So sieht das also aus, wenn man als Fahranfänger eine GTV fährt.
Ich weiß nicht was beindruckender ist, die Blödheit des Fahrers oder die Kurvengeschwindigkeit des Alfas.
Guckst Du hier :
http://www.nachrichten.at/lokal/274947?P…6f813e9383b29b6
#-)
So sieht das also aus, wenn man als Fahranfänger eine GTV fährt.
Ich weiß nicht was beindruckender ist, die Blödheit des Fahrers oder die Kurvengeschwindigkeit des Alfas.
Guckst Du hier :
http://www.nachrichten.at/lokal/274947?P…6f813e9383b29b6
#-)
Der hatte es halt eilig, kann vorkommen!
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Was will der am Feiertag um 20.18 in der Berufsschule? Ich hatte immer am morgen und nur in der Woche?
Den Armen erwartet nun wirklich eine saftige Strafe!
Für derartige Geschwindigkeitsübertretungen sind in ÖSterreich bis zu EUR 2.200 fällig!
Ciao.
Da kann man mal sehen was die Alfas für ein tolles Fahrwerk haben, mit 205km/h in der Kurve. !thatsit!
@falschatmer
Der muß zum Psychologen? Echt, aber doch nur weil er noch den Probeführerschein hatte, oder?
mfg, Rainer.
Der sollte den Lappen für immer abgeben. Das kommt davon, wenn man einem Fahranfänger ein viel zu schnelles Auto kauft... !schmoll!
Zitat von falschatmernach ein paar Monaten.
Lupo
24 Monate *lach*
sigi
Hallo!
Weiß nicht wie ihr auf soetwas kommt - paar Monate keinen Führerschein oder gleich 24 Monate?! !rolleyes2
Soviel ich weiß hat man bei einer Geschwindigkeit von über 50km/h über dem Limit beim ersten Mal 2 Wochen keinen Schein?! Beim zweiten Mal dann 4 Wochen.
super Argument, aber auch mit einem 70 PS Golf kann man viel zu schnell unterwegs sein!
mfg!
Zitat von M3000Der muß zum Psychologen?
Ich hab mich da jetzt ein bisserl schlau gemacht. Hätte er keinen Probeführerschein, würde ihm (beim ersten Verstoß) der Lappen 2 Wochen abgenommen + eine Geldstrafe von bis zu € 220,-. Eigentlich eh günstig, mach das mal in Italien oder gar in der Schweiz und lass dich erwischen...
Da er auf Probe ist, bekommt er zusätzlich eine Nachschulung aufgebrummt (~€ 530,- tut schon mehr weh). Die Probezeit verlängert sich zusätzlich um ein Jahr.
Weiters scheint nichts zu passieren, also alles halb so schlimm. Zum Psychologen muss man erst beim 3. Verstoß oder ab 1,6 Promille. Da hab ich offensichtlich was falsches im Kopf gehabt.
Lupo
@falschatmer
Bist Du sicher, daß die Strafe nur bis zu 220,- betragen kann?
Ich hab mal irgendwo gelesen 218 EUR - 2200 EUR?
220 EUR für 205 km/h erscheint mir sehr günstig für österreichische Verhältnisse!
mfg, Rainer.
kann mir das auch nicht vorstellen.
bei einem neuling und 200km/h ist der deckel sicher für längere zeit weg..
sigi
Auszug von der ÖAMTC Seite:
Zitat von ÖAMTCGeschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn
Neben einer Verwaltungsstrafe im ordentlichen Verfahren (hier wird meist durch Straferkenntnis in Höhe von ca 75 bis 220 Euro vorgegangen) bestehen gem § 7 Abs 3 Z 3 FSG Sonderbestimmungen betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung. Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
ZitatEigentlich eh günstig, mach das mal in Italien oder gar in der Schweiz und lass dich erwischen...
jaja, mach das mal in der schweiz
ich glaub die würden dich glatt an ort und stelle rädern und vierteilen :+)
gruss aus der verregneten schweiz
michel
Zitat von falschatmerAuszug von der ÖAMTC Seite:
Original geschrieben von ÖAMTC
Geschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn
Neben einer Verwaltungsstrafe im ordentlichen Verfahren (hier wird meist durch Straferkenntnis in Höhe von ca 75 bis 220 Euro vorgegangen) bestehen gem § 7 Abs 3 Z 3 FSG Sonderbestimmungen betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung. Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Strafminderung nach dem Motto sie wissen noch nicht was sie tun.
Also, soviel ich weiss, gibt es momentan dafür in der Schweiz sogar schon Knast, wenn auch auf Bewährung, aber ab 2005 wird es richtig heftig:
ab 30 zuviel ausserorts, also ab 110 auf der Landstrasse abzüglich aller toleranzen: Gefängnis bis 3 Jahre, Strafe bis zu 40.000 SFr. und Lappen min. 3 Monate weg.
Zitat von M3000super Argument, aber auch mit einem 70 PS Golf kann man viel zu schnell unterwegs sein!
Aber nicht 205 km/h auf der Landstraße. Die Beschleunigung ist ja wohl schon der entscheidende Faktor für extrem überhöhte Geschwindigkeiten abseits von der Autobahn (dort kann auch ein PS-schwächeres Auto ziemlich schnell werden). Wenn's den Typen zerlegt ist es mir ja eigentlich egal, aber wenn er dann noch andere Verkehrteilnehmer tötet oder verletzt muß ich sagen 8(
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