Begrenzte Fahrzeug-Stilllegung

  • Nur zur Info. Quelle: http://www.breunitreff.de

    Wer gerne bastelt, meldet ein Fahrzeug zum Komplettumbau gerne ab. Es kostet dann keine Steuern, keine Versicherung, ... Bisher war allerdings Eile angesagt. Wenn ein Fahrzeug länger als 12 Monate abgemeldet war, musste vom TÜV eine kostspielige Neuabnahme durchgeführt werden. Man konnte zwar bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Fristverlängerung von noch einmal 6 Monaten beantragen, aber wer hat sich die entsprechenden Fristen schon in seinen Kalender eingetragen?!
    Seit dem 01. August 2000 gelten neue Bedingungen. Ab diesem Datum wird eine Neuabnahme erst nach 18 Monaten fällig. Allerdings ist eine weitere Verlängerung nicht zulässig.

    Wenn Eure Zulassungsstelle dieses Verfahren noch nicht kennt, weisst auf das "Bundesgesetzblatt" vom 27. Juli 2000 hin. Hier wurde dieses Verfahren veröffentlicht.

    Wer es etwas offizieller möchte: mit Wirkung vom 1. August 2000 ist § 27 StVZO durch die 32. ÄndVStVR dahingehend geändert worden, dass die Stilllegungsfrist statt eines Jahres nunmehr 18 Monate beträgt.

  • Nachtrag laut meines Kenntnissstandes:

    Eine kurzfristige Neuanmeldung (z.B. 3Tages-Kennzeichen) verlängert die Frist wiederum um 18 Monate.

    grüße,
    rosso 147er

    ________________________
    Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß wir nicht alle auf einer Seite stehen...

  • Hi,

    Zitat von Fossi


    Wenn Eure Zulassungsstelle dieses Verfahren noch nicht kennt, weisst auf das "Bundesgesetzblatt" vom 27. Juli 2000 hin. Hier wurde dieses Verfahren veröffentlicht.


    Sollte es tatsächlich bei einer Zulassungsstelle noch so sein, daß man nichts von den 18 Monaten weiß, hilft es nicht viel, nach mehr als den bis 2000 gültigen 12 Monaten zur Zulassungsstelle zu gehen und eine erneute Zulassung zu verlangen.
    Wenn nämlich irrtümlich nach 12 Monaten das Fahrzeug aus der Kartei der Zulassungsstelle gelöscht wird, werden alle Unterlagen, d.h. auch das amtliche Gegenstück zum Fahrzeugbrief vernichtet und dann ist guter Rat teuer.
    Das Beste ist, daß man bei der Abmeldung mal den Kenntnisstand abfragt.
    In Zulassungsstellen, die rein EDV-gestützt arbeiten (eigentlich inzwischen überall der Fall), sind die Fristen aber in der einheitlichen Software verankert und es sollte nichts schiefgehen.

    @Roter_147er:
    Bist Du da sicher, daß eine 3-Tage-Nummer ausreicht für die Erneuerung der Frist?
    Ich habe bisher immer die Auskunft bekommen, daß eine komplette Zulassung, d.h. mit Steuerrechnung und Anmeldestempel im Brief, notwendig ist. Ich habe dann die Fahrzeuge immer 3 oder 4 Tage zugelassen und wieder abgemeldet.
    Die Sachbearbeiter kamen schon dabei in Probleme, weil der Zulassungsstempel erst erteilt wird, wenn man mit gültiger TÜV-Plakette auftauchte. Einen Abmeldestempel konnten sie aber nicht ohne Anmeldestempel reindrücken und so habe ich dann beim Abmelden beide Stempel bekommen.
    Bei einer 3-Tage-Nummer bekommt man aber den Abmeldestempel, von dem aus die 18 Monate laufen, gar nicht in den Brief.


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von 33-146

    Wenn nämlich irrtümlich nach 12 Monaten das Fahrzeug aus der Kartei der Zulassungsstelle gelöscht wird, werden alle Unterlagen, d.h. auch das amtliche Gegenstück zum Fahrzeugbrief vernichtet und dann ist guter Rat teuer.

