wer ist verantwortlich für garantie

  • also ...

    ich habe mir vor 3 monaten einen 147jtd (bj 10/02), bei einem mitsubishi händler, gekauft.
    nachdem ich probleme mit der kupplung hatte, hat mir mein ortsansässiger alfa händler (war schon mit meinem alten 156er wegen allen inspektionen bei ihm) auf garantie die kupplung gewechselt. nun habe ich aber immernoch ein problem mit der kupplung (sie kratzt) und der alfa händler will mir nun seit 6 wochen einen termin mit dem gebietsleiter technik verschaffen. habe den typen jede woche hinterhertelefoniert aber er hat jedesmal ne andere ausrede bzw. keine zeit mit mir zu reden.

    mittlerweile habe ich aber keine lust und zeit mehr mich um die sache zu kümmern.

    ich weiss nun nicht ob ich mich an meinen verkäufer (das mitsubishi autohaus) wenden kann d.h. ich will das er die sache mit alfa abklärt und sich um die reparatur bei einer alfa werkstatt kümmert.
    weiß jemand wie das rechtlich aussieht?

    es ist noch bis 30.10.04 werksgarantie auf das fahrzeug.

    mfg
    Matthias

  • Hi,

    du kannst dich auf alle Fälle an den Mitsubishi Händler wenden. Seit dem 1.1.02 gilt das neue Verbraucherrecht, womit dir der Händler 2 Jahre Gewährleistung auf den Artikel geben muss. Er kann das aber auch auf ein Jahr verkürzen, wenn er möchte. Weniger geht aber nicht. Das heisst, in dem einen Jahr ist er verantwortlich, dass das Auto fährt. Ausgenommen sind davon natürlich - wie immer - Verschleissteile. Wie er das anstellt, ist dann natürlich sein Problem.

    Die Garantie gilt darüber hinaus. Dafür ist Alfa, resp. Fiat verantwortlich. Du kannst also zu jedem x-beliebigen Alfa Händler gehen und der muss dir die Kupplung auf Garantie reparieren.

    Tschüssle Daniel !hello!

    PS: Wenn einer genauere Infos hat, lasse ich mich natürlich auch belehren. #-)

  • also heisst das für mich, ich fahre meinen alfa zu dem mitsubishi händler und er muss sich darum kümmern.
    habe hier in leipzig ein problem mit alfa händlern ... es gibt nur einen und der ist leider nicht so das wahre. der nächste ist ca. 50km entfernt und das ist somit auch mit ziemlich viel zeit verbunden dort hinzufahren und zurückzufahren.

    die zeit habe ich momentan leider nicht und deshalb meine frage.

    bin mir halt nur nicht sicher ob er das auch übernehmen muss (der mitsubishi händler) d.h. das sich darum kümmern das es von alfa repariert wird, oder ob es eben wegen der werksgarantie nicht seine aufgabe ist ... ???

  • Meines Wissens geht Gewährleistung vor Garantie. Viele versuchen den Kunden abzuwimmeln mit dem Hinweis der Herstellergarantie. Damit musst du dich aber nicht abgeben. Wenn die Kupplung keinen normalen Verschleissschaden hat, muss sie dir der Mitsubishi-Händler reparieren. Wenn er nicht will, stell ihm das Auto wieder auf den Hof.

    Schau mal hier : Gewährleistung und Garantie

    Tschüssle Daniel !hello!

  • Zitat von Alfa156Fahrer

    ich will ja eigentlich nur das der mitsubishi händler sich darum kümmert das mein auto von alfa repariert wird.
    ich glaube die werksgarantie verfällt wenn der mitsubishi mensch das selber reparieren würde.

    Matthias


    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, das du das direkt mit AR klären solltes.

    Der andere Händler wäre zwar zuständig, aber.... wird er das mit proorität bearbeiten?

    Du hast herstellergarantie, und nicht nur das, sogar noch eine entsprechende auf die schon geleistete Arbeit, denn die Kupplung wurde ja schon ausgetauscht, aber es gibt ein Problem mit der getanen arbeit.

