GTV V6 tb Bremsenumbau auf Brembo

  • Ciao Zusammen,

    Ich bin ganz neu hier und versuche jetzt mein Glück.
    Nachdem ich meinen GTV tb aufgefrischt habe machte ich
    mich an der Bremse zu schaffen.
    Kurzum habe ich einfach die komplette Bremsanlage vom GTV 3,0
    V6 24V bei mir in den V6 Tb eingebaut.
    So und jetzt zum Thema "EINTRAGEN LASSEN"
    Hat jemand von Euch schon sowas gemacht? Und wenn ja, auch
    beim TÜV abnehmen lassen?
    Also bei mir passt alles soweit, es Bremst, sieht gut aus, habe nur bedenken wenn ich zum TÜV fahren muss. Die Zentale von Alfa in Frankfurt will mir keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.(  ich bin ratlos! )
    Und auf gutglück habe ich keine Lust. !gruebel!

  • Du brauchst einen Prüfer der offen ist. Dann die technischen Unterlagen von beiden Autos und es sollte kein Problem sein es nach §21 kein Problen sein.

    Ciao André,

    Ja wie Du schon sagst "offen" , ich sag nur Kopfschmerzen.
    Die Prüfer hier haben sehr viele bedenken, ich möchte auch 18" Felgen eintragen lassen, habe kein Gutachten, aber den Dekra Bericht der Abnahme nach Paragraf 19 (3) StVo, mit Verweis auf gespeichertem Gutachten (Nr.) beim TÜV Süd West und selbst da gibt's Ärger .
    Begründung: die Felgen sind auf GTV V6 3,0 24V mit Fahrgestellnr. XXXXXXXXXX zugelassen und ich habe einen V6 tb, das wäre ein komplett anderes Fahrzeug usw..,usw.....,
    Das zum Thema offen.
    Ich musste beim Dekra Prüfer anrufen und der hat mir ein Gutachten per Email
    geschickt. War ganz nett!thatsit!,
    Naja 2. Mai ist der Große Tag der Abnahme ,
    Ich sag dann Bescheid. Ich werde mal einpaar Bilder reinstellen oder es versuchen, tue mich noch einwenig Schwer mit dem Forum#-)!gruebel!
    Aber danke für die Antwort.

    Saluti Mino

  • tue mich noch ein wenig schwer mit dem Forum#-)!gruebel!

    Saluti Mino

    Wieso? Du schreibst doch vernünftig. Wieso probierst Du es nicht bei der Dekra, die ist für kreative Umbauten doch aufgeschlossener als der TÜV (jedenfalls hier in FfM)

    R.

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    Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

  • Iniqua numquam regna perpetuo manent:D

    Naja, wir werden sehen was beim TÜV Süd rauskommt.ansonsten suche ich mir einen der offener ist.!cool!
    Wie kann man den Bilder hochladen? ich würde gern ein paar Bilder von meinem GTV TB reinstellen.???

    Tanti saluti

    Mino(o)

  • Iniqua numquam regna perpetuo manent:D

    [OT]Oha, der Bildungspegel im Forum ist um 25 % gestiegen :D[/OT]

    Sind die Bilder hochgeladen, widrigenfalls: beam us up, Scotty ;)

    Reinhard

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    Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

    Einmal editiert, zuletzt von Reinhard (21. April 2012 um 16:00)


  • Wie kann man den Bilder hochladen?

    Das konntest Du noch nicht, da Du noch nicht genügend Beiträge hattest. Jetzt geht es aber :)

    Wenn ich das mit Originalsätteln umgebaut hätte, würde ich das wohl gar nicht beim TÜV vorführen weil die eh nicht wissen das es so nicht gehört und alles Original ist.