    ERROR

    Die KFZ-Papiere (bzw entsprechende Unterlagen) verbleiben beim KBA in Flensburg für sieben Jahre!
    Nach den 18 Monaten muss dann nur ein Vollgutachten des Fzgs bei der Prüfstelle (TÜV, Dekra o.ä.) durchgeführt werden (ist ja eigentlich auch nix anderes wie normale Untersuchung, kosten nur ca das Doppelte).
    Wie schon erwähnt beginnt die Frist natürlich auf ein Neues, wenn man das Fahrzeug zwischendrin mal wieder zulässt...und sei es nur für einen Tag.

    Die Aussage von Roter 147 kann nicht stimmen, da die Kurzzeitkennzeichen nicht fahrzeugbezogen sind. Hier bleiben die eigentlichen Kfz-Papiere (egal ob eigene oder auf Behörde) vollkommen unberührt.
    Man muss also vor Ablauf der 18 Monate wirklich mit seinem Papieren und einem Versicherungsnachweis (und AU-Bescheinigung) ganz normal zulassen...kann aber in zwei Minuten wieder abmelden. Ab dann beginnen die 18 Monate auf ein Neues.

  • Hi,

    Zitat von pedi

    ERROR

    Die KFZ-Papiere (bzw entsprechende Unterlagen) verbleiben beim KBA in Flensburg für sieben Jahre!
    Nach den 18 Monaten muss dann nur ein Vollgutachten des Fzgs bei der Prüfstelle (TÜV, Dekra o.ä.) durchgeführt werden (ist ja eigentlich auch nix anderes wie normale Untersuchung, kosten nur ca das Doppelte).
    ...

    Die KFZ-Papiere beim KBA bleiben vielleicht 7 Jahre dort.
    Dazu habe ich gar nichts geschrieben, insofern nix ERROR.

    Die Unterlagen der Zulassungsstelle werden vernichtet, weswegen man auch nicht nur ein Vollgutachten braucht, sondern auch einen komplett neuen Brief.
    Wenn man Glück hat, darf man den alten Brief als Andenken behalten.
    Da gibt es dann einen dicken "Ungültig"- Stempel rein und eine Ecke wird abgeschnitten.


    Grütze
    von
    Thomi

  • Zitat von 33-146

    Die KFZ-Papiere beim KBA bleiben vielleicht 7 Jahre dort.
    Dazu habe ich gar nichts geschrieben, insofern nix ERROR.

    ich erinnere:

    Zitat

    Wenn nämlich irrtümlich nach 12 Monaten das Fahrzeug aus der Kartei der Zulassungsstelle gelöscht wird, werden alle Unterlagen, d.h. auch das amtliche Gegenstück zum Fahrzeugbrief vernichtet und dann ist guter Rat teuer.

    Daher mein ERROR !
    Da ist kein guter Rat teuer, da eben alle Unterlagen noch in Flensburg vorhanden sind.

    [COLOR=Blue]Kleine Anmerkung:
    Wäre alles vernichtet könnte man das Fahrzeug nur als Erstzulassung (von heute besehen) 16.Juni 2004 zulassen. Es wird also nicht weiterhin die bisherige EZ (z.B. 28.Feb 1976) übernommen.
    Somit würde aktuelle StVZO zum Tragen kommen und ein Fastback-Spider müsste plötzlich OBD und Airbag usw haben (was nicht möglich ist), wenn man keinen Nachweis hat, dass das Fzg schonmal vor 16.Juni 2004 zugelassen war.
    Sowas käme nach sieben Jahren auf einen zu, denn dann wäre in Flensburg auch alles gelöscht; aber meist hat man ja selbst noch alte Unterlagen.[/COLOR]

    Nach überschreiten der 18 Monate muss eine Untersuchung nach §21 durchgeführt werden (anstatt normale nach §29). Für den Besitzer macht dies jedoch keinen Unterschied...ausser eben, dass §21 etwas mehr kostet.
    ...und ob ein neuer Kfz-Brief ausgestellt wird, tangiert ja auch nicht.
    Letztendlich sind jedoch die Kosten für §21 und neuen Brief auch nicht höher, als würde man nach z.B. 17 Monaten das Fzg an- und abmelden (Tageszulassung o.ä.). Somit bleibt die Frage, was man von der kurzzeitigen Zulassung für Vorteile hat, wenn man die Rennerei mit ins Kalkühl zieht.

