Tieferlegung MiTo QV in Österreich

  • (sorry, hab ich falschen Forum gespeichert, darum hier noch mal, ich denke es könnte ein paar Leute hier interessieren...)

    Ich hab mal heute meinen QV vermessen, weil ich ihn um 30mm tieferlegen wollte. Leider ist der vorne schon so tief, dass ich beim TÜV niemals damit durchkomme...
    Die Bodenfreiheit bei der Plastikabdeckung unter dem Motor beträgt genau 100mm, sprich mit 30mm weniger bleiben nur noch 70mm Bodenfreiheit über, beim TÜV benötigt man allerdings 80mm. Auch bei den festen Teilen (hier verlangt der TÜV 110mm) komme ich auf 105mm, also auch keine Möglichkeit eine Genehmigung zu bekommen!
    (Diese Maße sind ohne Fahrer, beim TÜV sitz dann noch ein Fahrer mit 75kg am Fahrersitz, dann ist er noch ein paar mm tiefer...)

    Für mich bedeutet das, dass ich meine Federn wieder verkaufe :,(

    Wie habt ihr das Problem gelöst oder fahren alle tiefergelegten MiTo´s ohne Zulassung herum? !gruebel!

  • Wie habt ihr das Problem gelöst oder fahren alle tiefergelegten MiTo´s ohne Zulassung herum? !gruebel!


    Ich hab mich vor dem Kauf von Federn/Fahrwerk darüber Informiert wie groß die Bodenfreiheit nach dem Tieferlegen ist und hab mich dann dagegen entschieden. Die 11cm-Regelung in Österreich gibt es ja auch nicht erst seit ein paar Monaten !hehe!

  • Ich hab mich vor dem Kauf von Federn/Fahrwerk darüber Informiert wie groß die Bodenfreiheit nach dem Tieferlegen ist und hab mich dann dagegen entschieden. Die 11cm-Regelung in Österreich gibt es ja auch nicht erst seit ein paar Monaten !hehe!

    Hatte vorher schon ein paar tiefergelegte Autos, das mit den 11cm ist auch mir nicht neu, allerdings habe ich die Federn vor Vorfreude schon vor der Auslieferung des Fahrzeugs gekauft....:+)


  • Die Bodenfreiheit bei der Plastikabdeckung unter dem Motor beträgt genau 100mm

    da ich schon im original Zustand bei der Garageneinfahrt (Gehsteigkante) und am Rampenende streifte hab ich diese Plastiklippe und den vorderen Teil der Innenkotflügel um die hälfte gekürzt...
    nach der Tieferlegung kam die Lippe ganz weg und der Innenteil schließt jetzt mit der Frontschürze plan ab...
    nachgemessen hab ich eigentlich nie, is eigentlich auch Wurscht denn wenn du bei einer Kontrolle nicht den Mindestabstand hast, fällst sowieso, mit oder ohne Typisierung...

    ______________________________________
    [COLOR='Gray']Morgen werde ich mich bessern;
    Gestern wollte ich es heute schon[/COLOR]

  • da ich schon im original Zustand bei der Garageneinfahrt (Gehsteigkante) und am Rampenende streifte hab ich diese Plastiklippe und den vorderen Teil der Innenkotflügel um die hälfte gekürzt...
    nach der Tieferlegung kam die Lippe ganz weg und der Innenteil schließt jetzt mit der Frontschürze plan ab...
    nachgemessen hab ich eigentlich nie, is eigentlich auch Wurscht denn wenn du bei einer Kontrolle nicht den Mindestabstand hast, fällst sowieso, mit oder ohne Typisierung...

    Ich will nicht ohne Typisierung in der Gegend herumfahren, die Kojaks kennen sich schon relativ gut aus, das riskiere ich nicht! Dann wird er nicht tiefergelegt.
    Abgesehen davon ist eine Kontrolle das geringste was passieren kann...

  • Wie sieht das Ganze eigentlich aus wenn ich als Deutscher mit meinem Fahrzeug in Austria unterwegs bin, welches weniger (oder gleich) als 11cm Bodenfreiheit hat?

    Ohne die Gesetze genau zu kennen müssten die doch eigentlich dann auch auf ein Fz welches außerhalb von Österreich zugelassen ist Anwendung finden. Also dürfte ich ja mit meinem Fz auch nicht in Österreich rumfahren.

    Oder!gruebel!


    Abgesehen davon ist eine Kontrolle das geringste was passieren kann...

    Hä? Was soll da passieren sind die Gesetze der Physik im Alpenland anders?