    .
    andré

  • Das konntest Du noch nicht, da Du noch nicht genügend Beiträge hattest. Jetzt geht es aber :)

    Wenn ich das mit Originalsätteln umgebaut hätte, würde ich das wohl gar nicht beim TÜV vorführen weil die eh nicht wissen das es so nicht gehört und alles Original ist.

    dieses thema habe ich aus aktuellem anlaß kürzlich auch ein wenig erforscht. ich habe mit der homologation in FFM gesprochen und gefragt, ob es ein tüv/dekra/GTÜ, usw. prüfer überhaupt merken würde, wenn mein GTV TB plötzlich mit der großen,originalen bremse des GTV 3.0 24V vorgeführt wird. die antwort war klip und klar nein, man (der tüv prüfer) müsste schon in die homologationsdaten schauen, um festzustellen, das der TB eben nur eine 284er scheibe mit schwimmsattel vorne hat. die wahrscheinlichkeit dürfte imho nahe null liegen, dass dies auffällt.

    trotzdem, das fahrzeug hat ohne eintragung KEINE ABE mehr!

    ich werde zu gegebener zeit meinen TB vorführen und sehen was passiert. ;)

    Grüße
    Jass
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  • ... Wenn ich das mit Originalsätteln umgebaut hätte, würde ich das wohl gar nicht beim TÜV vorführen weil die eh nicht wissen das es so nicht gehört und alles Original ist.

    Auch wenn ich Dir bzgl. der Auffälligkeit dieses Umbaus bei Verwendung von Originalteilen vorbehaltlos zustimmen und es ggf. selbst evtl. so machen würde, bleibt diese Aussage doch etwas grenzwertig.

    Daher halte ich diese Aussage ...

    ... trotzdem, das fahrzeug hat ohne eintragung KEINE ABE mehr! ...

    ... für umso wichtiger.

    Jeder mündige Bürger und Führerscheininhaber sollte genau abwägen und überlegen
    was er - im Falle eines Fahrzeugumbaus - gerade zu tun gedenkt.

  • Das konntest Du noch nicht, da Du noch nicht genügend Beiträge hattest. Jetzt geht es aber :)

    Wenn ich das mit Originalsätteln umgebaut hätte, würde ich das wohl gar nicht beim TÜV vorführen weil die eh nicht wissen das es so nicht gehört und alles Original ist.

    dieser Text hat irgendwie gewisse Ähnlichkeit mit: "da würde ich mir eine Raubkopie einer Eper-DVD besorgen..."
    wofür sicherlich schon mancher per Mod- Benachrichtigung ermahnt wurde. !gruebel!

  • Hallo, das erste was ich damals (2005) bei meinem ex 156 V6 verändert nein verbessert habe war die Bremsanlage (von 284 auf GTA 305mm) bin gleich nach dem Umbau mal zum Tüv zwecks Eintragung mir wurde naja nicht abgeraten die Bremse eintragen zu lassen aber es lohne nicht da es keinem Tüver oder Gutachter auffallen würde. Habe mir dann das Geld gespart. Bin in den folgenden Jahren bei verschiedenen Prüfstellen zur HU gewesen alles ohne Probleme. mfg revej

  • Räusper,
    selbst wenn der TÜV nichts merkt, die Zulassung ist erloschen. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn es entdeckt wird (z.B. Unfall, Gutachten durch einen Sachverständigen zur Feststellung der Rep-Kosten). Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen sind möglich. Deswegen würde ich den Gang zum TÜV nicht scheuen.

    Reinhard

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    Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

  • Wollte keinem mit meinem Beitrag abraten so etwas eintragen zu lassen. Das sollte jeder mit sich ausmachen! In meinem Fall hätte es keine Probleme gegeben und hätte wenn ich mich recht entsinne 35 Euro gekostet. mfg

  • Räusper,
    selbst wenn der TÜV nichts merkt, die Zulassung ist erloschen. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn es entdeckt wird (z.B. Unfall, Gutachten durch einen Sachverständigen zur Feststellung der Rep-Kosten). Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen sind möglich. Deswegen würde ich den Gang zum TÜV nicht scheuen.

