Ärger nach unverschuldetem Auffahrunfall

  • Hallo!

    Im Juli 2011 hatte ich einen unverschuldeten Auffahrunfall erlitten.
    Es war mein erster Unfall, hatte bisher das große Privileg von so etwas verschont zu bleiben.
    Zum Glück sind mir keine gesundheitlichen Schäden geblieben!

    Dennoch ist das Ganze mit viel Ärger und Aufregung besetzt...

    Nun bin ich auch mit den Leistungen des Anwalts, der meine Interessen
    vertreten sollte, nicht mehr zufrieden...

    Das Problem: Ich hatte zum damaligen Unfall-Zeitpunkt KEINE
    Rechtschutzversicherung. Die Verkehrsrechtsanwältin, der ich auch das Mandat
    erteilt hatte, hat die Kanzlei zum Herbst letzten Jahres leider verlassen.
    Mein Fall hat einer Ihrer ehem. Kanzleikollegen übernommen (kein
    Verkehrsrechtler, seine Schwerpunkte -lt. Internetpräsenz der Kanzlei- sind
    Familienrecht und Bußgeld).

    Von der mir entstandenen Wertminderung i. Höhe von 600€ wurden bis heute nur
    300€ erstattet.
    In einem ersten Gutachten wurden 300€ ermittelt. Im Rahmen der Reparatur hat
    sich herausgestellt, dass die Beschädigung tiefer gehend ist und es wurde
    ein neues, Gutachten erstellt. (Beide Gutachten wurden von unabhängigen
    TÜV-Prüfern erstellt).

    Letztes Jahr hat mir der Anwalt in einer Mail mitgeteilt, dass die
    gegnerische Versicherung eine Zahlung "noch übersehen hat" und er hoffe, er
    könne diese 300€ hiervon abschöpfen.
    Dann habe lange nix mehr von Ihm gehört.
    Als ich Ihn -unter anderem- erneut angeschrieben habe, teilte er mir mit,
    dass ich- wenn ich mehr "herausschlagen"- wolle, dies einklagen müsse, was
    mit einem sehr Risiko und hohen Kosten für mich verbunden sei. Die Richter
    würden da ein neues Gutachten erstellen lassen -frag mich nur auf welcher
    Grundlage, es existiert ja kein Schaden mehr, der begutachtet werden könne.
    Er gibt mir auch keinen Rat, oder Hinweis, wie die Chancen stünden, einen derartigen Prozess
    zu gewinnen, etc.

    Er geht auch nicht auf die Frage ein, warum die gegnerische Versicherung die Wertminderung nicht vollständig übernimmt, bzw. worauf sie sich stützt...

    Ich weiss nun echt nicht mehr weiter... Ich möchte nichts "herausschlagen",
    wie sich MEIN Anwalt MIR gegenüber äusserte (kopfschüttel). Ich möchte
    lediglich fair behandelt werden und dass erstattet bekommen, was mir
    zusteht!

    Viele meiner Fragen, auf die ist er gar nicht eingegangen und lässt mich in
    Luft hängen...
    (z. B. die Frage, auf welcher Basis ein solches neues Gutachten erstellt
    wird und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Abweichung ermittelt
    wird, blieb ebenfalls ohne Anwort seinerseits)
    Mir kommt es so vor, als hätte er diesbezüglich keine oder kaum Erfahrung.

    Was haltet Ihr von dem Verhalten des Anwalts?

    Hätte ich die Möglichkeit, den Anwalt zu wechseln, oder bin ich ihm
    -aufgrund einer damals nicht vorhandenen Rechtschutzversicherung-
    ausgeliefert?
    Müsste die gegnerische Versicherung diese Kosten für den Wechsel, bzw. den neuen Anwalt auch übernehmen?

    Für hilfreiche Ratschläge wäre ich sehr dankbar, denn ich verfüge über keinerlei Erfahrungen in derartigen Angelenheiten!

    Vielen Dank für eure Hilfe:-)

    Gruß Bender

    Bender


    -Ein Pessimist ist ein
    Optimist mit Erfahrung-

  • Hi,

    ich lese Deinen Text etwas ratlos.
    Ist der Schaden soweit abgewickelt, und es geht nur noch um die 300 Euro merkantilen Minderwert?
    Gutachten, Reparatur und Anwaltskosten hat die gegnerische Versicherung beglichen?
    Es geht um das Auto in Deinem Profil?

    Dann mein Ratschlag: Aussteigen, Haken dran machen.
    Meine zwei Cent.