    Normalerweise gibt es kein problem an den gebietsleiter zu kommen. Der wird entweder den schaden regulieren, oder ihn ablehnen. Dannach hat man seine not, das gegenteil zu beweisen.

    Fahre zum anderen AR Händler, auch wenn es mühe macht, schildere den Fall, lasse den Mech dort fahren. Kann er den fehler nachvollziehen, ist die sache sicherlich kein Thema.
    Auch wenn es dir mehr mühe macht, wird es zu mehr erfolg führen, als wenn der MitsuXXX händler mit dem Thema beim AR Händler vorstellig wird.

    Marcus

  • ich sehe es etwas anders ...
    eigentlich kann es ja als kunde nicht meine aufgabe sein mich um das defekte auto zu kümmern.

    mein geld war ja auch nicht kaputt als ich es übergeben habe.

    der mitsubishi händler wusste von der kaputten kupplung und hat schon den 1. besuch in der alfa werkstatt organisiert.

    ich bin jetzt seit insgesamt 7 wochen nur daran irgendwelchen autohändlern hinterherzutelefonieren ... irgendwann hat man echt keinen bock mehr darauf sich ausreden über ausreden anzuhören.

    ich würde ja eigentlich zu meiner rechtschutz gehen aber ich habe keine lust schon wieder 150€ selbstbeteiligung zu löhnen.

    tut mir leid das ich etwas ausfällig werde ...

    ich kann mich an die worte meiner alfa werstatt erinnern als ich mit dem problem ankam und der chef dort ne probefahrt machte ...
    "ach das ist nicht schlimm, ist nur ein lager im getriebe was spiel hat ..."
    für mich ist eins klar ... wenn etwas kratzt dann kommt es zu reibung ... und unweigerlich zu abrieb ... die wiederum hat zu folge das sich etwas abnutzt und kaputt geht.

    danke für euer verständnis

    mfg
    Matthias

  • Zitat von Alfa156Fahrer

    ich sehe es etwas anders ...


    Kannst du gerne so sehen. Wenn dir der Mitsu Händerl dabei auch schon geholfen hat, dannist ja alles prima. Versuche es.

    Ich persönlich habe bislang die Erfahrung gemacht, das das direkt gesprochene "wort " ohne erhöhten Blutdruck am meisten bring. Bislang hatte ich keine probleme, und im eigenen interesse habe ich mich auch schon oft um sichen gekümmert, die eigentlich jemand anderen interesse gewesen wären.

    Wie gesagt, es geht um dein Auto, mit dem DU jeden Tag fährst.

    Ich wünsche Dir alles gute bei dem was du tust, und hoffe, die andere AR werkstatt ist in der lage den fehler zu lokalisieren und zu beseitigen.

    Marcus

  • engel:

    habe auf dich gehört und mich mal bei anderen Alfa Romeo Händlern umgehört ... jetzt habe ich am 14. einen termin und bekomme sogar mal nen kostenlosen werkstattersatzwagen.
    die klangen schonmal recht komepetent am telefon, aber das kann täuschen.

    mein klappern im airbag machen die auch gleich mit weg.

    mfg
    Matthias

  • war gestern bei einem anderen alfa romeo händler.

    nun ja ... die haben nix gemerkt bei der probefahrt. der meister meinte aber nach der probefahrt, ihm fehle der vergleich. tja ich wusste auch nicht so richtig was ich sagen sollte, er ist der meister.

    er sagte die funktion sei nicht beeinträchtigt. er merkte auch ein leichtes rubbeln am pedal, meinte aber das sei so.

    vielleicht habe ich einen zu sensiblen fuss und ein zu sensibles gehör.

    mfg
    Matthias

  • Zitat von Woyzeck

    JA. Siehe mein erstes Posting.

    Er muss dir mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben. Und damit für Defekte geradestehen.

    Tschüssle Daniel !hello!