    MfG
    Tony

  • Wie sieht das Ganze eigentlich aus wenn ich als Deutscher mit meinem Fahrzeug in Austria unterwegs bin, welches weniger (oder gleich) als 11cm Bodenfreiheit hat?

    Interessante Frage. Weiß nicht, ob die österreichische Polizei ein deutsches Fahrzeug, dass nach deutschem Recht Verkehrstauglich, ist stilllegen dürfen. Bei Sicherheitsrelevanten Verstößen dürfen sie das. Zumindest werden jedes Jahr mehrere Reisebusse und LKWs aus östlichen Ländern aus dem Verkehr gezogen. z.b. wegen nicht funktionierender Bremsen an einem Reisebus.

    Hä? Was soll da passieren sind die Gesetze der Physik im Alpenland anders?


    Naja - die Physik nicht. Aber das Fahrzeug könnte auf der Stelle stillgelegt werden. D.h. Kennzeichen werden abgeschraubt.

  • ... Bei Sicherheitsrelevanten Verstößen dürfen sie das.


    ...das finde ich ja auch mehr als gut...
    Wobei "Stilllegen" hier das falsche Wort wäre, eher nicht weiter fahren lassen, denn "Stilllegen" würde ja salopp bedeuten "Abmelden von Amtswegen". Das dürfen dann ja eher nur zuständige Behören des Landes in dem das Fz angemeldet ist.


    ... Aber das Fahrzeug könnte auf der Stelle stillgelegt werden. D.h. Kennzeichen werden abgeschraubt.

    ...Na das hab ich ja schon mit Kontrolle gleichgesetzt!mgrins!


    MfG
    Tony

    Einmal editiert, zuletzt von TOHO333 (31. Dezember 2011 um 00:21)


  • Meines Wissens wirst du erst ab 7cm abgestellt, weil "Gefahr im Verzug", ein paar GTI Fahrer können da sicher besser Auskunft geben... :D

    Die Physik ist bei uns nicht anders :D
    Wenn du einen Unfall hast und der Versicherungsgutachter meint, dieser hätte vermieden werden können, wenn das Fahrzeug im Originalzustand (oder mit Zulassung bzw. Typisierung) gewesen wäre, steigt die Versicherung aus und du kannst den Schaden selber zahlen.
    Rechne dir mal aus, es gab Verletzte oder schlimmer, ich denke das zahlt sich nicht aus...

    Hier der Originaltext vom TÜV Österreich: [COLOR='Blue']Fakt ist jedoch, dass bis dato lediglich die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBSTV) dahingehend abgeändert wurde, dass nunmehr die Werte für "Schwere Mängel" (9 cm) bzw. Gefahr im Verzug (7 cm) österreichweit angepasst wurden.[/COLOR]

  • Keine Probleme bisher in Österreich gehabt und zur Not habe ich stets die Hakenschlüssel dabei und einen Wagenheber um das Fahrzeug wieder auf Normalniveau zu schrauben, wenn man schon in Ausland damit rumfährt.

  • würd die Federn an deiner Stelle verticken und mir ein Gewindefw. holen.
    Das bekommst ohne Probleme zugelassen und kannst im nachhinein immer noch runterschrauben und im schlimmsten Fall halt wieder hoch wenn du vorfahren musst. Wäre ja bled wennst die Federn verbaust und dann wegen paar mm nicht abgenommen bekommst.
    growa1 hat recht die Plasiklippe muss sowieso ab bzw fliegt nach den ersten paar km sowieso davon ;)

  • hallo gemeinde!

    vielleicht gibt es ja jemanden der seinen mito mit dynamic suspension tierfergelegt hat und mit helfen kann in sachen höhe und möglichkeiten.

    leider konnte ich nicht wählen da gebrauchtkauf.

    wäre für eure hilfe sehr dankbar.

    gruss und guten rutsch.

    Gerald

  • Wie sieht das Ganze eigentlich aus wenn ich als Deutscher mit meinem Fahrzeug in Austria unterwegs bin, welches weniger (oder gleich) als 11cm Bodenfreiheit hat?

    im Prinzip gelten die Gesetze des jeweiligen Landes in dem ich mich aufhalte...
    zB. muss ich in Österreich nur eine Warnweste und ein Pannendreieck mitführen.
    in manchen Südlichen Urlaubsländern muss jeder eine Weste haben und zwei Pannendreiecke und eine passende Lampenbox mitführen

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    [COLOR='Gray']Morgen werde ich mich bessern;
    Gestern wollte ich es heute schon[/COLOR]


  • Wobei "Stilllegen" hier das falsche Wort wäre

    hast recht, ist aber die gebräuchliche Bezeichnung in Ö
    Richtig wäre, "die Weiterfahrt wird Behördlich untersagt" und um das Exekutieren zu können wird das Kennzeichen abgenommen, sprich das Fahrzeug "stillgelegt"

