Schrott aufkaufen

  • Hi Ihrs,

    ich hab meinen Alfa zerlegt :,( :,( :,(

    Heute kommt der Gutachter aber die Werkstatt hat mir schon einen Wirtschaftlichen Totalschaden gemeldet :,(
    Eigentlich siehts gar nicht so schlimm aus, Kotflügel, Lampe, Stosstange und natürlich die dazugehörigen Haltepunkte matsche. Auffahrunfall halt. Der Haken an der Sache ist das der gesamte Vorderwagen verzogen ist. :-{

    Laut liste ist der Wagen noch 8.300 Wert der Schaden ist, von der Werkstatt geschätzt, ca 9.000 Euro hoch.
    Jetzt ist guter Rat teuer.
    Nun meine Frage, gibt es Firmen die für so einen Wagen noch angemessenes Geld geben oder bin ich auf ein Angebot meines Händlers angewiesen ????


    Danke für Infos.

  • Hi,

    Wenn's ein Versicherungsfall ist, kann es Dir egal sein, was der "Rest" noch bringt, da der Wagen eh nach Auszahlung der Versicherungssumme in den Besitz der Versicherung übergeht.
    Du kannst ihn aber auch gegen Abzug des Restwertes behalten und ihn selber weiterverkaufen.


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von 33-146

    da der Wagen eh nach Auszahlung der Versicherungssumme in den Besitz der Versicherung übergeht.
    Du kannst ihn aber auch gegen Abzug des Restwertes behalten und ihn selber weiterverkaufen.


    Hui, da muß ich aber eine große Änderung verschlafen haben.

    Wieso sollte denn der Wagen in den Besitz der Versicherung übergehen? Und was ist mit dem Eigentum?
    Wir sind doch nicht in der Schweiz.

    Normalerweise ist das so: Der Schaden wird ersetzt. Dieser bemißt sich entweder nach dem Reparaturaufwand oder aber nach dem Wert des Wagens, wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist. Wenn der Wert des Wagens ersetzt wird, gilt weiterhin, daß nur der Schaden ersetzt wird. Und der Schaden errechnet sich eben aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Wagens.

    Wenn es ein Versicherungsfall ist, wird der Restwert des Wagens durch entsprechende Kaufangebote bestimmt. Dies erledigt der Gutachter, im Gutachten stehen dann auch die Kaufanbieter drin, diese sind 4 Wochen an das Angebot gebunden. Also mußt du darauf achten, daß dir der Gutachter das Gutachten gleich mitsenden in Kopie und du nicht warten mußt, bis es die Versicherung an dich durchreicht.

  • Hi,

    Zitat von Gordovan

    Hui, da muß ich aber eine große Änderung verschlafen haben.

    Wieso sollte denn der Wagen in den Besitz der Versicherung übergehen? Und was ist mit dem Eigentum?
    Wir sind doch nicht in der Schweiz.

    Normalerweise ist das so: Der Schaden wird ersetzt. Dieser bemißt sich entweder nach dem Reparaturaufwand oder aber nach dem Wert des Wagens, wenn die Reparatur unwirtschaftlich ist. Wenn der Wert des Wagens ersetzt wird, gilt weiterhin, daß nur der Schaden ersetzt wird. Und der Schaden errechnet sich eben aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Wagens.

    Wenn es ein Versicherungsfall ist, wird der Restwert des Wagens durch entsprechende Kaufangebote bestimmt. Dies erledigt der Gutachter, im Gutachten stehen dann auch die Kaufanbieter drin, diese sind 4 Wochen an das Angebot gebunden. Also mußt du darauf achten, daß dir der Gutachter das Gutachten gleich mitsenden in Kopie und du nicht warten mußt, bis es die Versicherung an dich durchreicht.

    Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht.
    Ich weiß nur, wie es bei mir bisher immer (letzte 25 Jahre) war.

    Die Versicherung hat bei wirtschaftlichem Totalschaden immer den Wiederbeschaffungswert angeboten. Die nächste Frage war dann immer, ob ich das Fahrzeug behalten möchte und wenn ja, für wieviel Geld.
    Wenn ich das Fahrzeug nicht hätte haben wollen, wäre es in den Besitz der Versicherung übergegangen. Normalerweise haben die Versicherungen daran nicht viel Interesse, weil der Aufwand mit Versteigerungen für solche Fahrzeuge sich nicht lohnt.
    So habe ich die Fahrzeuge immer für sehr wenig Geld behalten können und wieder aufgebaut.
    Angebote von Kaufanbietern haben ich nie gesehen.


