Rechtsfrage: Aussenspiegel abgefahren

  • Hallo Ihr Alfistis:

    Eben vor knapp ner Stunde, hat es doch tatsächlich eine FRAU
    mit ihrem Corsa geschafft, mir meinen schönen Aussenspiegel
    abzufahren.
    So weit so schlecht, leider ist bei meinem, das Gehäuse und das
    Glas kaputt, ihren hat es ganz zerfetzt.

    Gekommen ist das so:
    Auf ner schmalen 2spuren Strecke ohne Mittelstreifen, kommt mir
    ein Auto entgegen, ich weiß das es ganz schmal ist, bremse ab, weich ziemlich weit nach rechts aus, sogar schon direkt im
    Bankett mit den rechten Reifen, und denk mir noch, also noch
    weiter darf der nicht auf meine Seite und schon gibt es einen
    Schlag und der Spiegel ist kaputt. Mein Beifahrer kann bezeugen, das ich schon im Bankett gefahren bin.
    Die Fahrerin des anderen Autos war alleine, sagt aber dass sie
    nicht zu weit links gefahren ist.

    Wer hat nun Schuld?
    Wenn der Alfa nen billigen Spiegel hätte, wärs ja noch halb so
    wild, aber da meiner el. verstellbar, el. beheizt und auch noch
    den Klimasensor drin hat, kostet allein das blanke Ersatzteil schon
    220 EUR, grundieren, schwarz lackieren und rot beziehen kommen ja noch dazu. Wird also ungefähr 330 EUR kosten.


    Falls einer fragt, warum rot beziehen, mein Auto ist original
    schwarz, aber komplett mit roter Lackfolie (wie Taxis) bezogen
    und darauf dann ein richtiges DTM-Dekor.

  • Mir ist mal was ähnliches passiert, nur das ich noch vorher anhalten konnte. (hab mir schon gedacht das kann nicht gut gehen). Mein Beifahrer bezeugte das wir gestanden sind und der Fall war klar.
    (Die Dame wollte nämlich nicht bezahlen...hat fast ein Jahr gedauert bis ich das Geld hatte.)

    In deinem Fall würd ich sagen stehts 50:50 .

    Du bist ja schon aufm Bankett gefahren...spricht für dich!
    Du bist noch gefahren...............................spricht gegen dich!


    Am ende wird wohl jeder auf seinem Schaden sitzen bleiben.


    Ich drück dir die Daumen!

    Gruß Phill

  • bei mir war es der gleiche Fall, wie bei Markus2811.
    Gegenverkehr extrem weit links.
    Ich rechts raus, bis auf das Bankett (ohne grossartige Verzögerung), Beifahrer als Zeuge.
    Strasse ohne Mittellinie.
    Mein Spiegel zerfetzt, der des entgegenkommenden A6 nur noch mit Sockelfragmenten.

    Unterschied: Der Entgegenkommende hielt nicht an. Ich drehte um, wollte den anderen Fahrer -nachdem ich ihn eingeholt hatte- per Lichtzeichen zum Stoppen bewegen. Er reagierte nicht.

    Ich fuhr zur Polizei, Anzeige erstattet (Kennzeichen hatte ich ja).
    Der Gegner hatte zuerst alles abgestritten. Sheriff legte ihm nahe, beim tatsächlichen Sachverhalt zu bleiben.
    Der Typ kam zwei Tage darauf bei mir vorbei und bezahlte den Schaden Cash.

    Ich würde empfehlen, dies ebenso zur Anzeige zu bringen.


    Anmerkung: Er hatte im Nachhinein ein grösseres Problem, denn wegen dem Nichtanhalten gab es einen Prozess wegen Fahrerflucht.
    Er wurde zum Fussgänger degradiert.

  • Hi Ihr,

    mmmh, also noch vor 2-3 Jahren war das doch alles nicht wirklich ein großes Problem.

