Hallo,
ich werde meinen altes Fahrzeug wahrscheinlich bei einem Händler in Zahlung geben. Muß ich den Händler auf bekannte Mängel am Fahrzeug aufmerksam machen, wenn er mich nicht danach fragt? Es sind keine sehr versteckten Mängel (defekte Klimaanlage). Wenn er das Fahrzeug ordentlich angeschaut hätte, hätter er diese auch erkannt. Ich kenne mich mit der neuen Rechtsprechung nicht soo toll aus. Bei einem Privatverkauf ist mir klar, daß ich den Mangel angeben muß.
Danke und Grüße
Chris