Hoffentlich Allianz versichert....

  • Hoffentlich Allianz versichert,

    Hallo Alfistis,

    das soll eigentlich keine Werbung sein, aber es gibt einen Alfagott und der ist Partner der Allianz-Versicherung.
    Zu den Fakten:
    Unter meinen Vorbereitungen zum 5. NDACT in Rodenkirchen kam mir eine Österreicherin unter Terminstress und Ortsunkenntnis in die Quere. Sie wollte vor meiner Nase in einer 2 spurigen Fahrtrichtung mit durchgezogener Linie (sie rechts, ich links, auf die andere Strassenseite, doppelt durchgezogene Linie wenden.
    In meinen Gedanken, sie wird doch nicht, stand sie schon 90 ° quer vor mir und ich bin voll in sie hineingedonnert und habe sie herumgewirbelt, Gott sei dank kein Personenschaden, das andere Auto Totalschaden, Rahmenschaden, bei mir nach meiner Alfa-Vertretung wirtschaftlicher Totalschaden, der den materiellen Wert meines gepflegten Mittelitalieners übersteigt. Wir wollten aufs Gutachten warten.
    Anruf von der gegnerischen Versicherung (Allianz). Ich soll hier in Deutschland den Schaden vom Dekra-Gutachter bewerten lassen und mit diesem Gutachten den Schaden reparieren lassen, egal was es kostet (O-Ton gegnerische Allianzversicherung, es ist nicht von Interresse, welchen Wert das Fahrzeug noch hat. Ich bin jetzt auf nächste Woche gespannt, was alles kaputt ist.
    Nach meinem Augenschein von aussen (motorhaube lässt sich nicht öffnen), linker Kotflügel, rechter Kotflügel, rechter Innenkotflügel geknickt, Stosstange, Frontblech, vordere Chromleiste, rechter Scheinwerfer, rechter Nebelscheinwerfer, rechte Spurstange, Lenkrad schief) Der Schaden kann bis zu 10000 € betragen.
    Ich bin jetzt gespannt, und hoffe das das alles ohne Tücken reparabel ist. Ich will das Auto NICHT verkaufen, ich will ihn behalten und fahren fahren fahren. Zuviel habe ich investiert.

    Siehe Galeriebilder

    Olli 8-( :,( !meister!

    !rallye!

  • die deutschen versicherungen ziehen aber bei abrechnung laut gutachten immer die mehrwertsteuer ab, da sie davon ausgehen, daß das fahrzeug privat repariert wird und keine mehrwertsteuer anfällt. außerdem darf die gegnerische versicherung NICHT vorschreiben zu welchem gutachter du gehst. wenn der gegner zu 100% schuld bekommt, hast du die freie auswahl!!

    die allianz (und auch andere unternehmen) versuchen immer wieder schäden schnell abzuwickeln. dabei wird der gegner überrumpelt und die versicherung spart sich geld. ich würde an deiner stelle in einer werkstatt reparieren lassen und der werkstatt eine reparaturkostenübernahme (nur für die reparatur) unterschreiben. die werkstatt rechnet dann direkt mit der versicherung ab und du musst nicht in vorleistung gehen. wenn der gutachter etwas übersehen hat, kann man so das gutachten ergänzen lassen und komplett abrechnen.

    viel glück!
    chris

  • Zitat von Mitch

    und was ist daran nun besonders ? es ist ein Haftpflichtschaden für die gegenerische Versicherung entstanden und der wird voll bezahlt aktuell ist es noch so, dass du nach Gutachter abrechnen kannst ohne große Abschläge [Blockierte Grafik: http://www.click-smilies.de/sammlung0304/spezial2/christo/Christo_pull_hair.gif]

    Wenn aber die Rep.-Kosten den aktuellen Wert uebersteigen, dann gibts nur den aktuellen Wert. Und wenn man kein Beleg nachweisen kann, dass entweder in der Werkstatt repariert oder einen neuen (Gebrauchten) beim Haendler gekauft, gibts auch nur den Nettobetrag raus. Rechtssprechung in Dt.! Das habe ich schon vor 2 Jahren durch ... Youngtimer hat mir eine Studentin im Vollsuff zu Schrott gefahren, Schaden ca. 6.500,- Euro, habe aber nur grob 1.350,-Euro (1.500,-Euro abzgl. 16%MWSt.) gekriegt, da Fahrzeug 20 Jahre alt und vergleichbares Fahrzeug in diesem Zustand (vor Unfall) nur so viel Wert, wobei vergleichbar nicht heisst, gleiches Modell in diesem Erhatlungszustand, sondern das kann auch ein VW Passat sein mit in etwas gleicher Motorisierung. Differenzbetrag kann nach dt. Recht aber auch nicht vom Unfallverursacher eingeklagt werden.