    Meinen Aussenspiegel hat mal ein besoffener Depp nachts abgetreten.
    Ärgerlich, aber was soll die ganze Rumrennerei?
    Ist ein Glasschaden => also zahlt die Teilkasko ohne das du hochgestuft wirst. Genauso wie bei z.B. der Windschutzscheibe oder ein Scheinwerfer.
    Da das Glas heut zu Tage doch fest mit dem Gehäuse verbunden ist, wird eigentlich die komplette Instandsetzung bezahlt.
    Beheizt, lackiert, elektr. verstellbar.....
    war zumindest bei mir so.... naja, wer weiß wie die sich heute so anstellen.

    Also, bevor es mächtig Streß gibt, fragt mal bei eurem Versicherungsmenschen nach.

    Ach so, pedi, net so hart zum "GFC" ;)
    Ist doch man gerade 24h registriert und bekommt doch erst nächste Woche seine Bella.
    dann hat es sich vielleicht auch mit den "peinlichen" Fragen ;D

    Noch angenehmes Flohbeißen....

    Ciau, Stefan

    der Zweite ist der Erste Verlierer

  • Also ich denke auch das es auf 50:50 raus laufen wird. An deiner Stelle würde ich die gegnerische und deine Versicherung informieren (fals noch nicht geschehen) und den Fall schildern. Da du einen Zeugen an Bord hattest dürfen euer Ausagen schwerer wiegen, aber ich denke das hier max. 40:60 zu deinen Gunsten raus kommt. Sollte die Sache vor Gericht gehen ist aber alles offen. Da du die Gefahr ja erkannt hast, hättest du anhalten müssen (so wird der Richter agrumentieren) und so wäre der Unfall vielleicht verhindert worden (doppelte Sicherung nach §1 STVO).
    Es kann aber auch so laufen das er meint du hast alle nötigen Sicherungspflichten erfüllt (eure Aussagen sollten beide übereinstimmen) und die nette Dame hat einfach nicht aufgepasst.

    Kannst du halten wie du willst, aber bis vor des Gericht würde ich damit nicht gehen, da die Anwalts und Gerichtskosten (fals keine Rechtschutzvers.) doch überwiegen.

    Es könnte auch bei einer Verurteilung dein Versicherungsrabatt hochgestuft werden fals du den Schaden nicht selbst bezahlst.
    Bei dem Schaden ist es das nicht wert.

    Gruss Matte

  • Hi Matte,

    erkundigt euch vorher nochmal.
    Bei mir lief es unter Glasschaden => Gasschaden zahlt TK => in der TK wird man nicht hochgestuft.

    Gilt evtl. ja nicht mehr für neuere Verträge, bei dem was heute alles so rausgestrichen wird, aber für einen zufriedenen Versicherungskunden wird öfters mal ein oder zwei Augen zugedrückt ;)

    Good, Stefan

    der Zweite ist der Erste Verlierer

  • Oky
    Das ist ja auch richtig so, aber fals der richter nun die Schuld auf 60:40 gegen Markus setzt, dann muss er einen Teil des anderen Schades bezahlen. Dann kann auch die Prämie hochgestufft werden.

    Gruss Matte

  • Jo, auch richtig.
    Daher meine Meinung:
    gütig einigen und jeder zu seinen Versicherungen düsen.
    Anfang des nächsten Jahres zahlt man wieder kräftig an die Jungs. Da können die auch mal was tun und dummerweise muss der Schaden schon bald höher als 500-600€ (je nach Einstufung) sein, damit es sich überhaupt lohnt diesen an die Haftpflicht weiter zu geben.
    Bei mir standen dann immer so Sprüche drunter- bis zu einem Schaden von "xyz" ist es besser ihn selbst zu übernehmen, da das Höherstufen -auf Zeit gesehen- teurer ist als die Schadenssumme.

    Ciau, Stefan

    der Zweite ist der Erste Verlierer

  • Zitat

    Original geschrieben von Matte
    Oky
    Das ist ja auch richtig so, aber fals der richter nun die Schuld auf 60:40 gegen Markus setzt, dann muss er einen Teil des anderen Schades bezahlen. Dann kann auch die Prämie hochgestufft werden.

    Hochstufen bei Teilasko ??? ???