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von 33-146


    Wenn ich das Fahrzeug nicht hätte haben wollen, wäre es in den Besitz der Versicherung übergegangen.


    Niemals bei Schäden durch andere Verkehrsteilnehmer, also selbst unverschuldete.
    Bei Kaskoschäden weiß ich es nicht, aber auch da würde es mich stark wunder, wenn dies so wäre. Hatte erst zwei Schäden, einmal unverschuldet vor 2 Jahren, einmal selbst verschuldet und Vollkasko gehabt vor 2,5 Jahren.

    Kannst du mir das mal einscannen und mailen, wo dir die Versicherung entsprechendes anbietet?

  • Nun bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist ja die Versicherung nicht verpflichtet deinen Schaden zu zahlen, der über eine gleichwertige Wiederbeschaffung hinausgeht..

    Sie ist nur verpflichtet dir einen Ausgleich zu Zahlen vom Zeitwert des Fahrzeuges sprich sie übernimmt das Fahrzeug. Willst du das Fahrzeug behalten wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

    italo

  • Hi,

    Zitat von Gordovan

    Niemals bei Schäden durch andere Verkehrsteilnehmer, also selbst unverschuldete.
    Bei Kaskoschäden weiß ich es nicht, aber auch da würde es mich stark wunder, wenn dies so wäre. Hatte erst zwei Schäden, einmal unverschuldet vor 2 Jahren, einmal selbst verschuldet und Vollkasko gehabt vor 2,5 Jahren.

    Kannst du mir das mal einscannen und mailen, wo dir die Versicherung entsprechendes anbietet?


    Muss ich mal nachsehen, wo ich das habe.
    Waren übrigens nur unverschuldete Unfälle - keine Kasko, weil ich sowas nie hatte (wozu auch, wenn ich nie selbstverschuldete Unfälle mache;) ).


    Beim ersten mal war es mein Motorrad vor etlichen (min. 20) Jahren.
    Den "Totalschaden" fahre ich heute noch.
    Letztes Jahr war es mein Alfi, den ein Krankenwagen aus dem Verkehr ziehen wollte. Da hat der Gutachter erst einen Totalschaden attestiert, dann aber nachträglich den Wiederbeschaffungswert nach oben taxiert, so daß ich dann ein 2. Angebot der Versicherung bekam. Im 2. Angebot blieb für mich genau so viel Geld übrig wie beim Totalschaden. Warum die Versicherung da noch mal umgecincht hat, weiß ich nicht.
    Als ich mit der Wiederherstellung fertig war, konnte ich im Oktober mit der Familie noch schön in den Skiurlaub auf'n Schnalstaler Gletscher.
    Hab' ich mir ja durch meine Arbeitsleistung auch verdient :) ...

    Grütze
    von
    Thomi

  • Hi,

    Zitat von italo001

    Nun bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist ja die Versicherung nicht verpflichtet deinen Schaden zu zahlen, der über eine gleichwertige Wiederbeschaffung hinausgeht..


    Ich glaube nicht, daß jemand das hier meinte oder habe ich etwas falsch gelesen?


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von 33-146

    Hi,


    Ich glaube nicht, daß jemand das hier meinte oder habe ich etwas falsch gelesen?


    Grütze
    von
    Thomi

    Zitiere mich nicht nur halb.
    Ich habe doch das gleiche geschrieben wie du, dass der Wagen nach begleich des des aktuellen Fahrzeugwertes der Versicherung gehört oder sie den Restwert von der Versicherungsumme abzieht. In der Regel haben die Versicherungsgesselschaften Aufkäufer für solche Fälle.

    Desweiteren ist es im Interesse aller, das die Versicherung den Schaden so klein wie möglich hält. Ich meine damit das sie den Wagen für die größte Summe für den sie erhält weiterverkaufen kann.

    Selber aus dem Freundeskreis erlebt.