    LG,

    Peter

    _____________________________
    [COLOR='Silver']Stau ist nur von hinten blöd. Vorne gehts eigentlich.[/COLOR]

  • Wenn ich Dich richtig lese, hast Du alle Kosten inklusive der anerkannten Wertminderung von 300,- Euro erstattet bekommen. Was Du jetzt noch rausschlagen willst, ist eine weitergehende Wertminderung von nochmals 300,- Euro. Dafür hast Du ein Gutachten, welches bei der Versicherung eingereicht wurde. Du hast aber noch keine Erstattung erhalten. Aus Deiner Schilderung geht allerdings auch nicht hervor, ob die Versicherung eine Zusage oder eine Absage erteilt hat. !gruebel!

    Auf jeden Fall ist es ganz einfach:
    Kontaktiere die zahlungspflichtige Versicherung unter Nennung des Aktenzeichens und bitte um Erledigung, z.B. innerhalb von 8 Tagen.
    Dazu sollten die sich dann äußern. Wenn Du die Antwort hast, kannst Du immer noch einen (eventuell anderen) Anwalt mit der Beitreibung beauftragen, einen Kompromissvorschlag wie auch immer annehmen, Dich über die Zahlung der 300 Euro freuen oder über die ganze Angelegenheit ein Ei hauen.

    Anwälte, die sich mit einem Streitwert von 300,- Euro auseinandersetzen, sind allerdings selten, gute Anwälte praktisch nicht zu bekommen. Denn eine für den Aufwand angemessene Vergütung ist bei diesem Streitwert nicht drin.

    Abgesehen davon wäre mir der nervliche und zeitliche Aufwand für 300,- Euro die Sache mit dem Anwalt nicht wert. Sollte die Versicherung einen berechtigten Grund zur Ablehnung Deiner Forderung haben, bleibst Du auch noch auf den Anwaltskosten sitzen.

    Viele Grüße

    André d.2.

  • Hallo Peter, hallo André,

    vielen dank für eure Posts!

    Nein, es geht nicht nur noch um die fehlenden 300 EUR Wertminderung. Es stehen auch noch 200 EUR Rest-Schmerzensgeld aus. (Darum kümmert sich der Anwalt wohl noch-zumindest kam es bei mir so an...)

    Da mir der Unfall 250 KM von zu Hause widerfahren ist, kommuniziere ich hauptsächlich per Mail mit dem Anwalt.

    Inwieweit die gegnerische Versicherung die anderen Kosten übernommen hat, gute Frage - hoffe doch. Wenn da noch was offen wäre, dann wäre man wohl schon längst an mich herangetreten.

    Nein, der Alfa ist es nicht. Es geht um einen Golf V EZ Juni 2008 Modelljahr 2009. Zum Zeitpunkt des Unfalls war er gerade 3 Jahre und ein Monat, Laufleistung damals 48.000 KM.

    Befürchte ich auch, dass ich die 300 EUR abhaken kann... Finde es nur zum kotzen, dass die Versicherung mit dieser miesen Tour durch kommt...

    Da hat man ein gut gepflegtes Fahrzeug, passt gut darauf auf, fährt immer vorsichtig und dann sowas...

    Mag mir gar nicht ausmalen, was wohl wäre, wenn ich bleibende körperliche Schäden davongetragen hätte...


    Das Gutachten wurde der Versicherung eingereicht, warum sie die Wertminderung einfach mal so um 50% gekürzt hat... Gute Frage, auch darüber schweigt mein Anwalt.

    Die Schadenshöhe belief sich übrigens auf 4.600 EUR.

    Die ganze Aktion hat mich dermassen aufgeregt und Nerven gekostet, eigentlich hatte ich gehofft, das ich nicht mehr viel damit zu tun habe und von der gegnerischen Versicherung nicht übervorteilt werde, wenn ich einen Rechtsbeistand hinzuziehe, aber das war wohl ein Irrtum...

    Gruß
    Bender

    Bender


    -Ein Pessimist ist ein
    Optimist mit Erfahrung-

  • Hallo Bender,

    leider bin ich aus deiner Schilderung in Post #1 nicht gas schlau geworden. Wie dem auch sei, ich glaube du musst die 300€ "schlucken" und gut.