    Ich gebe ungern Rechtsrat (weiß man, was die Kollegen alles nicht wissen ???) und schildere ohnehin nur beispielsfälle, ohne bezug zu deinem speziellen. Aber wenn der eine Unfallbeteiligte ganz rechts gefahren bst und der Gegener über der Mittellinie, sind die Karten auch dann nicht schlecht, wenn der Rechtsfahrende nicht angehalten hast. die brachialmethode von Pedi klopft den Gegner erst einmal weich, deshalb empfehlenswert!!

    Grüße R.

    ------------------------------------------

    Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

  • Zitat

    Original geschrieben von Reinhard
    ...wenn der Rechtsfahrende nicht angehalten hast. die brachialmethode von Pedi klopft den Gegner erst einmal weich, deshalb empfehlenswert!!

    Grüße R.

    Nur nochmal zur Klärung:
    Meinereins fuhr rechts. Ausweichenderweise dann extrem rechts, etwas in der Botanik.
    Gegenverkehr fuhrr aus seiner Sicht nach links über die (nichtvorhandene, aber Gedanklich gezogene) Mittellinie.

    Ich stoppte kurz, als der Gegner keine Anstalten zum Anhalten machte, nahm ich leichte Verfolgung auf.

    Als brachial empfinde ich hierbei nix!
    Er zerstörte einen Teil meines Eigentums, und dies wollte ich gerne wieder erstattet haben.
    Dies wird wohl ein nachvollziehbarer Gedankengang sein. ???

    Das Thema gütig Einigen wäre bei mir in der Sekunde vorbei, wenn die andere Partei nur einen Moment zögert, die Schuld zu begleichen. Ich bin ja nicht geboren, um auf der Strasse über Anstand und Recht zu diskutieren; mit Leuten, die mich in dem Augenblick neppen wollen!

  • Zitat

    Original geschrieben von Reinhard

    Hochstufen bei Teilasko ??? ???

    Grüße R.

    Du hast doch eine Haftpflicht mit einer bestimmten Schadensfreiheitsklasse, diese wird dann um 2-4 Stufen nach oben gesetzt fals du den Schaden nicht selbst trägst.

    pedi
    Vollste Zustimmung! :-]

    Gruss Matte

  • Zitat

    Original geschrieben von Matte
    Du hast doch eine Haftpflicht mit einer bestimmten Schadensfreiheitsklasse, diese wird dann um 2-4 Stufen nach oben gesetzt fals du den Schaden nicht selbst trägst.

    Bei der Haftpflicht ja, aber die spring ein, wenn DU einen Schaden verursachst. Dann wirst Du im der Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft.
    Gleiches gilt bei der Vollkasko. Bei der Teilkasko wird keine Rückstufung vorgenommen, da gibt's auch keine SF-Klassen.

  • Zitat

    Bei der Haftpflicht ja, aber die spring ein, wenn DU einen Schaden verursachst. Dann wirst Du im der Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft.
    Gleiches gilt bei der Vollkasko. Bei der Teilkasko wird keine Rückstufung vorgenommen, da gibt's auch keine SF-Klassen.


    richtig, richtig

    Stefan

    der Zweite ist der Erste Verlierer

  • Also um nochmal auf das eigentliche Thema zurückzukommen:

    Geh direkt zu deinem Anwalt (ein guter Strafrechtler hoffe ich - sowas braucht man als Autofahrer dauernd) und schilder ihm den Fall.

    Erstmal wenn der Schaden 50:50 ausgeht bist du schlecht weggekommen. Die STVO regelt ganz klar das man "soweit rechts wie möglich fahren" muss. Das heisst wenn es auf einer Breiten Strasse zu einem solchen unfall gekommen wäre und beide wären auf ihren Spuren gefahren, dann 50:50. In diesem Fall aber ist eine Person (die Frau) nicht weitmöglichst rechts gefahren sonst wäre das ja nicht passiert.
    Desweiteren gibt es ja Zeugen.
    Im Notfall einen Gutachter bestellen der soll vor Ort das ganze Nachstellen.

    Achja und zur Teilkasko kann ich nur sagen. Beim Alfa kann man auch nur das Glas tauschen welches dann auch nur bezahlt würde incl. Einbau versteht sich. Das sind aber dann noch nicht die 330 EUR die für die Wiederbeschafftung von nöten sind.

