Nur zur Info. Quelle: http://www.breunitreff.de
Wer gerne bastelt, meldet ein Fahrzeug zum Komplettumbau gerne ab. Es kostet dann keine Steuern, keine Versicherung, ... Bisher war allerdings Eile angesagt. Wenn ein Fahrzeug länger als 12 Monate abgemeldet war, musste vom TÜV eine kostspielige Neuabnahme durchgeführt werden. Man konnte zwar bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Fristverlängerung von noch einmal 6 Monaten beantragen, aber wer hat sich die entsprechenden Fristen schon in seinen Kalender eingetragen?!
Seit dem 01. August 2000 gelten neue Bedingungen. Ab diesem Datum wird eine Neuabnahme erst nach 18 Monaten fällig. Allerdings ist eine weitere Verlängerung nicht zulässig.
Wenn Eure Zulassungsstelle dieses Verfahren noch nicht kennt, weisst auf das "Bundesgesetzblatt" vom 27. Juli 2000 hin. Hier wurde dieses Verfahren veröffentlicht.
Wer es etwas offizieller möchte: mit Wirkung vom 1. August 2000 ist § 27 StVZO durch die 32. ÄndVStVR dahingehend geändert worden, dass die Stilllegungsfrist statt eines Jahres nunmehr 18 Monate beträgt.