    Das neue Garantierecht ist etwas schwierig....

    Wenn ich richtig informiert bin muss der Händler nur 6 Monate Garantie geben darüberhinaus muss der Kunde nachweisen das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war das gilt sogar bei der Neugarantie bei Produkten.


    italo

  • das ist so nicht richtig, mein anwalt sagt das 6 monate der händler nachweisen muss das der fehler nicht da war und 6 monaten musst man selbst dem händler nachweisen das der fehler beim kauf schon da war.
    dies trifft aber nur bei dem 1 jahr gewährleistungsgarantie zu!

    mfg
    Matthias

  • Zitat von Alfa156Fahrer

    das ist so nicht richtig, mein anwalt sagt das 6 monate der händler nachweisen muss das der fehler nicht da war und 6 monaten musst man selbst dem händler nachweisen das der fehler beim kauf schon da war.
    dies trifft aber nur bei dem 1 jahr gewährleistungsgarantie zu!

    mfg
    Matthias


    Nun ich bin mir da halt nicht so so sicher, denn ich hatte da letztlich einen Bericht über Onlineshops gelesen oder im Fernsehn gehört, wobei die der Shopbetreiber der Herstellergarantie nicht nachgegangen ist mit halt dieser Begründung das die 6 Monate vorüber waren und der Kunde beitte schön das gegenteil beweisen sollte. Ich habe das nicht mehr ganz Recht in Erinnerung aber der Komentatoter gab an das die Händler diese Lücke im Gesetz zu nutzen machen. Und das bei Neuprodukten mit zwie Jahren Garantie.


    Ich bin selber in der EDV-Branche tätig. Mich hatte ein Privatkunde gefragt möchte sich von Apple bei mir ein Notebook kaufen.... Ich habe ihn gesagt ich kann dir das Notebook nicht verkaufen, da ich als Händler dir als Privatperson 2 Jahre Garantie geben muss und ich von Appel als Händler nur 1 Jahr bekomme. Da ich mit meiner Garantie Abwicklung in der Regel großzügig abwickle zum großen Teil vorabtausch ist mir das mit so einem teuren Notebook zu heiss. Es gibt halt auch Hersteller aus dem nicht Europäischen Ausland die ihre Produkte nur mit 1 Jahr Garantie anbieten.

    italo

  • hmmm ... damit kenne ich mich nicht so aus. kann nur sagen das es beim kfz wohl üblich ist mit den 12 monaten wobei man das eben wie geschrieben auch differenziert betrachten muss.

    ich lese auch öfters in der c't solche berichte über eine problematische garantieabwicklung bei hardware ... gerade wenn das gerät nicht gleich bei der auslieferung defekt war.

    Matthias

  • Ich glaube, ihr redet gleichzeitig von Garantie und Gewährleistung.

    Bei der Garantie steht in aller Regel der Hersteller für sein Produkt gerade – und zwar für die ganze Zeit der Garantie (bei Alfa also zwei Jahre). Da braucht man während dieser Zeit m.E. gar nichts beweisen.

    Bei der gesetzlichen Gewährleistung (also OHNE Herstellergarantie) ist der (professionelle) Verkäufer der Ansprechpartner. Bei Neuwagen beträgt die g.G. zwei Jahre (bei Gebrauchten kann auf ein Jahr verkürzt werden), innerhalb des ersten halben Jahres muss der Händler im Schadensfall nachweisen, dass das von ihm verkaufte Produkt beim Verkauf okay war. Danach ist der Kunde dran, zu beweisen, dass das Produkt bereits bei Übernahme defekt war – und ist damit bereits nach einem halben Jahr im Falle eines Falles auf die Kulanz des Händlers angewiesen (z.B. Mercedes, VW).

    Und: Geht der Händler pleite, fehlt bei der g.G. das Gegenüber – und tschüß, Kohle!

    Gruß, DeeCee

    P.S.: Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber OHNE Gewähr. (Nur so, zur Vorbeugung…)

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