    Ich habe nur noch zwei abschliessende Fragen:

    Wieso überzieht man sein Auto komplett mit Folie?! Mir wäre auch kein Taxi bekannt welches mit Folie bezogen wäre. Die Dinger werden von Mercedes in "Elfenbein" (so heisst der Farbton) geliefert.
    Die einzigen Fahrzeuge welche teilweise mit Folie eingekleidet werden welche mir bekannt sind sind Linienbusse. Und da ist das auch nur weil die von oben bis unten mit Werbung beklebt sind. da ist es einfach direkt eine komplette folie drauf zu machen.

    Wieso lässt du den neuen Aussenspiegel nicht direkt neu in "ROT" lackieren. Dann hast du das Folienproblem nicht mehr?!

    Gruß

    Booorn
    >>Alfa 145 QV Schwarz<<
    ---------
    http://www.booorns-fotos.de.vu
    booorn@alfa-power.de
    ---------
    "Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe"
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Zitat

    Original geschrieben von Booorn
    Wieso überzieht man sein Auto komplett mit Folie?! Mir wäre auch kein Taxi bekannt welches mit Folie bezogen wäre. Die Dinger werden von Mercedes in "Elfenbein" (so heisst der Farbton) geliefert.
    Die einzigen Fahrzeuge welche teilweise mit Folie eingekleidet werden welche mir bekannt sind sind Linienbusse. Und da ist das auch nur weil die von oben bis unten mit Werbung beklebt sind. da ist es einfach direkt eine komplette folie drauf zu machen.

    Da bist Du nicht up-to-date.

    Elfenbein ist ja rerviert für Taxi. Als normal sterblicher erhält man diese Farbe nicht. Elfenbeiautos lassen sich nicht wirklich gut verkaufen, da dies Taxi-flair ewig haften bleibt.
    Daher z.B. man kauft sich ein Auto in silber, beklebt es in elfenbein, und beim Verkauf kann man ein silbernes Fzg präsentieren.

    Das Bekleben wird schon längers angewand (auch bei Privat-Fzg). Es dauert nur ein paar Stunden, soll nicht als solches erkannt werden, und ist zudem wesentlich billiger.
    Bei nichtgefallen...Folie ab...oder Folienwechsel (= Farbwechsel).

  • Booorn

    So einfach kann man die Sache nicht sehen. Es ist zwar richtig das nach §2 (2) StVOman möglichst weit rechts fahren muss, aber du vergisst hier §1 StVO. Wie schon beschrieben ist man vor Gericht der Willkür des Richters ausgesetzt. Wie er entscheidet kann man nicht voraussagen :* . Ich habe hier die Möglichkeiten aufgetan, die sich hier ergeben könnten. Ich halte eine 100% Schuld des Unfallgegners für sehr sehr unwahrscheinlich (sogar unmöglich), denn Markus hat erkannt das die Strasse sehr schmal war und hätte so mit diesem Szenario rechnen müssen (gegebenenfalls warten). Das könnte eine Argumentation der Richtes sein, aber es kann auch genau andersrum laufen. Hängt halt vom Richter, seiner Laune etc. ab. Der Zeuge ist hier nur bedingt nutzbar.
    Ich halte hier die Schadensregulierung nur über die Versicherung für angemessen.

    Gruss Matte

  • Also das mit der Folie hat der Vorbesitzer so gemacht, der wollte
    diesen Alfa genauso aussehen lassen wie seinen alten, den seine
    Freundin zerlegt hat. Der vorige war aber so wie dieser lackiert,
    das war ihm diesmal aber zu teuer.
    [Blockierte Grafik: http://de.geocities.com/markusm2811/mein_alfa_klein.jpg]

    Mein Ortsansässiger Alfahändler hat es bisher noch nicht mal
    für nötig gehalten, mir den Originalpreis für den Spiegel zu nennen.

    Ich versuch mich jetzt erstmal mit der Frau irgendwie so zu
    einigen, ist wahrscheinlich besser.

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