• Hallo an alle Verkehrs-Rechtsgelehrten, :-]

    früher gab es bei der Zulassung eines Autos mal ne Regelung, dass man mit dem noch nicht zugelassen Auto zur Zulassungsstelle fahren durfte. (Aber auf direktem Weg!)
    Gültet das noch oder ist das mittlerweile abgeschafft? (wegen Versicherung!)
    Kennt sich da jemand aus?

    dankschön und Ciao,
    Klaus

    Fällt mir noch`n Spruch ein:
    Menschenführung ist, seine Untergebenen so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die dabei entstehende Hitze als Nestwärme empfinden.....:o

  • Zu 99,9 % würde Ich sagen gibt es diese Regel nicht (mehr?).
    Das würden die Versicherungen bestimmt nicht mit machen.

    Und Ich würde jeden schönen Wintertag mal kurz auf direktem Wege meinen Spider anmelden...:-]

    Grüße
    A-thomas
    !spider!

    _____________________________________________
    „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, daß jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

  • ciao klaus,

    das gibt es noch!! du brauchst die doppelkarte und es gilt der direkte weg!! auch nicht mal eben einkaufen. hatte ich vor zwei jahren auch als die zulassungsstelle ein vorführung des fahrzeugs wollte.
    das gilt übrigens auch bei stillegungen.
    im zweifelsfall ist deine versicherung der richtige ansprechpartner.

    grüße
    martin

    Grüße
    Martin
    !smilewink

  • Du darfst zum Anmelden
    - auf direktem Wege von Zuhause ...
    - auf direktem Wege vom Stellplatz (falls Garage woanders ist)...
    - auf direktem Wege von der Werkstatt...
    ...zur Zulassungsstelle (gültige Doppelkarte vorausgesetzt; wie von Martin erwähnt).

    Du darfst beim Abmelden
    - auf direktem Wege nach Zuhause
    - auf direktem Wege zum Stellplatz (falls Garage woanders ist)
    - auf direktem Wege zu der Werkstatt.

    Du darfst z.B. nicht auf einem öffentlichen Parkplatz parkieren.

  • ...wieder was gelernt!

    Ich liebe Euch...;)

    A-thomas!spider!

    _____________________________________________
    „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, daß jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

  • hmmm ... das weckt in mir folgende frage:

    darf ich den geltungszeitraum meiner saisonkennzeichen vielleicht um einen halben tag überziehen?

    das hätte den vorteil, dass ich nicht um PUNKT mitternacht die autos tauschen müsste, bzw. zweimal und beide male mit chauffer zum standplatz müsste.

    klar, man könnte einfach drauf schxxxen ... aber wenn ich dann aus versehen jemanden totfahre, ist die kxxxe am dampfen!

    sollte vielleicht mal die versicherung fragen, oder?

    gruß

    feeelix

  • Zitat

    Du darfst z.B. nicht auf einem öffentlichen Parkplatz parkieren.


    Ach, was ist dennm wenn die Zulassungstelle keinen nichtöffentlichen Parkplatz hat??. Außerdem würde ich diese Chance und irgendwo verboten oder ohne Parkschein parken, schließlich kann die Politesse ohne Kennz. niemand aufschreiben ;)

    CU, KGMF

    wenn die Strassen weiterhin so verstopft sind, kauf ich mir einen Leopard 2 und fahr nur noch Luftlinie!

    Bilder von histor. Bergrennen auf dem "Course de Cote de 3 Epis" / Turckheim bei Colmar
    la passione

  • Zitat

    Original geschrieben von feeelix
    darf ich den geltungszeitraum meiner saisonkennzeichen vielleicht um einen halben tag überziehen?

    Soweit ich weiss leider nein. WIe das bei Dir und einem wirklichen tausch geregelt ist, weissich auch nicht.

    Wahrscheinlich hättest du einen Monat überschneidung einplanen müssen;)

    marcus

  • all,
    I love You, too....!verliebt!
    danke für die Antworten.
    Wie schaut das dann aus wenn es, wie in meinem Fall, ein Kennzeichen eines anderen, "exotischen" Landkreises ist?
    Was sagt die Pozilei, wenn ich mit ohne Stempel durch die Innenstadt zur Zulassungsstelle düse? Wenn ich mich in die Situation eines durchschnittlichen Schupos versetze, der bekommt doch einen Schreikrampf, wenn er mich ohne Landkreis-Kukuck sieht?!eek!
    Ciao,
    Klaus

  • Zitat

    Original geschrieben von KlausP
    Wie schaut das dann aus wenn es, wie in meinem Fall, ein Kennzeichen eines anderen, "exotischen" Landkreises ist?

    exotisch!

    Zitat

    Was sagt die Pozilei, wenn ich mit ohne Stempel durch die Innenstadt zur Zulassungsstelle düse?

    Zitat

    Guten Morgen, Führerschein und Zulassung, bitte!

    Zitat

    Wenn ich mich in die Situation eines durchschnittlichen Schupos versetze, der bekommt doch einen Schreikrampf, wenn er mich ohne Landkreis-Kukuck sieht?

    Zitat

    So hart kann dessen Berufsleben sein.
    Vor allem, wenn Du ihm Doppelkarte, Kfz-Brief und Absicht unterbreitest. ;)


    Ich spüre schon,...Dir sind sie demnach noch nie (nach gewagtem Wendemanöver) mit Musik und Leuchtreklame hinterher...um dannach wie der dumme Heinrich dazustehen.