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    Gestern wollte ich es heute schon[/COLOR]


  • Wenn du einen Unfall hast und der Versicherungsgutachter meint, dieser hätte vermieden werden können, wenn das Fahrzeug im Originalzustand (oder mit Zulassung bzw. Typisierung) gewesen wäre, steigt die Versicherung aus und du kannst den Schaden selber zahlen.

    stimmt, allerdings muss dir die Versicherung dezidiert Nachweisen das der Unfall aufgrund der Tieferlegungsfedern passiert ist und nicht umgekehrt
    wenn du Angesoffen eine Stop-Tafel missachtest werden die Federn nicht dein Problem sein (ist jetzt überzogen), aber 99% der Unfälle passieren wegen nicht Einhaltung der Gesetze, Überschätzung, Ermüdung, Alkohol, u.ä.

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    Gestern wollte ich es heute schon[/COLOR]

  • stimmt, allerdings muss dir die Versicherung dezidiert Nachweisen das der Unfall aufgrund der Tieferlegungsfedern passiert ist und nicht umgekehrt
    wenn du Angesoffen eine Stop-Tafel missachtest werden die Federn nicht dein Problem sein (ist jetzt überzogen), aber 99% der Unfälle passieren wegen nicht Einhaltung der Gesetze, Überschätzung, Ermüdung, Alkohol, u.ä.

    ...ist vollkommen richtig, es muss halt jeder für sich selbst wissen, welches Risiko er eingehen will... (mit 20 wars mir auch egal, jetzt denke ich anders darüber)

  • würd die Federn an deiner Stelle verticken und mir ein Gewindefw. holen.
    Das bekommst ohne Probleme zugelassen und kannst im nachhinein immer noch runterschrauben und im schlimmsten Fall halt wieder hoch wenn du vorfahren musst. Wäre ja bled wennst die Federn verbaust und dann wegen paar mm nicht abgenommen bekommst.
    growa1 hat recht die Plasiklippe muss sowieso ab bzw fliegt nach den ersten paar km sowieso davon ;)

    Ich hab dynamic Suspension verbaut, das bau ich sicher nicht aus um den Wagen mit einem Schraubfahrwerk um tieferzulegen... da stehen sich die Kosten nicht dafür...

  • Hi Geri!

    Genauere Angaben in mm kannst du nicht mehr bekommen:

    [COLOR='Blue']Die Bodenfreiheit bei der Plastikabdeckung unter dem Motor beträgt genau 100mm, sprich mit 30mm weniger bleiben nur noch 70mm Bodenfreiheit über, beim TÜV benötigt man allerdings 80mm. Auch bei den festen Teilen (hier verlangt der TÜV 110mm) komme ich auf 105mm, also auch keine Möglichkeit eine Genehmigung zu bekommen!
    (Diese Maße sind ohne Fahrer, beim TÜV sitz dann noch ein Fahrer mit 75kg am Fahrersitz, dann ist er noch ein paar mm tiefer...)
    [/COLOR]

    Ich bin am Donnerstag beim TÜV und lasse die Spurverbreiterung eintragen, da werde ich direkt mit dem Prüfer plaudern, ich denke, der wird mir auch nichts anderes sagen...

  • Hi Geri!

    Genauere Angaben in mm kannst du nicht mehr bekommen:

    [COLOR='Blue']Die Bodenfreiheit bei der Plastikabdeckung unter dem Motor beträgt genau 100mm, sprich mit 30mm weniger bleiben nur noch 70mm Bodenfreiheit über, beim TÜV benötigt man allerdings 80mm. Auch bei den festen Teilen (hier verlangt der TÜV 110mm) komme ich auf 105mm, also auch keine Möglichkeit eine Genehmigung zu bekommen!
    (Diese Maße sind ohne Fahrer, beim TÜV sitz dann noch ein Fahrer mit 75kg am Fahrersitz, dann ist er noch ein paar mm tiefer...)
    [/COLOR]

    Ich bin am Donnerstag beim TÜV und lasse die Spurverbreiterung eintragen, da werde ich direkt mit dem Prüfer plaudern, ich denke, der wird mir auch nichts anderes sagen...


    deine angaben sind super und auch sehr genau. interessant wäre wie es dann in wirklichkeit aussieht, also nach dem federneinbau und am besten bei einem QV mit dynamic suspension.

    vielleicht läuft ja so einer hier im forum rum und will messen?!?!? in anderen foren für italienische fahrzeuge klappt das sehr gut.

    gruss
    Gerald

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