Scheibentönung - Schreiben vom TÜV München

  • Zur allgemeinen Info. Quelle ist http://www.breunitreff.de


    zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten: 1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

    2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)

    3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!

    Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

    Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist => ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

    Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Danner

    TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
    VFZ, München
    Produktbereich Fahrzeuge

  • Zitat von Montego

    Hat RTL ihn also endlich vor die Tür gesetzt....

    ???
    Ist doch der einzige Lichtblick bei RTL ,die anderen sind doch alle Pausenclowns

    zum Thema:
    Bei uns in der Fa. hat einer die vorderen Scheiben getönt (Folie) und hat dafür auch TÜV/Eintragung gekriegt, man sieht zwar noch durch aber wirklich erkennen kann man den Fahrer nicht mehr. Irgendwie geht's also.

    !smilewink,Stefan

  • Zitat von stefan-b@chello

    ???
    Ist doch der einzige Lichtblick bei RTL ,die anderen sind doch alle Pausenclowns

    Der Typ ist Rohypnol in Mensch gegossen...na gut, mittlerweile hat er sich gesteigert, aber Jochen Mass - das war noch ein echter Mann und Rennfahrer! Warum hat der eigentlich aufgehört (bei RTL) ?

  • @ Fossi

    so langsam wirds langweilig.
    Jeder wird nun mitbekommen haben, dass du die ewig zitierte Seite gefunden hast...oder willst du nun 287 threads eröffnen?

    Spare dir doch sowas auf, falls mal einer detailiert danach fragt.

  • Zitat von pedi

    @ Fossi

    so langsam wirds langweilig.
    Jeder wird nun mitbekommen haben, dass du die ewig zitierte Seite gefunden hast...oder willst du nun 287 threads eröffnen?

    Spare dir doch sowas auf, falls mal einer detailiert danach fragt.

    Ich denks mir auch schon den ganzen Tag 8-)

  • Zitat von stefan-b@chello

    zum Thema:
    Bei uns in der Fa. hat einer die vorderen Scheiben getönt (Folie) und hat dafür auch TÜV/Eintragung gekriegt, man sieht zwar noch durch aber wirklich erkennen kann man den Fahrer nicht mehr. Irgendwie geht's also.

    Irgendwie ging's bei mir auch - 2 Jahre (inklusive neuem TÜV zwischendrin)! Dann wurde ich angehalten und man hat die BE fürs Auto entzogen und 3 Punkte gab's dazu! :D
    Selbst wenn der TÜV es eingetragen hätte, muss es die Polizei nicht akzeptieren, denn es gibt ja auch unter TÜV-Prüfern durchaus schwarze Schafe!

    Ciao
    Gerrit

  • Gab es zu den Folien ein Herstellergutachten für vorne?
    Hat der TÜV einen "Lichttest" gemacht, oder wurden die Folien gesondert abgenommen?

    Wenn Du beide Fragen mit "Ja" beantworten kannst, warst Du schön bl**, die Strafe zu akzeptieren. Jeder gute RA hätte Dich da rausgeboxt, da Du im Rahmen der Zumutbarkeit voll Deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist.

    EDIT: Sehe gerade das "hätte" in Deinem Beitrag...das heißt, Du bist einfach durch die normale TÜV-Prüfung gekommen, ohne daß der Prüfer die Folien bemängelt hätte, hast aber keine gesonderte Abnahme/Eintragung für die Dinger?
    Naja, dann wär's ein "Close Call" geworden, bei Rechtsschutz hättich's auf jeden Fall versucht - bin übrigens seit heute stolzer Besitzer einer AdvoCard! ;D

    M.

  • Montego

    Die ABE's die ich kenne laufen nur für die hinteren Scheiben. Folien, die für vorn zugelassen sind, sind meistens Sicherheitsfolien (gegen Splittern etc.) und die sind Glasklar! :) Ich hab damals sogar den Folienhersteller angerufen und nachgehakt, ob eine Freigabe für vorn möglich ist : Ergebnis -> !sonicht!

    In Gera hat mal ein TÜV-Prüfer alles eingetragen und das hat immer "extra" gekostet -> Jetzt ist er kein TÜV-Prüfer mehr! :+)

    Das mit der Rechtsschutz hab ich mir damals gespart, denn der Richter, der es verhandelt hätte saß im Nachbarzimmer und der hat mit keine Hoffnung gemacht, da auf jeden Fall die Staatsanwaltschaft bei einer für mich positiven Entscheidung rumgezickt hätte!

    Wenn ich nunmal Folien reinmache, die mehr als 10%(kann auch weniger sein) Licht blockieren, das ist das "Vorsatz" und nicht mehr fahrlässig und ein Freispruch ist nicht drin! !oops!

    Ciao
    Gerrit !winker!

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