  • Klaus
    ich weiss jetzt nich, ob das allgemein bekannt ist, aber händler können, wenn du dort einen wagen kaufst, eine vorführungsbefreiung ausstellen. dann kannst du quasi mit deinem kfz brief und der doppelkarte zum st.verkehrsamt marschieren und deinen wagen zulassen :)

    das vorführen dient ansich ja nur zum vergleich der fahrgestellnummer ... das wird dann durch die befreiung egalisiert!


    mfg
    kelvin

    <0rÞ0r@|.<|3¶¶

  • Zitat

    Original geschrieben von pedi

    Guten Morgen, Führerschein und Zulassung, bitte![/i] [B]So hart kann dessen Berufsleben sein.
    Vor allem, wenn Du ihm Doppelkarte, Kfz-Brief und Absicht unterbreitest. ;)


    Ich spüre schon,...Dir sind sie demnach noch nie (nach gewagtem Wendemanöver) mit Musik und Leuchtreklame hinterher...um dannach wie der dumme Heinrich dazustehen.


    .....aber mit DAH für Dachau in der Memminger Provinz....???
    Meine letzte Verkehrskontrolle liegt wirklich schon mindestens 15 Jahre zurück....
    Ausser als zugedröhnter Beifahrer: da musste mein Weib blasen (hi,hi) - Aschermittwoch in der allgäuer Pampa....da durfte ich den Schupos dann den Warnkasten und das Verbandsdreieck zeigen...
    Madam wusste nicht mehr wo die Dinger in den unergründlichen Weiten des Kofferaums lagen....(hicks!!devil! - war ich froh nicht selber gefahren zu sein!)
    Ciao,
    Klaus

  • HI...

    also ich bin Versicherungskaufmann....

    Zur Zul.Stelle bzw. von der Zul.Stelle nach Hause ist der direkte Weg mit einem abgemeldeten Fahrzeug versichert.

    Beim Saisonkennzeichen darfst Du nur ausserhalb der Saison fahren, wenn Du auf direktem Weg das Fahrzeug wiederzulassen willst...

    Boxergruß aus dem hohen Norden
    Ducman

  • Zitat

    Original geschrieben von kelvin
    Klaus
    ich weiss jetzt nich, ob das allgemein bekannt ist, aber händler können, wenn du dort einen wagen kaufst, eine vorführungsbefreiung ausstellen. dann kannst du quasi mit deinem kfz brief und der doppelkarte zum st.verkehrsamt marschieren und deinen wagen zulassen :)

    das vorführen dient ansich ja nur zum vergleich der fahrgestellnummer ... das wird dann durch die befreiung egalisiert!


    mfg
    kelvin

    in was für einer Region bist Du zuhause?
    Hier wollte noch nie ein Mensch das Auto sehen!

    Doppelkarte
    Kfz-Brief
    AU-Bescheinigung
    Abmeldebescheinigung (wenn vorhanden, ansonsten zzgl TÜV-Bericht)
    Personalausweis

    nix Auto, nix Vorführungsbefreiung!

  • hmm ...das gilt natürlich nur, wenn du den wagen neu gekauft hast und den kfz-brief umgeschreiben lassen willst.
    wenn du deinen wagen (sommer/winter) wechselst, musst du den natürlich nich vorführen ;)
    das ganze is wohl dazu da, dass man keinen geklauten wagen anmelden kann (grobe vermutung).

    ... das mit der vorführungsbefreiung habe ich auch nich gewusst (ich hatte schon kurzkennzeichen für meinen wagen geholt und diesen vorgeführt); wurde mir aber vom versicherungsmenschen gesagt ... hätte ich das ma vorher gewusst ! :*


    mfg
    kelvin

    <0rÞ0r@|.<|3¶¶

  • Zitat

    Original geschrieben von Ducman
    HI...

    also ich bin Versicherungskaufmann....

    Zur Zul.Stelle bzw. von der Zul.Stelle nach Hause ist der direkte Weg mit einem abgemeldeten Fahrzeug versichert.

    Beim Saisonkennzeichen darfst Du nur ausserhalb der Saison fahren, wenn Du auf direktem Weg das Fahrzeug wiederzulassen willst...

    wieder zulassen willst? du meinst, wenn ich irgendwas ändern will, also wieder normal anmelden? denn sonst muss ich ja gerade nicht zur zulassungsstelle ...

    schulter zuck. mundwinkel runterzieh.

    feeelix

  • Buon Giorno !hello!

    wir haben das letzten mit meinen Kollegen von der Zulassung ausdiskutiert, weil ein anderer Kollege sich ein neues Auto gekauft hat.

    Du darfst mit einem noch nicht angemeldeten Fahrzeug vom Händler oder Stellplatz auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fahren. Analog gilt dies auch für Fahrzeuge die abgemeldet sind.

    ABER!
    Das ganze gilt nur innerhalb des Zulassungsraumes, also dem Landkreis und/oder der Stadt und den direkt angrenzenden Zulassungsräumen.

    Beispiel vom Kollegen, wohnhaft in der Stadt Straubing und Fahrzeug im Landkreis Schwandorf gekauft. Der Landkreis Schwandorf grenzt nicht an die Stadt Straubing bzw. den Landkreis Straubing-Bogen. Daher musste er sich die Papiere mitnehmen, das neue Auto in der Stadt anmelden, mit seinem alten zum Händler, den alten dann in der Stadt abmelden und die Papiere wieder zum Händler schicken.
    Hinweis: Straubing ist eine sog. Kreisfreie Stadt, daher eigene Zulassung, obwohl die Stadt und der Landkreis bei SR vorne haben.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!