    Nur wenn man entsprechende Zusatzeintragungen im Kfz-Brief hat, wird eine Kurzzulassung vor Ablauf der 18monatigen Frist interessant, da somit alle Eintragungen erhalten bleiben.
    Überschreiten man diese Frist und muss eine Abnahme nach §21 durchführen lassen, sind alle bisherigen Eintragungen hinfällig. Das heisst, dass man sämtliche Gutachten vorzulegen hat und die Umrüstungen neu abnehmen/eintragen lassen muss, was mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist.
    Bisherige Eintragungen werden nicht aus dem alten Kfz-Brief übernommen, da der Prüfer etwaige Auflagen nicht erkennen kann...daher ist die Vorlage der entsprechenden Gutachten erforderlich.

  • Hi,

    Zitat von pedi

    ich erinnere:
    Daher mein ERROR !
    Da ist kein guter Rat teuer, da eben alle Unterlagen noch in Flensburg vorhanden sind.

    Eben doch, da die Zulassungsstelle ohne ihre Unterlagen trotzdem eine Vollabnahme incl. neuem Brief verlangt.
    Ob man das dann z.B. noch für einen 33er, den man für ein paar Euros gekauft hat, investieren will ;) ?

    Zitat von pedi


    [COLOR=Blue]Kleine Anmerkung:
    Wäre alles vernichtet könnte man das Fahrzeug nur als Erstzulassung (von heute besehen) 16.Juni 2004 zulassen. Es wird also nicht weiterhin die bisherige EZ (z.B. 28.Feb 1976) übernommen.
    [/color]

    [COLOR=Blue]

    Die Daten werden i.d.R. vom alten Brief übernommen.
    Funktioniert auch mit Fahrzeugen, die schon 15 Jahre abgemeldet waren.

    Zitat von pedi


    Somit würde aktuelle StVZO zum Tragen kommen und ein Fastback-Spider müsste plötzlich OBD und Airbag usw haben (was nicht möglich ist), wenn man keinen Nachweis hat, dass das Fzg schonmal vor 16.Juni 2004 zugelassen war.
    Sowas käme nach sieben Jahren auf einen zu, denn dann wäre in Flensburg auch alles gelöscht; aber meist hat man ja selbst noch alte Unterlagen.

    [/COLOR]

    Zitat von pedi

    Siehst Du, die eigenen Unterlagen kommen wieder zum Tragen...

    Zitat von pedi


    Nach überschreiten der 18 Monate muss eine Untersuchung nach §21 durchgeführt werden (anstatt normale nach §29). Für den Besitzer macht dies jedoch keinen Unterschied...ausser eben, dass §21 etwas mehr kostet.
    ...und ob ein neuer Kfz-Brief ausgestellt wird, tangiert ja auch nicht.
    Letztendlich sind jedoch die Kosten für §21 und neuen Brief auch nicht höher, als würde man nach z.B. 17 Monaten das Fzg an- und abmelden (Tageszulassung o.ä.). Somit bleibt die Frage, was man von der kurzzeitigen Zulassung für Vorteile hat, wenn man die Rennerei mit ins Kalkühl zieht.

    Mein Beispiel bezog sich nicht auf eine Tageszulassung, sondern auf eine ganz normale Anmeldung nach z.B. 15 Monaten, die Unterlagen aber irrtümlich bei derZulassungsstelle nicht mehr vorhanden sind.
    Wenn es aber um den Vergleich der Tageszulassung und der Vollabnahme geht, erklärst Du den Hauptvorteil ja selbst:

    Zitat von pedi


    Nur wenn man entsprechende Zusatzeintragungen im Kfz-Brief hat, wird eine Kurzzulassung vor Ablauf der 18monatigen Frist interessant, da somit alle Eintragungen erhalten bleiben.
    Überschreiten man diese Frist und muss eine Abnahme nach §21 durchführen lassen, sind alle bisherigen Eintragungen hinfällig. Das heisst, dass man sämtliche Gutachten vorzulegen hat und die Umrüstungen neu abnehmen/eintragen lassen muss, was mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist.
    Bisherige Eintragungen werden nicht aus dem alten Kfz-Brief übernommen, da der Prüfer etwaige Auflagen nicht erkennen kann...daher ist die Vorlage der entsprechenden Gutachten erforderlich.

    Du siehst - im Prinzip sind wir uns einig.
    Das Gemeine, was ich oben im ersten Posting meinte, ist, daß die Zulassungsstelle u.U. ihre Daten vorschnell vernichtet und man dann auf eigene Kosten eine Vollabnahme (incl. neuem Brief) mit Eintragungen und Rennereien hat, obwohl man gar nichts dafür kann.
    Denn denn alten Brief verliert man auf jeden Fall, sobald das Gegenstück bei der Zulassungsstelle vernichtet ist.