    Kumpel hatte unschuldig einen Verkehrsunfall. Mopet wirtschaftlicher Totalschaden wurde mit Restwert nach Gutachter mit 1000 DM angegeben. Wiederbeschaffungswert war 4000,00 DM. Er hatte ein Angbot für 1.500 DM.

    Dann die Versicherung.... Sie hatte einen professionellen Aufkäufer der zahlte dafür 2.000 DM.

    Das Motorrad ist durch die Bezahlung des Wiederbeschaffungswert in das Eigentum der Versicherung übergegangen. Somit war der kleine Gewinn von 500 DM nicht möglich gewesen. Und er hatte sich tierisch geärgert.

    Er hätte natürlich auch das Motorrad behalten können, dann hätte die Versicherung ihm aber halt 2000 DM von der Auszahlungssumme abgezogen.

    italo

  • Zitat von italo001

    Nun bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist ja die Versicherung nicht verpflichtet deinen Schaden zu zahlen, der über eine gleichwertige Wiederbeschaffung hinausgeht..

    Schadenersatz: Der Geschädigte soll nach einem Schadensfall genauso gestellt sein wie vorher. Du fährst einen 15 Jahre alten Marbella, der einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet. Es wird festgestellt, wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Dieses Geld bekommst du und kannst dir dann wieder einen 15 Jahre alten Marbella kaufen. Danach bist du also wieder so gestellt wie vor dem Schaden.

    Nochmal: Das Fahrzeug geht nicht in das Eigentum der Versicherung über! Warum auch? Eigentum verpflichtet. Was machen die denn mit einem Totalwrack? Entsorgen und die Kosten dafür tragen? Gut, die Kosten müssen sie dann eh tragen, aber warum denn noch den ganzen Ärger aufhalsen, der mit einer Verschrottung verbunden ist?

    Die gegnerische Versicherung hat kein vertragliches Verhältnis mit euch! Und es gibt keinen gesetzlichen Eigentumsübergang bei der Beschädigung einer Sache. Weder in § 7 STVG, noch in § 823 BGB, die beide zum Schadenersatz was aussagen.

    Dabei bleibe ich felsenfest, bis ihr mir etwas anderes beweist.

  • Hi,

    Ach so, da habe ich Dich wohl falsch verstanden als ich meinte, daß Du jemanden falsch verstanden hattest - Ähhmm - nicht ganz einfach ;) ...

    Aber das, was Deinem Kumpel da passiert ist, ist schon merkwürdig, denn das kommt ja einer Enteignung gleich. Normalerweise hat der Geschädigte ein Vorkaufsrecht an den Resten seines demolierten Fahrzeuges. Ich kenne es nur so, daß die Versicherung als erstes den Besitzer fragt, ob er das Fahrzeug behalten will. Ob das gesetzmäßig so vorgeschrieben ist, weiß ich nicht. Müsste man mal recherchieren...
    Mein Motorrad hätte ich z.B. schon damals nie hergegeben, weil es für mich einen hohen ideellen Wert hat, den mir keine Versicherung je bezahlen kann. Der tatsächlich entstandene Schaden, den sie begleichen muss, ist ja auch nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Wenn die Versicherung ein anderes Angebot glaubhaft machen kann, dann kann sich die auszuzahlende Summe natürlich werringern.
    Wegen ein paar hundert Mark oder Euro macht sie aber normalweise kein großes Tamtam.

    Bei meinem Motorrad (CB750Four DM4000.- Schaden) war es damals so, daß die Versicherung schrieb, ich könne für gut DM1000.- auch eine 750er YAMAHA kaufen -> Wiederbeschaffungswert=DM1000.- ...
    War natürlich Quatsch, weil ich ja auch nicht den Wert eines OPEL OMEGA ersetzt bekomme, wenn ich vorher einen MERCEDES E-Klasse hatte.
    Wir haben uns dann auf DM3000.- als Wiederbeschaffungswert geeinigt.
    Beim Restwert habe ich dann den Spieß wieder umgedreht, weil die Versicherung mir DM1000.- Restwert anrechnen wollte. Dafür hätte man ja aber schon eine vernünftige 750er YAMAHA kaufen können! ;) ...
    So habe ich DM300.- angeboten und die Versicherung war einverstanden...


