Hi Leute
Frage: bei den Tieferlegerungsfedern von Eibach für eine Alfa 147 ist in den Teilegutachten erwähnt das die Blinkerleisten angebracht werden müssen. ??
Gruss
Marcus
Hi Leute
Frage: bei den Tieferlegerungsfedern von Eibach für eine Alfa 147 ist in den Teilegutachten erwähnt das die Blinkerleisten angebracht werden müssen. ??
Gruss
Marcus
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sigi
Ja in allen Tieferlegungsfedern von jedem Hersteller ist im Gutachten aufgelistet das die Blinkerleisten benötigt werden. Es sei denn du kriegst irgendwo ein ganz altes her. Ist aber trotzdem nicht legal auch wenn es eingetragen ist da es nicht nach der Strassenverordnung ist.
es wird auf eine anpassung verwiesen, nicht ´konkret auf die leisten.
wie das umgesetzt wird, steht nicht drin.
(evtl. lassen sich auch mofablinker hinschräubeln....
)
grüße
Also die Blinkerleiste zerstört ja dann die komplette Optik wieder...also ich werd mir auch die Eibach Federn in absehbarer Zeit holen aber auf die pfeif ich...welcher Polizist od. Gendarm weiß schon wie tief die Blinker jetzt sein dürfen...
Und die Federn eintragen...??Habt ihr das machen lassen?Ich mein die 30mm bringen zwar optisch einiges ändern aber vom Abstand zw. Reifen usw. nur so wenig (30mm) das da doch null Gefahr besteht u. auch keine besondere Tieferlegung vorliegt...ach diese verdammten Politiker u. ihre Gesetze! !baby! 8(
ich hab noch das gutachten ohne blinkerleisten....
Zitat von TinyFighterAlso die Blinkerleiste zerstört ja dann die komplette Optik wieder...also ich werd mir auch die Eibach Federn in absehbarer Zeit holen aber auf die pfeif ich...welcher Polizist od. Gendarm weiß schon wie tief die Blinker jetzt sein dürfen...
Und die Federn eintragen...??Habt ihr das machen lassen?Ich mein die 30mm bringen zwar optisch einiges ändern aber vom Abstand zw. Reifen usw. nur so wenig (30mm) das da doch null Gefahr besteht u. auch keine besondere Tieferlegung vorliegt...ach diese verdammten Politiker u. ihre Gesetze! !baby! 8(
Warum legst du ihn dann tiefer, wenn man's eh nicht sieht? Natürlich ist meine Tieferlegung eingetragen, schonmal was vom Verlust des Versicherungsschutzes gehört? 8(
Glaub ja nicht, daß die Rennleitung blind durch die Gegend fährt. Nach all den Threads zum Thema Blinkerleiste würde ich als Polizist wissen, was ich ab und an mal kontrolliere...
Bei den verd... Politikern geb' ich dir jedoch mit Einschränkungen hin und wieder Recht ![]()
Gruß
Daniel
EDIT: barney: Jau, Prost !prostbier ![]()
Zitat von daniel156Warum legst du ihn dann tiefer, wenn man's eh nicht sieht? Natürlich ist meine Tieferlegung eingetragen, schonmal was vom Verlust des Versicherungsschutzes gehört? 8(
Glaub ja nicht, daß die Rennleitung blind durch die Gegend fährt. Nach all den Threads zum Thema Blinkerleiste würde ich als Polizist wissen, was ich ab und an mal kontrolliere...
Bei den verd... Politikern geb' ich dir jedoch mit Einschränkungen hin und wieder RechtGruß
DanielEDIT: barney: Jau, Prost !prostbier
Ja optisch sieht mans schon aber in dem Masse beeinträchtigt es die Sicherheit nicht im geringsten!(30mm)...also ist es Abzocke...sorry ist so!!Wenn das Ding extrem tief ist lass ichs mir schon einreden das es kontrolliert werden muss aber bei 30mm..??Naja die Blinkerleisten find ich trotzdem zum ko... )-)
Auch 30mm stellen eine Abweichung der Serie dar. Damit gilt, daß du deine ABE verlierst, da für diese Kombination vom Hersteller kein Gutachten vorliegt. Jedoch vom Federnhersteller, und mit der bekommst du dann deine Erlaubnis.
Ich verstehe nicht ganz, daß bei Versandhäusern ohne zu Zögern dreistellige Geldbeträge für zweifelhaftes Zubehör (siehe Klarglasrückleuchten..) ausgegeben, andererseits die paar Euro für die Tüv-Abnahme gespart werden.
Daniel
Zitat von daniel156
Ich verstehe nicht ganz, daß bei Versandhäusern ohne zu Zögern dreistellige Geldbeträge für zweifelhaftes Zubehör (siehe Klarglasrückleuchten..) ausgegeben, andererseits die paar Euro für die Tüv-Abnahme gespart werden.Daniel
Diesmal stimme ich dir zu, Daniel ![]()
Mir wollte Anfang des Jahres der TÜV-Prüfer die Plakette nicht geben, weil ich die Federn aus dem Sportpaket drin habe (nachträglich vor gut 2 Jahren eingebaut - zwischendurch schon beim TÜV gewesen!), diese aber nicht die von ihm "gewünschte" schwarze Färbung hatten und er sie deshalb nicht als Original-Teil erkannte. Er meinte, wenn ich kein Gutachten habe, trägt er sie nicht ein und dann Betriebserlaubnis futsch. Am Ende nach einem Anruf bei Eibach, die bestätigten, dass es Original-Teile sind, bekam ich dann denn heißersehnten Aufkleber.
Unter dem Strich war ich dem Prüfer sehr dankbar, weil der Versicherungsschutz erlischt, wenn ich ohne Betriebserlaubnis rumfahre. Und dann zahle ich u. U. mein Leben lang.....
Wegen der 3 cm.....
Das Gleiche gilt wohl für die Blinkerleisten....
Macht, was ihr wollt, ist ja nicht mein Leben!
Titus, kopfschüttelnd
Zitat von daniel156Auch 30mm stellen eine Abweichung der Serie dar. Damit gilt, daß du deine ABE verlierst, da für diese Kombination vom Hersteller kein Gutachten vorliegt. Jedoch vom Federnhersteller, und mit der bekommst du dann deine Erlaubnis.
Ich verstehe nicht ganz, daß bei Versandhäusern ohne zu Zögern dreistellige Geldbeträge für zweifelhaftes Zubehör (siehe Klarglasrückleuchten..) ausgegeben, andererseits die paar Euro für die Tüv-Abnahme gespart werden.
Daniel
!thatsit! tja jaaaaa.......
!gruebel! nun ja, war schon desöfteren diskutiert, dass/ob/wann nicht wie auch immer eingetragen wird und im zweifelsfall trotzdem keine 100% weisse weste hast...
gruss
Was kostet der Spaß überhaupt??Ich mein das eintragen...u. die Blinkerleisten...ja...sehn komisch aus...ja hat ja eh noch Zeit werd mal sehen!Und ich bin nicht der Typ der ein Vermögen für zweifelhafte Rückleuchten ausgibt.... !thatsit! !baby!
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