    Grütze
    von
    Thomi

  • Servus..

    Ich habe mich vor kurzem erst bei der Zulassungsstelle erkundigt, und die sagte mir das eine kurzfristige Aktivierung (z.B. 3 Tages-Kennzeichen) die Frist wiederum um 18 Monate verlängert. Dabei ist es völlig egal, auf welche Art das Fzg zugelassen wird, denn für jede Art einer Anmeldung, ist eine Versicherung sowie gültiger TÜV/AU notwendig.
    Aber mal am Rande bemerkt: Ein "normale" Zulassung über die Dauer von 3 Tagen ist wesentlich billiger als ein 3-Tages Kennzeichen. Ist halt nur mehr Rennerei.

    grüße,
    rosso 147er

    ________________________
    Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, daß wir nicht alle auf einer Seite stehen...

  • Zitat von Roter_147er

    Servus..

    Ich habe mich vor kurzem erst bei der Zulassungsstelle erkundigt, und die sagte mir das eine kurzfristige Aktivierung (z.B. 3 Tages-Kennzeichen) die Frist wiederum um 18 Monate verlängert.

    da musst du etwas falsch verstanden haben, denn die Zulassungsstelle weiss ja garnicht, was für Fahrzeug du damit bewegst...es ist ja kein bestimmtes Fahrzeug damit zugelassen, da du einen Blanko-Fzg-Schein ausgehändig bekommst.
    Ebenso werden bei den Kurzeitkennzeichen der Versicherung gegenüber keine Fzg-Daten mitgeteilt.

    Ein Kurzzeitkennzeichen hilft diesbezüglich garnix...nur eine Zulassung, welche im Fahrzeugbrief vermerkt ist...also eine richtige Anmeldung!

  • Zitat von pedi

    ich erinnere:
    Daher mein ERROR !
    Da ist kein guter Rat teuer, da eben alle Unterlagen noch in Flensburg vorhanden sind.

    [COLOR=Blue]Kleine Anmerkung:
    Wäre alles vernichtet könnte man das Fahrzeug nur als Erstzulassung (von heute besehen) 16.Juni 2004 zulassen. Es wird also nicht weiterhin die bisherige EZ (z.B. 28.Feb 1976) übernommen.
    Somit würde aktuelle StVZO zum Tragen kommen und ein Fastback-Spider müsste plötzlich OBD und Airbag usw haben (was nicht möglich ist), wenn man keinen Nachweis hat, dass das Fzg schonmal vor 16.Juni 2004 zugelassen war.
    Sowas käme nach sieben Jahren auf einen zu, denn dann wäre in Flensburg auch alles gelöscht; aber meist hat man ja selbst noch alte Unterlagen.[/COLOR]

    Normalerweise wird aber das Alter, in Fällen wo weder bei der Zulassungsstelle noch beim Besitzer Unterlagen vorhanden sind, mehr oder weniger gut geschätzt.

  • Zitat von fabi

    Normalerweise wird aber das Alter, in Fällen wo weder bei der Zulassungsstelle noch beim Besitzer Unterlagen vorhanden sind, mehr oder weniger gut geschätzt.

    Nützt nix.

    Aktuelle Regelung: wenn kein Nachweis vorhanden ist, dass dies Fahrzeug schonmal zugelassen war (z.B. Scheunenfund ohne Dokumente), kommt aktuelles Datum als Erstzulassung...und somit aktuelle Zulassungsbestimmung.
    Früher galt mal Baujahr und dessen Zulassungsbestimmung.

  • Hi,

    Zitat von pedi

    Nützt nix.

    Aktuelle Regelung: wenn kein Nachweis vorhanden ist, dass dies Fahrzeug schonmal zugelassen war (z.B. Scheunenfund ohne Dokumente), kommt aktuelles Datum als Erstzulassung...und somit aktuelle Zulassungsbestimmung.
    Früher galt mal Baujahr und dessen Zulassungsbestimmung.

    Jein kann man da nur sagen, denn wenn der Zulassungsmensch die Schätzung einträgt, dann hat's was genützt ;) ...
    Manchmal kommt es darauf an, wie gut man wen kennt (nochmal ;) ).


    Grütze
    von
    Thomi

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