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von Gordovan


    Nochmal: Das Fahrzeug geht nicht in das Eigentum der Versicherung über! Warum auch? Eigentum verpflichtet. Was machen die denn mit einem Totalwrack? Entsorgen und die Kosten dafür tragen? Gut, die Kosten müssen sie dann eh tragen, aber warum denn noch den ganzen Ärger aufhalsen, der mit einer Verschrottung verbunden ist?

    Die Versicherung bietet i.d.R immer an, das Fahrzeug zur Restwert aufzukaufen.

    Das ganze immer aus 2 Gründen:

    1: Den Geschädigten mürbe machen

    2: Weil sie wissen, das die vom GA angegebene Restwertsumme meist locker um das doppelte oder dreifache zu bekommen ist beim verkauf.

    Grosse versicherer arbeiten meist eng mit Schrottis zusammen, bei denen dann die autos verkauft werden ( an provat)

    Diese von Thommi beschriebene vorgehensweise lohnt sich eigentlich nur, wenn man nix selber machen will, und ab schaden keinen Stress mehr haben will.

    Ich haben mich auf das "Spiel" nie eingelassen ( hatte 3x einen unverschuldeten wirtschaftlichen totalschaden) und die Autos dannach immer selber meistbietend verkauft.

    Da ist eine menge zu holen.

    Die 2te Variante wäre, sich die versicherungssumme auszahlen lassen, und dann das Auto woanders reparieren lassen.

    Mein 1 erlebnis mit dem wirklich gewinnbringendem geschäft war gleich mein 1 Auto.

    Totalschaden nach Versucherung, 10000 Mark. Ca 9000 sollte ich bekommen.

    Die werkstatt bot mir an, das Auto zum Restwert rauszukaufen, und dann sollte ich es für 9000 zurrückkaufen, natürlich repariert. Das machte mich stutzig. ICh behielt den wagen, und bekam das Angebot, ihn für 7000 reparieren zu lassen.

    Zum Glück traf ich beim Sport einen bekannten, der das schon geschnallt hatte.

    Er kaufte den Wagen für 2500 Mark ab, ich nahm die 9000 der versicherung. SO kam ich ersteinmal am besten davon. Er liess dann den wagen für 4000 reparieren, und verkaufte ihn wieder gewinnbringend.

    Das Angebot des rauskauens seitens werkstatt sollte also immer deutlich über dem restwert liegen!! Sonst machen die einen schnapper ( warum wohl wollen sie den haben? DIe tuen dir keinen gefallen!!)

    Oder aber: Verhandel mit denen über reperatur unterhalb GA Summe, sodass für dich der wertverlust beim Verkauf nach ein paar jahren mit drin ist.

    SIe würden das Auto nicht kaufen wollen, wenn es ein aussichtloser Fall wäre, der sich nicht schnell und kostengünstig instandsetzen liesse!!

    Marcus

  • Also,
    egal ob Vollkasko- oder Haftpflichtschaden, wenn die Repa nicht 130% des
    Fahrzeugwertes übersteigt, kansnt Du es reparieren lassen.
    Vorausgesetzt, Du kannst die Repa nachweisen.

    In Deinem Falle bedeutet es :

    - gegenwärtiger Wert : 8.300 EUR
    - + 130%
    = 10.790,00 EUR

    d.h. Du kannst Dein Auddo bis zu einem Schaden von 10.790, EUR reparieren lassen.

    Da der Schaden "nur" 9.000 EUR beträgt, hast Du das Recht, wenn Du es willst,
    den Schaden reparieren zu lassen.

    Diese Regeleungen "vergessen" die Versicherungen gerne !!

    Lass Dich nicht abwimmeln, Du bist im RECHT, wenn Du nicht sicher bist, informiere Dich bei einem Verkehrsexperten (ADAC, AVD, etc.)

    Viel Erfolg
    Amore

    nichts muss, aber alles kann

  • Hi,

    Zitat von Gordovan


    ...
    Du fährst einen 15 Jahre alten Marbella, der einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet. Es wird festgestellt, wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist.

    Geht gar nicht! Wenn er nach 15 Jahren noch fährt, ist er unbezahlbar! :D...

    Zitat von Gordovan


    Dieses Geld bekommst du und kannst dir dann wieder einen 15 Jahre alten Marbella kaufen.

    Geht nicht - da ja unbezahlbar! ;) ...