  • Hi,

    Zitat von AR+MMC-Driver


    ...wobei vergleichbar nicht heisst, gleiches Modell in diesem Erhatlungszustand, sondern das kann auch ein VW Passat sein mit in etwas gleicher Motorisierung. Differenzbetrag kann nach dt. Recht aber auch nicht vom Unfallverursacher eingeklagt werden.

    Klar - wenn man einen MB280SL- hatte, bekommt man nur einen FORD GRANADA aus der gleichen Zeit mit ebenfalls 2,8l Hubraum ersetzt :D ...

    Neeee neee - Da liegst Du falsch, denn Du hast Anspruch auf exakt Deinen Fahrzeugtyp und das Modell in gleichem Erhaltungszustand - sprich: den Zeitwert Deines Fahrzeuges!
    Was Du da schreibst, wollte mir auch eine gegnerische Versicherung erzählen.
    Als meine HONDA CB750Four einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte, sollte ich auch nur den Wert einer vergleichbaren YAMAHA XS750 aus dem gleichen Baujahr ersetzt bekommen. Der lag ungefähr bei einem Drittel der CB750.
    Natürlich habe ich den vollen Zeitwert der CB750Four bekommen, weil ich die Möglichkeit bekommen muss, mir das Fahrzeug zu kaufen, das ich vorher ohne Unfall hatte.


    Grütze
    von
    Thomi

  • Bei solchen Schäden kann ich nur raten, einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt (oftmals Strafverteidiger) zu nehmen. Nicht nur um nicht gegenüber dem Unfallgegener den Kürzeren zu ziehen, sondern auch, um von den Versicherungen gerecht behandelt zu werden. Wenn du es nicht in Schuld bist, muss die gegnerische Versicherung deinen Anwalt und das Gutachten voll zahlen.
    Beim Unfallgegner habe ich gerade selbst erlebt (Auffahrunfall), dass der vor Ort sagte "alles klar, melde ich Morgen direkt meiner Versicherung" Danach verbreitete der Märchen und wollte von unserer Versicherung dann Geld haben. (Will die Märchen nicht wiederholen, er ist damit grob auf die Schnauze gefallen...auch Dank Anwalt) Beim Anwalt solltest du hinterfragen, wieviel Unfallabwicklungen er jährlich durchführt. Wobei der Anwalt immer so gut ist, wie du ihm mit Fakten und Unterlagen zuarbeitest. Einfach nur sagen:" Hier haste Mandat, nun mach mal" bringt nur Durchschnittsergebnis.
    Bei den Versicherungen bearbeiten oft andere Leute mit mehr Kompetenz den Vorgang, wenn du von einem Anwalt vertreten wirst. Die können dann manchmal schneller entscheiden und brauchen nicht jede Kleinigkeit mit X Fachabteilungen abzustimmen.
    Mit der Dekra habe ich als Geschädigter keine schlechten Erfahrungen gemacht, um das mal so zu sagen, wobei die natürlich nicht aus dem Rahmen fallen, die sind ja renomiert. ;)

    Ich mag keine Massenautos!

  • die "gegnerische" Versicherung zahlt 130% des Wiederbeschaffungswertes deines Autos als Reparaturkosten. Alles, was darüber hinaus geht, ist für die wirt. Totalschaden. Du bekommst dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwert. (Bsp. Wiederbeschaffungswert ist 10000eur. Reparatur kann bis zu 13000 eur kosten. Wenn mehr, dann wird dir das keiner bezahlen).

    MfG
    Gunter

  • Zitat von millemania

    die "gegnerische" Versicherung zahlt 130% des Wiederbeschaffungswertes deines Autos als Reparaturkosten. Alles, was darüber hinaus geht, ist für die wirt. Totalschaden. Du bekommst dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwert. (Bsp. Wiederbeschaffungswert ist 10000eur. Reparatur kann bis zu 13000 eur kosten. Wenn mehr, dann wird dir das keiner bezahlen).

    MfG
    Gunter

    Mit einer deutschen Versicherung bewege ich mich da gerade am Rande des wirtschaftlichen Totalschadens, weiß nur noch nicht welche Seite.
    Die gegnerische Versicherung hat signalisiert, das sie die Schadensreparatur und das Gutachten (generische Versicherung besteht auf DKRA-Gutachten meiner Wahl) voll bezahlen werden unabhängig vom Fahrzeugwert, alles richtet sich nach dem DEKRA-Gutachten. Ende der Woche weiss ich mehr.

    Olli, der noch Chancen für seinen Alfa sieht.

    !rallye!

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