Hallo an alle Verkehrs-Rechtsgelehrten, :-]
früher gab es bei der Zulassung eines Autos mal ne Regelung, dass man mit dem noch nicht zugelassen Auto zur Zulassungsstelle fahren durfte. (Aber auf direktem Weg!)
Gültet das noch oder ist das mittlerweile abgeschafft? (wegen Versicherung!)
Kennt sich da jemand aus?
dankschön und Ciao,
Klaus
Fällt mir noch`n Spruch ein:
Menschenführung ist, seine Untergebenen so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die dabei entstehende Hitze als Nestwärme empfinden.....:o