    Zitat von Gordovan


    Danach bist du also wieder so gestellt wie vor dem Schaden.

    Nochmal: Das Fahrzeug geht nicht in das Eigentum der Versicherung über! Warum auch? Eigentum verpflichtet. Was machen die denn mit einem Totalwrack? Entsorgen und die Kosten dafür tragen? Gut, die Kosten müssen sie dann eh tragen, aber warum denn noch den ganzen Ärger aufhalsen, der mit einer Verschrottung verbunden ist?


    Das Fahrzeug geht nicht zwangsläufig automatisch in den Besitz der Versicherung über.
    Wenn man aber wieder so gestellt ist wie vor dem Schaden, dann gehört auch dazu, daß man nicht ein zerstörtes Auto vor der Tür stehen hat und Geld für ein Auto minus dem zerstörten.
    Was macht der Geschädigte mit dem Totalwrack?
    Versicherungen haben teils feste Resteverwerter an der Hand, teils regeln sie noch über Verteigerungen die Resteverwertungen.

    Zitat von Gordovan


    Die gegnerische Versicherung hat kein vertragliches Verhältnis mit euch! Und es gibt keinen gesetzlichen Eigentumsübergang bei der Beschädigung einer Sache. Weder in § 7 STVG, noch in § 823 BGB, die beide zum Schadenersatz was aussagen.

    Dabei bleibe ich felsenfest, bis ihr mir etwas anderes beweist.

    Ein vertragliches Verhältnis über den Schadenersatz bekommt man mit der Versicherung automatisch mit der Annahme des Schadenregulierungsangebotes.
    Dann wird aus dem Anspruch, den man gegen den Unfallverursacher hat, ein Vertragsverhältnis mit der Versicherung, die aufgrund ihres Vertragsverhältnisses mit dem Schädiger verpflichtet ist, die Schadenregulierung zu übernehmen. Und in diesem Vertrag wird auch die Resteverwertung geregelt.
    Von einem zwangsläufigen gesetzlichen Eigentumsübergang war nie die Rede. Einen Anspruch der Versicherung auf das Restfahrzeug kann man aus dem von mir Geschriebenen nicht herleiten.


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von engel

    Die Versicherung bietet i.d.R immer an, das Fahrzeug zur Restwert aufzukaufen.

    Zitat von 33-146

    Das Fahrzeug geht nicht zwangsläufig automatisch in den Besitz der Versicherung über.

    Na also, sag ich doch schon die ganze Zeit.

    Zitat von 33-146

    Ein vertragliches Verhältnis über den Schadenersatz bekommt man mit der Versicherung automatisch mit der Annahme des Schadenregulierungsangebotes.

    So, das ist was ganz anderes. Das bieten Versicherungen fast immer an und jeder sollte wissen, dieses Angebot nie anzunehmen, wenn es nicht deutliche finanzielle Vorteile bietet. Denn den beratenden Anwalt zahlt natürlich auch die gegnerische Versicherung.


    Zitat von 33-146


    Von einem zwangsläufigen gesetzlichen Eigentumsübergang war nie die Rede. Einen Anspruch der Versicherung auf das Restfahrzeug kann man aus dem von mir Geschriebenen nicht herleiten.


    aha

    Zitat von 33-146


    Wenn's ein Versicherungsfall ist, kann es Dir egal sein, was der "Rest" noch bringt, da der Wagen eh nach Auszahlung der Versicherungssumme in den Besitz der Versicherung übergeht.


    hm
    !gruebel!

    Ansonsten: Allzeit unfallfreie Fahrt !thatsit!

  • Hi,


    Steht doch: Nach Auszahlung der Versicherungssumme.
    Willst Du den Restwagen noch zur Versicherungssumme dazu haben?
    In dem darauf folgenden Satz (leider von Dir nicht mitzitiert) habe ich geschrieben, daß man den Wagen behalten kann, was ja dann eindeutig klarstellen dürfte, daß ich keinen Automatismus gemeint haben kann, denn wenn es im Ermessen des Geschädigten liegt, den Wagen gegen Restwert zu behalten, kann es kein Automatismus für den Übergang zum Versicherer geben.


