers -a.G. entsprechender Abhängigkeiten- austragen.

    Nun habe ich aber genug geschwafelt, ist ohnehin ein leidiges, nicht abschliessend klärbares Thema.

    Vielen Dank nochmals !

    Uhx72

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