Hallo!
Im Juli 2011 hatte ich einen unverschuldeten Auffahrunfall erlitten.
Es war mein erster Unfall, hatte bisher das große Privileg von so etwas verschont zu bleiben.
Zum Glück sind mir keine gesundheitlichen Schäden geblieben!
Dennoch ist das Ganze mit viel Ärger und Aufregung besetzt...
Nun bin ich auch mit den Leistungen des Anwalts, der meine Interessen
vertreten sollte, nicht mehr zufrieden...
Das Problem: Ich hatte zum damaligen Unfall-Zeitpunkt KEINE
Rechtschutzversicherung. Die Verkehrsrechtsanwältin, der ich auch das Mandat
erteilt hatte, hat die Kanzlei zum Herbst letzten Jahres leider verlassen.
Mein Fall hat einer Ihrer ehem. Kanzleikollegen übernommen (kein
Verkehrsrechtler, seine Schwerpunkte -lt. Internetpräsenz der Kanzlei- sind
Familienrecht und Bußgeld).
Von der mir entstandenen Wertminderung i. Höhe von 600€ wurden bis heute nur
300€ erstattet.
In einem ersten Gutachten wurden 300€ ermittelt. Im Rahmen der Reparatur hat
sich herausgestellt, dass die Beschädigung tiefer gehend ist und es wurde
ein neues, Gutachten erstellt. (Beide Gutachten wurden von unabhängigen
TÜV-Prüfern erstellt).
Letztes Jahr hat mir der Anwalt in einer Mail mitgeteilt, dass die
gegnerische Versicherung eine Zahlung "noch übersehen hat" und er hoffe, er
könne diese 300€ hiervon abschöpfen.
Dann habe lange nix mehr von Ihm gehört.
Als ich Ihn -unter anderem- erneut angeschrieben habe, teilte er mir mit,
dass ich- wenn ich mehr "herausschlagen"- wolle, dies einklagen müsse, was
mit einem sehr Risiko und hohen Kosten für mich verbunden sei. Die Richter
würden da ein neues Gutachten erstellen lassen -frag mich nur auf welcher
Grundlage, es existiert ja kein Schaden mehr, der begutachtet werden könne.
Er gibt mir auch keinen Rat, oder Hinweis, wie die Chancen stünden, einen derartigen Prozess
zu gewinnen, etc.
Er geht auch nicht auf die Frage ein, warum die gegnerische Versicherung die Wertminderung nicht vollständig übernimmt, bzw. worauf sie sich stützt...
Ich weiss nun echt nicht mehr weiter... Ich möchte nichts "herausschlagen",
wie sich MEIN Anwalt MIR gegenüber äusserte (kopfschüttel). Ich möchte
lediglich fair behandelt werden und dass erstattet bekommen, was mir
zusteht!
Viele meiner Fragen, auf die ist er gar nicht eingegangen und lässt mich in
Luft hängen...
(z. B. die Frage, auf welcher Basis ein solches neues Gutachten erstellt
wird und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Abweichung ermittelt
wird, blieb ebenfalls ohne Anwort seinerseits)
Mir kommt es so vor, als hätte er diesbezüglich keine oder kaum Erfahrung.
Was haltet Ihr von dem Verhalten des Anwalts?
Hätte ich die Möglichkeit, den Anwalt zu wechseln, oder bin ich ihm
-aufgrund einer damals nicht vorhandenen Rechtschutzversicherung-
ausgeliefert?
Müsste die gegnerische Versicherung diese Kosten für den Wechsel, bzw. den neuen Anwalt auch übernehmen?
Für hilfreiche Ratschläge wäre ich sehr dankbar, denn ich verfüge über keinerlei Erfahrungen in derartigen Angelenheiten!
Vielen Dank für eure Hilfe:-)
Gruß Bender