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von Gordovan

    Schadenersatz: Der Geschädigte soll nach einem Schadensfall genauso gestellt sein wie vorher. Du fährst einen 15 Jahre alten Marbella, der einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet. Es wird festgestellt, wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Dieses Geld bekommst du und kannst dir dann wieder einen 15 Jahre alten Marbella kaufen. Danach bist du also wieder so gestellt wie vor dem Schaden.

    Nochmal: Das Fahrzeug geht nicht in das Eigentum der Versicherung über! Warum auch? Eigentum verpflichtet. Was machen die denn mit einem Totalwrack? Entsorgen und die Kosten dafür tragen? Gut, die Kosten müssen sie dann eh tragen, aber warum denn noch den ganzen Ärger aufhalsen, der mit einer Verschrottung verbunden ist?

    Die gegnerische Versicherung hat kein vertragliches Verhältnis mit euch! Und es gibt keinen gesetzlichen Eigentumsübergang bei der Beschädigung einer Sache. Weder in § 7 STVG, noch in § 823 BGB, die beide zum Schadenersatz was aussagen.

    Dabei bleibe ich felsenfest, bis ihr mir etwas anderes beweist.


    Also ich habe es aus meinen Bekanntektreis erfahren. Selbst bei meinen Eltern war es so das der Restwert von der Auszahlungsumme abgezogen wird. Wenn dir das nicht Beweiss genug ist das deine Sache.

    Abgesehen kann ein Wirtschaftlicher Totalschaden auch bei neueren Fahrzeugen geschen mag sein das eine Versicherung kein Interesse an ein 15 Jahr alten Fahrzeug weil dort wohl auch eigentlich kein nennenswerter Wert gegenüberst.

    Es gib aber häufig Unfälle wobei die Fahrzeuge einen Wert sagen wir mal von Zeitwert 5.000 Euro und die Reperatur 7.000 Euro kostet. Diese Fahrzeuge stellen auch dann noch einen Wert da von 1000-2000 Euros und diese Fahrzeuge werden von der Versicherung kassiert oder der Restwert von der Auszahlungssumme abgezogen. Das ist der gleiche Fall wie bei dem geschilderten Motorradunfall meines Freundes.

    Bei meinen Elter hat auch die Versicherung den Restwert abgezogen der zur Auszahlung kam. Und darum hingt dein Vergleich mit den 15 Jahren alten Wagen, da dort nach dem Unfall eigentlich kein Restwert mehr besteht. Solange ein Nennenswerter Restwert besteht wird die Versicherung das Fahrzeug übernehmen mit der Auszahlung des Zeitwertes.


    italo

  • Nur noch kurz:
    Andersrum ist es. Die Versicherung kann dir anbieten, dir den Wagen zum Restwert abzukaufen. Müssen die nicht. Du behälst den Wagen immer selbst.

    Gut, klingt jetzt etwas nach Spitzfindigkeiten, ist aber eigentlich wichtig. Den der Geschädigte hat kein Wahlrecht, ob er den Wagen behalten will oder die Versicherung den abkaufen muß, sondern er hat ein Wahlrecht, ob er dem Kaufangebot der Versicherung zustimmt oder nicht.


  • Bei meinem Kumpel ist es so gelaufen. Der es war natürlich der Wiederschaffungswert der gleichen Maschine gewesen und nicht x-Belibiges. Immerhin hatte der von meinem Freund bestellten Gutachter schon selbst einen Restwert von 1000,00 DM bestätigt.

    Natürlich hast du das Vorkaufsrecht an deinem Eigentum aber es wird dann das höchste Gebot zu Grunde gelegt.

    italo

  • Zitat von italo001

    das der Restwert von der Auszahlungsumme abgezogen wird.


    Genauso ist es, denn der Schaden ist auch nicht höher. Mit einem kleinen Unterschied: Der Restwert wird nur bei wirtschaftlichem Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, und das ergibt dann die Auszahlungssumme.

    Zitat von italo001


    diese Fahrzeuge werden von der Versicherung kassiert oder der Restwert von der Auszahlungssumme abgezogen.


    Falsch. Diese Fahrzeuge können von der Versicherung dem Geschädigten abgekauft werden zum Restwert (geschätzt) oder aber der Geschädigte bleibt im Besitz (und Eigentum) des "Restschrottes" mit einem gewissen Wert.

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