also ...
ich habe mir vor 3 monaten einen 147jtd (bj 10/02), bei einem mitsubishi händler, gekauft.
nachdem ich probleme mit der kupplung hatte, hat mir mein ortsansässiger alfa händler (war schon mit meinem alten 156er wegen allen inspektionen bei ihm) auf garantie die kupplung gewechselt. nun habe ich aber immernoch ein problem mit der kupplung (sie kratzt) und der alfa händler will mir nun seit 6 wochen einen termin mit dem gebietsleiter technik verschaffen. habe den typen jede woche hinterhertelefoniert aber er hat jedesmal ne andere ausrede bzw. keine zeit mit mir zu reden.
mittlerweile habe ich aber keine lust und zeit mehr mich um die sache zu kümmern.
ich weiss nun nicht ob ich mich an meinen verkäufer (das mitsubishi autohaus) wenden kann d.h. ich will das er die sache mit alfa abklärt und sich um die reparatur bei einer alfa werkstatt kümmert.
weiß jemand wie das rechtlich aussieht?
es ist noch bis 30.10.04 werksgarantie auf das fahrzeug.
mfg
Matthias