    Aber grundsätzlich im Falle eines Unfalls:
    Wenn die Versicherung ein Gutachten macht, lasse dir noch mindestens einen Kostenvoranschlag von Werkstätten machen und reiche diese mit ein.
    Sollte kein Gutachten verlangt werden, sende der Versicherung einfach deine Kostenvoranschläge. Meist sind diese sowieso etwas höher als die letztliche Rechnung, wenn die Werke hört, dass es sich um einen Versicherungsschaden handelt... ;)

    Sollte der Schaden 1000€ überschreiten und die Versicherung nicht explizit ein Gutachten verlangen, würde ich empfehlen dennoch anzufragen, ob eins gemacht werden kann. Dann suchst du dir einen Gutachter, der sich am besten mit dir bei einer Werke deines Vertrauens trifft und dann dort begutachtet. Dadurch hast du den Vorteil, dass er sich mit der Werke austauscht über tatsächliche Ersatzteilkosten etc.

    Grundsätzlich will ich damit sagen: Akzeptiere nicht sofort das Angebot der Versicherung, sondern hole dir mehrere Preise für die Regulierung ein. Versicherungen wollen natürlich günstig davon kommen und setzen gern einfach einen Schadenswert an. Wenn sich die Versicherung nicht auf ein Gutachten aus Kostengründen einlässt, vereinbare das Sie die Rechnung im Anschluss übernehmen auf Grundlage des Kostenvoranschlages.

    Gruß
    Esto

    ________________________________________
    "Warum der Marine beitreten, wenn man ein Pirat sein kann?" - Steve Jobs

  • ... Es stehen auch noch 200 EUR Rest-Schmerzensgeld aus. (Darum kümmert sich der Anwalt wohl noch-zumindest kam es bei mir so an...)

    ...Inwieweit die gegnerische Versicherung die anderen Kosten übernommen hat, gute Frage - hoffe doch. Wenn da noch was offen wäre, dann wäre man wohl schon längst an mich herangetreten ... Befürchte ich auch, dass ich die 300 EUR abhaken kann... Finde es nur zum kotzen, dass die Versicherung mit dieser miesen Tour durch kommt ...Das Gutachten wurde der Versicherung eingereicht, warum sie die Wertminderung einfach mal so um 50% gekürzt hat... Gute Frage, auch darüber schweigt mein Anwalt.

    Die ganze Aktion hat mich dermassen aufgeregt und Nerven gekostet, ...


    Lieber Bender,

    Deinem Schreibsel nach zu urteilen, bist Du immer noch so aufgeregt, daß hier nur wenig verständliches ankommt ...

    ... warum soll sich der Anwalt um 200 Euro Schmerzensgeld kümmern, nicht aber um 300 Euro Wertminderung? Das paßt auf ein und denselben Schriftsatz drauf. Kann es sein, daß der Anwalt Dir die Zwecklosigkeit der 300 Euro Forderung mitgeteilt hat, Du das aber nicht hören wolltest?

    Welche "anderen" Forderungen soll die gegnerische Versicherung übernehmen, von welchen Du nichts weißt? Hast Du nun Geld bekommen, oder nicht? Wenn ja, hat sie den Schaden akzeptiert. Du hast eine Nachforderung gestellt. Diese Nachforderung kann die Versicherung annehmen oder ablehnen. Über beides sollte es einen Schriftsatz geben. Ein guter Anwalt hätte Dir direkt nach Erhalt dessen eine Kopie zur Kenntnisnahme geschickt. Wenn Du nichts erhalten hast: Befolge meinen oben genannten Ratschlag und frage selbst bei der Versicherung nach.

    Und auch ja - Versicherungen sitzen gerne mal ihre Verpflichtungen aus, selbst wenn eine Zusage der Schadensübernahme vorliegt heißt das noch lange nicht, daß sie Dir Dein Geld geben. Ich hatte selbst mal einen Fall, bei welcher die gegnerische Versicherung mir zuerst eine Mitschuld als Gefährdungshaftung aufbrummen wollte (ich bin Mitschuld, weil ich meine Garage verlassen und am Verkehr teilgenommen hatte :D ) Das war aber schnell vom Tisch. Dann wollte sie trotz Zahlungszusage die Kosten für Mietwagen und Wertminderung bis zum Sanktnimmerleinstag hinauszögern. Dann wurde ein Mahnbescheid erstellt und die Jungx haben doch tatsächlich in der allerletzten Minute bevor die Sache ans Gericht gegangen wäre, per Kurier bezahlt und zwar inklusive aller Verzugszinsen. Die Summe war allerdings auch deutlich über der von Deinem Fall. Auch trug die Versicherungsnummer des Unfallverursachers die fortlaufende Schadensnummer "27". Der war also schön öfters in Unfälle verwickelt.

    So, jetzt setz mal selbst ein schönes Schreiben mit verständlich geordneten Wörtern an Deine Versicherung auf und schick das mit der Schneckenpost per Eischreiben-Rückschein los.


    Viele Grüße

    André d.2.

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