    Reinhard

    Ich ahne zwar schon die Antwort, aber trotzdem einmal die Frage:

    Ich kaufe ein derartig verändertes Auto, ohne von dem Umbau zu wissen. Nach der nächsten TÜV-Prüfung, bei der nichts bemängelt wird, bin ich in einen Unfall verwickelt und dem Sachverständigen fällt der Umbau auf. Ein Umbau ist keiner Person und auch nicht zeitlich zuzuordnen, da keine Belege o. ä. existieren.

    Was passiert? !gruebel! (o)

  • Entgegen der Vertragsbestimmungen der KFZ Versicherungen gibt es Rechtssprechung(en) die nicht automatisch zu einer Erlöschung des kompletten Versicherungsschutz führen.
    Mit Kausalität sicher, nur ohne eben nicht mehr. Das ist schon seit einigen Jahren so und wir hatten das auch im Forum. An genaue Details kann ich mich nicht erinnern, ich weiss nur das z.B. ein verbautes Mittelrohr eben nicht mehr zum erlöschen des Versicherungsschutzes führt. Ggf. Gibt es eine Einschränkung bei der VK und bei Bremsen gäbe es sicher Streit vor Gericht wenn denn irgendwie herauskäme, das die Originalbremse nicht zu der Motorisierung gehört.

    BTW:
    Hier im Forum gibt es einige, die sagen, dass Originalfelgen an jeden Alfa verbaut werden dürfen. Das ist so nicht richtig. Wenn die nicht Bestandteil der Homologation sind, dann ist das genau so illegal wie ein Achsschenkel und Bremsenumbau.

    .
    andré

  • Ein Umbau ist keiner Person und auch nicht zeitlich zuzuordnen, da keine Belege o. ä. existieren.


    Was passiert? !gruebel! (o)

    Wem gehört das Fahrzeug und wer ist für den STVZO-gemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.


    Nach der nächsten TÜV-Prüfung, bei der nichts bemängelt wird, bin ich in einen Unfall verwickelt und dem Sachverständigen fällt der Umbau auf.

    Wenn der Unfallauslöser die Bremse war wird sicherlich genauer geprüft aber den Gutachter musst du mir zeigen der bei irgendeinen 08/15 Unfall beim KBA anruft sich alles zum betreffenden Fahrzeug zusenden lässt und überprüft ob das Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE ist.

    Wo will man da anfangen oder aufhören?

    Das wird im übrigen auch von keinen SV verlangt oder gar von irendwem bezahlt.

    Im übrigen wäre es ja fatal wenn die Originalbremse eines Fahrzeuges die ordnungsgemäß verbaut ist, im baugleichen Fahrzeug versagt nur weil dort keine ABE vorhanden ist...

    ...aber nichts desto trotz ist man nach dem Einbau gülige ABE unterwegs!


    MfG
    Tony

    Einmal editiert, zuletzt von TOHO333 (27. April 2012 um 09:07)

  • INach der nächsten TÜV-Prüfung, bei der nichts bemängelt wird, bin ich in einen Unfall verwickelt und dem Sachverständigen fällt der Umbau auf. Ein Umbau ist keiner Person und auch nicht zeitlich zuzuordnen, da keine Belege o. ä. existieren.

    Was passiert? !gruebel! (o)

    meines wissens nach muss der (nicht eingetragene) umbau ursächlich für den unfall sein. wenn du also in diesem fall bei regen ungebremst aus der kurve fliegst, dann ist der umbau auf die große bremse nicht ursächlich für den unfall.

    wenn du auf der BAB jemanden hinten trotz vollbremsung reinfährst, musst du m.E. nachweisen, das diese bremse nicht ursächlich für den unfall ist (ansprechverhalten, bremswege, kompatibilität mit dem HBZ, abstimmung mit dem ABS, o.ä.) und auch mit der homologierten (kleinen) bremse passiert wäre. dies kann sicherlich nur ein gutachten klären - viele kosten und ärger sind vorprogrammiert.

    Grüße
    Jass
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